Benutzerprofil von Carmen68
Pflegeberatung ist ein zentrales Leistungsangebot von Pflegediensten, Pflegeheimen und Tagespflegen sowie Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Diese sind zentrale Anlaufstelle direkt Vorort. Daneben hat der Gesetzgeber die Pflegekassen zur Beratung verpflichtet.
Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Antrag auf Leistungen durch den Versicherten entweder einen Beratungstermin bei der Pflegekasse anbieten oder einen Beratungsgutschein für eine Beratungsstelle ausstellen.
Hierbei gilt:
- Pflegebedürftige, Angehörige und alle, die ehrenamtlich pflegen, haben einen Anspruch auf eine umfassende Beratung
- Pflegeberatung ist grundsätzlich kostenfrei
- man entscheidet frei welche Beratung in Anspruch genommen werden soll/ muss nicht durch die Kasse erfolgen geht auch über eine Pflegeeinrichtung
- auch Zuhause oder im Krankenhaus ist eine Beratung möglich
(§7 SGB XI)
ich bin Carmen. Sowie im privaten Bereich (Eltern) als auch dienstlich komme ich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung.
Gern würde ich mit Ihnen in den Erfahrungsaustausch treten.
Nun bin ich erst einmal gespannt, was auf mich zu kommt.
Herzliche Grüße Carmen