Eine Koffergeschichte mit Folgen


Eine Koffergeschichte mit Folgen

Zu einem Fall mit Folgen entwickelte sich im Sommer 1913 eine Koffergeschichte in Radeberg. Der sich als Handlungsreisende auf der Pirnaer Straße einmietende Walter Wachtel kündigte über Nacht sein auf neun Wochen gemietetes Zimmer. Er signalisierte der Vermieterin, dass er sofort ausziehen werde. Den Koffer werde ein Bote gegen Mittag abholen. Die Logiswirtin bestand auf die vereinbarte Kündigungsfrist von drei Tagen, fand jedoch kein Gehör. Als nun der von ihm eingelassene Bote den Koffer an sich nehmen wollte, stellte sich die Vermieterin in die Quere. Unsanft wurde sie von Walter Wachtel zur Seite gedrückt und fiel dabei auch noch hin. Jedoch sprang ihr ihre Tochter bei. Sie nahm den Koffer mit festem Griff an sich. Doch Wachtel stieß ihr das Objekt der Begierde mit voller Wucht in den Unterleib, sodass sie rücklings hinfiel und sich dazu noch eine leichte Gehirnerschütterung zuzog.

Nunmehr landete die gesamte Sache vor Radebergs Schöffengericht, denn ein dazu kommender Mitbewohner des Hauses hielt den unfreundlichen Mietgesellen solange fest, bis die Gendarmerie eintraf. Der Mieter auf Zeit hatte sich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Der Angeklagte wurde wegen Misshandlung der Tochter zu einer Geldstrafe von 40 Mark verurteilt, von der Anklage einer Körperverletzung der Mutter jedoch frei gesprochen. Soweit, so gut. Als jedoch der Richter praktisch im Schlusswort erwähnte, dass die Vermieterin im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 359, als Logiswirtin ein gesetzliches Pfandrecht beanspruchen hätte können, ging es plötzlich weiter.

Der Richter hatte seinen Ausführungen den Satz angefügt, „Das Pfandrecht dürfte bei dem vorliegenden Fall jedoch nicht angewendet werden. Denn ein Koffer enthält ja nur Dinge des täglichen und damit nötigen Bedarfs und dies seien unpfändbare Sachen!“ Die Logiswirtin habe sich damit jedoch eines rechtswidrigen Angriffs schuldig gemacht, der Angeklagte sei somit nach § 53 des Strafgesetzbuches zur Notwehr berechtigt gewesen. Er habe im Falle der Mutter in Notwehr gehandelt, sei aber dabei über zulässige Grenzen hinausgegangen. Insbesondere das Verhalten gegenüber der Tochter sei strafwürdig.

Die Logiswirtin bat nochmals um eine Nachfrage, die sich mit dem Koffer beschäftigte. Sie fragte, ob der Koffer nur notwendige Dinge enthalten dürfe. Dies wurde vom Richter bejaht. „Dann muss ich aber mal frage, ob 48 Silberbestecke zu diesen Notwendigkeiten gehören?“ Wachtel erblasste ob dieser Frage. Denn in der Folge erwies es sich, dass die Silberbestecke aus einem raffinierten Diebstahl in Radeberg stammten. Man verhaftete Wachtel an Ort und Stelle und übergab ihn der Kriminalpolizei in der Landeshauptstadt zur weiteren Untersuchung des Falls.

Wachtel versuchte sich drei Monate später an der Logiswirtin Thielemann zu rächen. Er klagte auf ungesetzliche Einsichtnahme in seinen Koffer. Was theoretisch stimmte, doch in diesem Fall abgelehnt wurde. Die Vermieterin wurde freigesprochen und öffentlich wegen ihrer Wachsamkeit (!) belobigt.

haweger


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