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Aktuelle Themen Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule

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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 29.05.2010, 20:06:45
Soviel Angst vor betenden Menschen?

Ich bin 15 Jahre in eine Klosterschule gegangen. Es war völlig normal, dass Klosterschwestern im Gang mit Brevier und Rosenkranz herummaschierten und hier und da eine Kniebeuge machten oder ein Kreuz schlugen.

Ich hatte als Mitschülerin eine Novizin; auch da kann ich mich nicht erinnern, dass sich irgendjemand vor diesem betenden "schwarzen Mann" gefürchtet hätte.

Ich sehe ein, technisch ist ein Gebetsteppich zwischen einer Schar Herumtobender etwas unpraktisch. Ich würde aber auf die Phantasie des Schüler bzw. der Schule setzen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.





uki
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 23:08:46
Nur nicht vergessen, die Kreuze von den Wänden zu hängen.
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf uki vom 29.05.2010, 23:37:48
....natürlich!

Hier gehts zu einem Kommentar von Michael Prüller, Chefredakteurstellvertreter der PRESSE

[i]...."Gesprengt wurden dabei aber die Bande der Logik. Denn erstens brauchen Konfessionen ohne vorgeschriebene Gebetszeiten keinen Platz in der Schule für das gemeinsame Gebet. Und zweitens könnte man ruhig ein Kammerl für alle Konfessionen bereitstellen (so was gibt es auf vielen Flughäfen), die sich dort halt auf einen Stundenplan einigen müssen. Wer da nicht mitmachen will, den kann man dann immer noch der Schule verweisen. Vielleicht ging es der Schule eh nur darum. Andernfalls aber klingt das ganze ein bisschen nach unnötiger Einschränkung einer der wesentlichen Freiheiten, die unsere aufgeklärte Kultur auszeichnen. Die Freiheit der Religionsausübung ist doch etwas, das wir vor einem aggressiven Islam in Schutz nehmen sollten, statt sie im Kampf gegen ebendenselben zu opfern."[/indent]

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adam
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 23:46:15

Also ich finde die Argumentation des Herrn Prüller keineswegs logisch und meine nach wie vor, daß das Urteil des OLG in Ordnung ist und sogar praxisbezogen.

Das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet nicht das Recht auf Fanatismus und schon gar nicht das Recht Repressalien gegen andere auszuüben. Die Richterin hat das Recht auf Religionsausübung anderer geschützt, indem sie dem Schüler untersagt, sein Gebet so provozierend auszuüben, wie er es getan hat.

Demokratie ist kein Freibrief für Extremisten.

--

adam

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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 30.05.2010, 07:20:11
Stimmt, Demokratie ist kein Freibrief für Extremisten, die diese Demokratie abschaffen wollen. (extremistische Ansichten dagegen nicht.)

Wobei der Nachweis, dass das das Programm eines Menschen ist oder einer in diesem Fall einer Religionsgemeinschaft ist, notwendig ist..... die bloße Vermutung ist unzureichend und widerspricht allen Regeln eines Rechtsstaates.

Ich nehme an, dir ist bewußt was du mit deiner Aussage
Urteil des OLG in Ordnung ist und sogar praxisbezogen.
Das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet nicht das Recht auf Fanatismus und schon gar nicht das Recht Repressalien gegen andere auszuüben. Die Richterin hat das Recht auf Religionsausübung anderer geschützt, indem sie dem Schüler untersagt, sein Gebet so provozierend auszuüben, wie er es getan hat.
geschrieben von adam


Zur Praxisbezogenheit:

Ich würde mir an dieser Schule, in der das muslimische Mittagsgebet verboten wurde, den Spaß erlauben, einen Schüler mit dem Koran in der Hand herumwandern und die Lippen bewegen lassen, mit oder ohne Gemurmel etc., sich auf die Jacke setzen lassen, knien lassen, in den Koran schauen etc. ..... um herauszufinden, wann der Schritt über den Jordan vollzogen ist und ab wann Aufsichtspersonen gegen das Gebet einschreiten werden. Stell ich mir in der Praxis der Schule besonders anregend und diskussionswürdig vor. Dokumentation nicht vergessen!

Ich würde an dieser Schule, Schülern ein christl. Gebet zum Mittagstisch sprechen lassen....Dokumentation!

Ich würde also versuchen, die Grenze dessen auszuloten, was erlaubt ist.... christl. Gebet ja, muslimisches Gebet nein, buddhistische Übungen ja .......

Zum Rest deines Beitrages:

Es ist nirgends vorgesehen, dass nur laue Vertreter einer Religion in ihrer Religionsausübung geschützt seien, fanatische dagegen nicht. Wie ist deine Definition des Begriffes "Fanatismus"? Der Begriff "Fanatismus" bedeutet nicht, dass hier staats- und demokratiefeindliche Absichten herrschen, bzw. Taten begangen worden sind.
Das die Schüler Repressalien gegenüber anderen begangen hätten, müßte nachgewiesen werden. Auch ein demonstratives Beten kann beim übelsten Willen nicht als Unterdrückung von anderen angesehen werden.

Das, was die Schule sinnvollerweise tun kann, ist die religiöse Ausübung in einen Raum für alle, die beten wollen, zu verbannen und darauf bestehen, dass nur dieser Raum, der natürlich leicht zugänglich sein muß, benutzt wird.

..... aber das am Besten ohne obergerichtliche Prozesse, Gesetze, strafrechtliche Ahndungen......

Einfach so, wie der Turnsaal zum Turnen da ist, die Ecke im Hof für Ballspiele etc.

Ansonsten ist der Verlauf der Geschichte für mich schon gelaufen.... gerade das, was man vermeiden möchte, wird gefördert!

uki
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.05.2010, 13:22:55
Vors. d. Türk. Gem. Deutschland sagt:

Kenen Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, begrüßte das Urteil. Er habe sich bereits in erster Instanz ein anderes Urteil gewünscht und freue sich, dass nun der Bildungsauftrag der Schule vor die Religionsfreiheit gestellt worden sei, sagte Kolat.
----------------

Religionsfreiheit, so sage ich, ist mit diesem Urteil sowieso nicht gefährdet.

Andere möchten vielleicht ein Mittagsschläfchen einlegen und bringen eine Rollmatte mit, um sich in den Gängen oder eigens für sie reserviertem Raum oder diversen Räumen, nach Glaubensrichtungen getrennt, ihren Bedürfnissen hingeben zu können.

Was ist das doch alles lächerlich aber erstaunlich, welche Ansichten zu lesen sind.



-uki-

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adam
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.05.2010, 13:22:55
@mart1,

hast Du meinen Hinweis auf das Prinzip der Praktischen Konkordanz gelesen? Die ist Inhalt der Rechtsprechung und nicht die subjektive Beurteilung eines Einzelnen, der das gefühlsmäßig tut.

Was Du provokativ tun würdest, um Grenzen auszuloten, bleibt Dir überlassen. Aber was soll das Ergebnis sein? Der Sinn der staatlichen Schulen ist der Unterricht, nicht dafür Sorge zu tragen, daß die Schulpflichtigen so Beten können, wie sie es für richtig halten und aus einem Link geht hervor, daß der betroffene Schüler so betete, daß der Lehrkörper daraus geschlossen hat, er wolle die anderen muslimischen Schüler dazu nötigen, es ihm gleich zu tun, obwohl die das nicht wollten.

Das Urteil empfinde ich so, daß einem Einzelnen dort Grenzen gezogen wurden, wo er das Recht anderer eingeschränkt hat. Und das finde ich in Ordnung, denn dem Schüler (oder wohl eher dessen Vater) fehlt es an Toleranz gegenüber anders Denkenden. Eine hundertprozentige Erfüllung der Grundrechte kann es sowieso nicht geben.

--

adam


PS: Wie Du ukis Beitrag entnehmen kannst, ist selbst die Türkische Gemeinde Deutschlands nicht Deiner Meinung.

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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf uki vom 30.05.2010, 13:53:26
uki... Gehe doch nicht Kenen Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, auf den Leim. Der begreift sich als verlängerter Arm der türkischen Regierung. Wenn es gegen Sufis geht - gegen einen Sufi wurde das Betverbot ausgesprochen - ist Kolat immer dabei.

Eine deutsche Schulbehörde + ein deutsches Gericht Hand in Hand mit türkischen Nationalisten gegen die Religionsfreiheit - das hat schon was. Da ist viel Politik im Spiel.

--
Wolfgang
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.05.2010, 14:38:31
Danke für diese Info.... Na, ja, warum sollte in Deutschland die Religionsausübung von Sufis geduldet werden, wenn diese in der Türkei verfolgt wird bzw. verboten ist?.... denkt sich da wohl mancher türkische Nationalist.

Mitglied_81b4260
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Re: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Gebet an der Schule
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 30.05.2010, 14:07:25
Ich ziehe mich aus dieser Diskussion zurück.

Wenn dieses Urteil hält - was ich persönlich bezweifle - , dann wird das, was ich zum Grenzenausloten geschrieben habe, sicherlich passieren .... also etwas noch Zielgerichteteres, Dümmeres und auf rechtlich wackeligen Beinen Stehendes, um Unfrieden und Haß zu säen gibt es doch kaum mehr....., ...und damit ist nun gesetzlich festgeschrieben, dass das muslimische Gebet für andere eine Provokation, eine extremistische staatfeindliche Tätigkeit (wenigstens lt. Adam), ein Stachel im Auge aller anderer ordentlicher Menschen sei, der wenn schon nicht herausgerissen, dann wenigstens abgefeilt gehört.

Religiöses Gebet der Gruppe X in der Freizeit verbieten, religiöses Gebet anderer Gruppen nicht verbieten und damit erlauben.

Hirngreif..... Die böse Saat wird aufgehen!


Hat nicht Wolfgang vor kurzen an Luegers Wien erinnert?

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