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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

erafina
erafina
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von erafina

Man sollte sich niemals auf das Un-Recht herablassen.
Wenn es einmal angefangen hat, Recht und Unrecht zu verbiegen, nimmt es immer abstrusere Formen an.
Wir sehen es in manchen anderen Staaten, dass es dort mehr Un-Recht gibt.
Auch dort sind oft Vorschriften / Gesetze vorhanden, die diese Handlungen eigentlich verbieten.
Und mit diesen Un-Rechts-Staaten wollen wir uns ganz sicher nicht auf eine Stufe stellen.

Natürlich ist das Gerechtigkeitsempfinden von der menschlichen Warte aus schrecklich irritiert - ganz klar.

Was ich nicht weiß: was ist eigentlich aus dem Beamten geworden, der die Drohungen als Druckmittel angewendet hat?
vitaraw
vitaraw
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von vitaraw
als Antwort auf erafina vom 04.08.2011, 21:43:43




ja wir leben in einem rechtsstaat , und das ist gut so ! aber was dieser verurteilte mörder veranstaltet ist verhönung des opfers und seiner eltern. wir mögen bitte nicht vergessen. er ist nicht gefoltert worden , sondern ihm wurde angedroht wenn er nicht den aufenthaltsort des enführten jungen preis geben würde , würde man ihm schmerzen zufügen ! der kriminalbeamte der diese drohung unter enormen druck , man hoffte ja immer noch der junge wäre noch am leben , ausgesprochen hat , tat dies auf anweisung eines vorgesetzten.
nun will uns dieser eiskalte mörder weis machen , dass er seit 10 jahren unter schwersten psychischen störungen leidet ob dieser nicht ausgeführten drohung !!!! gutachter über gutachter wurden auf steuergeldkosten herangezogen um dies zu beurteilen . das ist demokratie ? ich bin gegen jegliche art von gewalt und vor allem folter!!!! aber wenn ein polizeibeamter um ein kind zu retten einem entführer sagt "mein freund wenn du nicht sagt wo das kind steckt schlage ich dir alle knochen zu brei ", dann gehört so etwas nicht vor gericht. ich denke hier hat der zweck das mittel geheilgt, denn es führte ja dazu das der mörder die polizei zu dem toten kind geführt hat.

ich wünsche diesem menschen das er nacht für nacht den letzten blick des kleinen jacobs vor augen hat , und würde ihm dann sogar einen psychologen zugestehen der ihm langsam dazu verhilft das er wieder einmal schlafen kann. ich befürchte aber , wer solche prozesse führt schläft auch gut.


jutta
hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf vitaraw vom 04.08.2011, 22:42:06
Es tut mir leid, das schreiben zu müssen, aber Deine Auffassung von Recht ist einfach falsch.

Das Grundgesetz sagt klar, dass Folter - und auch die Androhung – strafbar ist. Und es ist wie mit der Schwangerschaft; es gibt kein bisschen Folter. Folter ist Folter, auch die Androhung!

Natürlich ist es eine Zumutung für die Gesellschaft, dass dieser Mörder hier klagt. Er ist juristisch vorbelastet und kennt die Gesetze vermutlich besser als wir alle zusammen. Für mich war klar, dass ein Gericht, welches auf dem Boden unserer Verfassung steht, NUR SO urteilen kann, so schlimm es auch hinzunehmen ist. Für mich ist dabei einzig tröstlich, dass eben unsere Gerichte auch in sehr dubiosen Fällen zum Grundgesetz stehen.

Nun muss der Mörder allerdings die Kosten des Gerichts tragen, so dass sein erstrittener Gewinn von EURO 3000,oo damit wohl aufgefressen wird.

Wir müssen uns damit abfinden, wenn wir weiterhin in einem Rechtsstaat leben wollen, wo die einfachsten Menschenrechte durch Gerichte gefestigt werden. Emotionale Reaktionen sind zwar voll verständlich, haben aber keine juristische Bedeutung.

Hafel


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passant_11
passant_11
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf hafel vom 04.08.2011, 23:25:19
Der KADI des Morgenlandes hätte vermutlich verkündet, den Deliquenten am örtlichen Kran aufhängen zu lassen bis er aufhört zu zappeln.

Zuweilen ist mir die die Scharia näher, als das Grundgesetz...
adam
adam
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von adam
als Antwort auf passant_11 vom 04.08.2011, 23:43:16

Wir sollen also wegen einem miesen Entführer und Mörder anfangen, unsere Gesetze nicht mehr zu beachten?

--

adam

vitaraw
vitaraw
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von vitaraw
als Antwort auf adam vom 05.08.2011, 00:09:11




nein adam das sollen und werden wir hoffentlich auch nicht. auch ich bin entsetzt über solche aussagen wie die von passant. aber ich gebe zu , mir fehlt heute die größe der vielen norweger,die auf das massaker reagiert haben indem sie blumen gen himmel gestreckt haben .... blumen um zu zeigen das sie sich ihre vorstellung von recht und menschlichkeit nicht nehmen lassen wollen. mir fehlt die größe solch einem täter menschlichkeit zu kommen zu lassen , wo er diese mit seiner tat so mit füssen getreten hat.

hafel du hast sicher recht damit, dass meine auffassung von deutschem recht in diesem fall falsch ist , aber verzeih mir ich fühle mich einfach besser damit zu sagen , das recht nicht immer etwas mit gerechtigkeit zu tun hat.
natürlich bin ich trotzdem froh in unserem deutschen staat mit seinem grundgesetz leben zu können.


jutta

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ehemaligesMitglied35
ehemaligesMitglied35
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaligesMitglied35
als Antwort auf erafina vom 04.08.2011, 21:43:43
Was ich nicht weiß: was ist eigentlich aus dem Beamten geworden, der die Drohungen als Druckmittel angewendet hat?


Sie wurden angeklagt und zu sehr geringen Strafen auf Bewährung verurteilt.

Ob es auch eine Versetzung gab, weiß ich nicht mehr.

Gruß
adam
adam
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von adam
als Antwort auf vitaraw vom 05.08.2011, 00:28:09
Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob die Eltern des entführten und ermordeten Jungen, einmal für die Erpressung mit Morddrohung Schmerzensgeld fordern können und dann natürlich für die Ermordung auch. Schmerzensgeld ist ja vererbbar. Da wären dann die 3000,- € wohl etwas knapp.

--

adam

netarip
netarip
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von netarip
als Antwort auf adam vom 05.08.2011, 01:06:29
Vorschau Ihres Postings:
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?

Ja da kocht sie wieder , die deutsche Volksseele, da war ja nicht nur die Bildzeitung, da musste der Herr Prantl von der Süddeutschen die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen vom Spiegel da mussten x Kommentatoren in den div.Zeitungsredaktionen und Fernstationen ihre, der Volksseele entsprechende Weisheiten absondern. Auflage und Einschaltquoten machen kann man damit immer.

Was man dann hier so liest , es sind ja noch nicht alle Fachleute bei ST im Einsatz gewesen, da kommen ja wahrscheinlich noch andere Tötungswünsche die man dem Herrn Gäfgen androht in die engere Wahl. Also ängstigen kann einen dass schon.Die Scharia bittet sich immer mal wieder an. Wehrhaft gegen Gefangene war ja schon immer eine Stärke der Deutsche.
Herr Bosbach hat sich ja schon gemeldet, sein Berater wird die Anfragen der Sender sortieren, Herr Uhl wird wohl auch bald auftauchen, vielleicht ja die Moral Sachverständige der Bild Zeitung : Frau Schwarzer. Oh da gibt es viele in diesem Genre.

Und doch, wenn man die Vielzahl der Kommentare liest kommen doch auch Menschen zur Sprache die das Urteil als rechtens ansehen. Und da bin ich zum Schluss auch etwas dankbar.

Und der Geißler Faux pas ist auch schon in der Ablage, Altpapier. So schnell geht das.


Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt,[4] wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren entgegensteht. Die Verurteilung beruhte insbesondere auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde im Mai 2004 verworfen,[5] auch seine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg (Nichtannahmebeschluss vom Dezember 2004).[6]

1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,berufen ist, einen anderen körperlich misshandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Völkerrechtlich enthalten Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folterverbot:
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Erstes Semester Strafrecht

Grüße aus Hamburg von Netarip


ehemaligesMitglied35
ehemaligesMitglied35
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaligesMitglied35
als Antwort auf netarip vom 05.08.2011, 05:27:05
Eben habe ich die Kommentare der Tageszeitungen zu dem Entschädigungsurteil für den Kindermörder im Radio gehört. Wenn man die Bildzeitung als Wahrheitskriterium hernimmt, so ist deren heftiger Protest gegen das Urteil ein Indiz dafür, dass das Urteil korrekt ist; zumindest nicht falsch.

Gruß

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