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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

Karl
Karl
Administrator

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.08.2011, 21:15:21
Manchmal ist der Rechtsstaat schwer zu ertragen, aber gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass eben nicht aus dem Bauch heraus entschieden wird, sondern nach transparenten Regeln. Foltern ist bei uns verboten und das gilt für alle. Wenn angefangen würde Ausnahmen zuzulassen, würde das bald missbraucht.

Karl
senhora
senhora
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von senhora
Die Richter haben Recht gesprochen, aber mit Gerechtigkeit hat dies nichts zu tun.
Die Polizisten wurden rechtskräftig wegen der Folterandrohung verurteilt, das musste sein, aber dies jetzt?

Ein Kindermörder, der selbst die Menschenrechte auf die schlimmste Art und Weise verletzt hat, beruft sich auf das Menschenrecht, wie tickt der Mann eigentlich?
Er fordert auch Schmerzensgeld für ein angebliches Trauma, welches er durch das Verhör erlitten hätte, zumindest zynisch darf sein Vorgehen doch genannt werden.
Seine Tat sollte ein Trauma hervorgerufen haben, so sieht es aber nicht aus.

Seit seiner Verhaftung beschäftigt dieser Mann die Gerichte, wann, frage ich mich, setzt er sich mit seiner Tat und seiner Schuld auseinander? Wo bleibt da Platz für Reue?

Juristisch sicher alles korrekt, menschlich betrachtet schwer zu ertragen.
Wie mag es der Familie des Opfers gehen, bei solchen Schlagzeilen?
Emotionen sind in der Juristerei fehl am Platze, ist mir schon bewusst, aber gestatte ich mir in diesem Fall.

Senhora
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von dutchweepee
Wer schonmal in Polizeigewahrsam war der weiß, dass der Druck auf einen selbst (schuldig oder unschuldig ist egal) ohnehin gewaltig ist. Die Polizei ist in der Überzahl, kann sich absprechen, verlangt alle 5 Minuten die selben Erklärungen nochmal und selbst wenn man nichts Schlimmes getan hat, kommt einem die eigene Geschichte blödsinnig vor.

Wenn die Polizisten dann noch in dieser Situation physisch oder psychisch foltern dürften, wäre es Zeit die Gesetze zu ändern. Es muss der Polizei eigentlich noch deutlicher gemacht werden, dass es unmöglich ist auch nur damit zu drohen die "Knochen zu Brei zu schlagen". Vitara-Mädel - ich weiß, dass Du das nicht ernst gemeint hast.

Dieses Schmerzensgeld würde ich nicht so ernst nehmen. Da der Täter ja auch 15.000 Euro Kosten aufbringen muss, relativiert sich das.

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gitti66
gitti66
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von gitti66
Die Richter waren clever und haben ihm dafür dreiviertel der Prozesskosten aufgebrummt.

gitti66
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf senhora vom 05.08.2011, 08:05:45
[quote=senhora]Die Richter haben Recht gesprochen, aber mit Gerechtigkeit hat dies nichts zu tun.
Die Polizisten wurden rechtskräftig wegen der Folterandrohung verurteilt, das musste sein, aber dies jetzt?


Hallo Senhora,
genau das ist der punkt.
Das urteil ist eine schallende ohrfeige für die Eltern und hinterbliebenen des opfers und eine zumutung für das gesunde volksempfinden.
Der mörder wurde wegen seiner tat bestraft, die polizisten ebenfalls, wieso steht "dem armen opfer" Gäffgen jetzt noch eine entschädigung zu?
Weshalb wurde die klage überhaupt zur verhandlung angenommen?
Bleibt es so, könnte das ein präzedenzfall werden und zuerst die eltern des kindes und jeder durch einen verurteilten geschädigte könnte schmerzensgeld einklagen.
passant_11
passant_11
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 05.08.2011, 09:23:46
Warum hängt man den Eltern nicht gleich noch ein Verfahren dafür an, ein Kind geboren zu haben, durch das Hr. Gäffgen später mal in Versuchung geführt wurde?

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ingo
ingo
Mitglied

Quergedacht
geschrieben von ingo
Als ich die Meldung erstmals las, blieb mir der Atem stehen. Dann war mir aber klar, dass das ein rechtsstaatliches Urteil war. Einen Moment lang habe ich noch über ihn nachgedacht: Der Mann wird nun, nachdem er keinen Prozess mehr führen kann, in ein ganz tiefes Loch fallen, und er wird im Gefängnis keine gute Stunde mehr haben. Bei den übrigen Verbrechern stehen Kindesmörder m.W. auf der untersten Sozial-Stufe, und vom Gefängnispersonal hat er wohl nie ein freundliches Wort zu erwarten. Jetzt beginnt seine Haft erst richtig, und das ist gut so. Damit ist der Fall für mich abgeschlossen. Es lohnt nicht, noch einen einzigen Gedanken an diesen Verbrecher zu verschwenden.
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 05.08.2011, 07:51:59
Foltern ist bei uns verboten und das gilt für alle. Wenn angefangen würde Ausnahmen zuzulassen, würde das bald missbraucht.
Karl
geschrieben von karl


Folter, was ist das ?

Gewalt ? Um etwas herauszupressen, zu erpressen, durch Anwendung von Schmerz ?

Das muß doch dann für alles Vergleichbare gelten.
Nicht nur für staatliche Stellen.
Auch zum Beispiel, wenn auf diese Weise der Tresorschlüssel erpresst werden soll.
Zum Beispiel bei dem 77jährigen Rentner an Krücken durch die fün Intensivtäter.

Ich stelle gerne mal Dinge zum Vergleich nebeneinander.
Hat dieser Rentner auch Anspruch auf Schadenersatz für die Gewalt gegen ihn ?

nordstern
Philine
Philine
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Philine
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.08.2011, 09:31:47
Hallo
ich finde es unmöglich, diesem Menschen Schmerzengeld zu bewilligen
Hat er sich um die Menschenwürde gekümmert, als er sein Opfer hat ersticken lassen?
wir haben viel zu viele Lücken im Gesetz.
Gruß
Philine
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.08.2011, 09:31:47
@nordstern

Du denkst Gleiches mit Gleichem zu vergelten? Möchtest Du in einem Verbrecherstaat leben, in dem die Polizei Methoden der Verbrecher anwenden darf? Darf die Polizei in Dein Haus kommen und Dir die Finger brechen, bis Du verrätst, wo Du Dein Schwarzgeld versteckt hast?

Auf der anderen Seite hast Du recht, dass Gewaltverbrechen gegen Menschenwohl und Menschenwürde im bundesdeutschen Recht weniger bestraft und entschädigt werden, als Eigentumsdelikte - DAS muss geändert werden.

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