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Aktuelle Themen Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?

olga64
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Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von olga64
In Bayern wurde ein Notarzt im Einsatz angezeigt,der auf dem WEge zu einem kleinen Mädchen war, das von Erstickung bedroht war. Er fuhr mit Blaulicht und Siren - ein beteiligter Autofahrer wollte nicht Platz machen, ebenso eine folgende Autofahrerin. Der Notarzt verschaffte sich Platz und fuhr weiter zu dem lebenswichtigen Einsatz.

Die betroffen Autofahrer erstatteten Anzeige - es erging Strafbefehl gegen den Notarzt über einige Tausende Euro und Führerscheinentzug. Daraufhin informierte der Notarzt die Presse - es wurde eine Petition gestartet, um diesem Notarzt zu helfen.

Soeben kam die Mitteilung, dass die Fahrweise des Arztes gegen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ungebührlich war, diese jedoch die Strasse hätten räumen müssen (so etwas lernte man mal im Fahrschulunterricht - und freie Fahrt für freie Bürger gilt hier nicht unbedingt!). Der Strafbefehl wurde ausser Kraft gesetzt - gottseidank kann dieser Arzt weiter diesem wichtigen Dienst nachgehen, um Leben zu retten. Olga
beresina
beresina
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Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von beresina
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2015, 17:39:50
ja, gottseidank mal eine gute entscheidung
julchentx
julchentx
Mitglied

Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von julchentx
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2015, 17:39:50
Dass der Strafbefehl ausser Kraft gesetzt wurde waere das mindeste
was in so einem Fall zu erwarten waere.

Was ist aber mit der Fahrlaessigkeit dieser beiden Leute? Das wird
so hingenommen? Von der dreisten Frechheit auch noch zu klagen will
ich erst gar nicht anfangen...

Hier ist Gesetz dass du ohne Verzug und zu schmollen auf die Seite
zu ziehen hast und stehen bleiben bis das Fahrzeug mit Blaulicht
und/oder Sirene vorbei ist. Tut man das nicht kann das Folgen haben.
Und das finde ich sehr richtig so.

Ueber soviel Unverschaemtheit kann man bloss noch den Kopf schuetteln.

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Mitglied_b12f0f2
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Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf julchentx vom 09.02.2015, 22:49:52
Julchen,

auch in D. ist die Vorschrift:
bei Blaulicht und Signalhorn sofort an die Seite fahren und eine Gasse für die Rettungswagen zu schaffen.

Auch mir ist unverständlich,daß die Klage gegen den Notarzt überhaupt zugelassen wurde!

Die Kläger gehören eigentlich bestraft!

Vor allem,wenn man bedenkt,in welcher Gefahr das kleine Mädchen mit dem verschluckten Sekundenkleber war!

(der Mutter sollten man die Ohren lang ziehen
verhauen darf man sie ja leider nicht )

Gudrun
oberbayerin
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Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von oberbayerin
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2015, 17:39:50
Zitat Münchner Merkur 10.2.15
Notarzt bleibt Strafbefehl erspart
Nach öffentlichen Protesten ist der Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt Dr. Alexander Hatz aufgehoben.Die Generalstaatsanwaltschaft
München habe "gemeinsam" mit ihren Ingolstädter Kollegen so entschieden.

Traurig, daß es erst öffentliche Proteste geben muß, um zu wissen, was "Recht" ist.
olga64
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Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf julchentx vom 09.02.2015, 22:49:52
Julchen - solche Vorfälle zeigen mal wieder, in welch egoistischer Gesellschaft wir leben, wo jeder Einzelne denkt, er sei das Wichtigste auf dieser Welt. Vermutlich fuhr da jemand nasebohrend oder mit dem Handy telefonierend und fühlte sich durch den heranbrausenden Notarztwagen in seiner "Freiheit des deutschen Autofahrers" eingeschränkt. Ich finde es gut, dass es dann immer wieder Leute gibt,die dagegen sind und dies auch öffentlich machen. In solchen Fällen bin ich auch wirklich für eine Petition im Internet, weil diese in kürzester Zeit viele Stimmen aufsammelt und wirklich was bringen kann, wie dieser Fall aufzeigt.
Die Staatsanwaltschaft muss aber Anzeigen nachgehen - das ist in einem Rechtsstaat einfach so. Mich würde interessieren, wie widerlich sich diese beiden Autofahrer, die angezeigt haben, nun selbst fühlen oder mal wieder die Ungerechtigkeit des "Staates" deklamieren. Olga
rehse
rehse
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Re: Strafbefehl für "rasenden" Notarzt im Einsatz?
geschrieben von rehse
als Antwort auf oberbayerin vom 10.02.2015, 12:02:29
Ja. Vielleicht wäre bei einer Gerichtsverhandlung Antrag auf ein Gutachten gestellt worden. Schön, dass der Notarzt davon verschont blieb.

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