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Aktuelle Themen Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben

Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Allegra
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 12:44:07
Der nachbarschaftliche Frieden hat einen höheren Stellenwert als recht zu haben, das weiß ich selbst nur zu gut.
Mein Beitrag bezog sich darauf, daß solche Dinge eindeutig geregelt sind. Das war, glaube ich, die Frage.
Allegra
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf Allegra vom 06.05.2014, 13:08:12
Stimmt, Allegra, das war die Frage und Du hast sie mir gut beantwortet. So mag ich das. Danke dafür.

LG,
woelfin
Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 13:25:38
Hallo Woelfin

Die Paletten sind unbehandelt. Es gibt eine EU Norm , dass sie nicht mit Holzschutzmitteln behandelt werden dürfen.

Aber das Grillen ist nicht ohne Einschränkungen erlaubt.

Auszug :

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gesprochen, wonach im Zeitraum von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbewohner zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden (AZ: 6 C 545/96). Grundsätzlich muss aber so gegrillt werden, dass niemand beeinträchtigt wird.



hannes

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Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2014, 13:32:24
Danke Hannes. Dass die Europaletten unbehandelt sind, nimmt schon einmal viel Brisanz aus der Sache. Da bin ich beruhigt.

Das häufige Grillen ist für uns jetzt nicht das Problem. Da werden für ein paar Stunden die Fenster und Türen nach draußen geschlossen und gut ist es, wenns auch manchmal ärgerlich ist, weil wir bei schönem Wetter auch gerne auf der Loggia sitzen würden.

Jetzt bedarf noch die Frage nach dem Abstand eines Feuerkorbs zu Haus Bäumen und Gartenzaun der Beantwortung, denn mit Funkenflug ist ganz und gar nicht zu spaßen. Hier wohnen schließlich 18 Parteien eng beieinander in diesen drei Sechsfamilienhäusern.

LG,
woelfin
nostalgie
nostalgie
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 14:16:04
Bei starkem Wind sollte man das nicht machen, aber ansonsten? Ich habe meinen Feuerteufel auch so dicht an Bäumen stehen, da passiert nix.

Aber Paletten verbrennen? Wer macht denn sowas? Bei uns muß man dafür sieben Euro Pfand zahlen....das ist dann ein teures Feuer.
Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf nostalgie vom 06.05.2014, 14:23:17
.
nostalgie,

vielleicht ist brennholz teurer als paletten-pfand?
manche kommen auf die tollsten ideen.

zumindest der nächste der baumärkte hier bei mir,
holt die ungetüme von paletten wieder ab.
mir fällt aber ein,
dass ich immer vergass pfand zurückzuverlangen,
bin ich ein schussel !!!

lg m./.
.

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heijes
heijes
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von heijes
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 14:16:04
Woelfin wegen des Abstandes Feuerkorb zum Haus, ruf doch mal beim Ordnungsamt oder Gemeinde an. Vielleicht findest du auch für eure Stadt eine Garten- Grillverordnung im Internet.

Gruß heijes
heijes
heijes
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Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von heijes
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2014, 14:41:45
Nostalgie es gibt auch Einwegpaletten und die Mehrwegpaletten werden irgendwann auch entsorgt.
Vielleicht hat er ja Beziehungen zu Speditionen etc., billiger geht's dann nimmer.

heijes
heijes
heijes
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von heijes
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 14:16:04
Ich nochmal, habe etwas im Internet gfundenLanwirtschaftl. Wochenblatt Westpf.Lippe-Feuerkörbe

Betrieb eines Feuerkorbes erstellt:
•Suchen Sie einen windgeschützten Standplatz für den Feuerkorb und halten Sie Sicherheitsabstände zu Gebäuden (mindestens 2 bis 3 m), Sitzecken und entflammbarem Material (Bäume, Sträucher, Gartenmöbel) ein.
geschrieben von Landwirtschaftliches Wochenblatt Westphalen/Lippe


Gruß heijes
Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf heijes vom 06.05.2014, 16:00:55
Hallo woelfin,

habt ihr eine Hausverwaltungsfirma, bei der nachgefragt werden könnte? Ansonsten würde ich, wie schon vorgeschlagen, beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung fragen.

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