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Aktuelle Themen Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben

Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
Brauche Informationen und Rat.

Mein Mann und ich wohnen in NRW in einem Sechsfamilienhaus zur Miete. Unser Nachbar zur linken Seite hat als einziger eine Terrasse, an die der Spielplatz für drei nebeneinanderstehende Sechsfamilienhäuser angeschlossen ist. Das übrige Gelände ist Garagenhof, der auf Kellerhöhe liegt, also unterhalb des Gartens des Nachbarn, vom Spielplatz aus erreichbar durch eine Treppe.

Dieser Nachbar feiert spontan oft und gerne mit Freunden, Familie und Kindern auf seiner Terrasse. Soweit alles im grünen Bereich, obwohl diese Feiern oft sehr lautstark abgehalten werden.

Bisher hielt sich das Grillen noch in erträglichen Grenzen, obwohl wir jedesmal unsere Fenster und die Balkontür schließen müssen, wenn die Rauchschwaden über den Garagenhof ziehen.

Seit einiger Zeit betreibt dieser Nachbar einen Feuerkorb und verfeuert darin behandeltes Holz. Er hat eine alte Gartenbank zersägt und verfeuert und nun fängt er an, Europaletten zu zerteilen und zu verfeuern. Er und seine Gäste, sowie seine Kinder und die Kinder der Gäste sind bei diesem Schauspiel alle zugegen. Der giftige Rauch zieht munter über den Garagenhof in die Wohnungen der Nachbarn. Bescheid gesagt wird uns Nachbarn vor so einer Aktion nicht.

Die ersten Nachbarn, die die direkt über ihnen wohnen, ziehen nun bereits aus. Der Vermieter meint, wir sollten bei so einer Verbrennungsaktion sofort die Polizei anrufen. Das ist aber nicht mein Ding, ich muss ja hier weiter mit den Mietern auskommen können.

Nun meine Frage. Wie sieht das rechtlich aus?

Darf so ein Feuerkorb auf einer 3 x 3 m Terrasse, so nahe am Haus, mit Holzzaun drum rum und zwei großen Bäumen in der unmittelbaren Nähe wegen des Funkenfluges überhaupt betrieben werden?

Dass behandeltes Holz nicht verfeuert werden darf, weiß ich. Allerdigns weiß ich nicht, ob und wenn ja, wie Europaletten behandelt sind. Wer kann mir dazu Informationen liefern?

Ich habe vor den Nachbarn mit folgenden Worten einmal freundlich anzusprechen: Wenn Sie das nächste Mal behandeltes Holz in Ihrem Feuerkorb verfeuern wollen, dann sagen Sie uns doch bitte vorher Bescheid, damit wir alle Fenster und Türen frühzeitig schließen können, um die giftigen Dämpfe nicht einatmen zu müssen. Vielleicht klingelt es dann ja bei ihm im Oberstübchen.

Wer kann mir weitere Tipps geben, wie ich mich verhalten kann?

Liebe Grüße,
woelfin
Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 11:14:57
Mitglied im Mieterverein werden,
dort wird man kompetent und richtig beraten.
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2014, 11:17:06
Du hast Recht, dass ich da nicht drauf gekommen bin. Wir sind seit über 25 Jahren Mitglied des Mietervereins.

Danke für die Anregung.

LG,
woelfin

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Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 11:19:58
Bitte, gerne geschehen.
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2014, 11:31:08
Dein Tipp war Gold Wert. Ich habe einen telefonischen Beratungstermin für den 21.5. bekommen.

LG,
woelfin
Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Felide1
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 11:14:57
Wölfin,

ich weiß nicht wie es in De ist. Aber bei uns in Österreich frage ich bei der Arbeiterkammer, Handelskammer oder sogar im Justizministerium nach. Bis jetzt habe ich da immer sehr kompetente Antworten erhalten. Google doch einmal, wer in DE in dieser Richtung dir eine Antwort geben kann, auf die Du bauen kannst.

Ich gehe immer zum Schmid und nicht zum Schmidl.

Felide

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Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 11:50:37
.
woelfin,

ich wäre dankbar, wenn du über den fortlauf dieses problems,
weiter berichten würdest.

m./.
.
beresina
beresina
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von beresina
als Antwort auf Drachenmutter vom 06.05.2014, 11:14:57
ich nehme mal an, dass ihr kein so gutes verhältnis zu eurem nachbarn habt?
wir wohnen im 1. stock eines 12-familien-hauses. unter uns ein junges paar, das natürlich am wochenende oft besuch von freunden bekommt. da wird gegrillt, da wird gefeiert und auch manchmal sehr laut. na und?
meistens riecht es sehr köstlich, ausserdem tut der wind sein übriges---
nie würde ich deswegen irgendwelche aktionen unternehmen. ich möchte mit allen mietern hier gut zurechtkommen - manchmal braucht man sie ja auch im notfall. hier mit mieterbund (bin auch mitglied) vielleicht zu drohen und die rechtslage abzuschätzen finde ich übertrieben.
der sommer ist kurz und was haben wir nicht früher alles verheizt?
bei mir ist die balkontür immer weit offen, obs nun stinkt oder nicht. das vergeht schon wieder

und`woher wisst ihr denn genau, dass das verfeuerte holz "behandelt" ist. war da ein fachmann vor ort, der das klipp und klar feststellen konnte, oder sind das nur eure eindrücke?
Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Allegra
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2014, 12:16:52
Das ist lt. Immissionsschutzgesetz geregelt (verboten)und zwar unter § 7 Abs. 1 LImschG NRW.
Das örtliche Ordnungsamt ist zuständig.

Allegra
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Verbrennen von behandeltem Holz in sogenannten Feuerkörben
geschrieben von Drachenmutter
Eins muss ich offensichtlich noch klar stellen. Ich habe mit allen Nachbarn hier ein völlig normales nachbarschaftliches Verhältnis.

Wenn es allerdings um Gesundheitsgefährdung geht, dann möchte ich darüber informiert sein, was sein darf und was nicht. Es geht mir nicht darum, dem Nachbarn den erhobenen Zeigefinger zu zeigen.

Ich möchte allerdings auch nicht abwarten, bis der Funkenflug eventuell das Haus in Flammen aufgehen lässt oder das freiwerdende Gift in meine Wohnung zieht.

Eine Gartensitzbank mit einer Lasur besteht aus behandeltem Holz. Soviel Wissen darf man mir schon zutrauen. Und ob Europaletten behandelt sind, danach habe ich gefragt, weil ich es nicht weiß.

Das Recht eines jeden auf freie Handlung hört da auf, wo das Recht anderer auf Unversehrtheit beginnt.

woelfin

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