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andere gesellschaftliche Themen Vermieten an anerkannte Flüchtlinge

mirisfad
mirisfad
Mitglied

Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von mirisfad

Mich würde interessieren, ob es hier Erfahrungen gibt mit der Vermietung von Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge. Diese Menschen müssen ja eigentlich eine eigene Wohnung suchen, um wieder Platz für neue Flüchtlinge in Deutschland zu machen.

Ich hatte vor kurzem Kontakt mit einer Frau + betreutem Flüchtling, die sich ein Apartment hier angeschaut haben. Es ist - finde ich - ein hübsches Apartment mit kleinem Badezimmer mit Toilette, Dusche und Waschbecken + kleiner Küche - ca. 30 qm Wohnraum, ebenerdig, Blick auf den Garten.
Das Jobcenter würde zahlen.

Ich war mir sehr unsicher, was ich von den beiden halten sollte und sagte, ich müßte mir erst dein Mietvertrag anschauen, was nicht auf Begeisterung stieß. Überhaupt war das Gesprächsklima irgendwie nicht gut. U.a. meinte der Flüchtling, daß er ein größeres Bett haben möchte, einen Mikrowellenherd.

Inzwischen hat der Flüchtling bzw. seine Betreuerin abgesagt, und ich bin froh darüber. Allerdings frage ich mich trotzdem, warum sie abgesagt haben. Ich dachte, der Bedarf an Wohnraum ist groß?

Wer weiß mehr dazu? Auf was müßte ich achten, falls noch einmal eine solche Anfrage kommt?

Mirisfad

Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf mirisfad vom 29.09.2023, 15:24:38

Ich meine, dass bei der Vermietung doch keine Unterschiede gemacht werden können/sollen, ob das ein anerkannter Flüchtling ist, ein Mann, eine Frau, eine ältere Person, eine jüngere Person........

Das klingt mehr sehr nach Ressentiments, was du schreibst.
Wenn der Jobcenter nach deinen Angaben die Miete übernimmt, dann sind die Mietzahlungen ja gesichert. 

Was erwartest du denn von einem "ordentlichen" Mieter:in? 

Wenn die Wohnung bei der Besichtigung keinen Zuspruch erfährt, dann ist es eben so.
Es besteht doch kein Zwang, eine bestimmte Wohnung zu nehmen oder ein Zwang zur Vermietung.

Deine Anfrage wundert mich ein bisschen.

BerndHeinrich
BerndHeinrich
Mitglied

RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von BerndHeinrich

Bei der Themeneröffnung, schreibe ich doch noch einmal eine Antwort.
In einer Ehrenamtsgruppe, in einem Obdachlosentreff, wurde fast die identsiche Frage, von einer Frau der gleichen Altersgruppe, gestellt.
Und auch da wurde, sehr schnell vermutet, dass Vorbehalte, gegenüber "Fremden" bestehen würden/könnten.
Eine Kollegin fragte, Gott Lob, ebenso schnell nach was hinter der Anfrage steckte und es konnte dann geklärt werden.
2 Aspekte gaben den Ausschlag, die Frage, in dem christlichen Hilfekreis zu stellen:
Unsicherheit gegenüber Menschen, aus einem anderen Kulturkreis
Ängstlichkeit (einer über 80jährigen Dame) durch übertriebene Berichte, über Migranten aus einem fremdem Kulturkreis.

Für mich war das verstehbar und, durch die Frage, war, ebenfalls für mich, zu erkennen, dass ein Bemühen zur (Auf-)Klärung vorhanden da war und nicht einfach das Mietgesuch abgelehnt wurde.

Aus meinen eigenen (sowohl professionellen, als auch ehrenamtlichen) Erfahrung, in der Unterstützung von geflüchteten Menschen, weiß ich, dass auch, zu teilweise belastenden Situationen, bei Vermietungen kommen kann. Für "beide Seiten" belastende Situationen!
Bedauerlicherweise werden nicht alle geflüchteten Menschen, insbesondere nach "Anerkennung" und Bleiberecht, weiter so unterstützt, dass Misverständnisse und/oder Konflikte minimiert/vermieden werden können. Die MItarbeiterinnen/Mitaerbeiter der Jobcenter haben dafür schlicht keine Zeit und nicht überall gibt es erfahrene und ggf. auch betreute Ehrenamtsgruppen. Bei "uns" mache ich (weil entsprechend ausgebildet) auf Supervisionssitzungen/treffen.

@mirisfad

  • Wollte das "Paar" (?) zusammen einziehen oder war die Frau eine Betreuerin/Unterstützerin?
  • Wurde der Mietvertrag vom Jobcenter "vorgeschlagen"? Abgesehen davon, dass annähernd 100% der rechtlichen Fragestellungen, bereits "hochrichterlich" entschieden wurden und es daher kaum "Spielräume" gibt ...
  • Weißt Du, ob der Mietvertrag usw. mit dem gefüchteten Menschen besprochen wurde? Wenn nicht wäre event. verständlich, dass über zusätzliche Ausstattungen (Mikrowelle) gesprochen wurde und/oder der Mietinteressent einfach "ungeübt" war?
Falls noch einmal eine Anfrage kommen sollte, rate ich Dir, dass Du dich auch unterstützen lässt (über Anfragen hier im ST hinaus). Vielleicht gibt es Gruppen, in Deiner Umgebung, die Dich (auch) unterstützen könnten. Schau mal dieses Suchergebnis.

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mirisfad
mirisfad
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RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von mirisfad
als Antwort auf Lenova46 vom 03.10.2023, 03:17:21

Hallo Lenova46,

ich verstehe, was Du meinst. 
Ich glaube nicht, daß ich Ressentiments habe. Das mit dem „anerkannter Flüchtling“ habe ich nur deshalb geschrieben, weil dieses „anerkannt“ bedeutet, daß die Menschen aus den Flüchtlingsunterkünften ausziehen sollen müssen, um anderen Neuankömmlingen Platz zu machen und  um eben dann eine eigene Wohnung zu suchen. Diese eigenen Wohnungen sind rar, wie immer wieder zu lesen und zu hören ist.

Allerdings war ich erstaunt, daß bei einer ersten Besichtigung gleich Ansprüche gestellt wurden, nachdem der Herr vorher geklagt hatte, wie schrecklich das Leben in einem Zimmer mit zwei anderen Männern in der Unterkunft sei.

Aber Du hast Recht: "Wenn die Wohnung bei der Besichtigung keinen Zuspruch erfährt, dann ist es eben so.“ Und ich bin inzwischen froh, daß abgesagt wurde.



 

mirisfad
mirisfad
Mitglied

RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von mirisfad
als Antwort auf BerndHeinrich vom 03.10.2023, 07:46:03

Hallo Bernd Heinrich,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort 👏. 

Zu Deinen Fragen:
-  Die Begleiterin des evtl. Mieters gehört. zu einem Helferkreis aus der Gemeinde, die schon lange in dieser Funktion arbeitet und durchaus erfahren ist und sehr engagiert.
-  Der Standard-Mietvertrag wird vom Jobcenter ausgegeben und lag der Begleiterin offensichtlich vor. Sie wollte ihn laut einem Tel.-Gespräch in den Briefkasten werfen, hat das aber nach 5 Tagen noch nicht gemacht.- Mir war klar, daß sie das gar nicht wollte. Ich fand nur ihr Argument „das ist doch ein Standard-Vertrag, den können Sie ohne weiteres unterschreiben“ nicht stichhaltig. 
- Ich weiß nicht, ob der evt. Mieter den Mietvertrag kannte. Er sprach zwar im Prinzip schon relativ gut Deutsch, hatte aber keine Chance etwas zu sagen ...

Inzwischen habe ich einen Mieter, mit dem ich rundum zufrieden bin. Auch ein Ausländer, aber ich kenne seine Familie, die schon lange hier lebt.

Danke für Deine Hilfe !
M.

Nick42
Nick42
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RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von Nick42
als Antwort auf mirisfad vom 29.09.2023, 15:24:38
Mich würde interessieren, ob es hier Erfahrungen gibt mit der Vermietung von Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge.......
Hallo mirisfad,
zunächst, es gibt keine "anerkannte Flüchtlinge". Flüchtling ist man (wie der Name schon sagt), indem man sich auf die Flucht begibt und die Heimat verlässt.

Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, dann willst du wissen, worauf du achten sollst, wenn du an Flüchtlinge vermietest.

Weil ich selber längere Zeit Vermieter war (ländlicher Raum dünn besiedelt, Mieten niedriger wie in Großstädten), kann ich etwas dazu sagen.

Du solltest auf das achten, was du bei jedem Mieter beachten solltest: Passt er zu dir, was macht er für einen Eindruck, kann er die Miete bezahlen? Denn wenn er erst mal einen Mietvertrag hat, dann wirst du ihn  nur mit Ärger wieder los, wenn es Probleme gibt. Wenn zum Beispiel die Miete nicht bezahlt wird, ist das klar ein Kündigungsgrund, aber los bist du den Mieter noch lange nicht. Das kann lange dauern, bist die Polizei ihn zum Ausziehen zwingt.  Ich  selber hatte nie solche Probleme mit Mietern.

Etwas anders ist es bei Flüchtlingen. Sie kommen in der Regel zunächst alle in Sammelunterkünfte (auser sie kommen privat bei Freunden oder Bekannten unter). Nach einer gewissen Zeit können sie eine eigene Wohnung suchen, wenn sie eine finden und bezahlen können. Aber das wir zur Zeit immer schwieriger, weil vor allem bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird.

Bei uns in der Nachbarschaft wohnt seit mehreren Jahren eine syrische Flüchtlingsfamilie mit 4 Kindern. Kleines Haus, bewohnbar, einfacher Standard mit kleinem Garten aber für eine große Familie eine gute Unterkunft. Sie wohnten zunächst in der Sammelunterkunft des Landkreises und hatten dann eine Recht auf eine eigene Wohnung.

Die Kinder waren schnell integriert, Wie andere Dorfkinder bei Veranstaltungen und Vereinen dabei, mit dem Schlbus zur Schule, der ältest ein Praktikum beim Elektriker.   Aber die Eltern haben kaum Kontakt zum Dorf. Nur Kontakt zu vermutlich syrischen Freunden, weil sie im eigenen Häuschen viel Besuch haben. Der Vermieter der manchmal mit den Eltern Kontakt hat sagt, dass die Eltern immer noch kaum deutch sprechen, die Mutter gar nicht. Und keiner Arbeit nachgehen

Warum sollten sie auch, sie leben hier ja gut in ihrer eigenen Welt. Aber das sehe ich als das   Problem bei solchen Flüchtlingen, die keinen Kontakt zur deutschen Gesellschaft haben.

Nick42

 

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mirisfad
mirisfad
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RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von mirisfad
als Antwort auf Nick42 vom 03.10.2023, 11:34:39

Hallo Nick,

danke für Deine Antwort und Schilderung Deiner Erfahrungen 😊.
Gerade der Punkt „wie werde ich den Mieter wieder los“ hat mir ein paar Kopfschmerzen gemacht, und ich bin weiter froh, daß wir nicht zusammen gekommen sind als Mieter bzw. Vermieter. 

Bei was auch immer: alles Gute!
Mirisfad

Malinka
Malinka
Mitglied

RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von Malinka
als Antwort auf mirisfad vom 03.10.2023, 11:54:48

Wenn ich vermiete, dann geht es neben Bonität vor allem um Sympathie und ob es "passt" - das kann man mit gezielten Fragen erreichen und als Vermieter darf man Fragen stellen , die zulässig sind. Ist mir ein Interessent sympathisch, wird er in die engere Auswahl kommen, ist er es nicht, lehne ich ihn ab und da ist es egal, woher er kommt, wie er aussieht oder welche Religion er hat. 

olga64
olga64
Mitglied

RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von olga64
als Antwort auf Malinka vom 03.10.2023, 12:08:55
Wenn ich vermiete, dann geht es neben Bonität vor allem um Sympathie und ob es "passt" - das kann man mit gezielten Fragen erreichen und als Vermieter darf man Fragen stellen , die zulässig sind. Ist mir ein Interessent sympathisch, wird er in die engere Auswahl kommen, ist er es nicht, lehne ich ihn ab und da ist es egal, woher er kommt, wie er aussieht oder welche Religion er hat. 
Ja, so wäre es schön, wenn es so ablaufen könnte wie hier in der Theorie erträumt.

Ich vermiete seit Jahrzehnten meine ETW in München; die aktuelle Mieterin wohnt nun schon seit 15 Jahren in der Wohnung und wir hatten und haben keinerlei Probleme.

Aber das wusste keiner als es losging: sie wusste nicht, welche Art Vermieterin ich bin und ich nicht, ob sie trotz guter Bonität auch ihre Miete plus Nebenkosten bezahlt.
Denn in jedem menschlichen Leben gibt es auch Änderungen, z.B. Jobverlust, Krankheit usw.

Und dann noch die, die von sich selbst erklären, wie ordentlich sie seien und dann Schlachtfelder zurücklassen,wenn sie bei Nacht und Nebel die Mietwohnung verlassen zusammen mit höheren Mietschulden.
Das kündigt niemand vorher an - ist nicht vorauszusehen, geschieht aber leider und bezahlen muss dann der EigentümerIn der Wohnung.

Aber es stimmt -diese Einstellung von MieterInnen hat nichs mit deren Herkunft oder Religion zu tun - aber das nützt später auch nicht mehr viel, wenn all die Schäden bezahlt werden müssen.

Wie gesagt, ich mache beste Erfahrungen und hoffe,dass meine MieterIn noch lange in der Wohnung bleibt. Im Gegenzug erhöhe ich die Miete nicht auf Fantasiepreise einer stark nachgefragten Grossstadt und versuche, ebenfalls fair zu bleiben. Olga
Malinka
Malinka
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RE: Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
geschrieben von Malinka
als Antwort auf olga64 vom 03.10.2023, 17:53:41

Ja so macht eben jeder seine Erfahrungen, liebe Olga. Hier in Spanien ist es mit dem Mietrecht noch etwas anders als in Deutschland und unbefristete Mietverträge sind eher die Ausnahme. Ich vermiete eigene und vor allem im Auftrage der Besitzer seit mehr als 30 Jahren, liebe Olga und kenne die Praxis wahrscheinlich besser als Du. Und nein, wir vermieten nicht an Touristen. 


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