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Digitale Fotografie FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2)

Mitglied_5ccaf87
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FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
FAQ zum DSGVO 2

Ab dem 25. Mai 2918 tritt die neue DSGVO 2 in Kraft. Die FAQ (Antworten auf oft gestellte Fragen) könnt ihr auf der Webseite von Lars Rieck nachlesen. Um alle Profis und Hobbyfotografen vor Schaden durch mit Strafzahlungen bewehrte Abmahnungen zu bewahren, sollten sie diese FAQ hinter jeden Spiegel stecken:

ipcl-rieck.com - Wissen zur DSGVO 2 – Fragen & Antworten

Das wird ein Fest für alle Abmahn-Kanzleien. Dort knallen schon jetzt die Korken. Dutchweebee und alle Pressefotografen müssen ab sofort (auch nachträglich) alle Gesichter und sonstige Merkmale (bsw Tattoos) auf ihren Bildern verpixeln oder sie haben eine Unterschrift zur Veröffentlichung erhalten. Keiner ist mehr sicher vor Abmahnern, auch nicht die Bilder im ST.

Diese Verordnung darf auch nachträglich angewendet werden. Jeder sollte deshalb bis zu diesem Stichtag alle seine im ST und auf anderen Portalen veröffentlichten Bilder darauf kontrollieren, das ihm kein Schaden entsteht. Eventuell sind die dortigen Accounts gleich zu löschen. Unser Karl wird euch nicht schützen können.

Die Fotografien der Zuschauerränge in Stadien (bsw bei Fußball-WM) werden nur noch eine Nebelwolke sein. Das Dorf-Schützenfest findet ab diesem Jahr in den Wolken des Olymp statt. Nicht einmal der Haarschopf von Trump und die Mähne der UfdL dürfen abgebildet und veröffentlicht werden. Merkels Raute darf demnach auch nicht mehr auf einem Foto sein, denn sie ist ein persönliches Merkmal der Kanzlerin.

Was und wen zum Teufel habt ihr da gewählt ?

Merken die Wähler von Christen und Sozen nun endlich, was sie angerichtet haben? Es sind zwar schon BGH-Klagen in Vorbereitung, auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Zulässigkeit von Sammelklagen in Deutschland (wegen VW-Dieselbetrug), aber das ändert vorläufig nichts am Termin der Inkraftsetzung der Verordnung, die nicht vom Bundestag beschlossen werden muss.
Sebastian
Sebastian
Administrator

RE: FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2)
geschrieben von Sebastian
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.05.2018, 10:13:21

Wow...

Die DSGVO wurde von der EU beschlossen, also ist es vollkommen egal, welche Partei in Deutschland regiert hat.
Da hat also kein deutscher Wähler die Schuld, schade aber auch.

Zumal diese schon seit zwei oder drei Jahren beschlossen wurde und jetzt erst am 25. Mail in Kraft tritt.
Gab also genug Vorlaufzeit, jetzt wird nur richtig viel Panik vor der DSGVO gemacht, z. B. durch solche Beiträge.

Manche Dinge sind jedoch in der Tat übertrieben, aber so schlimm ist die DSGVO jetzt auch nicht wie alle tun. Es gibt zwar strengere Richtlinien, aber dennoch genug Spielraum.

Elko
Elko
Mitglied

RE: FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2)
geschrieben von Elko
als Antwort auf Sebastian vom 08.05.2018, 11:13:03

Hallo iftra_kull,
hinterwaeldlers Posting scheint aber ein fetziger Aufreger zu sein,
du hast dir ja sogar darüber Gedanken gemacht.  
 Tränen lachen
Peter
Sebastian
Sebastian
Administrator

RE: FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2)
geschrieben von Sebastian
als Antwort auf Elko vom 08.05.2018, 12:11:21

So manches kann ich dann leider doch nicht ignorieren und unkommentiert stehen lassen.


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