Innenpolitik Das Recht auf Tod

Karl
Karl
Administrator

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 27.03.2010, 15:14:18
Danke für die Richtigstellung!
Ich meinte die dann nicht mehr wichtigen Operationen,
die dann zum Üben junger Ärzte gemacht werden, aber dem Patienten nur noch das Leben erschweren.
geschrieben von DieGuteFrau
Solch ein Verhalten wäre kriminell und ich bin überzeugt, dass dies nicht das "normale" Verhalten der Ärzte ist. Da habe ich zu viele verantwortungsbewusste und gute Mediziner kennengelernt, um mich solch einem Generalverdacht anzuschließen.

Karl
ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf Karl vom 27.03.2010, 15:23:07
Nunja,
du brauchst, um deine Prüfungen zu machen, eine gewisse Anzahl von durchgeführten Operationen.
Das ist eine Tatsache.

Ist ja auch richtig.
Und um die zu machen brauchst du Pattienten mit dem Krankheiten.
Gebärmutterresektion, Prostata- OP, Galle,
Wenn dir noch 4 Prostata_Op`s fehlen für die Prüfung, so freust du dich über jede, die du machen darfst.
Und über jeden Prostatakranken, der reinkommt, denn Gesunde lassen sich nicht operieren.
Klingt makaber, aber das gehört so.
Ist durchaus nicht kriminell.

Willst du dich von einem operieren lassen, der das noch nie gemacht hat ?

Ist wie beim Auto, "Kollege, da ist eine Prostata für Sie gekommen"...

Wird dem Patienten nicht mehr helfen, aber solange er einwilligt ist ja alles gut.
Insofern schadet es ihm ja auch nicht.

Brrrr,-- ich war mit so etwas noch nie einverstanden, kenne aber viele, die eingewilligt haben.

Eine Chemo hilft z.B. bei Lungenkrebs gar nixchts.

95% sterben trotzdem inneerhalb der nächsten 6 Jahre...
Aber irgendwo muß man ja die Medikamente testen, nicht wahr...

Man sollte den Patienten doch einfach die letzten 6 jahre in Ruhe lassen ?
anwalt
anwalt
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von anwalt
Meine Meinung dass sich jeder kranker oder 65+ darüber gedanken machen sollte zumindestens eine Patientenverfügung zu erstellen. Ist zwar recht teuer, aber es beugt seelische Schmerzen vor, so wie ein Testament. Tolle Infos habe ich hier gefunden.

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margit
margit
Administrator

Prophetismus?
geschrieben von margit
als Antwort auf anwalt vom 26.10.2010, 11:45:23
Hallo Anwalt,

auf der kommerziellen Seite gibt es bisher nur Ankündigungen, dass demnächst hier Infos erscheinen sollen. Wie kannst du sie da bereits gefunden haben?

Ist das nicht Bauernfängerei?

Not amused

Margit
Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf anwalt vom 26.10.2010, 11:45:23
na toll, bist du auf suche nach mandanten?

seit wann sind patientenverfügungen teuer?

alleine z.b. der rat der evangelische kirche überarbeitet ständig die patientenverfügung, die über einen schutzpreis von 1,50 euro in 53129 bonn, bonner talweg 177, bei der deutschen bischofskonferenz angefordert werden kann.
peter25
peter25
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von peter25
Jetzt wollte ich antworten------------habe aber festgestellt, dass der Thread schon 6 Monate alt ist.
Das ist vom Webm. unerwünscht.......Wie er mitgeteilt hat.

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