Innenpolitik Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
Also mir wäre es sympathischer, wenn meine 16-jährige Tochter ihre ersten Erfahrungen (die ersten machen die Mädchen heute übrigens noch viel früher) mit einem schon etwas erfahrenen Mann machen würde statt mit einem grünen Bubi, der sie bei nächstbester Gelegenheit schwängert.
Der Altersunterschied von 22 oder 23 Jahren ist nun wirklich nichts besonderes. Nicht nur bei denen, die von mancher Leserin der Regebogenpresse bewundert werden.
Der Altersunterschied von 22 oder 23 Jahren ist nun wirklich nichts besonderes. Nicht nur bei denen, die von mancher Leserin der Regebogenpresse bewundert werden.
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Eine Frage (ich weiß es wirklich nicht!): Wieso ist es "rechtlich nicht zu beanstanden", wenn ein (im Vergleich zu einer 16-Jährigen) alter Sack mit einer so jungen Frau ins Bett geht? Mit 16 ist sie noch nicht volljährig, ich würde das fast als Pädophilie bewerten. Ich weiß, heute sind sie in dem Alter weiter als früher, aber auch heute sind sie mental noch fast Kinder, auf jeden Fall meistens noch sehr unreif, sie war ja sicher noch Schülerin.
Aber selbst wenn es tatsächlich rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte (was ich nicht ganz glauben kann), es ist unverantwortlich! Ich habe kein Verständnis für diejenigen , die meinen, so etwas in Schutz nehmen zu müssen.
Richtig, dass er weg ist vom Fenster! Man muss nicht alles tolerieren, vor allem dann nicht, wenn jemand ein öffentliches Amt bekleidet.
Aber selbst wenn es tatsächlich rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte (was ich nicht ganz glauben kann), es ist unverantwortlich! Ich habe kein Verständnis für diejenigen , die meinen, so etwas in Schutz nehmen zu müssen.
Richtig, dass er weg ist vom Fenster! Man muss nicht alles tolerieren, vor allem dann nicht, wenn jemand ein öffentliches Amt bekleidet.
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
@ Marina:
Die rechtliche Seite ist geklärt, ob es einem persönlich nun gefällt oder nicht. Da gilt das im Grundgesetz Artikel 2 verbriefte Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeiten. Auf das können sich "derartige" Liebespaare berufen, von denen ein Partner noch minderjährig ist. Da gibt allerdings auch Grenzen, die hier zur Erklärung zu weit führen würden. Es lag keine Zwangslage vor, auch war es kein bezahlter Sex.
Also was soll’s. Mache Dich bei Deinem Abgeordneten Stark , das Gesetz zu ändern.
hafel
Die rechtliche Seite ist geklärt, ob es einem persönlich nun gefällt oder nicht. Da gilt das im Grundgesetz Artikel 2 verbriefte Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeiten. Auf das können sich "derartige" Liebespaare berufen, von denen ein Partner noch minderjährig ist. Da gibt allerdings auch Grenzen, die hier zur Erklärung zu weit führen würden. Es lag keine Zwangslage vor, auch war es kein bezahlter Sex.
Also was soll’s. Mache Dich bei Deinem Abgeordneten Stark , das Gesetz zu ändern.
hafel
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Danke für die Erklärung. Mich wundert das auf jeden Fall. Aber wenn es denn so ist, dann werde ich micht nicht für Änderungen stark machen. Das ist mir die Sache nun auch wieder nicht wert, es gibt wichtigere Anliegen für mich.
Das Problem daran: Mädchen, die als Teenager von wesentlich älteren Männern um ihre Jugend geprellt werden, haben meistens später Schwierigkeiten, mit einem Gleichaltrigen eine Beziehung aufzubauen; sie bleiben lieber - zwangsweise - ledig.
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
Die rechtliche Seite sieht präzise so aus:
Das strafbare Delikt "Verführung Minderjähriger" ist kein strafbares Delikt, wenn die Verführte 16 ist. Aber um Prostituierte zu werden, muss man 18 sein.
Daneben gibt es auch noch niedrigere Altersgrenzen für die Strafbarkeit solcher Fälle, nämlich dann, wenn der Verführer selber unter 18 ist (Zahl garantiere ich nicht, bitte nachlesen, wenn es interessiert). Jedenfalls haben sich die Gesetze, in gewohnt komplizierter deutscher Detailliertheit an die Praxis angepasst.
Denn, schorsch, "Jugend" mit 16 ist auch nicht mehr so, wie das mal war. Die hört in der Praxis viel früher auf, von den Jugendlichen durchaus gewollt, da gibt es nix zu prellen.
Was die wahrscheinlichen politischen Hintergründe angbelangt, stimme ich den bereits geäußerten Vermutungen zu.
Das strafbare Delikt "Verführung Minderjähriger" ist kein strafbares Delikt, wenn die Verführte 16 ist. Aber um Prostituierte zu werden, muss man 18 sein.
Daneben gibt es auch noch niedrigere Altersgrenzen für die Strafbarkeit solcher Fälle, nämlich dann, wenn der Verführer selber unter 18 ist (Zahl garantiere ich nicht, bitte nachlesen, wenn es interessiert). Jedenfalls haben sich die Gesetze, in gewohnt komplizierter deutscher Detailliertheit an die Praxis angepasst.
Denn, schorsch, "Jugend" mit 16 ist auch nicht mehr so, wie das mal war. Die hört in der Praxis viel früher auf, von den Jugendlichen durchaus gewollt, da gibt es nix zu prellen.
Was die wahrscheinlichen politischen Hintergründe angbelangt, stimme ich den bereits geäußerten Vermutungen zu.
Der Rücktritt unter Tränen - dieses Selbstmitleid, einfach wiederlich!
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
@ Silhouette:
Ich schrieb ja, dass ich mir den langen Gesetzestext ersparen wollte, da er für diesen Fall nicht zutraf.
Die Gründe sind mit Sicherheit andere und werden hier nur die "moralischen Bedenken" hervor gekramt. Die Kritiker v. Boetticher kommen nicht - wie hier vermutet wurde von der Konkurrenz - sondern aus den eigenen (CDU-) Reihen. Er war für diesen harten Job eben nicht bissig genug und musste ausgetauscht werden ..... und da ist jedes Mittel recht. Machen im übrigen alle Parteien so. Da ist die SPD nicht besser.
Hafel
Ich schrieb ja, dass ich mir den langen Gesetzestext ersparen wollte, da er für diesen Fall nicht zutraf.
Die Gründe sind mit Sicherheit andere und werden hier nur die "moralischen Bedenken" hervor gekramt. Die Kritiker v. Boetticher kommen nicht - wie hier vermutet wurde von der Konkurrenz - sondern aus den eigenen (CDU-) Reihen. Er war für diesen harten Job eben nicht bissig genug und musste ausgetauscht werden ..... und da ist jedes Mittel recht. Machen im übrigen alle Parteien so. Da ist die SPD nicht besser.
Hafel
Hafel,
wie auch immer man die Moral von Partei oder Kandidat beurteilt: Was ist Moral und kann sie der Bürger von der Politik erwarten?
Was mich anbelangt, sehe ich Konkurrenz (aus welchen Gründen auch immer) unter Politikern gerne. Sie belebt nicht nur das Geschäft, sondern schützt auch die Demokratie.
--
adam
Re: Der Fall v. Boetticher in Schleswig-Holstein
Moin Adam:
Ich weiß nicht ob Du da in jedem Fall Recht hast. Natürlich ist Konkurrenz nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft gut. Keine Frage, aber zu welchem Preis?
Nur darf doch Konkurrenz nicht so verstanden werden, dass politische Gegner ihre Widersacher durch das Veröffentlichen ihres Privatlebens in den Dreck ziehen.
Hier in diesem Fall haben es die eigenen Parteifreunde, - die ja auch irgendwo Konkurrenten sind - , getan. Jetzt, wo das Wild erlegt ist, geht die Pirsch auf die freigewordenen Posten los.
Hafel
Ich weiß nicht ob Du da in jedem Fall Recht hast. Natürlich ist Konkurrenz nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft gut. Keine Frage, aber zu welchem Preis?
Nur darf doch Konkurrenz nicht so verstanden werden, dass politische Gegner ihre Widersacher durch das Veröffentlichen ihres Privatlebens in den Dreck ziehen.
Hier in diesem Fall haben es die eigenen Parteifreunde, - die ja auch irgendwo Konkurrenten sind - , getan. Jetzt, wo das Wild erlegt ist, geht die Pirsch auf die freigewordenen Posten los.
Hafel