Innenpolitik Deutschlands Verfassungsgericht
Unser Verfassungsgericht hat viele Entscheidungen treffen müssen und kaum eine davon war einfach. Auch in der Coronazeit wurden von Gerichten im allgemeinen Urteile gefällt die nicht immer für jeden nachvollziehbar waren, es fehlte einfach die politische Vorgabe.
Jetzt ging es um eine Partei und eine Zulassung zur Wahl 2017 wo die NPD mit einer Landesliste scheiterte.
Zu Unrecht wie jetzt das Verfassungsgericht entschied und diese Entscheidung wird auch wieder Unstimmigkiten hervorrufen, dass liegt in der Natur der Sache.
Aber eines müssen wir akzeptieren, Demokratie bringt uns auch mal unangenehme Entscheidungen seitens des Verfassungsgerichts die uns wieder die Augen öffnet das damals wohl nicht wertfrei oder einfach nur schlampig gearbeitet wurde oder zusehr auf das sture einhalten von Vorschriften geachtet wurde..........................................
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_92015652/npd-beschwerde-zur-bundestagswahl-2017-erfolgreich.html#utm_source=newsletter&utm_medium=textlink&utm_campaign=tagesanbruch-92015652
Guten Tag,
ja das sind so Urteile, die ich kaum verstehe.
NPD hat nachweislich falsch gehandelt und dennoch unbedeutend und damit verfassungskonform?
Wie soll denn ein Wahlausschuss entscheiden?
Es hat nur einen Handlungsspielraum innerhalb des Wahlgesetzes, was ja nicht vom Gericht gerügt wurde!
Also im Klartext:
Bei umgekehrter Verfahrenslage wäre ebenfalls eine Klage statthaft gewesen.
Meine Kritik richtet sich jedoch auf alle Verwaltungsgerichte und Landes- und Bundesverfassungsgericht(e).
Nach meinem Dafürhalten sprechen Gerichte heute nicht mehr nur "Recht", sondern sie machen heute Gesetze, was aber eben von den jeweiligen Gesetzen nicht vorgesehen ist und der Politik vorbehalten sein muss.
Eine politische Vorgabe fehlte aber nicht.
Einige Gerichte machen aber Politik, was ich für schlimm halte, weil es faktisch Verfassungsbruch darstellt.
Störung und Aushebelung der Gewaltenteilung.
Meine Kritik richtet sich jedoch auf alle Verwaltungsgerichte und Landes- und Bundesverfassungsgericht(e).Na das sehe ich schon was anders Alkmar,
Nach meinem Dafürhalten sprechen Gerichte heute nicht mehr nur "Recht", sondern sie machen heute Gesetze, was aber eben von den jeweiligen Gesetzen nicht vorgesehen ist und der Politik vorbehalten sein muss.
Eine politische Vorgabe fehlte aber nicht.
Einige Gerichte machen aber Politik, was ich für schlimm halte, weil es faktisch Verfassungsbruch darstellt.
Störung und Aushebelung der Gewaltenteilung.
oft sind es ungenaue Gesetze die berichtigt werden müssen vom Gesetzgeber,
sprich Bundestag, Landtag. Sie stossen den Gesetzg. mit bestimmten Urteilen
an etwas zu unternehmen. Bei Corona konnten wir das ja alle merken.
Ein Gesetz ist kein statisches Konstrukt sondern muss im Laufe der Jahre und Jehrzehnte angepasst werden.
Einfaches Beispiel, Mediengesetze, denn da hat sich ja auch viel geändert und wie lange hat das gedauert bis sich da teilweise, ich betone teilweise was getan hat.
Meine Kritik richtet sich jedoch auf alle Verwaltungsgerichte und Landes- und Bundesverfassungsgericht(e).Na das sehe ich schon was anders Alkmar,
Nach meinem Dafürhalten sprechen Gerichte heute nicht mehr nur "Recht", sondern sie machen heute Gesetze, was aber eben von den jeweiligen Gesetzen nicht vorgesehen ist und der Politik vorbehalten sein muss.
Eine politische Vorgabe fehlte aber nicht.
Einige Gerichte machen aber Politik, was ich für schlimm halte, weil es faktisch Verfassungsbruch darstellt.
Störung und Aushebelung der Gewaltenteilung.
oft sind es ungenaue Gesetze die berichtigt werden müssen vom Gesetzgeber,
sprich Bundestag, Landtag. Sie stossen den Gesetzg. mit bestimmten Urteilen
an etwas zu unternehmen. Bei Corona konnten wir das ja alle merken.
Ein Gesetz ist kein statisches Konstrukt sondern muss im Laufe der Jahre und Jehrzehnte angepasst werden.
Einfaches Beispiel, Mediengesetze, denn da hat sich ja auch viel geändert und wie lange hat das gedauert bis sich da teilweise, ich betone teilweise was getan hat.
Natürlich darfst du das anders sehen, kein Problem. 😄
Ich sehe es, wie es die Verfassung vorgibt.
Du kannst es auch ungenau nennen aber Gesetze werden für die Allgemeinheit und nicht für den Einzelfall erlassen. Das wäre sogar verboten! (Art. 19 Abs. 1 GG)
Eine Fortschreibung von Gesetzen stellt den Normalfall dar und ist kaum zu rügen.
Die Häuslebauer, Grundbesitzer und letztlich damit auch die Mieter werden ja in Kürze eine Frucht solcher Klage zu spüren bekommen, wenn sie nach dieser Rechtsgrundlage neu bemessen und danach (im Moment sehe ich das so) höher besteuert werden.
Was konnten wir bei Corona merken?
Das Gesetze und Verordnungen einigen Menschen zu weit gingen und anderen Menschen zu wenig streng waren?
Und das dies nicht so dramatisch ist, wie du es vielleicht sehen willst, stellt doch das Bundesverfassungsgericht selbst dar.
Von nahezu 246.000 Verfahren wurden etwa 2,3% positiv entschieden.
Im Einzelfall sicherlich wichtig, jedoch nicht so, wie du hier nahezu einen Notstand sehen willst.
"zusehr auf das sture einhalten von Vorschriften geachtet wurde. "
Diese deine Bemerkung macht mich stutzig.
Meinst du: Nun gut es gibt Vorschriften aber wenn sie nicht im Sinne des Betrachters liegen sollte man sie nicht so genau anwenden. Kommt es dabei auf die Position des Beurteilers an?
Wenn die Vorschriften Gesetzescharakter haben kann man dann auch mal etwas gesetzlos werden?
Hauptsächlich es geht in die richtige Richtung.
lupus
PS:: @Alkmar
Wenn man die Art und Weise der bisherigen Ermittlung der Grundsteuer betrachtet, kann ich dem Argument des Gerichtes schon folgen. Ob es nun allerdings sinnvoller wird, bezweifle ich.
.....oft sind es ungenaue Gesetze die berichtigt werden müssen vom Gesetzgeber,
sprich Bundestag, Landtag. Sie stossen den Gesetzg. mit bestimmten Urteilen
an etwas zu unternehmen. Bei Corona konnten wir das ja alle merken.
Ein Gesetz ist kein statisches Konstrukt sondern muss im Laufe der Jahre und Jehrzehnte angepasst werden.
Einfaches Beispiel, Mediengesetze, denn da hat sich ja auch viel geändert und wie lange hat das gedauert bis sich da teilweise, ich betone teilweise was getan hat.
Nein, es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Gesetze zu verändern oder gar anzupassen, und schon gar nicht dem jeweiligen Zeitgeist.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, die Verfassungsorgane zu überwachen und zu prüfen, ob sich alle an Geist und Grundordnung der Grundgesetzes halten, so wie es in Art 20 GG noch einmal zusammengefasst ist.
Und die Verfassungsrichter wissen, was ihre Aufgabe ist und was die Aufgaben der anderen Verfassungsorgane sind. Das Bundesverfassungsgericht hat sich für mich im Wesentlichen bewährt.
Nick42
PS:: @AlkmarHallo,
Wenn man die Art und Weise der bisherigen Ermittlung der Grundsteuer betrachtet, kann ich dem Argument des Gerichtes schon folgen. Ob es nun allerdings sinnvoller wird, bezweifle ich.
könntest du das bitte mal begründen.
Können würde ich es mit Mühe vielleicht schon aber es ist mir zu aufwendig.
siehe hier: .https://dejure.org/gesetze/0GrStG02122019 und https://de.wikipedia.org/wiki/Bewertungsgesetz
usw.
lupus
Da sind wir dann ja der gleichen Meinung Nick,.....oft sind es ungenaue Gesetze die berichtigt werden müssen vom Gesetzgeber,sprich Bundestag, Landtag.
Sie stossen den Gesetzg. mit bestimmten Urteilen
an etwas zu unternehmen. Bei Corona konnten wir das ja alle merken.
Ein Gesetz ist kein statisches Konstrukt sondern muss im Laufe der Jahre und Jehrzehnte angepasst werden.
Einfaches Beispiel, Mediengesetze, denn da hat sich ja auch viel geändert und wie lange hat das gedauert bis sich da teilweise, ich betone teilweise was getan hat.
Nein, es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Gesetze zu verändern oder gar anzupassen, und schon gar nicht dem jeweiligen Zeitgeist.....geschrieben von Nick42
nicht das Verfassungsgericht muss ein Gesetz ändern,
sondern ---nur der Gesetzgeber selber---
nichts anderes hatte ich geschrieben.................................
Aber einige Urteile zeigten in der Coronazeit auf das etwas geändert werden musste. Da muss der Gesetzgeber wie Bundestag zum Beispiel abktiv werden.
@lupus,Kommt es dabei auf die Position des Beurteilers an?
vereinfacht und banal gesagt JA !
Warum ? Weil Richter auch Menschen sind, mit eigenen Auffassungen, unerschiedlichen Sozialisationshintergründen, Glaubens -und Politik - 'Anhänglichkeiten'.
Warum wohl spielt die Parteizugehörigkeit oder Parteinähe bei den (vorher abgesprochenen) Kandidaturen für Nachfolger eine Rolle ? Warum konnte die kommunistische Partei in den 1950- er Jahren ohne große Proble verboten werden. Ein Verbot das heute undenkbart wäre. Bei weitgehend gleicher Gesetzeslage ?
Warum muss Frau Künast nach der Auffassung mancher Richter hinnehmen, dass sie unflätig beleidigt wird, die gleichen Unworte aber von anderen Richtern als strafbar eingeschätzht werden. Wohlgemerkt: beide Seiten haben nach geltender Gesetzeslage geurteilt .Warum können Anwälte ihren Mandantinnen sagen, wir wenn diese Person als Richter für das Verfahren bekommen, dann haben wir den Prozess so gut wie gewonnen/verloren ?
Neben der Person der Richter, kommt es durchaus auch auf die sich im Laufe der Zeit sich wandelnde Meinung der Mehrheitsgesellschaft an. Und dann können Richter den gleichen Gesetzestext eben heute anders lesen als ihre Großväter.
Richter sind nicht unfehlbar, auch Gerichte nicht.
Selbst das BVerfGh Wichtig ist, dass man aufpasst, Revisionsverfahren zulässt, fachliche Kontrolle zulässt durch die Juristenzunft (ein Richter der sich ständig durch seine Urteile blamiert, verliert zwar nicht seine Unabhängigkeit oder gar Pensionsansprüche, wird aber auf die eine oder andere Weise kaltgestellt, damit der Spruch "vor Gericht und auf hoher See, sind wir immer nur in Gottes Hand" nur sehr begrenzt sein oder (beim mächtigen BVerfG wo natürlich ein Senat und kein Einzelrichter urteilt) ) keine Gültigkeit hat.
Ob die Gesetze und Vorgaben des Gesetzgebers aber immer nah beim Volk und seinem Lebensalltag sind, von Praktikern gegengelesen werden (Gesetze schreibende Juristen sind (sollten es sein) gute Theoretiker, wundern sich aber mit der Öffentlichkeit , wenn ihre Gesetze nicht 'greifen' oder gar gegen die Verfassung verstossen, weil .... weil ...
Ob das mit der Grundsteuer der Weisheit letzter Schluss ist, darüber darf diskutiert werden, wobei nicht so sehr das Urteil, sondern die Umsetzung durch die Exekutive Fragen aufwirft (wer muss bis wann welche Angaben wem gegenüber genau machen - aber das ist nicht vom thread gedeckt ....
Man erinnere sich: der CUM -EX (CumCum) Schaden für den Steuerzahler war nur möglich, weil da einer bewusst einen Satz in den Gesetzentwurf reingeschrieben hatte, der später als "Schlupfloch" missbraucht werden konnte. Oder an die kalte Amnestie vieler NS-Kriegsverbrecher durch eine bewusst gesetzte 'Klausel' im Gesetz, die alle 'überlesen',weil man sie dort nicht erwartete ...
Das ist ein weites Feld, aber alles in allem haben wir doch ein gutes, in den meisten Fällen gerechtes Recht sprechendes Rechtssystem, das sich innerhalb der EU (und darüber hinaus) sehen lassen kann.
aixois