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Innenpolitik Deutschlands Verfassungsgericht

lupus
lupus
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von lupus
als Antwort auf aixois vom 18.04.2022, 17:09:44

Toll -  BT
Redet ihr über das Badische Tagblatt oder den Bacillus thuringiensis
😃
lupus
 

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf lupus vom 18.04.2022, 20:24:32
Bei Regensteuer mußte ich erst googeln, dass das die Niederschlagswasser-Gebühr sein soll.
Die wird doch von der Gemeinde bei uns schon seit Jahren in gleicher Höhe erhoben.....geschrieben von lupus
Kann man teilweise oder ganz umgehen, wenn man das Regenwasser (vom Dach) nicht in den Kanal leitet sondern oberflächlich verrieseln lässt, oder auffängt zur Nutzung. Das ist bei uns jedenfalls so. (mal so nebenbei)
Alkmar
Alkmar
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf lupus vom 18.04.2022, 20:24:32

Was das neue Grundsteuergesetz bringt kann ich doch konkret nicht beantworten, denn die Regelungen für Sachsen sind mir noch nicht genau bekannt. Beachte, dass die Länder keine einheitlichen Regelungen einführen müssen.

Die Städte und Kommunen sind alle klamm. Ihnen werden aber immer mehr Aufgaben übertragen. Die für mich logische Folge könnte ein Zusammenschluss der Kommunen sein. Wird aber in der Praxis oft abgelehnt.

Einnahmen haben Kommunen jedoch nur begrenzt und die jeweiligen Landeregierungen beschließen trotzdem immer mehr Pflichtaufgaben. Sorgen jedoch nicht für den vollen und darüber hinaus längst fälligen Finanzausgleich.
Also müssen die in der Hand der Kommunen liegenden Gebühren und Steuern immer mehr erhöht werden.
Da mit dem Gesetz eine 6 Jahresfrist mit vorgeschrieben wird, wird diese dazu genutzt werden, diese Steuer mit und mit zu erhöhen.


Die Aussage dass das Steueraufkommen gleich bleiben soll ist doch mehr aus dem Kaffeesatz denn was die einzelnen Gemeinden ändern ist doch unbekannt. Wir wurden eingemeindet und hatten unterschiedliche Hebesätze und das wird ja sicher vereinheitlicht.

Theoretisch ja, praktisch nicht, weil ja neue unterschiedliche Bemessungsrundlagen geschaffen werden.

Es werden neue Kriterien einfließen, wie eine Bemessung vorgenommen wird.
Die sind mir noch nicht ganz und nur pauschal bekannt.
Fakt ist aber, dass reichlich neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.


Den Einfluss auf die Einkommensteuer ist mir nicht erkennbar.

Als Vermieter bist du verpflichtet, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
Grundsteuer kannst du anteilig an die Mieter weiter geben, was faktisch zu höheren Mieten führen wird.
Jetzt gibst du dich sozial und nimmst wenig Miete. Dann kommt das Finanzamt und zwingt dich den "Ortsüblichen Mietzins" zu versteuern.
Also Geld, was du nicht bekommen hast.

Das ist so, als wenn jemand mit Mindestlohn so versteuert würde, als wenn er einen Durchschnittslohn bekäme.
Damit steigt deine Einkommensteuer.
Du nimmst also mehr Miete. Damit steigt wieder die Ortsübliche Miete.

Steigt die Ortsübliche Miete, dann gilt die Kommune als attraktiv und so steigt die Bemessung für den Grund. Da dieser ja jetzt in Abständen angepasst werden muss (was für mich erhöht bedeutet) 😉 , wird das eine teure Angelegenheit.
Zumal ja dann nicht auffallen wird, dass die Grundsteuer ebenfalls steigen wird.
Um dies zu verschleiern, werden im ersten Moment sogar einige Grundsteuerzahler von der Neuregelung vordergründig profitieren können.

Lang die Rede... Unterm Strich erwarte ich Mehreinnahmen für die Kommunen und damit höhere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Eine Vorsorge fürs Alter durch Eigenheim oder Mietshaus wird dann fragwürdig werden.


Bei Regensteuer mußte ich erst googeln, dass das die Niederschlagswasser-Gebühr sein soll.
Die wird doch von der Gemeinde bei uns schon seit Jahren in gleicher Höhe erhoben.

lupus
 Ja sorry, habe nicht bundesweit gedacht. Hier heißt die so, wie auch "Hartz" nicht wirklich Hartz heißt. 😄

Die Verwaltungskosten sind aber gestiegen. Und nach der Flut wird sich das verzögert auswirken.
Vielfach werden die Kanäle durch die Eigenverwendung des Wassers nicht mehr richtig durchspült. Sie verlanden.
Des Weiteren haben Kläranlagen Probleme diese konzentrierten Kanalwässer zu reinigen.
Man muss diese verdünnen und die Kanäle teuer spülen.
Dies wiederum verteuert die Kanalgebühren.
 

 


 

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aixois
aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf adam vom 18.04.2022, 21:05:18

hat das Bundesverfassungsgericht sehr wohl ein Initiativrecht

Das ist mir neu . Könntest Du sagen, was damit gemeint ist bzw. wo das BVerfG "Recht gesprochen" hat zu Verfassungsfragen, aus eigener Initiative ? V erfassungsrichter können ihre persönliche Meinung zu Verfassungsfragen haben und in Vorträgen, Beiträgen zum Ausdruck bringen und dadurch Diskussionen anstossen bzw. zur Meinungsbildung beitragen, aber solche Äußerungen sind nicht bindend und müssen sorgsam abgewogen werden, um jeden Schatten von Befangenheit in einem möglichen späteren Verfahren unter ihrer Beteiligung zu vermeiden.

Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, welche Tätigkeit des BVerfG Du genau meinst ?
Vielleicht findest Du was auf der web-Seite des BVerfG ? Würde mich echt interessieren.

Es gilt der Grundsatz, der für alle Gerichte gilt, "ohne Klage /Beschwerde - keine Richter/Urteil", d.h. ohne "Anrufung" (es sind ja nicht nur die Bürger, die anrufen können) können die Verfassungsrichter keine Vorgaben machen, ob und wie Gesetze geändert, ausgestaltet, abgeschafft werden müssen.

Das ist Teil unserer von der Verfassung vorgegebenen Gewaltenteilung, die Regierung schlägt Gesetze vor (und überwacht deren Einhaltung wie das z.B. der Verfassungsschutz macht) , das Parlament als Gesetzgeber beschliesst sie und die Gerichte urteilen über deren richtige Interpreation /Anwendung in konkreten Fällen.

Das gilt auch was die sich z.T. überlappenden Kompetenzen mit den Luxemburger Richterkollegen angeht. Erst musste eine Klage kommen (RA Gauweiler aus München  z.B. war da sehr aktiv ...), dann konnte geurteilt werden (oft haben die Karlsruher auf solche Klagen geradezu gewartet, um ihre Zuständigkeit aufzuzeigen bzw. zu versuchen, sie zu verteidigen).

Ich schmunzele heute noch ,  wenn ich an den Spruch eines UK  High Court Richters denke,der einem Kläger sagte, ich habe geurteilt, das gilt dann für alle. Es gibt kein höheres Gericht. 
Auch für die EU mit, da braucht man nicht auf die Meinung des EUGH hoffen. Aber diese Frage hat sich ja inzwischen erledigt.

aixois
freddy-2015
freddy-2015
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Alkmar vom 19.04.2022, 02:02:47
Die Verwaltungskosten sind aber gestiegen. Und nach der Flut wird sich das verzögert auswirken.
Vielfach werden die Kanäle durch die Eigenverwendung des Wassers nicht mehr richtig durchspült. Sie verlanden.
Des Weiteren haben Kläranlagen Probleme diese konzentrierten Kanalwässer zu reinigen.
Man muss diese verdünnen und die Kanäle teuer spülen.Dies wiederum verteuert die Kanalgebühren.....
geschrieben von Alkmar
Es ist leider nicht immer nur die Eigenverwendung sondern die Verrieselung
und die entlastet dann (im Moment) den Bürger.
Da wäre ein Gesetzesänderung unbedingt notwendig,
Regenwasser als Abwasser kostenloses einleiten in die Kanäle.
adam
adam
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von adam
als Antwort auf aixois vom 19.04.2022, 10:33:56

Das ist mir neu . Könntest Du sagen, was damit gemeint ist bzw. wo das BVerfG "Recht gesprochen" hat zu Verfassungsfragen, aus eigener Initiative ? V erfassungsrichter können ihre persönliche Meinung zu Verfassungsfragen haben und in Vorträgen,


Ein Beispiel fällt mir gerade nicht ein. Das ist auch nicht so wichtig. Die Eigeninitiative des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich aus der Tatsache, daß jeder das Gericht anrufen kann, also auch ein Richter des Gerichtes und dann geht das seinen Gang,

Ich habe seinerzeit ein Interview mit Andreas Voßkuhle gesehen, dem damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Da wurde das Thema auch behandelt. Vielleicht findest du das Interview auf You Tube. Leider kann ich nicht helfen, da es bei mir derzeit mit der Verlinkerei nicht klappt.

--

adam
 

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lupus
lupus
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von lupus
als Antwort auf Alkmar vom 19.04.2022, 02:02:47

Ja die klammen Kommunen mit vielen zusätzlichen Kosten sind ein heftiges Problem, dass sie das aber mit der Grundsteuer etwas beheben wollen bleibt zunächst nur eine Vermutung.

Auch die Aussage zur Höhe des Grundsteueraufkommens bleibt eine Vermutung, denn du schreibst ja
,dass -Bemessungsgrundlagen (erst) geschaffen werden.

Auf den Einfluss auf die Einkommensteuer wäre ich nicht gekommen.
Du greifst das alte Steuersparmodell auf, bei dem (bes. von  Verwandten) eine kleinere Miete verlangt wird.
Dem wird m. E. nicht dadurch begegnet, dass die Einnahmen erhöht werden, sondern der Abzug der Kosten wird teilweise verweigert. Das ist ja sachgerecht und es werden oft einige Werte zugelassen, wenn die "Steuersparer" nicht übertreiben.
Mit den Eigenheimen hat das nichts zu tun. Ich erwarte jedoch für diese Grundstücke eine steuerliche Verschlechterung, was natürlich auch nur eine Vermutung ist.

lupus

aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf lupus vom 18.04.2022, 22:08:15

Beides !

Es geht um den BT (aus 'Thüringen') auf den das BT (aus Baden)  im Zusammenhang mit der Bekämpfung  des Buchsbaumzünslers (BBZ*) hinwies , (BT wirkt und ist relativ unschädlich aber wirksam) , der wegen seiner Schäden in Privatgärten, und bes. großen  Parkanlagen, nicht nur die Buchsbaumheckenpflanzen aus ihrer Verfassung, sondern auch die MdBs,  wie das in einer  BT Debatte zum Ausdruck kam, wo es um die  BD* ging.
Der sich Sorgen machende MdB Kindler (Grüne) im BT :"„Es ist alles ganz furchtbar, was in der Landwirtschaft passiert“, sind, wenn in ihrem Garten der Buchsbaumzünsler den Buchsbaum abfrisst, die Ersten, die nach der Giftspritze greifen und sagen: Jetzt müssen wir aber etwas tun. – Da ist schon manchmal eine Doppelzüngigkeit im Spiel."

😂
aixois

* BD = Biodiversität, nicht zu verwechseln mit bachelor of divinity oder Bahndirektor , oder gar BD = "Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht".
Ich hab sogar mal in BD gewohnt ...  !

Das mit den Abk. ist eben so eine Sache. Man kann leicht daneben liegen oder sich die Zunge verknoten. Etwas Positives haben sie aber: sie  können etwas Schmunzeln in den tristen Sprachverwirrungsalltag bringen.
Um Leute , die von einem AbküFi (Abkürzungsfimmel)  befallen siond , kann man notfalls einen Bogen machen, oder ihnen Hilfe zukommen lassen (bei SARS-Cov-2 hilft Impfen) .

Frau Olga meinte in ihrem Beitrag das BVerfG, hat aber die Berliner Verkehrsbetriebe oder das Bundesverwaltunggericht  mit BVG angesprochen. Wobei es durchaus möglich ist, dass ein BVG Fahrer alten Stils (den auch Frau Olga kennengelernt hatte) mit seiner typisch Berliner Schnauze und Schnoddrigkeit, so manches Urteil eines hochgebildeten Einser Juraexamen BVerfG Richters vorweggenommen haben mag.  Eben Volksempfinden, dem BVG Busfahrer aufs Maul geschaut.

Es gibt aber Schlimmeres als den/das BT :

SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG, das "Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens vom 11. Dezember 1986"Zitatquelle

Hoffentlich war es wenigstens verfassungskonform' ....
 

aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf adam vom 19.04.2022, 11:07:22

...ergibt sich aus der Tatsache, daß jeder das Gericht anrufen kann, also auch ein Richter des Gerichtes und dann geht das seinen Gang,

 

Bei so einer Anrufung  wird aber gerade nicht das Gericht, sondern eine, in ihren Grundrechten sich verletzt fühlende,  Person inititiativ, die zufällig auch Richter am BVerfG ist.


aixois
aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf lupus vom 19.04.2022, 11:14:13

Da es um mehr "Gerechtigkeit" = Gleichbehandlung(= Grundgesetz)  geht, dürfte es für Grundeigentümer mit hohem Grundvermögen und Mieteinnahmen etwas teurer werden, ein gleich großes Grundstück in einer ''Gegend wo Fuchs und Hase" wohnen, sicher eindeutig billiger.

Die Hebesätze werden auf die neu zu erhebenden "Einheitswerten" berechnet, das hat aber mit der Einkommenssteuer oder sog. (meist fiktiven, daher illegalen) Verwandtenvermietungen nix zu tun.
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die den Gemeinden zusteht und neben der Gewerbesteuer zu deren wichtigsten Einkommensquelle dient (je mehr Ausgaben und je weniger Gewerbe, desto höher sind in der Regel die Hebesätze und/oder Gebühren z.B. für die Müllabfuhr).


aixois

 


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