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Innenpolitik Deutschlands Verfassungsgericht

pippa
pippa
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von pippa
als Antwort auf aixois vom 18.04.2022, 13:04:33

Mit anderen Worten:

"Recht ist, was der Richter spricht".

Das pflegte meine Mutter oft zu sagen, die viele Jahre Schöffin war.
Pippa

lupus
lupus
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von lupus
als Antwort auf aixois vom 18.04.2022, 13:04:33

Zur unterschiedlichen Auslegung eines Gesetzestextes habe ich keine andere Meinung als du. Auch nicht zum Wandel der Ansichten dazu. Wozu brauchten wir sonst obere Gerichte.
Auch der gegenseitigre Bezug von Gesetzen kann zu sonderbaren Urteilen fhren.
Zwei Juristen unterhielten sich in meiner Gegenwart und einer meint:
Aber Herr XXX das haben sie doch selbst erlebt, alle Subsumtionsschritte waren richtig und das Endergebnis aber Unsinn.
Jedoch habe ich in dem Text  " zusehr auf das sture einhalten von Vorschriften geachtet wurde. "  eher eine bewußte Abweichung von Vorschriften gelesen. Und das ist eine andere Kategorie.

lupus
 

olga64
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von olga64
als Antwort auf Nick42 vom 17.04.2022, 15:08:27

Nein, es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Gesetze zu verändern oder gar anzupassen, und schon gar nicht dem jeweiligen Zeitgeist.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, die Verfassungsorgane zu überwachen und zu prüfen, ob sich alle an Geist und Grundordnung der Grundgesetzes halten, so wie es in Art 20 GG noch einmal zusammengefasst ist.

Und die Verfassungsrichter wissen, was ihre Aufgabe ist und was die Aufgaben der anderen Verfassungsorgane sind. Das Bundesverfassungsgericht hat sich für mich im Wesentlichen bewährt.

Nick42
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Bundesregierung aufzufordern, Gesetze neu zu formulieren, sie zu modifizieren oder generell zu erlassen.
Das Grundgesetz in Deutschland ist mittlerweile schon recht alt und muss immer wieder neuen Bedingungen z.B.im Leben der Bürger angepasst werden (das hat nichts mit jeweiligem Zeitgeist zu tun). Dafür wird eine 2/3 Mehrheit im Bundestag benötigt,damit solche Grundgesetzänderungen in Kraft treten können.
Das Bundesverfassungsgericht bewährt sich meist, steht aber natürlich auch direkter Konkurrenz zu den Europäischen Gerichtshöfen, was man auch an einigen Entscheidungen des BVG immer deutlicher merkt. Olga

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Alkmar
Alkmar
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf lupus vom 18.04.2022, 07:49:39
Können würde ich es mit Mühe vielleicht schon aber es ist mir zu aufwendig.

siehe hier:  .https://dejure.org/gesetze/0GrStG02122019 und https://de.wikipedia.org/wiki/Bewertungsgesetz
usw.

lupus


Ich gebe zu, dass es für Dich schwer sein muss, den Unterschied im Gesetz darzustellen. 😉

Mir ging es auch nicht darum, das immer mehr um sich greifende, penetrante Politiker-bashing aufzudröseln, weil wir haben gute Politiker!
Nein, wir sollten schon etwas sagen über das nun zweite Gesetz, welches unsere Lebenshaltung und Mieten verteuern wird.

Die s.g. Regensteuer verteuerte durch Richterspruch das Abwasser.
Wobei mich persönlich interessieren würde, inwieweit das in Folge zur Regenkatastrophe beim Starkregen mit dazu beigetragen hat.

Und ich sage voraus, dass die ohnehin immer höher werdenden Grundsteuern in absehbarer Zeit zu noch mehr Steigerung der Mieten und Lebenshaltungskosten führen werden.
Weil beide von mir genannten Abgaben die Mieten und Einkommenssteuern erhöhen wird.  

 
aixois
aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 18.04.2022, 16:03:17

Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Bundesregierung aufzufordern, Gesetze neu zu formulieren, sie zu modifizieren oder generell zu erlassen.

Das BVerfG ist kein politisches Organ mit Initiativrecht,  sondern ein Gericht, das angerufen werden muss (Kläger, Beschwerde), um über Grundrechtsverstöße zu urteilen.
Aus eigenem Recht (d.h. ohne Rechtsverfahren)  kann es dem Gesetzgeber/Exekutive keine Forderungen stellen.

Das müssen nicht nur Gesetze sein, viel häufiger geht es um Urteile von Gerichten von denen die Beschwerdeführer das BVerfG anrufen, weil sie der Meinung sind, dass ein Urteil gegen Rechte verstößt, die ihnen nach der Verfassung zustehen.

So war das bei der Festlegung der Grundsteuerbemessung der Fall, auch bei z.B. der Abschaffung derr Strafbarkeit der Homosexualität usw.

Das BVerfG  kann aber z.B. auch gegen staatliche Institutionen, die ganz bewusst gegen die Verfassung handeln vorgehen, so z.B. den Bundespräsidenten und Richter entlassen , aber auch politische Parteien verbieten. 

Die Aufgabe zu kontrollieren, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist fällt dem Bundespräsidenten zu , der es vor Ausfertigung (Unterschrift) quasi auf 'Herz und Nieren' prüfen sollte, was in der Regel auch der Fall ist (meist schon vorher werden dem BT Bedenken mitgeteilt, so dass  zweifelhaft Gesetze gar nicht eerst beschlossen werden).
Die Konformitätsprüfung neuer oder veraltetet Gesetze erfolgt aber nicht automatisch,  und schon gar nicht durch Eigeninitiative des BVerfG, d.h. es könnte durchaus sein, dass da noch so einige Gesetze herumexistieren, die  -bei einer Klage (!) - vor dem BVferG.

Auf Antrag kann das BVerfG auch tätig werden in sog. Normenkontrollverfahren, bei Bund-Länder Differenzen oder auch Organklageverfahren.


aixois

 
adam
adam
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von adam
als Antwort auf olga64 vom 18.04.2022, 16:03:17

Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Bundesregierung aufzufordern, Gesetze neu zu formulieren, sie zu modifizieren oder generell zu erlassen.

Olga,

jeder kann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Im Grunde genommen überwacht es die Verhätnismäßigkeit der Grundrechte zueinander, weswegen das Grundgesetz relativ wenig reformiert werden muß.

Gruß

adam

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Bias
Bias
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von Bias
als Antwort auf aixois vom 18.04.2022, 17:09:44

Formell magst stimmen, Aixois.
Doch wie oft schon hat das BVefrG faktisch Recht gesetzt, wo der BT sich einen schlanken Fuß gemacht hat.

aixois
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Bias vom 18.04.2022, 17:20:53

Das eine - formelle - schliesst das andere, das "Recht setzen" durch Urteile/Stellungnahmen nicht nur nicht aus, sondern  die beiden bedingen sich und schaffen es dadurch, dass Recht 'lebendig' bleibt, sich fortentwickelt.

Warum der BT bzw.die Regierungen sich diesen schönen 'schlanken Fuß' machen,  dürften nicht nur wir beide wissen, zumindest ahnen ... könnte es an den 'Kompressionen' ihrer MdB Strümpfe liegen ... ?
(Offentlich nicht vom Beschaffungsamt besorgt !) .

M.E. 'kritisch ' fehl gehen tun in jüngster Zeit Entwicklungen, wie z.B. wenn der BT  zum einem Gesetze verabschiedet , in der Hoffnung/Erwartung  bzw. sogar in dem Wissen, dass das BVerfG sie kassieren wird (Klima), oder zum anderen, das BVerfG instrumentalisiert wird , um in angeblöich 'vorauseilendem Gehorsam' und quasi als ex ante Entschuldigung für erwartbare mangelnde Effiffizienz, Gesetze verabschiedet werden, mit der Begründung, dass sie sonst vom BVerfG verworfen würden (wie das die FDP mehrfach bei den Corona Massnahmen gemacht hat), auch wenn sich diese Vereinnahmung des Gerichts später als falsch herausgestellt hat.

Schöne Restsonnenstunden - ich werde jetzt Vogelstimmen analysieren,  Tauben zum Gurren verführen und mir überlegen, was ich mit den 24 Saat- Tütchen aus dem Adventskalender der Enkel anfangen soll ....

aixois
 

lupus
lupus
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von lupus
als Antwort auf Alkmar vom 18.04.2022, 16:52:17

Was das neue Grundsteuergesetz bringt kann ich doch konkret nicht beantworten, denn die Regelungen für Sachsen sind mir noch nicht genau bekannt. Beachte, dass die Länder keine einheitlichen Regelungen einführen müssen.
Die Aussage dass das Steueraufkommen gleich bleiben soll ist doch mehr aus dem Kaffeesatz denn was die einzelnen Gemeinden ändern ist doch unbekannt. Wir wurden eingemeindet und hatten unterschiedliche Hebesätze und das wird ja sicher vereinheitlicht.
Den Einfluss auf die Einkommensteuer ist mir nicht erkennbar.

Bei Regensteuer mußte ich erst googeln, dass das die Niederschlagswasser-Gebühr sein soll.
Die wird doch von der Gemeinde bei uns schon seit Jahren in gleicher Höhe erhoben.
 

lupus


 
adam
adam
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von adam
als Antwort auf aixois vom 18.04.2022, 17:09:44
 
Das BVerfG ist kein politisches Organ mit Initiativrecht,  sondern ein Gericht, das angerufen werden muss (Kläger, Beschwerde), um über Grundrechtsverstöße zu urteilen.
Aus eigenem Recht (d.h. ohne Rechtsverfahren)  kann es dem Gesetzgeber/Exekutive keine Forderungen stellen.

aixois

 

aixois,

die zitierte Aussage solltest du überprüfen. Nach meiner Kenntnis hat das Bundesverfassungsgericht sehr wohl ein Initiativrecht. Wird das Gericht von sich aus auf eine Verfassungswidrigkeit aufmerksam, kann es also tätig werden und muß nicht extra angerufen werden.

--

adam
 

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