Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit

Innenpolitik Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit

chris
chris
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von chris


Zur Aufklärung:

Mein erstes Kraftwerk hat mein Elektriker montiert und sicher alle
Vorschriften erfüllt. 

Mich ärgert es nur, dass auf der einen Seite ich aufgefordert werde,
Strom zu sparen und das auf der anderen Seite von der Regierung gebremst wird.

Sicher werden die Damen und Herren des Bundestags eine Änderung beschliessen.  
j
Eine Geldstrafe von 5.000,-- € kann ich mir nicht leisten.



Chris 
Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von Elbling
als Antwort auf aixois vom 16.01.2024, 17:49:26

Wer verbieten kann muß auch das Recht haben ein Verbot durchzusetzen - sonst braucht er ja nicht zu verbieten.

Wenn ich vom Bürger mehr Umweltschutz erwarte muß ich auch den Umweltschutz ermöglichen - oder nicht..? Wenn man Umweltschutz nicht ermöglichen kann - dann braucht man ihn auch nicht zu fordern.

Beides logisch..?

Und so wie ich @Chris ihr Eröffnungs-Beitrag verstanden habe hat sie dieses Problem mit der Strafandrohung.

Und ich sehe es auch als "logisch" an - schließlich verbietet deutsche Bürokratie auch das Überqueren von Bahn-Gleisen die schon zum Großteil abgebaut sind. So geschehen bei Neetze an einem 'toten' Abzweiggleis. Da ist diese Strafandrohung auch durchaus als real einzuschätzen.

Ingrid60
Ingrid60
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf lupus vom 16.01.2024, 18:29:29
Alles ist gut Lupus.

Hab einen schönen Abend 🏐🏐🏐

Strafzahlung wäre offensichtlich nur fällig, wenn eine zweite Anlage  angebracht würde. 

Wer interessiert ist, muss sich tatsächlich gut informierten.

Gruß Ingrid60 

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poldy
poldy
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von poldy
als Antwort auf chris vom 16.01.2024, 18:37:33

Ja liebe @chris

du bist doch ein ..Urgestein  .. hier im ST   bist seit vielen Jahren in der ..Kleinen Kneipe vertreten.
Da kann ich deinen Unmut sehr gut verstehen, da du alle Voraussetungen getroffen hast, um in deinem Sachverhalt .. Strom zu sparen...

Doch ich denke auch an viele Häuslebauer, die an historischen Gebäuden diese  Möglichkeiten nicht haben.

Eigentlich warst du doch schon sehr fortschrittlich.

poldy

olga64
olga64
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von olga64
als Antwort auf chris vom 16.01.2024, 18:37:33
 

Zur Aufklärung:

Mein erstes Kraftwerk hat mein Elektriker montiert und sicher alle
Vorschriften erfüllt. 

Mich ärgert es nur, dass auf der einen Seite ich aufgefordert werde,
Strom zu sparen und das auf der anderen Seite von der Regierung gebremst wird.

Sicher werden die Damen und Herren des Bundestags eine Änderung beschliessen.  
j
Eine Geldstrafe von 5.000,-- € kann ich mir nicht leisten.



Chris 
Sie haben ja im ersten Durchgang eine Mail direkt an Herrn Habeck gesandt.
Ist dieser überhaupt zuständig oder ist es nicht doch die Bundesnetzagentur, wo Sie innerhalb einer kurzen Frist so eine Anlage ordnungsgemäss anmelden müssen?
Aber Sie beschäftigten nach eigener Aussage einen Elektriker, der sicher keine Fehler machte.
Denn die Fehler machen andere - meist die PolitikerInnen.

Ich plane ebenfalls, auf meinem Balkon eine solche Anlage installieren zu lassen, aber nicht vordringlich deshalb, weil mich "die Politik" auffordert, Strom zu sparen. DAs mache ich gerne selbst, weil ich dann auch Geld einspare und zudem einen kleinen Anteil gegen die drohende Klimakatastrophe beitrage.

Auch ich werde alle Arbeiten von Fachleuten auf meine Kosten durchführen lassen und wenn dann was schief gehen sollte, weiss ich ja, wohin ich mich mit meiner Reklamation wenden kann - nämlich an die von mir beauftragte Firma. Olga
aixois
aixois
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von aixois
als Antwort auf chris vom 16.01.2024, 18:37:33

Wenn Deine Anlage korrekt installiert und angemeldet wurde, kannst Du auch nicht bestraft werden, wofür denn ?
Ich bin mir sicher, Du hast keinen Strafbescheid  bekommen, und schon gar nicht übr 5000 €  - also was soll die Aufregung ?
Erst mal informieren, statt die Bild- Überschriften  ("5000 € Strafe,wenn wir unsere PV Anlage nicht abreissen ") zu kopieren (dort handelt es sich um die Aufstellung einer nicht genehmigten größeren PV Anlage im Garten, das hat ggf. mit dem Baurecht der Gemeinde, aber auch gar nichts mit Habeck zu tun 

Irgendwo hat irgendwer was gehört von  5000 € Strafe und das dann naiv (oder wie ich meine,  ganz bewusst) auf seine Balkonpaneele bezogen.

Es gibt in einigen Bundesländern schon eine Solardachdachpflicht, für Neubauten , auch für Dächer im Bestand, wenn sie neu gedeckt  werden müssen.

Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht nach, dann wird er aufgefordert 'nachzurüsten' , widersetzt er sich weiterhin wird er nochmals gemahnt und schließlich mit einem Ordnungsgeld belegt, das aber für Wohngebäude nicht höher als 5000 € sein kann (Wohngebäude mit mehreren hundert Wohnungen z.B.).

Das kann man mit der Stellplatzpflicht für Wohngebäude  vergleichen, wo auch hohe 'Strafgelder' bezahlt werden müssen, wenn der Bauherr, diese Stellplätze nicht bereitstellt (oder mangels Fläche nicht kann) .

Nur scheint sich darüber - es geht ja ums Auto ! - keiner aufzuregen. Habeck kann's ja nun wirklich nicht gewesen sein.


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chris
chris
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von chris


Danke für alle informativen Beiträge.

Hab eine Bitte, sagt mir bitte Bescheid, wann ich dann endlich das
2. Balkonkraftwerk montieren lassen kann. 

Ich bin nämlich dumm und weiss nicht, wo ich die Beschlüsse finden kann.

Aber sicher weiss das jemand von euch. 

Chris
lupus
lupus
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RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von lupus

Im Netz gefunden und ich glaube es passt zum Thema. Es zeigt, mit welchen Regelungen der Gesetzgeber die Bürger konfrontiert. (Übrigens muss wohl auch ein Bauer eine juristische Ausbildung haben)


(1) Anlagenbetreiber müssen an den Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie

  1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen,
  2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen,
  3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen,
  4. gegen § 10b verstoßen,
  5. die Ausfallvergütung in Anspruch nehmen und dabei eine der Höchstdauern nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 erster Halbsatz überschreiten,
  6. eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen und dabei gegen § 21 Absatz 2 verstoßen,
  7. gegen § 21b Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz verstoßen,
  8. entgegen § 21b Absatz 3 nicht die gesamte Ist-Einspeisung in viertelstündlicher Auflösung messen und bilanzieren,
  9. dem Netzbetreiber die Zuordnung zu oder den Wechsel zwischen den verschiedenen Veräußerungsformen nach § 21b Absatz 1 nicht nach Maßgabe des § 21c übermittelt haben,
  10. entgegen der Mitteilung nach § 48 Absatz 2a nicht den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strom in das Netz einspeisen,
  11. die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung an das Register übermittelt haben und keine Meldung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt ist oder
  12. gegen eine Pflicht nach § 80 verstoßen.
unglaublich!

lupus
schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von schorsch
als Antwort auf lupus vom 17.01.2024, 07:49:37

Man sagte dem früher "Advokatenfutter". Heisst: Gesetze werden von gschtudierten Juristen so aufgesetzt, dass nur gschtudierte Juristen den Text verstehen.

He, wo nähmen die Juristen denn ihr Futter her, wenn jeder und jede sich vor Gericht selber vertreten könnte?!

Bruny_K
Bruny_K
Mitglied

RE: Hallo Herr Habeck......... es wird Zeit
geschrieben von Bruny_K
als Antwort auf lupus vom 17.01.2024, 07:49:37

Das ist Deutschland wie es leibt und lebt 😁. 


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