Innenpolitik Todeslisten auf Telegram
Zur Verdeutlichung:
"Kein Kommentar mehr" bezog sich darauf, dass ich dem Mitglied "Michiko" in dieser Sache keinen Kommentar mehr gebe.
Das Mitglied hat auch Churchills Zitat angedeutet. Es ist wohl nicht ersichtlich, dass ich es ironisch benutzt habe.
Ich erinnere an die Hetze gegen Dr. Walter Lübcke und wie sie ausgegangen ist.
Ja, das ist wohl uns allen noch in Erinnerung.
Wir müssen uns eben bewegen.
"Telegram: Wie kann gegen strafbare Inhalte auf der Chat-App Telegram vorgegangen werden? Weil öffentliche Kanäle der App nach Einschätzung des Bundesamts für Justiz als soziales Netzwerk zu verstehen sind, gelte auch für diese das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, so Übersichten von FAZ (Corinna Budras) und spiegel.de (Max Hoppenstedt). Bisherige Anschreiben des Amtes an die Telegram-Zentrale in Dubai blieben jedoch unbeantwortet. Eine Verabschiedung der Digitale-Dienste-Verordnung der EU sei noch nicht absehbar. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius schlägt daher in einem Interview mit spiegel.de (Hubert Gude) vor, Apple und Google davon zu überzeugen, die Telegram-App wegen des Verstoßes gegen firmeninterne Compliance-Regeln aus ihren App-Stores zu entfernen.
Die von LTO zitierten IT-Rechtler sprechen sich zwar gegen Löschung aus, plädieren für konsequente Anwendung bestehender Regeln und halten in einem Fall auch eine Neudefinition des Anwendungsbereiches des NetzDG für erforderlich.
Michael Hanfeld (FAZ) entwirft im Medien-Teil eine Handlungsanleitung. Zunächst solle die Anwendbarkeit des NetzDG nicht mehr von Größe oder Geschäftsmäßigkeit der Plattform abhängen, sondern von der Strafwürdigkeit der Inhalte. Im Telekommunikationsgesetz solle eine Haftungsreihenfolge Post-Urheber, Plattform, Distributeure definiert und durchgesetzt werden. Auf Bundesebene sollten der Medienaufsicht Rechtshilfeersuchen zugebilligt werden. Helene Bubrowski (FAZ) meint im Leitartikel, dass sich Telegram "ohne Druck" nicht bewegen werde. Es sei bezeichnend, dass bereits die ersten Überlegungen "die Netzgemeinde in Deutschland aufjaulen" ließen. Tanja Tricarico (taz) schließlich erinnert daran, dass es Polizeibehörden unbenommen sei, Chatverläufe in offenen Gruppen mit vielfachen Klarnamen zu verfolgen und zu ahnden."
Quelle: LTO ist Legal Tribune Online v. 15.12.2021
'Wenn ich das lese, bin ich nicht sehr hoffnungsfroh,dass eine Ausschaltung von Telegram zeitnah geschehen könnte.
Da sich die User solcher menschenverachtendere Messenger-Dienste aber sicher ebenfalls rüsten, tauchen bereits andere auf,die an diesem "Erfolgsmodell" partizipieren wollen und es dann vermutlich noch perfekter machen, um ihrer Gemeinde der Verquerdenker und -gröler zu entsprechen.
Worten werden Taten folgen - das muss nicht nur positiv ausgelegt werden, sondern in Zeiten der zunehmenden Radikalität und Aufrufen bei Telegram, bewaffnet und auch mit Kindern an den Märschen teilzunehmen, sind die grölenden Worte vermutlich erst die Vorstufe zu dem, was hier noch erwartet werden kann. Olga
Ähnlich laienhaft und pauschal urteilen Menschen ohne jegliche Expertise auch über Selbstmörder. Da gibt es die volksnahe Erklärung, wer ankündigt, Suizid zu begehen, macht es nie.
"Todeslisten" kann jeder führen . Ohne dass es jemals zu einer tatsächlichen Durchführung kommt .
LG Tina48/Buntnessel.
Oft erleben dann diejenigen, die dies verkünden in der gesamten Grausamkeit, wenn der Selbstmörder unwiederbringlich tot aufgefunden wird.
Man sollte vorsichtig sein mit solchen unbeweisbaren Aussagen. Olga
Ich liebe es ein Laie sein zu dürfen.
Gebe ich damit immerhin den absoluten Experten hier und anderswo das Gefühl besser sein zu können.
Mache ich gerne .
Bin Menschenfreund .
Liebe Olga,
Ihren Pessimismus muss ich leider teilen. Ich wünschte, ich könnte Ihnen begründet widersprechen. Aber ich sehe das alles ähnlich düster wie Sie.
Lieben Gruss aus dem Bayerwald an den See.
DW