Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

hugo
hugo
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von hugo
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2010, 16:55:24
hm olga,, da haste mal wieder in Deiner üblichen Manier den üblichen Kübel Schmutz über die Harz IV Leute ausgekippt

können nicht mit Geld umgehen (ähh wo haben die Geld?,,)
die kaufen Alkohol und sollten deshalb Gutscheine bekommen (ich glaubs ja nicht, der allerdümmste Alkoholiker wird sich zu helfen wissen und nicht in den Gutschein beißen)
sie sind minderqualifiziert,, das bahauptest Du,, usw,,

was, wenn wir uns hier unnötig den Kopf zerbrechen und die Regierung davon ausgeht das die Erwachsenen Harzer im Verhältnis zu den Kindern viel zu viel Geld bekommen.

Einfach denen 20 oder 40 % wegnehmen (die können eh nicht damit umgehen oder besaufen sich nur,,)
dann stimmt die Relation zu den Kindern wieder und der Steuerzahler spart auch noch,,oder ?

übrigens brauchen Die auch keine höhere Zuverdienstgrenze, die brauchen Jobs wo sie am Monatsende so viel Geld aufs Konto bekommen das sie damit alle bisherigen Ausgaben plus die bisherigen Sozialleistungen plus vernünftige Beiträge ohne fremde Hilfe stemmen können und dazu noch ein Paar Euro extra übrig haben um das Leben lebenswerter zu erleben.
(und dann den ganzen unnützen Sauhaufen von Bürokraten zum Teufel jagen die nix weiter den lieben langen Tag machen als sich auszudenken womit Harzer zugenölt beleidigt und abgezockt werden können.*

Dann gits auch die blöden Differenzen und das Aufeinanderhetzen nicht mehr, vonwegen die haben "bedauerlicherweise" mehr als Jemand der für Niedrigstlohn schuftet.

* gerade heute in den Zeitungen zu lesen, wieviele Harzer sich Sanktionen gefallen lassen müssen und wie viele Millionen Euro dadurch eingespart werden (für die notleidenden Banker ??)

hugo




Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hugo vom 09.02.2010, 17:39:07
"übrigens brauchen Die auch keine höhere Zuverdienstgrenze, die brauchen Jobs wo sie am Monatsende so viel Geld aufs Konto bekommen das sie damit alle bisherigen Ausgaben plus die bisherigen Sozialleistungen plus vernünftige Beiträge ohne fremde Hilfe stemmen können und dazu noch ein Paar Euro extra übrig haben um das Leben lebenswerter zu erleben. "
geschrieben von hugo


Das ist sicher richtig, wenn auch sehr schwer durchzusetzen. Der Arbeitsmarkt kann nun mal nicht durch eine Bundesregierung so beeinflusst werden, dass ALLE - die es wollen - Arbeit bekommen.
Es kommt auch noch hinzu, dass die Qualifikation so unterschiedlich ist, dass es ganz sicher immer Menschen geben wird, die nicht "eingepasst" werden können.

Die Mär von den faulen, saufenden, Kinder vernachlässigenden... Hartz IV Empfängern kann ich auch nicht mehr hören, weil das an der Realität deutlich vorbeigeht.

"Fast alle Hartz-IV-Empfänger bemühen sich einer Studie zufolge ernsthaft um Arbeit. Von den Langzeitarbeitslosen unter 56 Jahre stünden 90 Prozent für eine Beschäftigung zur Verfügung."(Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)."

Trotzdem gibt es natürlich auch die restlichen 10% und die wird es wohl immer geben.

Warum sollen nicht anteilig Beträge in Gutscheinform vergeben werden, um Ausgaben besser steuern zu können( z.B. für Schulspeisung, Sportvereine, Klassenfahrten...).
Erinnere dich - das gab es in der DDR auch - und das war gut so, denn auch damals gab es die berühmten "10%" und niemand hatte "Bauchgrimmen", das Geld direkt in "Richtung Kinder zu schieben".
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.02.2010, 18:35:18
Hast du schon mal die Blicke der anderen Kunden gesehen, wenn mit Gutscheinen bezahlt wurde?
Zumal es völlig sinnlos war, da mit den Gutscheinen alles bezahlt wurde, was erlaubt war, und "verbotene" Waren mit dem verbleibenden Bargeld.

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contraklaus
contraklaus
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von contraklaus
als Antwort auf rolf † vom 09.02.2010, 12:55:56
Was soll denn der Herr Bundespräsident mit dem Urteil des Verfassungsgerichts anfangen??
Der Mann kann je gerade so lesen. Und was er so liest, versteht er nicht.
Sonst hätte ja gerade ihm bei der Unterzeichn ung des Paketes der Hartz-Gesetze auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Millionen " Hartzer " haben beim Lesen der entsprechenden Gesetze und der danach erlassenen " Verordnungen ", Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen, Durchführungsveroprdnungen und wie un sere Damen und Herren
Regierende die Millionen Blatt Papier zu diesem Thema
auch immer bezeichnen, auf Anhieb verstanden, dass sie da von den Herrschenden und ihren Vasallen über die Ohren
balbiert worden sind.
Zu lange ging es gut - und nun haben unsere " Experten"
ein weiteres Mal vom höchsten deutschen Gericht bescheinigt
bekommen, dass sie ganz einfach unfähig sind, die Probleme der von ihnen " regierten" Bürger zur erkennen, geschweige denn sachlich fundierte, vom Grundgesetz gedeckte Gesetze
auszuarbeiten und umzusetzen.
Warunm eigentlich lassen wir uns nicht gleich vom Bundesverfassungsgericht regieren???
Es ginge gerechter zu, die Politik wäre durchdacht und immer gerecht.
Wir hätten am Ende bloß so um die 620 Arbeitslose mehr in der Statistik.

contraklaus
arno
arno
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von arno
als Antwort auf hugo vom 09.02.2010, 17:39:07
Hallo, hugo,

mich würde mal interessieren, wenn über viele Jahre
HartzIV falsch berechnet wurde, ob die Ärmsten der Bevölkerung
auch mit den entsprechenden Nachzahlungen rechnen können?
Das wäre ja korrekt!

Viele Grüße
arno
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von rolf †
als Antwort auf contraklaus vom 09.02.2010, 20:10:45
Was soll denn der Herr Bundespräsident mit dem Urteil des Verfassungsgerichts anfangen??
Der Mann kann je gerade so lesen. Und was er so liest, versteht er nicht. ...
contraklaus

Dann hat er das Lesen wohl bei dir gelernt.

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arno
arno
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von arno
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2010, 16:31:37
Hallo, olga64,

interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der auch damals beteiligte
Seehofer jetzt Hartz IV als größten Murks bezeichnet!


Viele Grüße
arno
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 20:34:43
mich würde mal interessieren, wenn über viele Jahre
HartzIV falsch berechnet wurde, ob die Ärmsten der Bevölkerung
auch mit den entsprechenden Nachzahlungen rechnen können?
Das wäre ja korrekt!
geschrieben von arno

Das wäre dann wohl mal was neues!
Aber freuen können sich schon die Anwälte, es gibt doch die Härteklauseln. Also: Geschiedenes Ehepaar, beide Hartz IV-Empfänger, mit Kindern. Er wohnt in Hamburg, sie in München. Zum Wohle des Kindes soll der Vater den Kontakt zu den Kindern nicht abbrechen, also alle 2 Wochenenden Flug von Hamburg nach München und zurück. Dumm ist, wer in diesem Fall noch arbeitet.

Viele Grüße,
Fritz
________

Das Vertrauen ist riesig. Ich sehe das immer wieder, wenn die Leute auf mich zukommen und zu mir sagen: Lassen Sie mich nicht nochmal im Stich.
G.W. Bush
Carlos_Philbin
Carlos_Philbin
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von Carlos_Philbin
als Antwort auf arno vom 09.02.2010, 20:34:43
Hallo, hugo,

mich würde mal interessieren, wenn über viele Jahre
HartzIV falsch berechnet wurde, ob die Ärmsten der Bevölkerung
auch mit den entsprechenden Nachzahlungen rechnen können?
Das wäre ja korrekt!

Viele Grüße
arno
geschrieben von arno


Keine Ahnung wen du mit "Ärmsten der Bevölkerung" meinst. Hoffentlich nicht die Arbeitslosen, denn die können sich gegen dein Mitleid nicht wehren

Da das Urteil nicht aussagt, dass zu wenig gezahlt wurde, wird es keine Nachzahlungen geben.
Im Urteil selbst wird darauf auch noch eingegangen.

Aber die Vorgabe des BVG, Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen, könnte für die ALG II Bezieher auch ein Gutes haben.
Denn es ist noch gar nicht gesagt ob Leistungen erhöht werden.
Wäre sogar möglich, dass die Grundleistung gesenkt wird und einzelne Bedarfe müssen beantragt werden. Dafür könnten dann auch Sachleistungen erbracht werden.

Gut, dass die ALG II Bezieher in diesem Fall dann nicht zurückzahlen müssen, obwohl du das für "korrekt" bezeichnest
arno
arno
Mitglied

Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von arno
als Antwort auf fritz_the_cat vom 09.02.2010, 21:31:34
Hallo, fritz_the_cat,

in der Tat versaut man sich mit unterbezahlter Arbeit
das Leben!
Nur dumme Menschen erkennen das nicht!

Wir können froh sein, dass es bereits HartzIV-Empfänger mit
Abitur und auch mit Hochschulausbildung gibt!


Viele Grüße
arno

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