Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Verfügungsmasse Grundgesetz

Innenpolitik Verfügungsmasse Grundgesetz

albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
als Antwort auf albaraq vom 25.03.2010, 09:27:13

"..."
oder die Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Jalala


Diese Rede habe ich mir mal aufgerufen -
oder auch sehr nachlesenswert -

„Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996"

jetzt verstehe ich auch etwas besser weshalb dieses rumgemurkse und stümperhafte rumexperimentieren derer da oben, seit 20 Jahren!
Weshalb die DDR nur "beigetreten" wurde und nicht von einer wirklichen Wiedervereinigung die Rede war/ist.
Denn dieser Artikel 146 war im Grundgesetz als Bestimmung enthalten, wonach genau dieses GG
außer Kraft tritt, wenn ein, nämliches dieses Ereignis vor 20 Jahren eintritt.
An diesm Tage dann,
eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft treten würde.

Ich war zwar einige Jahre im Ausland, sollte ich da wirklich was verschlafen haben oder habe bzw. verstehe ich etwas falsch?
H U G O - wo bist DU, könntest Du mir das (aber bitte schonend) beibringen/erklären ?

Jala



adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf albaraq vom 25.03.2010, 12:32:24
Weshalb die DDR nur "beigetreten" wurde und nicht von einer wirklichen Wiedervereinigung die Rede war/ist.
Denn dieser Artikel 146 war im Grundgesetz als Bestimmung enthalten, wonach genau dieses GG
außer Kraft tritt, wenn ein, nämliches dieses Ereignis vor 20 Jahren eintritt.
An diesm Tage dann,
eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft treten würde.


Das ist nicht richtig. Die DDR ist der damaligen Bundesrepublik und somit dem Wirkungskreis des Grundgesetzes beigetreten. In Artikel 146 GG steht nichts davon, daß im Falle des Beitritts eine neue Verfassung in Kraft treten muß.

Dieser Wortlaut steht heute noch in Art. 146 und bedeutet, daß es in der Bundesrepublik keine Zeit ohne Verfassung geben kann.

Was willst Du denn für eine neuere Verfassung haben?

--

adam

..
albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
als Antwort auf adam vom 25.03.2010, 14:09:09

"..."
In Artikel 146 GG steht nichts davon, daß im Falle des Beitritts eine neue Verfassung in Kraft treten muß.

Dieser Wortlaut steht heute noch in Art. 146 und bedeutet, daß es in der Bundesrepublik keine Zeit ohne Verfassung geben kann.
"..."
Was willst Du denn für eine neuere Verfassung haben?
adam ..
geschrieben von adam


„Liebster und bestester aller Adams“ hier im St,
ich hätte gern nun nach 20 Jahren "beigetreten worden" überhaupt erst einmal eine Verfassung und zwar eine dann auch vom Volk abgesegnet, vor allem eine, die nicht mit „heißer“ Nadel gestrickt wird! Denn das GG ist nach Artikel 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium.
Vielleicht solltest Du einmal den Link in meinem Beitrag vom 24.03.2010 16:16 lesen, die Ausführung eines Herrn Storr – Rechtsanwalt? Wenn Du dann noch im Internet zum Thema etwas genauer recherchierst, wirst Du merken wie „pickelig“ Deine Haut so langsam wird (so ging und geht es mir), aber keine Panik, das ist nur „Gänsehaut“.

LG Jala


Anzeige

adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf albaraq vom 25.03.2010, 15:45:41
"albaraq"

Den Link habe ich gelesen und ich kenne auch Carlo Schmid. Der Herr Storr hat ein altes Thema, das immer mal wieder zur Sprache gebracht wird, werbewirksam für seine Kanzlei beschrieben. Dieses Thema hat aber sooooooooo einen Bart.

Meinst Du nicht, daß die DDR-Abgeordneten bei ihren Beitrittsverhandlungen auch Verfassungsspezialisten zu Rate gezogen haben? Die wußten genau, was sie unterschrieben haben. Und was meinst Du, mit wievielen Verfassungsklagen das Bundesverfassungsgericht überzogen worden wäre, wenn Art. 146 so ausgelegt werden könnte, wie Du es jetzt entdeckt zu haben glaubst?

Was mich anbelangt, möchte ich keine andere Verfassung als das Grundgesetz, denn Politiker würde ich nicht daran lassen, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Etwas Besseres kommt bestimmt nicht nach.

--

adam

.
Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf albaraq vom 25.03.2010, 15:45:41
Woraus willst du eigentlich ableiten, dass das Grundgesetz KEINE Verfassung ist.

Meiner Meinung nach ist das Grundgesetz EINE Verfassung.

Es bekam nur einen anderen Namen, um damals deutlich auf die noch ausstehende - aber nicht zu vergessene deutsche Einheit hinzuweisen.

Alles was für einen Staat notwendig ist, steht im Grundgesetz.
So werden der Staatsaufbau, die Staatsorganisation sowie die Grundrechte werden durch das GG vollständig geregelt.
Geregelt - wie es über eine Verfassung üblich ist - eben egal, ob man dazu Grundgesetz oder Verfassung oder wie auch immer sagt.

Es gibt z.B. ein BundesVERFASSUNGSgericht, das sogar unter diesem Namen im Grundgesetz erwähnt wird.

Es gab übrigens formal keine Wiedervereinigung - auch wenn davon gesprochen wird("Volksmund"), sondern einen Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik.

Es kann ja sein, das du meinst "beigetreten worden zu sein" - auch anderen hier im Forum passt der Beitritt ja nicht - aber der Beitritt wurde von einer großen Mehrheit der Volkskammerabgeordneten beschlossen.
Diese Volkskammer wurde von über 90% der DDR-Bevölkerung( höchste Wahlbeteiligung bei einer Wahl überhaupt) gewählt.

Was ein ziemlich ausgeflippter - um Medieninteresse krampfhaft bemühter Rechtsanwalt(Storr) - daran nun auszusetzen hat , interessiert mich wenig und er ist auch nicht an meinen Pickeln schuld, die ich gelegentlich mal habe.
Was man von ihm zu dieser Frage liest, ist oft nicht verstehbar und es bereitet sogar ihm Schwierigkeiten.
So schreibt er in einer seiner HP's in einem Forum "... fragt mich nicht nach einer Begründung für meine Meinung, ich verstehe es gelegentlich selbst nicht"
contraklaus
contraklaus
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von contraklaus
als Antwort auf rolf † vom 24.03.2010, 18:13:35
"Der Artikel 146 ist ebenso rein deklaratorisch, wie der Amtseid, der auch nur eine unverbindliche Floskel ist."

Du hast ja so recht, rolf: wie viele hohle und unverbindliche Floskeln haben unsere hochverehrten Damenb und Herren Politiker/innen in den vielen Jahren des Bestehens unserer Republik "geleistet" ?
Da wurden Eide geschworen in dem sehr präzisen Wissen, dass man sich in keiner Weise an einen solchen Eid halten muss ; da werden vor jeder Wahl heilige Eide geschworen, dass man sich strikt an dem Willen der Wähler orientieren werde , das Wohl des Volkes stehe über allem, usw.
Alles nur Lügen, vorsätzlicher Betrug.
Jeder Eid unserer Kanzlerin auf das Grundgesetz ist ein vorsätzlicher Meineid, jeder Eid eines Abgeordneten unseres " Kabinetts " ist ein vorsätzlich geleisteter Meineid ; denn wenn es den Damen und Herren unseres Bundestages auch nur eine Sekunde um das Wohl des Volkes ginge, müsste der mündige Bürger doch zumindest in den Sitzungen des höchsten Gremiums unserer " Volksvertretung " von den rund 620 gewählten
Abgeordneten die Mehrzahl im Rund des Sitzungssaales finden, wenn dort " diskutiert " wird.
Ich empfehle hier die Direktübertragung auf " Phoenix ".
Mehr als 10 Prozent der " vom Volke gewählten " Damen und Herren haben kaum einmal eine volle Sitzung im Rund
unseres hochbezahlten Parlaments " durchgesessen ".
Wichtiger sind die zahlreichen Nebenjobs unserer hochbezahlten Damen und >Herren.
Ist ja auch verständlich, denn d i e bringen schließlich das Geld, das man auf den diversen Auslandskonten deponieren möchte.....
Wann wir diesem Treiben ein Ende gesetzt???
Wie geduldig ist der deutsche Michel, und wie lange noch???
Ich könnte mir vorstellen, dass wir in nächster Zeit wieder mal eine " Wende " in Deutschland erleben, diesmal aber ein Wenig gründlicher und mit tiefgründigeren Ergebnissen.
Haben wir nicht genügend gesunde Alleebäume in unseren
größeren Städten?? Ich kenne in Berlin, Hamburg, Bonn,
Leipzig, Frankfurt zahlreiche Alleen, die darauf warten, mal für einige Tage ihre Bäume mit einem ganz besonderen Schmuck versehen zu bekommen.
Danach läufts dann - vielleicht - in unserem Lande.....

contraklaus


Anzeige

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf albaraq vom 25.03.2010, 12:32:24
Denn dieser Artikel 146 war im Grundgesetz als Bestimmung enthalten, wonach genau dieses GG
außer Kraft tritt, wenn ein, nämliches dieses Ereignis vor 20 Jahren eintritt.
An diesm Tage dann,
eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft treten würde.


Und genau aus dem Grund, eben dass die Bundesrepublik-alt damals kein Interesse daran hatte, eine neue Verfassung zu installieren (womit man ja der DDR ein Existenzrecht zugestanden hätte und mit ihr auf Augenhöhe hätte verhandeln müssen), erfolgte der Anschluss nicht nach §146 GG sondern nach § 23 GG.

Artikel 23 GrundgesetzArt. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautete seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."


Eine Änderung des Grundgesetzes wurde also aus dem nichtigen Anlass der Überwindung der Teilung Deutschlands als nicht nötig angesehen.
Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf contraklaus vom 25.03.2010, 22:15:34
"Ich kenne in Berlin, Hamburg, Bonn,
Leipzig, Frankfurt zahlreiche Alleen, die darauf warten, mal für einige Tage ihre Bäume mit einem ganz besonderen Schmuck versehen zu bekommen."


Was willst du denn da anhängen?
Warum so unkonkret?

"Danach läufts dann - vielleicht - in unserem Lande....."


Aha - vielleicht so, wie nach dem großen Fackelzug in einer großen Berliner Allee 1933?
Vorher hatten auch Bäume und Häuser einen bes. Schmuck bekommen.

Du solltest vielleicht besser auf rechtsradikale Seiten ausweichen.
albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
als Antwort auf adam vom 25.03.2010, 18:16:52
"albaraq"

Den Link habe ich gelesen und ich kenne auch Carlo Schmid.
"..."
adam
geschrieben von adam


Lieber Adam,
ich will ja nicht quängeln ,
aber ich bin nun mal neugierig geworden und bilde mich sehr gerne weiter und es gibt, wie Du weißt, nicht nur Wikipedia.de
Schaust Du dann mal bitte so ab
"..."
lt SHAF Gesetz 52 Art. 1 und GBBI 1990 Teil 1 S. 1274
"..."

Jala

adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf albaraq vom 26.03.2010, 09:40:57

Liebe albaraq ,

ich will auch nicht quängeln, aber den Link habe ich nun noch einmal gelesen. Es ändert nichts an meiner Einstellung.

Was meine Weiterbildung anbelangt, bin ich bei meinen Nachforschungen in Bezug auf Art. 146 und 23 GG auf faschistische Foren und auf Seiten der KRR (Kommissarische Reichsregierung) gestoßen, die es sich zu gerne auf ihre "Fahnen" heften würden, daß die Bundesrepublik nicht existiert und daß das Deutsche Reich weiter existent ist. Nun ja, auch solche Meinungen können in der Bundesrepublik gesagt werden, allerdings erlaube ich mir, mich von diesem Blödsinn und diesen Gruppierungen allerheftigst zu distanzieren.

Das Einzige, was ich mir momentan nicht erklären kann ist, daß Art. 23 GG (Beitrittsartikel) so völlig ohne Hinweis durch den neuen Europaartikel ersetzt wurde. Norm ist eigentlich, daß im Interesse der Kontinuität in Gesetzen ein "Wurde gestrichen und ersetzt durch" geschrieben wird. Auf das Warum werde ich noch kommen...wenn ich mal Lust habe nachzuforschen.

Ansonsten erinnert mich die Diskussion langsam aber sicher an das Jahr 1990 als die Stimmung in den alten Bundesländern immer mehr zu Ungunsten des Beitritts der DDR kippte. Die immer lauter werdende Meckerei aus den Beitrittsländern wurde damals wirklich fast unerträglich. Doch damit werden wir wohl weiter leben müssen, was aber nicht bedeuten kann, daß man diesen Stimmen mehr Gehör und Zeit schenkt als man sollte und nötig ist. Notorische Meckerer gibt es immer.

In diesem Sinne

--

adam

.

Anzeige