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Innenpolitik Verfügungsmasse Grundgesetz

rolf †
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Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von rolf †
kaum 9 Monate nach den letzten Änderungen steht wieder eine Änderung des GG bevor.
Da die Konstruktion der Jobcenter vom BVerfG für nicht mit dem GG vereinbar erklärt wurde, wird das GG eben angepaßt.
Wäre es nicht viel einfacher, die Verfassungsgerichte abzuschaffen?
albaraq
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Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
Vielleicht ist das unter Demokratie (von oben) zu verstehen,
wenn es nicht in den Kram passt, wird es eben passend gemacht!

Ich habe auch so eine Uralt-Ausgabe vom

GRUNDGESETZ für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND vom 23. Mai 1949
Dr. Adenauer Präsident des Parlamentarischen Rates,
Schönfelder 1. Vizepräsident Dr. Schäfer 2. Vizepräsident

vor allem fand ich den damaligen Artikel 146 sehr interessant.

Gruß Jala
rolf †
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Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von rolf †
als Antwort auf albaraq vom 24.03.2010, 16:16:44
Der Artikel 146 ist ebenso rein deklaratorisch, wie der Amtseid, der auch nur eine unverbindliche Floskel ist.

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adam
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Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf rolf † vom 24.03.2010, 15:50:57
Da die Konstruktion der Jobcenter vom BVerfG für nicht mit dem GG vereinbar erklärt wurde, wird das GG eben angepaßt.
Wäre es nicht viel einfacher, die Verfassungsgerichte abzuschaffen?

geschrieben von rolf


Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, daß die Gesetzgebung der Verfassung entspricht. Warum soll es abgeschafft werden? Wir schaffen doch auch die Polizei nicht ab, wenn die Straßenverkehrsordnung geändert wird. Ob das BVG überhaupt abgeschafft werden könnte, bezweifele ich, konnte das aber auf die Schnelle nicht klären.

Der Artikel 146 ist ebenso rein deklaratorisch, wie der Amtseid, der auch nur eine unverbindliche Floskel ist.
geschrieben von rolf


Artikel 146 ist keinesfalls rein deklaratorisch, sondern sehr wichtig. Er bestimmt, daß die Bundesbürger nie ohne Verfassung sein können. Das Grundgesetz gilt, bis vom Volk eine neue Verfassung beschlossen ist. Es kann also keine verfassungslose Interimszeit zwischen der Gültigkeit des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung geben.

--

adam

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contraklaus
contraklaus
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Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von contraklaus
als Antwort auf rolf † vom 24.03.2010, 18:13:35
"Der Artikel 146 ist ebenso rein deklaratorisch, wie der Amtseid, der auch nur eine unverbindliche Floskel ist."
( Zitat :rolf )

Ist nicht das gesamte Grundgesetz eine Floskel?"
Zur Erinnerung ; Die Verfassung der USA besteht nunmehr
seit mehr als 200 Jahren ( Zweihundert Jahre )!!
Unverändert in all den Jahren, " unangepasst ", nicht
" nivelliert ", nicht "novelliert" oder " modifiziert".
Zum Vergleich: Das "Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland", wie sein ehrlicher und vollständiger Name wäre, hat in den rund 60 Jahren seiner Existenz mehr als
200 " Ergänzungen ", " Anpassungen ", " Erweiterungen "
oder " Modifizierungen " über sich ergehen lassen müssen.
Mehr als 200 Mal wurde das ( eigentlich von den Alliierten
für eine begrenzte Zeit ausgearbeitete ) " Grundgesetz "
von der jeweils herrschenden Regierungsriege deutscher
Politiker soweit hingebogen und vergewaltigt, dass es dem
Regierungsanspruch der gerade " Macht Ausübenden " für die Zeit ihrer "Regierung" gerecht wurde und das jeweilige
Regierungshandeln in scheinbares " Recht " setzte.
200 Verfassungsänderungen in 60 Jahren - das hat kein Volk dieser Welt in historisch so kurzer Zeit über sich ergehen lassen müssen.
Die Verfassung ( das Grundgesetz ) eines Landes ist in der Regel ein so hohes geistiges Gut, dass sich kaum ein Politiker erlaubt, sich daran willkürlich zu vergreifen.
Und wie die USA zeigen, ist es ohne größere Probleme möglich, eine einmal verkündete Verfassung auf Ewig einzuhalten.
Nur dort, wo " höhere Interessen ", wie die der alten deutschen Herrschaftspolitik und der Machtpolitik einzelner ( gerade Macht ausübender ) Parteien vorherrschen, muss man sich an den heiligen und eigentlich einmaligen Bestimmungen des Grundgesetzes
laufend vergreifen. Und eben dieses " Grundgesetz " so lange verbiegen, deformieren, " anpassen " , in das Gegenteil des eigentlichen Anliegens verwandeln, bis
es den Wünschen einer kleinen kriminellen Gruppe von
" Politikern " entspricht.
Nur : Das ist nicht mehr das Grundgesetz für das deutsche Volk, das ist nicht mehr die Verfassung, auf die zahlreiche Menschen unseres Volkes einmal einen heiligen Eid geleistet haben !!
Eide von Menschen unserer Gesellschaft,. die von kriminellen Banden missbraucht werden, um ihre Macht zu sichern, sind wirkungslos und jeder Mensch hat das Recht, sich nicht an derartige Eide halten zu müssen.
Ich jedenfalls nehme mir da Recht heraus, einmal auf diesen Staat geleistete Eide als wirkungslos zu betrachten, da eben dieser Staat die Grundlagen der geleisteten Eide gefälscht, verfälscht und damit außer
Recht gestellt hat.
Ich fasse meine Eide heute genau so als reine unverbindliche Floskeln auf, wie unsere heutigen
" politischen Eliten " mit ihren Amtseiden umgehen.

contraklaus




rolf †
rolf †
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Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 24.03.2010, 21:09:17
...
Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, daß die Gesetzgebung der Verfassung entspricht. Warum soll es abgeschafft werden? ...
--

adam

geschrieben von adam

Das habe ich doch geschrieben, weil dann das GG nicht mehr dem Urteil des BVerfG angepaßt werden müßte, wenn Gesetze im Widerspruch zum GG stehen.

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adam
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Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf contraklaus vom 24.03.2010, 21:44:37
Ist nicht das gesamte Grundgesetz eine Floskel?"
Zur Erinnerung ; Die Verfassung der USA besteht nunmehr
seit mehr als 200 Jahren ( Zweihundert Jahre )!!
Unverändert in all den Jahren, " unangepasst ", nicht
" nivelliert ", nicht "novelliert" oder " modifiziert".


Die zitierte Aussage ist falsch. Die Verfassung der USA von 1788 bestand aus ursprünglich 7 Artikeln, die bis heute um weitere 27 Artikel ergänzt wurde. Sie wurde also nahezu verfünffacht, während das Grundgesetz der Bundesrepublik lediglich in veränderbaren Artikeln modifiziert und der jeweiligen Zeit anbepasst wurde.
das ( eigentlich von den Alliierten
für eine begrenzte Zeit ausgearbeitete ) " Grundgesetz "


Die zitierte Aussage ist falsch. Die Londoner Sechs-Mächte-Konferenz, mit den drei Besatzungsmächten USA, VK und Frankreich sowie Belgien, Luxemburg und Niederlande, gab den Anstoß an die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungsmächte, eine Verfassung auzuarbeiten. Daß dabei auf Forderunge der Besatzungsmächte eingegangen werden mußte, dürfte klar sein. Maßgeblich beteiligt waren die damaligen Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszone und schließlich der parlamentarische Rat.

Im Gegensatz zur amerikanischen Verfassung, die ein Präsidialsystem bestimmt und aus dem Bestreben entstand, sich von der britischen Monarchie zu lösen, entstand mit dem Grundgesetz eine parlamentarische Demokratie, auch unter Berücksichtigung des vergangenen Naziregimes, um verfassungsrechtlich eine ähnliche Machtübernahme zu verhinderrn. Ein direkter Vergleich der beiden Verfassungen ist so ohne weiteres nicht möglich.

Das Grundgesetz basiert auf der deutschen Weimarer Verfassung, die ihrerseits die Beschlüsse der Paulkirche von 1848 berücksichtigte. So gesehen hat das Grundgesetz eine 162jährige deutsche Tradition.

Ich jedenfalls nehme mir da Recht heraus, einmal auf diesen Staat geleistete Eide als wirkungslos zu betrachten, da eben dieser Staat die Grundlagen der geleisteten Eide gefälscht, verfälscht und damit außer
Recht gestellt hat.
Ich fasse meine Eide heute genau so als reine unverbindliche Floskeln auf, wie unsere heutigen
" politischen Eliten " mit ihren Amtseiden umgehen.


Die Logik der zitierten Aussage ist nicht nachvollziehbar. Niemand in der heutigen Bundesrepublik muß einen Eid auf das Grundgesetz leisten und niemand hat ihn geleistet. Das Grundgesetz gilt für alle Personen der Bundesrepublik, es garantiert seine Artikel gegenüber allen. Davon kann sich niemand frei sprechen, es sei denn, er möchte gegenüber anderen gegen das Grundgesetz verstoßen. Verstöße werden nach den bestehenden Gesetzen behandelt, die ihrerseits auf dem Grundgesetz basieren. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.

Die Links über das Grundgesetz und die amerikanische Verfassung sind empfehlenswert, um ein Basiswissen zu erlangen. Auch die obigen Ausführungen können natürlich kein Gesamtbild liefern.

--

adam

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albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
als Antwort auf contraklaus vom 24.03.2010, 21:44:37
Ich habe mich auch ausführlicher mit dem Artikel 146 befasst und siehe da, dabei bin ich dann auf das gestoßen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).

oder die Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

auch diese kann man aufrufen.

Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich hatte ja keine Ahnung!

Jalala
Karl
Karl
Administrator

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von Karl
als Antwort auf rolf † vom 24.03.2010, 15:50:57
kaum 9 Monate nach den letzten Änderungen steht wieder eine Änderung des GG bevor.
Da die Konstruktion der Jobcenter vom BVerfG für nicht mit dem GG vereinbar erklärt wurde, wird das GG eben angepaßt.
Wäre es nicht viel einfacher, die Verfassungsgerichte abzuschaffen?
geschrieben von rolf
Lieber Rolf,

auch ein Grundgesetz bzw. Verfassungen können bzw. müssen an neue Entwicklungen angepasst werden. Das Problem dabei ist: Wie kann gewährleistet werden, dass trotz so genannter Anpassungen der Grundgedanke (der "Geist", das "Wesen") des Grundgesetzes erhalten bleibt? Im vorliegenden Fall sehe ich persönlich keine Gefahr, denn es geht um eine organisatorische Frage und hier sehe ich den Vorteil der angestrebten pragmatischen Lösung.

Die Abschaffung des Verfassungsgerichtes wäre fatal, denn dann hätten wir die Verfassung/das Grundgesetz abgeschafft, weil es dann nicht mehr eingeklagt werden könnte.

Also, das Verfassungsgericht ist absolut wichtig und es gut, dass es das Grundgesetz wie auch das Verfassungsgericht gibt. Nicht jede Änderung muss den Geist des Grundgesetzes verwässern. Die Hürde für Verfassungsänderungen liegt hoch, eine einfache Mehrheit im Parlament reicht nicht.

Karl

P.S.: Die Entwicklung des Grundgesetzes seit 1949
Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf contraklaus vom 24.03.2010, 21:44:37
Und wie die USA zeigen, ist es ohne größere Probleme möglich, eine einmal verkündete Verfassung auf Ewig einzuhalten.


Das - was du hier als Vergleich Grundgesetz - Verfassung der USA schreibst, zeugt davon, dass du zumindest von der Verfassung der USA und die im Laufe der Jahrzehnte gemachten gewaltigen Veränderungen keine Ahnung hast.

Die Grundfassung aus dem Gründungsjahr der USA und auch die aktuelle Fassung lassen sich im Internet nachlesen.

Du solltest auch mal darüber nachdenken, welche Veränderungen im Grungesetz notwendig waren.
Ich denke da an Änderungen durch den Beitritt in die EU, Finanzverfassung, Aufnahme Umweltschutz und Tierschutz, Änderung bei Frauenrechten, ...



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