Innenpolitik Zuwanderer wollen sich anpassen, warum ????
Ich schrieb von eingebürgerten Nachkommen von Migranten. Das sind Deutsche wie Du und ich. Interessant, dass Du von "Blutrecht" schreibst.
Das ist insofern interessant, da es geltendes Recht in unserem Staat ist. Und es nennt sich tatsächlich Blutrecht, der Begriff ist weder eine Erfindung von mir, noch ein Nazi-Terminus, sondern so im Grundgesetz verankert.
Nun, ich würde diesen Begriff niemals in den Mund nehmen, sondern vom Abstammungsprinzip sprechen.
Karl
Karl
Natürlich haftet an dem Begriff "Blutrecht" irgendwie auch ein völkischer Geruch, dennoch wird er in unserer Rechtsprechung verwandt, im Gegensatz zum "Bodenrecht", wie es bspw. in Frankreich Anwendung findet, nachdem ein Jeder, der auf französischem Boden geboren wurde automatisch auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt. Ob Du es nun in den Mund nehmen kannst oder nicht, ist dabei nicht von Belang, diese Regelung, auch unter diesem angestaubten Namen, ist nunmal Bestandteil unseres Grundgesetzes.
Du bist nicht am neuesten Stand, Wandersmann.
Das Abstammungsprinzip (Blutrecht) wurde im Jahr 2000 durch das sogenannte Geburtsortprinzip (Bodenrecht) ergänzt. Deutscher ist seither auch, wer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen geboren ist. Wissenschaftler betonen in diesem Zusammenhang immer wieder, dass in einer demokratischen Gesellschaft Wohnbevölkerung und Wahlvolk möglichst deckungsgleich sein sollten. Auch weisen Studien darauf hin, dass Eingebürgerte durch bessere Teilhabechancen besser integriert sind als Nicht-Eingebürgerte. Quelle.
Karl
Das Abstammungsprinzip (Blutrecht) wurde im Jahr 2000 durch das sogenannte Geburtsortprinzip (Bodenrecht) ergänzt. Deutscher ist seither auch, wer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen geboren ist. Wissenschaftler betonen in diesem Zusammenhang immer wieder, dass in einer demokratischen Gesellschaft Wohnbevölkerung und Wahlvolk möglichst deckungsgleich sein sollten. Auch weisen Studien darauf hin, dass Eingebürgerte durch bessere Teilhabechancen besser integriert sind als Nicht-Eingebürgerte. Quelle.
Karl
Du bist nicht am neuesten Stand, Wandersmann.
Das bin ich wohl karl, vgl. meinen Beitrag von 22.37:
"denn nach wie vor gilt in Deutschland das sog. Blutrecht (im Gegensatz zum Bodenrecht wie in Frankreich) resp. die nach 2000 novellierten Folgegesetze"
Es hat aber nur wenig an Diskussionswert, wenn Du mir mit rasch angegoogeltem Wissen antwortest.
Natürlich haftet an dem Begriff "Blutrecht" irgendwie auch ein völkischer Geruch, dennoch wird er in unserer Rechtsprechung verwandtDu verbreitest Falschmeldungen. Der stinkende Begriff "Blutrecht" kommt in unserem Grundgesetz nicht vor. Dort heißt es:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Das "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen" wurden inzwischen ja mit Leben gefüllt, siehe oben. Da selbst in Artikel 166 Ehegatten Deutsche sind und sehr viele Deutsche inzwischen Mischehen eingegangen sind, wird selbst eine AfD/CSU-Regierung nicht verhindern, dass Deutschland bunter wird.
Karl
Ob nun Abstammungsrecht oder Blutrecht als Terminus verwendet wird, ist letztlich gleich, es beschreibt jedenfalls dieselbe Regelung der Staatszugehörigkeit. Diese Regelung aus der Zeit des Kaiserreiches war bis zum Jahr 2000 Bestandteil des GG und wurde ab jenem Jahr um das sog. Bodenrecht ergänzt. Nichts anderes habe ich oben geschrieben, auch, dass diesem Begriff ein völkischer Geruch anhaftet, den Du als stinkend bezeichnest. Weshalb also diese verbale Blutgrätsche gegen mich von wegen "Falschmeldung verbreiten"?
Der von Dir verwendete Begriff "Mischehe" auf die heutige Zeit bezogen ist allerdings nicht ganz ohne, immerhin der LTI entlehnt, DEN würde ich so nicht verwenden, der würde mir nicht so ohne Hemmung über die Lippen gehen.
Der von Dir verwendete Begriff "Mischehe" auf die heutige Zeit bezogen ist allerdings nicht ganz ohne, immerhin der LTI entlehnt, DEN würde ich so nicht verwenden, der würde mir nicht so ohne Hemmung über die Lippen gehen.
Ob nun Abstammungsrecht oder Blutrecht als Terminus verwendet wird, ist letztlich gleich, es beschreibt jedenfalls dieselbe Regelung der Staatszugehörigkeit. Diese Regelung aus der Zeit des Kaiserreiches war bis zum Jahr 2000 Bestandteil des GG und wurde ab jenem Jahr um das sog. Bodenrecht ergänzt. Nichts anderes habe ich oben geschrieben, auch, dass diesem Begriff ein völkischer Geruch anhaftet, den Du als stinkend bezeichnest. Weshalb also diese verbale Blutgrätsche gegen mich von wegen "Falschmeldung verbreiten"?
Es ist eben nicht gleich, denn Dein von Dir verwendetes "Blutsrecht" heißt korrekt aus der lateinischen Sprache übersetzt "Recht des Blutes" und die Nazis haben daraus das unkorrekt schludrige "Blutsrecht" gemacht, wir alle wissen auch warum, der Begriff, wenn er denn heute noch gebraucht wird, wird aber immer in Klammern oder Gänsefüßchen gesetzt, also niemals gemäß einer korrekten Übersetzung gleichgesetzt!
Und......die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigenrecht verwenden ausschließlich den Begriff
"Besitz oder Erwerb durch Geburt" (jius sanguinis), die geltenden und notwendigen Abstammungsbedingungen folgen in drei weiteren Absätzen!
"Jius soli" - das auch von Dir verwendete "Bodenrecht", wird mit "Besitz oder Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt im Inland" benannt und in vielen Absätzen ausführlich beschrieben und erläutert!
Warum Du diese Begriffe hier wieder ausgegraben und verwendet hast, bleibt auch mir ein Rätsel!
StAR-VwV ( 13.12.2000 )
Edita
Re: Zuwanderer wollen sich anpassen, warum ????
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der von Dir verwendete Begriff "Mischehe" auf die heutige Zeit bezogen ist allerdings nicht ganz ohne, immerhin der LTI entlehnt, DEN würde ich so nicht verwenden, der würde mir nicht so ohne Hemmung über die Lippen gehen.
Es ist nicht zu fassen, welche reaktionären Begriffe jetzt von den AFD-Wählern (oder wählst du schon die NPD?) ausgegraben werden, um eine durch und durch chauvinistische Grundhaltung zu rechtfertigen.
Wandersmann, ich lese mit Erstaunen, dass du die LTI kennst. Die war wahrscheinlich Pflichtlektüre in der DDR, was ich dieser untergegangen Diktatur tatsächlich hoch anrechne.
Du solltest sie unbedingt nochmal lesen, vielleicht lernst du ja mal etwas daraus, wenn du es nicht als Pflichtlektüre, sondern freiwillig liest. Bekanntlich werden freiwillige Lektüren mehr verinnerlicht als Pflichtlektüren.
Aber der Begriff "Mischehe" wurde ganz bestimmt nicht "der LTI entlehnt", wie du schreibst. Das würde bedeuten, die LTI wäre die Grundlage dieser Sprache. Es ist genau umgekehrt: Mit der LTI hat Viktor Klemperer, dessen Tagebücher du mal lesen solltest, die Nazi-Sprache gesammelt und veröffentlich. Hier bist du also auch total desinfomiert.
Du wirfst wie imer auf allen Ebenen Nebelkerzen.
Diese Diskussion ist inzwischen durch deine Mithilfe noch perverser geworden, als sie vorher schon war.
Da wendet sich der Gast mit Grausen!