Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Zuwanderungsland Deutschland

Innenpolitik Zuwanderungsland Deutschland

Florentine
Florentine
Mitglied

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von Florentine
als Antwort auf MarkusXP vom 15.01.2022, 22:43:31

Übersetzungshilfe @MarkusXP:
si tacuisses, philosophus mansisses
Tine

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf MarkusXP vom 15.01.2022, 19:09:27
 

Deine genannten Beispiele gibt es leider ja zuhauf! Ein Asylverfahren dauert ab Antragstellung aktuell 8 bis 9 Monate, knapp 33% sind positiv, incl. subsidärer Schutz, also Abschiebeverbot.

In 2020 wurde gegen 73% der abgelehnten Bescheide des BANF geklagt! Wie lange diese Verfahren dann dauern können, mit Widerspruch und der Dritten Instanz ... kann ich nicht sagen, einige Jahre sind sicher schon vorgekommen!

Ich denke, es könnten mehr Asylanten sein die arbeiten, zumindest teilweise, einige Stunden in der Woche! Das liegt aber nicht unbedingt an den Personen, eher an unserem Behördenapparat!

Es ist schwierig zu sagen ... das BANF lehnt ab, der Widerspruch wird zurückgewiesen, die Revision als unbegründet abgelehnt ... das derjenige über Jahre nicht arbeiten darf, also bis die endgültige Entscheidung vorliegt, geht nicht, also fängt er evtl. eine Ausbildung an!

Er bekommt positive Referenzen, Schule, Nachbarn, Ausbilder, keine Vorstrafen ... aber der Asylantrag wird letztendlich als "unbegründet" zurück gewiesen! 

Ich denke auch das man diese Entscheidung nicht auf Biegen und Brechen durchdrücken muss! Wer  - mit Zustimmung der Ausländerbehörde -  eine Ausbildung anfängt, der sollte diese auch beenden, und ggf. auch hier arbeiten können!

Da fehlt mir die Instanz "Gesunder Menschenverstand" einfach!
MarkusXP

 
MarkusXP, ich muss ein klein wenig ordnend hier eingreifen, es gibt 3 Asylbescheide.
1.  Die Anerkennung der Fluchtgründe, ein anerkannter Asylbewerber darf hier ohne wenn und aber bleiben, das ist aber nicht zu verwechseln mit dem Status als Bürgerkriegsflüchtling der nur einen befristeten Aufenthaltstitel bekommt.

2. Der abgelehnte Asylbescheid, die  vorgelegten Beweise als Asylgrund werden nicht anerkannt, der Asylbewerber kann sich durch 3 Instanzen klagen, das dauert in der Regel ein paar Jahre, dann darf der Asylbewerber ohnehin nicht mehr abgeschoben werden. Es werden nach Klage viele abgelehnte Asylbescheide anerkannt, d.h. nicht, dass der Bamf Beamte falsch entschieden hat, sondern der Richter ordnet im Rahmen des Asylgesetzes die Gründe anders ein, oder es werden neue Beweise vorgelegt.

3. Der offensichtlich unbegründete Asylbescheid,es liegen keinerlei Asylgründe vor,  der Asylbewerber darf dagegen einmal Rechtseinspruch einlegen und bekommt nur ein Duldung, d.h. er muss ausreisen.

Wer eine Ausbildung beginnt, wird nicht abgeschoben, allenfalls nach Beendigung, wenn er danach abgeschoben wird, kann das viele Gründe haben, das zu begründen liegt in den Händen der Ausländerbehörde.

Die Öffentlichkeit macht es sich oft zu einfach, wenn sie über Beamte oder Innenministerium herzieht, die nach deren Ansicht gut integrierte Leute abschiebt, dass da oft Gründe vorliegen, die der Öffentlichkeit verborgen bleiben, will niemand sehen, genauso gibt es sicherlich auch die anderen Fälle. Willkürlich geschieht hier gar nichts.

Rosenbusch
MarkusXP
MarkusXP
Mitglied

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von MarkusXP
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.01.2022, 06:38:00
 


 
MarkusXP, ich muss ein klein wenig ordnend hier eingreifen, es gibt 3 Asylbescheide.
1.  Die Anerkennung der Fluchtgründe, ein anerkannter Asylbewerber darf hier ohne wenn und aber bleiben, das ist aber nicht zu verwechseln mit dem Status als Bürgerkriegsflüchtling der nur einen befristeten Aufenthaltstitel bekommt.

2. Der abgelehnte Asylbescheid, die  vorgelegten Beweise als Asylgrund werden nicht anerkannt, der Asylbewerber kann sich durch 3 Instanzen klagen, das dauert in der Regel ein paar Jahre, dann darf der Asylbewerber ohnehin nicht mehr abgeschoben werden. Es werden nach Klage viele abgelehnte Asylbescheide anerkannt, d.h. nicht, dass der Bamf Beamte falsch entschieden hat, sondern der Richter ordnet im Rahmen des Asylgesetzes die Gründe anders ein, oder es werden neue Beweise vorgelegt.

3. Der offensichtlich unbegründete Asylbescheid, es liegen keinerlei Asylgründe vor,  der Asylbewerber darf dagegen einmal Rechtseinspruch einlegen und bekommt nur ein Duldung, d.h. er muss ausreisen.

Wer eine Ausbildung beginnt, wird nicht abgeschoben, allenfalls nach Beendigung, wenn er danach abgeschoben wird, kann das viele Gründe haben, das zu begründen liegt in den Händen der Ausländerbehörde.

Die Öffentlichkeit macht es sich oft zu einfach, wenn sie über Beamte oder Innenministerium herzieht, die nach deren Ansicht gut integrierte Leute abschiebt, dass da oft Gründe vorliegen, die der Öffentlichkeit verborgen bleiben, will niemand sehen, genauso gibt es sicherlich auch die anderen Fälle. Willkürlich geschieht hier gar nichts.

Rosenbusch
Sehr interessant Rosenbusch! Danke! Vielleicht kannst du mich / uns noch etwas weiter informieren ... muss ja kein Fachaufsatz werden!

1.)  Wird der anerkannte Bürgerkriegsflüchtling in jedem Fall abgeschoben wenn der Bürgerkrieg beendet ist? Im Fall Syrien mit einem "Sieger"  Assad kann ich mir das nicht vorstellen, oder kann er seinen Status ändern ( lassen )? Gibt es hier ein unbefristetes Bleiberecht?

2.)  Wenn ich es richtig sehe, kann ein Asylbewerber, ob abgelehnt oder anerkannt, in jedem Fall bleiben ... vorausgesetzt er hat die Nerven und juristischen Beistand um die 3 Instanzen durchzuhalten!

3.) Der "offensichtlich unbegründete Asylbescheid" wird also abgeschoben! Es können ja auch Folgeanträge gestellt werden ... hat das aufschiebende Wirkung?

Es freut mich das ich da falsch informiert bin bzw. war: wer eine Ausbildung macht kann diese also auch beenden, evtl. auch bleiben vermute ich!
MarkusXP

 

Anzeige

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Wir sind ein Einwanderungsland. Auch wenn es Christen und soziale viele Jahre nicht zugeben wollten.
Was freuten wir uns über unsere Kinder wenn sie den Bremer Stadtmusikanten zujubelten. Die sagten: Etwas besseres als den Tod finden wir überall. Das Leben könnte bedroht sein durch Hunger, Durst, wirtschaftliche Not, Krieg usw. Alles Dinge für die diese Menschen nichts können. Und wir stellen uns hin und heulen, dass sie uns die Arbeit wegnehmen. Welche Arbeit denn? Wir wollen doch, dass sie uns dienen ohne große Ansprüche zu stellen. Welcher Geist spukt da immer noch in den Köpfen? Wir müssen sie durchfüttern. Na und? Unsere sogenannte Politiker dröhnen doch bei jeder Gelegenheit wie reich wir sind. Es wird aber auch geklagt, dass unsere Steuergesetze ungerecht und unsozial sind. Das ist natürlich auch in Berlin bekannt. Aber wehe dem, der daran etwas verändern will. Das ist ein Systemfeind. Die Reichen könnten ja das Land verlassen. Was für ein Armutszeugnis für die, die sich Regierung nennen.  
Etwas besseres als den Tod finden wir überall. Aber nicht hier. Schön zu erkennen wie hier mit den Schwachen umgegangen wird. Denn ersaufen lassen kann man die ja nicht. 
         

wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.01.2022, 13:53:29

Wer ist eigentlich "WIR" in Deinem pauschalen Rundumschlag?

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wandersmann vom 16.01.2022, 14:21:17
Wer ist eigentlich "WIR" in Deinem pauschalen Rundumschlag?
Wenn dich sonst nichts stört ist ja gut.

Anzeige

RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.01.2022, 13:53:29
... Was für ein Armutszeugnis für die, die sich Regierung nennen.          
Das ist immerhin unsere frei gewählte Regierung.
Vielleicht (unüberlegt, nach Schönheit oder Gefälligkeit) das Kreuz an der falschen Strelle gemacht.
Dann muss sich das Volk ggf auch selbst in den Arsch treten.
Nochmal, die Regierng macht genau das wofür sie gewählt wurde,
zwar mit manchen Kompromissen. Aber doch frei gewählt.
Anders darf sie gar nicht.
Wer nach Berlin zeigt, der zeigt also auf sich selber.
RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.01.2022, 15:02:10
... Was für ein Armutszeugnis für die, die sich Regierung nennen.          
Das ist immerhin unsere frei gewählte Regierung.
Vielleicht (unüberlegt, nach Schönheit oder Gefälligkeit) das Kreuz an der falschen Strelle gemacht.
Dann muss sich das Volk ggf auch selbst in den Arsch treten.
Nochmal, die Regierng macht genau das wofür sie gewählt wurde,
zwar mit manchen Kompromissen. Aber doch frei gewählt.
Anders darf sie gar nicht.
Wer nach Berlin zeigt, der zeigt also auf sich selber.
geschrieben von digi
Ich sehe, auch du widerspricht mir nicht. 
RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf MarkusXP vom 16.01.2022, 13:12:18
 


 
Sehr interessant Rosenbusch! Danke! Vielleicht kannst du mich / uns noch etwas weiter informieren ... muss ja kein Fachaufsatz werden!

1.)  Wird der anerkannte Bürgerkriegsflüchtling in jedem Fall abgeschoben wenn der Bürgerkrieg beendet ist? Im Fall Syrien mit einem "Sieger"  Assad kann ich mir das nicht vorstellen, oder kann er seinen Status ändern ( lassen )? Gibt es hier ein unbefristetes Bleiberecht?

2.)  Wenn ich es richtig sehe, kann ein Asylbewerber, ob abgelehnt oder anerkannt, in jedem Fall bleiben ... vorausgesetzt er hat die Nerven und juristischen Beistand um die 3 Instanzen durchzuhalten!

3.) Der "offensichtlich unbegründete Asylbescheid" wird also abgeschoben! Es können ja auch Folgeanträge gestellt werden ... hat das aufschiebende Wirkung?

Es freut mich das ich da falsch informiert bin bzw. war: wer eine Ausbildung macht kann diese also auch beenden, evtl. auch bleiben vermute ich!
MarkusXP

 

@MarkusXP
1. Es ist so, wenn die Frist, in der eine Ausreise angesagt ist, überschritten ist, darf ein abgelehnter Flüchtling und ein Bürgerkriegsflüchtling nicht mehr abgeschoben werden und kann nach 5 Jahren (soweit mir bekannt ist), die Staatsbürgerschaft beantragen. Vorausgesetzt, es liegen keine Straftaten vor. Juristischen Beistand haben alle, es gibt Rechtsanwälte deren Tätigkeit fast nur auf Asylverfahren beruhen, die Kosten trägt der Staat. Eigentlich  müsste nach Beendigung des Syrienkrieges alle syrischen Flüchtlinge, die noch innerhalb der Frist hier leben, ausreisen, wird aber anders gehandhabt, siehe Spurwechsel. Vergleich: Nach Beendigung des Balkankrieges mussten 85% der Balkanflüchtlinge zurück, da war ich noch im  Amt tätig.

2. ist im Punk 1. enthalten.

3. Ein offensichtlich unbegründeter muss nach Beedigung der Klage ausreisen, er kann natürlich wieder einreisen und erneut einen Asylantrag stellen, vorausgesetzt, er hat keine Einreissperre. Eine aufschiebende wirkung hat die Klage insofern nicht, da es ein kurzer Instanzenweg ist und ich kannte auch Fälle, die sofort ausreisen mussten, ob sie es taten ist eine andere Sache,  konnten aber vom Heimantland aus klagen. Abgeschoben wird natürlich auch.


Ich bin etwas verwundert, dass noch immer die Auffassung herumgeistert, dass die Ausbildung wegen Abschiebung abgebrochen wurde, das ist meins Wissens nur der Fall, wenn trifftige Gründe vorliegen,  nach dem was im Koaltionsvertrag nun verankert ist oder wird, soll der Spurwechsel jetzt festgeschrieben werden, vom Asylverfahren gleich zu Arbeitsaufnahme und Bleiberecht, wenn auch immer nur befristet, bis derjenige die Staatsbürgerschaft beantragt hat, das Verfahren soll erleichtert werden und nach 5 Jahren möglich sein. Ausnahmen, indem keine Staatsbürgerschaft beantragt werden kann,  wurde in Bayern schon beschlosssen, wie es in anderen Bundesländern aussieht, ist mir nicht bekannt.

Noch etwas, den Spurwechsel, vom Asylverfahren sofort zur Arbeitsaufnahme und Aufenthaltsbestätigung, den die Union kritisiert, wurde auch in deren Regierungszeit so gehandhabt.

Also, nicht gegoogelt, aus meiner Efahrung in meiner Tätigkeit geschrieben und aus dem was ich dazu regelmäßg lese, falls jemand eine andere Information hat, bin mir sicher, das wird geschehen, dann bitte einfach zum Thema beitragen.

 Rosenbusch
 
RE: Zuwanderungsland Deutschland
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.01.2022, 15:06:41

Ich muss noch etwas hinzufügen, eine Duldung heisst immer, dass derjenige,  sofort  ausreisepflichtig ist, z. B. ein offensichtlich unbegründeter Asylbescheid, oder ein illegal eingereissster, trotzdem halten sich viele  jahrelang im Land auf, abgeschoben werden können sie oft nicht wegen fehlender Papiere, ein Grund, ein anderer die Verweigerung bestimmter Länder ihre Leute zurück zu nehmen oder, paradox eigentlich, die Verweigerung der Mitarbeit zum Abschiebeprozess, z. B. die Unterschrift.
 


Anzeige