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Internationale Politik Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?

olga64
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Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64

Ronen Steinke schreibt dazu heute einen interessanten Beitrag in der SZ aus dem ich einige Passagen zitieren möchte:

Für das, was Russland im Nachbarland Ukraine seit fast einem Jahr anrichtet, gibt es die Bezeichnungen Angriffskrieg, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Sollten Putin und seine Schergen je so leichtsinnig sein, wieder ins nicht-Moskau-hörige Ausland zu reisen - die Richter am Internationalen Strafgerichtshof würden sie sehnlichst erwarten.
Nur bei einem Punkt wären die Den Haager Richter machtlos: dem Vorwurf des Angriffskrieges.
Dem Tatbestand des Angriffskriegs mpssen sich nur solche Staaten unterwerfen, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Russland hat das nie getan, ebenso wie die USA, China, Indien usw.

Aussenministerin Baerbock spricht sich deshalb für ein Sondertribunal aus, um diese Regeln zu umgehen.
Damit würde aber auch das internationale Recht zersplittern: Das Weltstrafgericht wurde vor 25 Jahren gegründet, um die Willkür von Einzeltribunalen auszuschalten, die teilweise gegründet waren, wenn es den Mächtigen weltweit so passte.
Ein neues Sondertribunal für Russland wäre auch eine Einladung an Putin und dessen Schergen, sich als Opfer eines Sonderrechts und unfair Verfolgte darzustellen.
Ob das sinnvoll wäre? Oder sollte Russland und seine Kriegstreiber doch besser gemäss den bestehenden Regeln am selben Massstab gemessen werden wie alle anderen - auch wenn das mehr als unbefriedigend wäre? Olga

olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64

Ronen Steinke schreibt heute in der SZ wieder einen Bericht wg. Vorbereitung von Anklagen beim ICC in Den Haag gegen Russland,bzw. deren Machthaber.
DerHaager Chefankläger, der Brite Karim Khan, soll entschieden haben, zunächst auf zwei grosse Vorwürfe gegen Verantwortliche für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu erhaben:

Zum einen sind dies die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland und zum anderen die militärischen Attacken auf zivile Infrastrukturen wie z.B. Kraftwerke.

Die Chefankläger arbeiten an zwei entscheidenden Anträgen, die den Ermittlern in Den Haag vorgelegt werden sollen, diedann zu entscheiden haben, ob die vorgelegten Beweismittel ausreichen, um Haftbefehle gegen russische Verantwortliche zu erlassen.
Karim Khan selbst war kürzlich im Süden der Ukraine und besuchte dort ein Kinderheim, das nun leer steht. Der Abtransport von Kindern aus einem Kriegsgebiet, wie es Russland unter dem Vorwand des Schutzes von Waisen und verlassenen Kindern betreibt, verstösst gegen internationales Recht.
Sollte es zu Haftbefehlen kommen, dürfte Putin ganz oben auf der Liste stehen. Sein Staatsamt würde ihn nicht wg. Immunität schützen, da der HaagerGerichtshof sich nicht an völkerrechtliche Immunitätsregeln gebunden sieht.
Russland ists nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes und hat - wie zB. China oder die USA - dessen Statut nicht unterzeichnet. ABer nach internationalem Recht isit der Gerichtshof dennoch befugt, gegen russische Verbrechen vorzugehen, soweit diese auf dem ukrainischem Territorium begangen wurden. Die Ukraine selbst hat die Ermittler dazu ermächtigt.
Das gilt für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord - Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Angriffskrieges sind jedoch ohne Einwilligung Russlands nicht möglich. Olga

Rispe
Rispe
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von Rispe
als Antwort auf olga64 vom 14.03.2023, 16:48:11

Vielen Dank, Oga, das sind interessante Nachrichten. Und da der Artikel sogar öffentlich lesbar ist, stelle ich ihn mal hier ein: Internationaler Strafgerichtshof bereitet Anklagen gegen Russland vor


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schorsch
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von schorsch

Als Mussolini nach verlorenem Krieg mit seinem Auto flüchtete, erkannten ihn Menschen - und richteten an einem Laternenpfahl ein "Sondertribunal" ein.

Nur so ein Gedanke: Laternen gibt es in jedem Land der Erde!

Leutnant_der_Reserve
Leutnant_der_Reserve
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von Leutnant_der_Reserve
als Antwort auf schorsch vom 15.03.2023, 08:56:05

Lynchjustiz a la Gaddafi?
 

Bias
Bias
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von Bias
als Antwort auf schorsch vom 15.03.2023, 08:56:05
Als Mussolini nach verlorenem Krieg mit seinem Auto flüchtete, erkannten ihn Menschen - und richteten an einem Laternenpfahl ein "Sondertribunal" ein.
Nur so ein Gedanke: Laternen gibt es in jedem Land der Erde!
„Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor“, ist, was mir dazu einfällt.

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Juro
Juro
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von Juro
als Antwort auf olga64 vom 14.03.2023, 16:48:11

Guten Tag Olga64,
wie ich deinem Beitrag entnehme, steht nicht der Tatbestand der Aggression sondern nur Tatbestände aus dem Verlauf zur Anklage an. Ich denke, zu kurz geschossen.

Juro

schorsch
schorsch
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Leutnant_der_Reserve vom 15.03.2023, 09:03:43
Lynchjustiz a la Gaddafi?
 
DARAUF musstest DU aber erst mal kommen!    😉
aixois
aixois
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von aixois
als Antwort auf Juro vom 15.03.2023, 09:44:35

Es geht um den Kampala Zusatz zum Römer- Statut des ICC, durch den die Aggression definiert und als viertes 'Kernverbrechen' zu  Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hinzugefügt wurde.

Worauf Olga schon hinwies : ohne Ratifikation auch der Kampala Änderungen gilt das Recht in den Nichtunterzeichnerstaaten nicht (wie China, USA, Russland, Indien, uvam). Bislang haben kaum mehr als gut vierzig Staaten (meist europäische) sich überhaupt 'Kampala' angeschlossen.

Nach dem Prinzip 'ohne Gesetz kein Verbrechen - keine Strafe ohne Gesetz' kann der ICC dem Putin Clan also nicht an die Wäsche, was die 'Aggression' angeht.
Die laufenden Ermittlungen, die dann auch mal zu Haftbefehlen aus Den Haag führen werden betreffen nur die zwei 'Kernverbrechen' Krieg/Menschlichkeit.
Übrigens ist auch die Bundesstaatsanwaltschaft dabei, selbst zu ermitteln (z.B. Befragungen ukrainischer Flüchlinge) und könnte sogar selbst vor einem deutschen Gericht einen Beschuldigten anklagen und verurteilen lassen.
Lebenslänglich sieht das deutsche Völkerstrafgesetzbuch vor, mehr geht nicht :
 

§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Was an dieser Lage ein Sonderstrafgericht ändern soll, wenn es nicht riskieren will als Ausdruck einer (global wenig glaubwürdigen) Siegerjustiz verstanden zu werden, kann ich nicht sehen. Im Gegensatz zu den Nürnberger Prozessen braucht es auch kein 'neues', (Völker-) Recht schaffendes 'Londoner Statut', wir haben ja jetzt den ICC und seine Statuten.

Wie wärs,  wenn die , die noch nicht unterschrieben  haben, mal ein Beispiel für andere gäben und ratifizieren würden,  allen voran die Ukraine ?

 
olga64
olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 15.03.2023, 17:54:58

Ich möchte mich nur auf diese Replik einlassen, weil mir einige der anderen doch wieder ein wenig abstrus erscheinen und wenig mit den aktuellen Verbrechen Russlands zu tun haben.
Wichtig ist m.E., dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag über keine Vollstreckungs-Instrumentarien verfügt, denen zufolge Haftbefehle - z.B. gegen Putin - zum Erfolg führen, solange er in seinem eigenen Land bleibt, bzw. dorthin auf direktem Wege reist, wo man in eherner Freundschaft zu ihm auch nicht vollstrecken wird.
Es bedeutet aber auch, dass er sich vermutlich bis zu seinem Lebensende von Reisen innerhalb Europas, in die  USA usw. verabschieden muss. Aber eine luxuriöse Datscha z.B. auf der annektierten Krim ist ja sicher auch ein gepflegter Altersruhesitz. Olga


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