Forum Soziales und Lebenshilfe Lebenshilfe Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten

Lebenshilfe Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten

mulde22
mulde22
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von mulde22
als Antwort auf adam vom 10.08.2009, 08:17:32
Adam
OK einverstanden!
es wäre mehr als Sinnvoll das Unfälle aus jux und Tollerei privat bezalt werden sollen.
Nur eigenartig da wollen die Kassen nun überhaupt nicht ran!
Nur bei lebensnotwendigen Ersatzleistungen tun die Kassen sich mehr als schwer!
--
mulde22
Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pit vom 09.08.2009, 22:36:18
Hallo Pit,
Nicht 40 Cent pro Kilometer.
40 Cent für die Fahrt.
Ich bekomme 20 Cent pro Kilometer.
Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro wird mir auch pro Fahrt abgezogen, als Eigenanteil.
Für die Hinfahrt, für die Rückfahrt.
Eine Fahrt sind 27 Kilometer.Also 5,40 Euro.
Mindestens 5 Euro ab, verbleiben 40 Cent.
Ich weiß nicht, was das Taxi bekäme.
Sicher mehr als 5,40 Euro für diese eine Fahrt.
Und wenn ich es nun nicht selber machen könnte ......?
Dann muß ich erstmal einige Hundert Euro selber zahlen.
Zu den schon ziemlich hohen Beiträgen, die ich auch zahle.

--
nordstern
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 10.08.2009, 08:17:32
adam,
sagst du das auch, wenn dein Haus abbrennt und die Versicherung dir mitteilt, die Kosten für Dach und Mauerwerk werden nicht mehr von uns bezahlt?
--
rolf

Anzeige

pit
pit
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von pit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.08.2009, 09:28:34
Hallo nordstern
40cent zweiweg war schon klar.
Was ich nicht verstehe wieso du hunderte von Euro erst zahlen musst um Taxi in Anspruch zu nehmen.
ProRezept/Verordnung (nicht je Fahrt) ist eine Zuzahlung von max 10Euro zu zahlen.
--
pit
Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 10.08.2009, 08:17:32
Hallo Adam,

Einige Deiner Thesen kann ich nachvollziehen.
Aber eine fehlt irgendwie.
Ich meine, wenn ein Facharbeiter, so an der Bemessungsgrenze, den Höchstbeitrag zahlt.
Sagen wir mal, etwa bei 4000 € Einkommen seine rund 15 % abgezogen bekommt.
Die ganz exakten Zahlen kann ich nachlesen, weiß sie jetzt nicht ganz genau aus dem Kopf.
Dann dürfte es doch zumutbar sein, wenn ein höheres Einkommen von sagen wir 40.000 Euro ebenfalls die rund 15 %
Beitrag zahlt. Das wäre echte Solidargemeinschaft.
So ist es aber nicht.
Vorher greift die Privatversicherung und je höher das Einkommen, desto niedriger der Prozentsatz.
Denn der Beitrag bleibt.

Und etwas Anderes wundert mich auch
Zwei Ehepaare, beide haben das gleiche Einkommen im Monat.
Bei einem verdient es der Mann allein.
Beim Anderen beide zusammen.
Da sollte der Beitrag insgesamt auch gleich sein.
Warum wird der Alleinverdiener, dessen Einkommen sich auf beide Partner verteilt, eigentlich angemeckert, weil seine Frau mitversichert ist, beitragsfrei auch noch.
Sie zahlen doch gleich viel ein.
Kinder gehören für mich immer mitversichert, egal, wer sie hat.
Darüber muß keiner mit mir streiten.

--
nordstern
pit
pit
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von pit
als Antwort auf rolf † vom 10.08.2009, 09:33:36
Ich glaube doch dass Privat-und gesetzl.Versicherung, in diesem Fall Gebäudeversicherung,ein Vergleich von Äpfel mit Bananen ist.
--
pit

Anzeige

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pit vom 10.08.2009, 09:36:52
Zuzahlungsfrei bin ich erst bei 2 % des Jahreseinkommen.
Wenn ich ermäßigt wäre 1%.
Das gilt für die Fahrten und alle sonstigen Eigenanteile.
Die sonstigen Anteile sind eher weniger, also Medikamente oder Praxisgebühr.
Bei Krebs kommen ganz andere Kosten auf Dich zu.
--
nordstern
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von rolf †
als Antwort auf pit vom 10.08.2009, 09:40:05
Stimmt, bei der Gebäudeversicherung könnte ich gegen nachträgliche Verringerung des Versicherungsumfanges erfolgreich klagen, bei der GVk nicht.
Bei Privatversicherung kann ich mir die Gesellschaft aussuchen, deren Leistungskatalog meinen Wünschen entspricht, bei der GKV nicht.
Es ist wie bei jedem Vergleich, er hinkt.
Ein Vergleich von Äpfel mit Bananen ist natürlich auch sinnvoll, wenn ich den Nährstoffgehalt, Gehalt an Vitaminen etc. vergleiche.
Oder auch ob Äpfel oder Bananen besser in ein Milchmixgetränk passen.

--
rolf
rello
rello
Mitglied

Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von rello
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.08.2009, 09:39:28
Hallo nordstern
Ich komme bei Deinen Zahlen etwas ins Schleudern. In 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48600€ Jahreseinkommen, d.h. wer einen Euro mehr verdient, kann sich privat versichern. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei einem Bruttoeinkommen von 44100€. Von diesem Betrag zahlt man 15,5% Krankenversicherungsbeitrag, von dem was darüber hinausgeht nichts mehr.
Wer also eine Rente aus der gesetzlichen RV bezieht, zahlt von dem Betrag hälftig KV-Beitrag und für seine Betriebsrente z.B den vollen Beitrag. (Bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
Irgendwo muss die Solidarität auch ihre gesetzlich festgelegte Grenze haben.

--
rello
Re: Lebensnotwendig und werden zur Kasse gebeten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rello vom 10.08.2009, 10:26:39
Hallo Rello,
Danke für die aktuellen Zahlen, die ich nicht aus dem Kopf wußte.
Ich wollte es auch nur an einem Beispiel ausdrücken, worum es mir geht.
Das sollte nicht die aktuelle Zahl sein.
Aber Deinen Einwand mit dem Ende der Solidarität vollziehe ich nicht so ganz nach.
Weil dann oberhalb einer gewissen Grenze die Freistellung von dem Prinzip "starke und schwache" Schultern vorgenommen wird.
Ich denke, entweder alle oder keiner sind/ist mit in der Pflicht.
Mir wäre es auch lieber, wir hätten personengebundene Festbeiträge, so wie es die CDU mal wollte.
Das wäre aber fatal für die unteren Einkommen.

Mir würde es viel Geld gespart haben.
Ich war derzeit im Vorruhestand und da wurde ich regelrecht abgezockt.
Ich hatte über 420 Euro Beitrag, Arbeitgeber und Arbeitnehmerteil.
Der Beitrag pro Erwachsenem sollte wohl so um die 160 bis 180 Euro sein.Für mich hätte das maximal dann wohl 360 Euro bedeutet.
Fertig aus.
Kein Gemecker mehr, kein böses Wort "Sozialschmarotzer", weil ja meine Frau familienmitversichert ist/war, dann aber ihren eigenen Beitrag benannt hätte.
Klare Verhältnisse also.

Vor allen Dinge hätte man gewußt, wer auf der "Nehmerseite" ist, und wer auf der "Geberseite".
Schon deshalb wäre es mal zumindest für einige Zeit gut gewesen, sowas deutlich zu machen.
Aber nicht eines echten Sozialstaates würdig.

Nur meine ich, wenn ein Facharbeiter mit seinem Gehalt entsprechende Beiträge zahlen muß/kann, kann es ein Vorstandsvorsitzender auch.
Da darf es dann nicht den Sprung von dem Prinzip der schwachen und starken Schultern hin zum persönlichen Beitrag geben.

Übrigens gibt es Aufschlüsselungen zur Abgabenlast.
Hast Du sicher auch gelesen.
Etwa seit 1990 ist die "mittlerer Schicht", also Facharbeiter, Architekten usw. stärker belastet worden als die Schichten darunter oder darüber.
Nämlich mit 52 % statt 48 %.
Nachprüfen kann ich es nicht, liegt aber z.B. an der Steuergesetzgebung.
--
nordstern

Anzeige