Forum Computer, Internet und Fotos Netzwelt Internet und Urheberrecht

Netzwelt Internet und Urheberrecht

geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.09.2011, 10:51:07
Hallo norma,

normalerweise liegt das Recht beim Fotografen - aber nicht immer:

"Aufpassen heißt es selbst bei der Veröffentlichung Ihrer eigenen Fotos! Haben Sie etwa sehenswerte Architektur am Urlaubsort abgelichtet, können Sie die Bilder im Internet veröffentlichen. Denn es gilt die „Freiheit des Straßenbilds“, wonach man Werke der bildenden Kunst (wie eben Architektur), die dazu angefertigt wurden, dauerhaft an einem öffentlichen Ort zu bleiben, frei abbilden darf. Anders ist dies aber bei Gemälden: Sofern der Maler nicht schon länger als 70 Jahre tot ist, müssen Sie die Rechte zu dieser „Vervielfältigung“ einholen, auch wenn sich das Gemälde in einer öffentlich zugänglichen Galerie befindet." (Konsument-Artikel)

Wer weiß, wie es da mit dem Münchner Wappen wäre? Vielleicht gilt es als Kunstwerk, und der Künstler lebt noch?

erafina
erafina
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von erafina

Ich wollte eigentlich auf dieses Thema nicht mehr eingehen,
aber wie ich sehe, gibt es doch Interesse.

Darum möchte ich noch etwas zu dem guten Artikel aus Österreich hinzufügen:

Man muss nicht nur die Urheber und deren Erben fürchten, sondern was viel schlimmer ist; Anwälte, die ihr ganzes Geld mit Abmahnungen verdienen.
Diese Kanzleien arbeiten nicht im Auftrag für irgendwen. Sie arbeiten für sich. Das liegt am deutschen Recht.
ABMAHNWELLE
Soilche Anwälte lassen das Netz nach Verstößen durchsuchen.
Für die eigentliche Abmahnung darf ein Anwalt Geld nehmen, und das nicht zu knapp.
Wenn er also findet, dass Loriotfotos auf einer Internetseite stehen und er vermutet, dass keine Genehmigung vorliegt, mahnt er den Webseitenbetreiber ab. Er teilt ihm mit, dass ein Verstoß gehen $$xyz vorliegt und stellt DAFÜR eine Rechnung.
Das Geld ist sein Verdienst.
Loriots Erben sehen davon nichts.

Ich habe das jetzt nur für Deutschland gefunden und weiß nicht, wie es in anderen Ländern aussieht. Ich hoffe mal, dass es dort nicht derart idiotisch geregelt ist.

Egal, was es ist, ohne Genehmigung des Urhebers verwendet man besser nichts.

Es ist auch eine irrige Annahme, dass es keinen Ärger gibt, wenn nichts damit verdient wird. Das möchte man gern glauben, aber es ist ein Irrtum. Mein Bekannter, der auf seiner privaten Internetseite, auf der es nur Sachen über ihn zu lesen gab, hatte zur Dekoration Bilder von Kandinsky verwendet und genau dazu geschrieben, wie das Bild heißt, von wem es ist, und von wann es ist. Er hat 300 Euro an einen Anwalt gezahlt und dann seine Seite geschlossen aus lauter Frust und wegen der Kosten.

Ich selbst habe vor Jahren einen Artikel über eine Sucht-Klinik, mit der wir viel zusammen gearbeitet haben, auf unserer Suchthilfeseite eingestellt. Innerhalb von 5 Stunden stellte der freie Mitarbeiter der Tageszeitung, in dem sein Artikel erschienen war, eine Rechnung, obwohl
alle Angaben über Ort und Schreiber drauf waren
keinerlei Verdienst oder Vorteil damit erwirkt wurde.

Bitte private Nutzung nur so sehen:
daheim in familiärer Runde.
Privat ist nicht, was veröffentlichst wird - also im Netz zugänglich ist.

Auch ich meine es nur gut
und will niemandem auf die Füße treten.

erafina
geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
als Antwort auf erafina vom 16.09.2011, 13:20:55

... Bitte private Nutzung nur so sehen:
daheim in familiärer Runde.
Privat ist nicht, was veröffentlicht wird - also im Netz zugänglich ist.
erafina


Ja, da hast Du Recht, erafina!

Anzeige

erafina
erafina
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von erafina
als Antwort auf geli vom 16.09.2011, 13:25:04
Mir fällt gerade noch etwas ein -
wahrscheinlich bekannt, aber... sicherheitshalber.

Keine eigenen Fotos, auf denen Personen abgelichtet sind,
von denen kein Einverständnis vorliegt.
Also nicht der verrückte Typ auf einem Wochenmarkt, die fremde junge Mama mit dem niedlichen Kind, den Gastwirt beim Gläserputzen. Das kann nach hinten losgehen.

Paragraf 23 sagt, was man darf in Deutschland
UNTEN Recht am eigenen Bild in Österreich und der Schweiz


Ein Berufsfotograf, dessen Bilder als Kunst gelten, darf das.
Ob ich es schaffen werde, vor Gericht nachzuweisaen, dass meine Fotos AUCH Kunst sind, bezweifle ich.

--> Früher war das alles mal so einfach...

erafina
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf geli vom 16.09.2011, 13:25:04
Ich empfinde die Inhalte und die Art der Darstellung der Problematik in diesem Thread ausgezeichnet, richtig und prägnant. Vielen Dank für den Link, geli.


Ich möchte nochmals auf eine "Falle" eingehen:

Von einer Site eines Medienbetriebs, an dem ich auch Pflichtabgaben leiste und der pauschal die auszugsweise Nutzung ihrer Inhalte erlaubt, wurde ein sehr kurzer Absatz in einem Forum verwendet... und verschwand im Archiv.

Das wurde nun von der Nachrichtenagentur, die ursprunglich diese Meldung verbreitete und die von der Site pauschal für die Nutzung inklusive dem Recht auf Übersetzung und Adaptierung der Texte bezahlt wurde, ausgegraben. Der Forumeinsteller hätte diese franz. Nachrichtenagentur für die Nutzung bezahlen müssen. Die Strafhöhe weiß ich nicht mehr, war aber für meine Begriffe sehr hoch.
geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
als Antwort auf erafina vom 16.09.2011, 13:52:00
Da ist dann auch die Frage, wie es sich mit Fotos der (eigenen) Kinder oder Enkel verhält, die ins Netz gestellt werden. Solange die Kinder klein sind, können sie sich nicht "wehren"; aber was ist, wenn sie dann mal größer sind? Was einmal im Netz steht, bleibt immer dort - irgendwo kann man es (sich?) finden.

§ 22 KunstUrhG:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten ..." Aus Wikipedia

Anzeige

Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf geli vom 16.09.2011, 12:22:36
Und da die Amerikaner ja Weltmeister im Klagen sind, möchte ich es nicht drauf ankommen lassen. So bleibt Eleanor Roosevelt (bis 2032) in meinem Kopf.
geschrieben von geli

Im übrigen wünschen die EU-Lobby der Rechteverwerter, das die Urheberrechte auf 70 Jahre erhöht werden. Es sind aber Wünsche und keine Gesetze. Mache dir also keine all zu großen Gedanken. Hier im ST gilt deutsches Recht, auch gegenüber den USA und Österreich. Nicht einmal Assange wurde an die USA ausgeliefert. Wichtig ist bei deinem Zitat, das die Quelle, in deinem Fall E. Roosevelt angegeben sein muß.

Dieser Thread veranlasst mich mein Tutorial mit dem Thema "Wie zitiere ich richtig?" fertigzustellen. Ich bin zwar auch kein Jurist, glaube aber das aktuelle deutsche Internetrecht weitestgehend verstanden zu haben. Immerhin hat im http://community.seniorentreff.de/forum/board/Wie-zitiere-ich-richtig-;tpc6,320665,1 keiner eine andere Meinung besessen. Ihr könnt ja dort nochmal nachlesen und Ergänzungen (Mit Hand und Fuß) anheften.

Lasst euch nicht von Politikern und Journalisten durcheinander bringen. Nur gültige Gesetze sind ausschlaggebend. Zudem haben es große Politiker auch versäumt Quellenangaben in ihren Doktorarbeiten einzuarbeiten und eine strafrechtliche Konsequenz ist bis zum heutigen Tag noch nicht eingetreten.

So lange denen nichts passiert ist es nur ein Kavaliersdelikt.

Ich kenne übrigens ein deutschsprachiges Forum fernab deutscher Justiz, in welchem alles erhältlich ist, was irgendwie digital übertragen werden kann. Nach deutschem Recht ist der Download erlaubt, nur der Upload nicht. Dies war auch das Problem bei kino.to
geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.09.2011, 14:27:36
Im übrigen wünschen die EU-Lobby der Rechteverwerter, das die Urheberrechte auf 70 Jahre erhöht werden. Es sind aber Wünsche und keine Gesetze.


Wenn ich mich nicht irre, betrifft diese Ausweitung auf 70 Jahre aktuell nur Musiker (bei den anderen gelten die 70 Jahre schon).

Wichtig ist bei deinem Zitat, das die Quelle, in deinem Fall E. Roosevelt angegeben sein muß.


Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich zumindest auch das gedruckte Werk angeben - auch, wenn es nur ein mündliches "Bonmot" wäre, das z.B. in einer Biographie zitiert wäre.

Zudem haben es große Politiker auch versäumt, Quellenangaben in ihren Doktorarbeiten einzuarbeiten und eine strafrechtliche Konsequenz ist bis zum heutigen Tag noch nicht eingetreten.


Naja, immerhin ist er jetzt nicht mehr Minister (die Dame habe ich nicht so verfolgt).

Ich möchte aber gerne WWW-STler bleiben!
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf geli vom 16.09.2011, 13:25:04
Private website?

Sie ist nach eindeutiger Rechtssprechung (Stand 2008)bereits dann gewerblich genutzt, wenn eine Bannerwerbung geschaltet ist. ..das macht einen großen Unterschied!
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf geli vom 16.09.2011, 14:43:57
Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich zumindest auch das gedruckte Werk angeben - auch, wenn es nur ein mündliches "Bonmot" wäre, das z.B. in einer Biographie zitiert wäre.
geschrieben von geli

Nein. Du hast den oben angeführten Thread nicht gelesen. Übrigens steht auch dort etwas über das Folgen von Links (falls du den Inhalt nicht kennst) und weshalb das zum guten Ton im Internet gehört. Ignoranz schädigt immer.

Für uns im ST gelten folgende astreine "Vorschriften":
1. Es muss ersichtlich sein, das es sich um ein Zitat handelt
2. Dies macht man im angesprochenem Fall durch Hervorhebungen: Gänsefüßchen, Kursivschrift, Einrückung, farbliche Veränderung.
3. Es muss der Urheber angegeben sein. Thema Fußnoten! Es muss aus der Anordnung beider Komponente ersichtlich sein, das Name und Zitat zusammen gehören.

Beispiel:
"[i]Yes we can!" Barack Obama[/indent]
Erledigt, wer will es bestreiten. Es reicht gem. einschlägiger Gesetzgebung eine Hervorhebung. Um dummen Sprüchen vorzubeugen kannst du es auch, so wie ich in meinen Beispiel, mit drei unterschiedlichen machen. Kostnix und sind nur wenige Mausklicks.

Deine Fragestellung und deine panische Bemerkung ist mit dem Beitrag gedacht, welcher eingangs verlinkt wurde. Du sollst Angst haben und du sollst kuschen. Je mehr Internetnutzer kriechen, desto besser ist es. Ob es auch rechtens ist interessiert niemand.

Merke:
Solange die Rechteverwerter einen Prozess nach dem anderen verlieren und in Karlsruhe im Anschluss die letzte Aktenstaub wischende Putze bezahlen müssen, solange brauchen wir uns um deren Arbeitsplätze keine Gedanken machen! Erst wenn sie nicht mehr Klage erheben, besteht eine ernste Gefahr für diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Noch zwei letzte Beispiele:
1. Zum vergangenem Weihnachtsfest setzte die GEMA durch, das auf deutschen Weihnachtsmärkten nur noch gegen einen erhöhten Obolus Weihnachtsmusik "Stille Nacht, heilige Nacht" usw. gespielt werden durfte. Selbst in Kindergärten war es untersagt, Notenblätter mit Weihnachtsliedern für die Eltern zu kopieren. Das Ergebnis war, das die meisten großen Weihnachtsmärkte still waren oder wie bsw. bei uns am Bodensee die Piratenpartei (nicht etwa die CDU) ein Liederbuch mit gema-freier Weihnachtsmusik zusammenstellte und an die Kindereinrichtungen verteilte.

2. Fußballweltmeisterschaft der Damen. Ich wohne gegenüber einem Hotel und konnte beobachten, das auf der hinteren "Privat-Terrasse" zum Spiel ein Anwohner sein TV-Gerät aufstellte. Damit waren alle Restriktionen gegenüber dem Besitzer des Hotels erledigt und es handelte sich um eine private Zusammenkunft im privaten Bereich der Hotelanlage.

Solche legalen Umgehungen nerven die Rechteverwerter. Dadurch verringerten sich die erwarteten Einnahmen dieser GmbH ganz erheblich und die Menschen sind empört. Es ist also das Gegenteil eingetreten. Das macht Schule.


Anzeige