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Plaudereien Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!

Mitglied_81b4260
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Re: es ist nicht alles Latein was so aussieht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 21.02.2012, 11:54:33
....Im Zuge dieser Diskussion wurde durchaus die Auffassung vertreten, der Urheber müsse die Bearbeitung seiner Sache hinnehmen. Bis 1901 etwa war die Übersetzungsfreiheit weitgehend anerkannt.

Heute trägt demgegenüber § 23 UrhG dem Schutz des Urhebers vor Bearbeitungen Rechnung. Die Vorschrift lautet wörtlich:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Der Gesetzgeber differenziert demnach zwischen der Erstellung und der Veröffentlichung einer Bearbeitung. Die Veröffentlichung bedarf nach § 23 S. 1 UrhG in jedem Falle der Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werkes. Demgegenüber ist die Erstellung einer Bearbeitung grundsätzlich erlaubnisfrei, soweit es sich nicht um die Verfilmung eines Werkes oder die Ausführung von Plänen und Entwürfen, etwa im Bereich der Bildhauerei handelt, oder um architektonische Werke beziehungsweise Datenbankwerke handelt, weil in diesem Falle der Urheber bereits durch die bloße Herstellung in seiner Rechtsposition beeinträchtigt wird.
geschrieben von aus Wikipedia


Ich würde in diesem Fall der Bearbeitung sehr vorsichtig sein. Valentins Rechtsnachfolger sind genau so wie Kästners sehr klagefreudig und haben bisher genügend Erfahrungen sammeln können.
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Klarerweise ist das nun keine rechliche Expertise, nur meine Privatmeinung.
@justus "Sollte ich Karl Valentin zitieren, würde ich das mit einer Quellenangeba versehen."

Das genügt nach der gültigen Rechtssprechung eindeutig nicht. Allerdings wo kein Kläger, kein Richter. Valentins Rechtserben sind aber klagefreudig.

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Ein kleines bissiges Nachhaken kann ich mir aber nicht verkneifen. Verkneifen führt zur Obstipation und sei schlecht, wird von Kundigen gesagt.

Zum Glück sind Texte und Sprüche der alten Lateiner und Griechen nicht mehr geschützt. Wie plebejisch würden ansonsten manche Threads und user rüberkommen.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!
geschrieben von olga64
als Antwort auf hobbyradler vom 19.02.2012, 13:22:42


ein Besuch im Karl Valentin Museum (Isartor-München) ist sehr lohnend und für jeden empfehlenswert.

Ciao
Hobbyradler


Als geborene Oberbayerin bin auch ich mit diesem bayerischen Philosophen aufgewachsen, der schon in meinem Elternhaus gepflegt wurde. Allerdings heisst das Museum "Musäum", hat auch entsprechend obskure Öffnungszeiten und Eintrittsgebühr. Alles streng nach Valentin - den man übrigens nicht mit "W" ausspricht - das mögen wir Bayern überhaupt nicht. Olga
Lotte-aus-Aurich
Lotte-aus-Aurich
Mitglied

Zitatrecht?
geschrieben von Lotte-aus-Aurich
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.02.2012, 12:07:56
Offenbar dürden grundsätzlich fremde Texte (für die noch das Urhebergesetz gilt) nicht wiedergegeben werden; gleich ob mit oder ohne Quellenangabe.
Wie weit sie als "Zitate", also auszugsweise - natürlich mit kompletter Quellenangabe - , wiedergegeben werden dürfen, ist mir auch unklar. (Wie lange darf das Zitat sein?)
Ob die Wiedergabe mit eigenen Worten - in schulischen Zeiten hätte man von einer Textzusammenfassung oder Inhaltsangabe gesprochen - ebenfalls urheberrechtsgeschützt ist?

Was ist mit den vielen zitierten Gedichten, Gedichtsseiten und Gedichtsammlungen im Internet? Ich meine etliche Gedichte gelesen zu haben, deren Autoren noch leben.

Fallen etwa Gedichtparodien (mit Zeilen des Originaltextes) auch unter dieses Urheberrecht? Können die sogenannten Abmahnanwälte ohne Auftrag/Mandat tätig werden?
Müsste man nicht bei jedem veröffentlichten Bild im Internet (dessen Kopie man praktisch ohnehin nicht vermeiden kann) eine Art Freecopy-Hinweis geben, sonst eben würden gegebenenfalls Abmahnanwälte - wenn eben kein Mandat notwendig wäre - von sich aus aktiv werden.

Nachdem, was ich hier lese, ist wohl ratsam, grundsätzlich keine fremden Texte (auch nicht zitierend) zu verwenden.

L.

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Mitglied_81b4260
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Re: Zitatrecht?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Lotte-aus-Aurich vom 21.02.2012, 20:30:54
1. Frage: Zitate
2. Frage: Zusammenfassungen m.M.n. ok.
3. Frage: Gedichte etc. im Internet:
- Wo kein Kläger, dort keine Richter
- CC-Licenzen - Creative Common Licenzen
Angabe des Verfassers bzw. des Rechteinhabers, dass die Werke (wie und wozu oder überhaupt nicht, auch nicht auszugsweise oder nur nach Genehmigung) verwendet werden dürfen - findet sich oft sehr versteckt auf einer Website.
4. Frage: Gedichtsparodien: Veränderung bzw. Bearbeitung von Werken - siehe Link in meinem letzten Posting
5. Frage: m.M.nach ist ohne Mandat des Rechteinhabers kein Verfolgung möglich. Es gibt aber Rechtsanwälte/Rechtsanwaltskanzleien, die derartige Dienste anbieten - wahrscheinlich auch ganz gezielt auf Kunden zugehen.Kapitel: Mißbrauch
(Ich glaube gelesen zu haben, dass in den USA von Rechtsanwälten solche Rechte aufgekauft werden.)
6.siehe Frage 3, eine der 6 Creative Common Licenzen sind durchaus üblich. So viel ich gesehen habe, werden sie von Betreibern von Webportalen für alle eingestellten Inhalte in Anspruch genommen.

Die finanziellen Folgen eines auf e-bay ohne Zustimmung des Urhebers eingestellten Fotos sind hier nachzulesen.

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Als besonders schwierig empfinde ich folgenden Sachverhalt, den ich im Forum aber bereits einmal schilderte. Von einer ORF-Seite wurde ein Text weiterverwendet - ORF gestattet allgemein Übernahmen mit Quellenangabe - trotzdem Abmahnung durch eine französische Nachrichtenagentur, von der der ursprünglich Text stammt. Der ORF zwar einen pauschalen Vertrag mit einer Nachrichtenagentur, aber ist nicht der Rechteinhaber...das heißt für mich: Das Nachforschen nach dem Rechteinhaber erfordert oft Dedektivarbeit.

Deshalb ist Vorsicht sicherlich geboten.

Keine Rechtsauskunft - ich bin absoluter Laie! Korrekturen bzw. Ergänzungen erwünscht.

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PS
Müsste man nicht bei jedem veröffentlichten Bild im Internet (dessen Kopie man praktisch ohnehin nicht vermeiden kann) eine Art Freecopy-Hinweis geben, sonst eben würden gegebenenfalls Abmahnanwälte - wenn eben kein Mandat notwendig wäre - von sich aus aktiv werden.


Wenn du das Foto nicht als dein Eigentum kennzeichnest, könnte jeder X-Beliebige den Anspruch darauf erheben und seine Kopie als Original mit allen daraus folgenden Konsequenzen ausgeben. Solche Fälle hat es m.W.nach bereits gegeben.
Re: Zitatrecht?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.02.2012, 22:53:59


Danke Mart1 und Eleonora für Eure Aufklärung.

Gerade suchte ich Sprüche von Harald Schmidt und kam auf nachfolgende Seite.

Vielleicht interessiert's?
In der Benachrichtigung von TVsprüche.de sind ja auch Links genannt,
auf die man wohl gefahrlos ausweichen kann.

LG MargArit


Zitat: TVsprueche.de ist derzeit offline.

Eine Abmahnung in meinem Familienkreis bezüglich einer rechtwidrigen Verwendung eines uralten Stadtplans habe ich zum Anlass genommen dies für TVsprueche.de grundsätzlich zu untersuchen.

Durch das derzeit geltende Recht, verbunden mit der gängigen Abmahnpraxis ist die Situation für mich ein unkalkulierbares Risiko. Ich werde in den nächsten Monaten klären, in welcher Form diese Seite weitergeführt werden kann. Bis dahin muss TVsprueche.de offline bleiben.

Ich betreibe diese Seite seit einigen Jahren als Hobby ohne mich persönlich daran zu bereichen und würde das sehr gerne auch in Zukunft tun. Das Thema Urheberrecht liegt mir schon lange auf dem Herzen und jetzt habe ich die Motivation gefunden, dass endlich anzugehen.

Weitere Informationen zum Thema:
- http://www.abmahnwelle.de
- http://www.abmahnungs-faq.de
- http://www.rettet-das-internet.de
- Wikipedia: Zitatesammlungen


Um euren Durst nach Sprüchen vorerst zu stillen, empfehle ich euch das Spruch-Archiv.com.

Mehr Spaß im Internet gibt es bei meinen Partnerseiten:
Gratis-Spruch.de Stromberg-Fans Sprüche-Index hodenmumps Lustige Websites Supermeister Web-Hamster Funnygame.de funny-pix.de Kleine Pause Kaiser Videos Schnucki Clips Meisterworld Lustige Bilder FunFurz Hardcoretrinker Movie-Meister Schmunzelseite DasJan CrazyFunPics funny-files.de Hans-Wurst.de Grinzblech.eu Supercoaster kleinergag Lachgurke KDs Art & Fun hackfresse.net Fussballer-Zitate Clipklick.com

Viel Spaß dabei!
Koeffi
Zitatende

Mitglied_81b4260
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Re: Zitatrecht?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Lotte-aus-Aurich vom 21.02.2012, 20:30:54
Lotte, kannst du mit meinen Antworten auf deine vielen Fragen etwas anfangen?

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!
geschrieben von schorsch
Wenn ich diese juristischen Einblendungen genau lese, wird mir angst und bange um die EinstellerInnen der Frühlingsgedichte. Eines Tages wird ein findiger Winkeladvokat den ST als lukratives Archiv für Zahlungsforderungen entdecken!
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 03.03.2012, 09:41:40
Nach 70 Jahren sind die Werke ja frei verfügbar (Eleonore setzt das ja auch oft zur Erinnerung ein) - und im Zeitraum davor sollte man sich vor jeder! Wiedergabe von Werken oder auch nur Zeilen der als besonders abmahnungsfreudigen bekannten Rechteinhaber best. Schriftsteller und Dichter hüten.

Ich sah im Forum vor kurzem die Einkopierung eines Diagramms des APA - Nachrichtendienstes.... Manche lernen es eben nie und werden über kurz oder lang Lehrgeld zahlen müssen.

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Ich bin von der Lotte enttäuscht. Viele Fragen stellen und dann nicht einmal Muh sagen, wenn ich diese beantworte, ist nicht das, was ich mir unter gutem Benehmen vorstelle.
liz
liz
Mitglied

Re: Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!
geschrieben von liz
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.03.2012, 09:46:23




Mart, leider werden die Warnungen nicht beachtet.

Was das APA-Diagramm betrifft, so wurde es von einer Userin eingesetzt welche grundsätzlich Urheberrechte verletzt. Wie oft wurde sie schon darüber aufgeklärt und trotzdem tut sie es immer wieder.

Bei den Frühlingsgedichten wurden Werke von Mascha Kaleko und Erich Kästner eingesetzt. Bei Kaleko wies ich auf das Urheberrecht hin, es kam keine Reaktion und bei Kästner habe ich es mir dann verkniffen.

Der ST ist eine Fundgrube für Abmahnanwälte, vor allem auch in den Gästebüchern.

Ich habe es aufgegeben andere vor Schaden zu bewahren.


Mitglied_81b4260
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Re: Kleines erweitertes Gedicht von Karl Valentin zum Faschingssonntag!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf liz vom 04.03.2012, 10:24:32
Bertolt Brechts ist 1956 gestorben.

Preisfrage: Wann darf ein vollständiges Gedicht vom ihm "frei" verwendet werden?

Antwort in den FAQs der

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