Plaudereien Urheberrecht und Kochrezepte - Kochrezepte und Urheberrecht
Für alle Foristen und Chatter
und ganz besonders für die,
die hier den ein-oder anderen
Rüffel einfangen sollten.
Für jeden zum Nachlesen:
Nichts anbrennen lassen
Es steht alles drin...
LG
Adoma
und ganz besonders für die,
die hier den ein-oder anderen
Rüffel einfangen sollten.
Für jeden zum Nachlesen:
Nichts anbrennen lassen
Es steht alles drin...
LG
Adoma
hallo,adoma.das ist die beste seite ,die ich je hier gelesen habe.
vielen dank,da steht alles,was man wissen m uss. gruß
vielen dank,da steht alles,was man wissen m uss. gruß
Re: Urheberrecht und Kochrezepte - Kochrezepte und Urheberrecht
Aus Gründen des Urheberrechts habe ich vor langer Zeit die Firma Cuisimonde angeschrieben, welche Rezepte ich verwenden darf.
Hier die Antwort in Kürze per E-mail:
"Guten Tag Frau.....,
Rezepte als pure Mengenangaben und die bloße Beschreibung der
Zubereitung in klaren Worten genießen im Allgemeinen keinen
Urheberrechtsschutz, denn es fehlt ihnen regelmäßig an der geforderten
"schöpferischen Höhe". Es gibt nun mal nicht viele Möglichkeiten, um
"Man nehme 1 Prise Salz" oder "man schlägt 3 Eiklar zu steifem Schnee"
zu beschreiben.
Anders allerdings sieht es aus, wenn eine Beschreibung eine gewisse
"literarische Qualität" hat. Dann ist diese auf jeden Fall
urheberrechtlich geschützt und dürfen so nicht übernommen werden.
In diesem Sinne dürfen einzelne Rezepte verwendet werden, da ihrer
Niederschrift die "schöpferische Höhe" fehlt. Anders sieht es aus, wenn
Sie sämtliche Rezepte verwenden möchten, da Datenbanken und Teile davon
grundsätzlich Urheberrechtsschutz.
Auf Fotos trifft dies jedoch nicht zu, da Fotos grundsätzlich eine
"schöpferische Höhe" aufweisen. Sie dürfen also leider keine Fotos
verwenden."
Fotos mache ich zu den Rezepten selber, natürlich keine Spitzenqualität, aber meine.
Und von einem Sternekoch würde ich auch keine Rezepte übernehmen - aber relativ alltägliche Rezepte nach eigener Form weiterentwickelt sind kein Problem.
Luchs
Hier die Antwort in Kürze per E-mail:
"Guten Tag Frau.....,
Rezepte als pure Mengenangaben und die bloße Beschreibung der
Zubereitung in klaren Worten genießen im Allgemeinen keinen
Urheberrechtsschutz, denn es fehlt ihnen regelmäßig an der geforderten
"schöpferischen Höhe". Es gibt nun mal nicht viele Möglichkeiten, um
"Man nehme 1 Prise Salz" oder "man schlägt 3 Eiklar zu steifem Schnee"
zu beschreiben.
Anders allerdings sieht es aus, wenn eine Beschreibung eine gewisse
"literarische Qualität" hat. Dann ist diese auf jeden Fall
urheberrechtlich geschützt und dürfen so nicht übernommen werden.
In diesem Sinne dürfen einzelne Rezepte verwendet werden, da ihrer
Niederschrift die "schöpferische Höhe" fehlt. Anders sieht es aus, wenn
Sie sämtliche Rezepte verwenden möchten, da Datenbanken und Teile davon
grundsätzlich Urheberrechtsschutz.
Auf Fotos trifft dies jedoch nicht zu, da Fotos grundsätzlich eine
"schöpferische Höhe" aufweisen. Sie dürfen also leider keine Fotos
verwenden."
Fotos mache ich zu den Rezepten selber, natürlich keine Spitzenqualität, aber meine.
Und von einem Sternekoch würde ich auch keine Rezepte übernehmen - aber relativ alltägliche Rezepte nach eigener Form weiterentwickelt sind kein Problem.
Luchs
Ja, liebe Doris
Über diesen Fund war ich auch sehr glücklich.
Über alles was frei und unkompliziert ist, freue ich mich.
Dieser Artikel war ein Impuls mit für die Freie Bilderbox,
in der übrigens schon allerlei interessante Bilder angekommen sind und die nun
über den Reiter BILDER & GALERIEN erreichbar ist.
LG
Adoma
Über diesen Fund war ich auch sehr glücklich.
Über alles was frei und unkompliziert ist, freue ich mich.
Dieser Artikel war ein Impuls mit für die Freie Bilderbox,
in der übrigens schon allerlei interessante Bilder angekommen sind und die nun
über den Reiter BILDER & GALERIEN erreichbar ist.
LG
Adoma