Schwarzes Brett Hallo wer kann helfen? Nicht versichert !
Hallo, wer kann helfen?
Mein Schwager fragte mich um Rat, und ich weiß es nicht genau und bitte hier um Hilfe.
Mein Schwager war Kraftfahrer im Gefahrgutbereich, er ist 63 Jahre alt und hat bei einer Untersuchung beim Verkehrsarzt erfahren, dass er aufgrund verschiedener Beschwerden, diesen Beruf in der bisherigen Form nicht mehr ausüben darf. Da es in dem Transportunternehmen keine Möglichkeit gibt, eine andere Tätigkeit auszuführen, hat man sich geeinigt, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Das Arbeitsamt hat nun wegen betrieblicher Zahlungen eine Sperre von 3 Wochen verhängt und darauf hingewiesen, dass er sich um die Krankenversicherung selbst kümmern müsse. Die Knappschaft hat einen Antrag geschickt. Ist das rechtens?. Vor 4 Jahren war es doch so, dass die Kasse 4 Wochen ohne zusätzlichen Beitrag versichern mußte. Wer weiß darüber etwas, hat es sich geändert. Seiner Zeit konnten zwischen dem Empfang von Arbeitslosengeld bis zum Renteneintritt 4 Wochen liegen, ohne dass ein Beitrag verlangt wurde.
Mein Schwager fragte mich um Rat, und ich weiß es nicht genau und bitte hier um Hilfe.
Mein Schwager war Kraftfahrer im Gefahrgutbereich, er ist 63 Jahre alt und hat bei einer Untersuchung beim Verkehrsarzt erfahren, dass er aufgrund verschiedener Beschwerden, diesen Beruf in der bisherigen Form nicht mehr ausüben darf. Da es in dem Transportunternehmen keine Möglichkeit gibt, eine andere Tätigkeit auszuführen, hat man sich geeinigt, einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Das Arbeitsamt hat nun wegen betrieblicher Zahlungen eine Sperre von 3 Wochen verhängt und darauf hingewiesen, dass er sich um die Krankenversicherung selbst kümmern müsse. Die Knappschaft hat einen Antrag geschickt. Ist das rechtens?. Vor 4 Jahren war es doch so, dass die Kasse 4 Wochen ohne zusätzlichen Beitrag versichern mußte. Wer weiß darüber etwas, hat es sich geändert. Seiner Zeit konnten zwischen dem Empfang von Arbeitslosengeld bis zum Renteneintritt 4 Wochen liegen, ohne dass ein Beitrag verlangt wurde.
Fragen Sie doch die Krankenversicherung! Hier haben Sie das Risiko,dass Sie von diversen Wichtigmachern differierende Auskünfte erhalten, die keinerlei juristischen Gehalt haben.
Einfach anrufen - . Olga
Einfach anrufen - . Olga
Olga 64,
Sie sind eine unverschämte Person !
Unglaublich!
Sie sind eine unverschämte Person !
Unglaublich!
Olga 64,
Sie sind eine unverschämte Person !
Unglaublich!
Das verstehe ich nun gar nicht.............
Das verstehe ich nun gar nicht.............
Arno bezog sich wohl auf diesen Teil und fühlte sich angesprochen:
...diversen Wichtigmachern....
Daß man sich auf irgendwelche Ratschläge hier im ST nicht vor Gericht berufen kann, versteht sich wohl von selbst und braucht keinerlei besonderen Erläuterung.
Viele Grüße,
Fritz
______
Auszug aus einem Kinder-Aufsatz:
Anakreaon war ein berühmter griechischer Dichter, der lange vor Christi Geburt gelebt hat. Deshalb nennt man alles Alte anakronistisch.
Ehrlich? Und Sie, Arno, stehen vermutlich mit der Logik auf Kriegsfuss - wie so viele Männer. Olga
Re: Hallo wer kann helfen? Nicht versichert !
geschrieben von ehemaliges Mitglied
stehen vermutlich mit der Logik auf Kriegsfuss - wie so viele Männer
ts ts, ein rauher Wind herrscht hier.
In wie weit helfen diese Beiträge ekaterina bei Ihrer Fragestellung weiter?
Das es sich hier um kein Jura Forum handelt ist mir klar, vielleicht treibt sich aber vielleicht ein Jurist hier rum?
@ ekaterina
Ich kann Dir keinen juristischen Rat oder Fakten zu neuen Krankenkassenregelungen geben, denke aber daß Dein Bekannter mit Unterzeichnung des Auflösungsvertrages einen Fehler gemacht hat. Darauf baut das Arbeitsamt auf. Was ich im Bekanntenkreis über Arbeitsämter in letzter Zeit gehört habe, klingt leider nicht mehr sozial.
Krankenkassen, Betriebsrat (falls vorhanden), Gewerkschaft, wüssten vielleicht mehr.
ciao
Hallo, vielen Dank an alle, die wirklich helfen wollten, eine Diskussion über Unverschämtheiten wollte ich ganz bestimmt nicht lostreten.
Re: Hallo wer kann helfen? Nicht versichert !
Das schreibt ver.di dazu:
Mehr im Linktipp
Du kannst auch mit den Suchbegriffen Auflösungsvertrag Krankenversicherung in GOOGLE weitere Links zum Thema finden
ACHTUNG:
Solange der Anspruch auf Alg ruht, besteht nur für den 1. Monat Nachversicherungsschutz in der Krankenversicherung. Danach besteht kein Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz.
Die Krankenversicherung kann im Rahmen der Familienversicherung oder durch freiwillige Versicherung fortgesetzt werden (in diesen Fällen kann aber die Abfindung als Einkommen gewertet werden und ggf. die Familienversicherung ausschließen - § 10 Abs. 1 Ziffer 5 SGB V - oder die Höhe der Beiträge zur KV mitbestimmen). Der Ruhenszeitraum kann vom Rentenversicherungsträger als beitragsfreie (Anrechnungs-) Zeit berücksichtigt werden.
Wir empfehlen dringend, sich wegen der Folgewirkungen bei der Rentenversicherung zu informieren.
Mehr im Linktipp
Du kannst auch mit den Suchbegriffen Auflösungsvertrag Krankenversicherung in GOOGLE weitere Links zum Thema finden
[/indent]In wie weit helfen diese Beiträge ekaterina bei Ihrer Fragestellung weiter?
Das es sich hier um kein Jura Forum handelt ist mir klar, vielleicht treibt sich aber vielleicht ein Jurist hier rum?
@ ekaterina
Ich kann Dir keinen juristischen Rat oder Fakten zu neuen Krankenkassenregelungen geben, denke aber daß Dein Bekannter mit Unterzeichnung des Auflösungsvertrages einen Fehler gemacht hat. Darauf baut das Arbeitsamt auf. Was ich im Bekanntenkreis über Arbeitsämter in letzter Zeit gehört habe, klingt leider nicht mehr sozial.
Krankenkassen, Betriebsrat (falls vorhanden), Gewerkschaft, wüssten vielleicht mehr.[indent]
Das es sich hier um kein Jura Forum handelt ist mir klar, vielleicht treibt sich aber vielleicht ein Jurist hier rum?
@ ekaterina
Ich kann Dir keinen juristischen Rat oder Fakten zu neuen Krankenkassenregelungen geben, denke aber daß Dein Bekannter mit Unterzeichnung des Auflösungsvertrages einen Fehler gemacht hat. Darauf baut das Arbeitsamt auf. Was ich im Bekanntenkreis über Arbeitsämter in letzter Zeit gehört habe, klingt leider nicht mehr sozial.
Krankenkassen, Betriebsrat (falls vorhanden), Gewerkschaft, wüssten vielleicht mehr.[indent]
ciao
Genau daran entzündete sich der Streit: von Anfang an empfahl ich der Autorin, sich an die betreffende Krankenkasse zu wenden, bzw. an die Agentur für Arbeit. Ich verstehe es nicht, wenn man bei bestehenden Gesetzen Leute um sich schart, die teilweise nur plappern, aber keine Experten sind.
Wofür soll sie denn einen Juristen benötigen?
Gibt es wirklich keine anderen Themen zu diskutieren? Olga
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