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Schwarzes Brett Merkwürdige PN erhalten

rolf †
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Mitglied

Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 08.12.2008, 17:41:57
Überprüfen kann sie nur den Abbuchungsauftrag, die Einzugsermächtigung wird dem Einziehenden erteilt, der allein die Verantwortung dafür trägt.
Deshalb ist es ja auch so einfach, die Lastschrift zu widerrufen.
Bei meine Bank ist sogar in der Umsatzübersicht bei Lasschriften ein Fenster "Widerruf", das ich nur anzukreuzen brauche.
--
rolf
susannchen
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Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von susannchen
als Antwort auf rolf † vom 08.12.2008, 17:48:59
Ohne Einzugsermächtigung kein Abbuchungsauftrag, so steht es in den AGBs der Banken und Sparkassen.
--
susannchen
Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 08.12.2008, 17:48:59
Das kann aber nicht gewollt sein. Eine einzige unberechtigte Abbuchung kann ja weitere berechtigte Abbuchungen verhindern, wenn das Konto leergeräumt ist.
Wenn sowas nicht verhindert wird, sollte man dieses System einstampfen.
Ich denke, der Einziehende muß der Bank die Erlaubnis auch vorlegen.
Wenn nicht, sollte es so eingeführt werden.

Ich komme ja völlig von dem kostenlosen Handy ab.

Ich frage mich auch, ob es überhaupt schon ein privater Kunde versucht hat, die Bank oder Sparkasse zu belangen. Nch der Schlacht zählt man die Toten.
Ich kann natürlich nicht vorher vorbeugend klagen.
Aber ehrlich gesagt kann ich auch das immerwährende "es nützt ja nichts" nicht wirklich verstehen.
Sollte sowas jetzt häufiger vorkommen, müssen tausende Anzeigen gegen Banken eingehen.
Dann wird sich schon was rühren.
--
clabauterman

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rolf †
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Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 08.12.2008, 17:51:51
Stimmt, aber der Abbuchende bestätigt der Bank nur, daß ihm die Einzugsermächtigung vorliegt.
Als es noch auf Papier geschah, gab es von der Bank des Einziehenden extra Vordrucke, auf denen die Bestätigung eingedruckt war, die gab es aufgrund eines Vertrages mit der Bank.
Ich habe als Schatzmeister eines Vereines so die Beiträge eingezogen, für die Einzugsermächtigung mußte ich selbst sorgen, die Bank hat das nie überprüft.
--
rolf
Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 08.12.2008, 18:00:07
Ich werde mir die AGB´s auch mal ansehen.
Das eine ist die Praxis.
Das andere der reguläre Weg.
Wenn die AGB´s da eindeutig sind, hat eine Anzeige auch Erfolg.
Nur muß sie gemacht werden.
Sonst nützt es nichts.
--
clabauterman
rolf †
rolf †
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wiki zur Einzugsermächtigung
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.12.2008, 18:02:53
Ich weiß, Wiki ist kein Gesetz!
--
rolf

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wolkenbruch
wolkenbruch
Mitglied

Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von wolkenbruch
als Antwort auf inselfee vom 07.12.2008, 23:22:59
Es ist schon erstaunlich was sich Menschen einfallen lassen,um an persönliche
Daten zu kommen.Wer darauf reinfällt,sollte nochmal die Schulbank drücken.
Ansonsten,lesen,schmunzeln und dann ab in die Rundablage (Papierkorb).


--
wolkenbruch
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Merkwürdige PN erhalten
geschrieben von baerliner
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.12.2008, 17:48:46
Da bin ich aber anderer Ansicht.
Sprach heute mit einem Bekannten drüber, der einen selbstständige Handwerker in der Familie hat.
Wie er mir berichtete, wird genau das, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Lastschrift vor der Ausführung gemacht.
So ist es auch richtig.
Sonst kann sich ja jeder Hansel, der nur Namen und Kontonummern zusammenbringt, Geld nach Belieben holen.
Wozu muß ich dann eine Abbuchungserlaubnis ausfüllen ?
Wenn jeder sich bedienen darf, gehört dieses Verfahren eingestampft.
Aber wie ich nun hörte, soll es bei Geschäftskonten so laufen, wie es eigentlich normal wäre.
Buchungen nur gegen Volage einer Erlaubnis, einer Erlaubnis, die ich gebe.
Ich wäre ja bereit, diese für alle Fälle, die über mein Konto gehen, bei meiner Bank oder Sparkasse einzureichen.
Aber eine automatische Geldverteilung von meinem Konto darf es ja wohl nicht geben.
--
clabauterman
geschrieben von clabauterman


Da lies dir mal den Linktipp durch, was bei Lastschriften passiert!

Regelmäßig die Kontoauszüge prüfen und Rücklastschrift verlangen, wenn eine unberechtigte Buchung vorliegt.

Manchmal hilft aber auch das nichts, wenn die Rücklastschrift von einem Betrügerkonto mangels Kontodeckung nicht mehr möglich ist. Dagegen gibt es meines Wissen keine Versicherung.

Du kannst dir auch das heutige Handelsblatt kaufen, wo drin steht, wie Betrüger vorgehen, die deine Kontodaten von unseriösen Abrechnungsfirmen bekommen haben. Da schlackern dir die Ohren!

--
baerliner

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