Soziales Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
Hallo,
ich wollte es nicht glauben, als ich heute im PC-Radio hörte, daß
deutsche Frauen
1) erst seit 1958 ohne Erlaubnis des Gatten den Führerschein machen dürfen,
2) erst seit 1977 einen Arbeitsvertrag unterzeichnen dürfen.
3) Erst seit 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.
Also, so fortschrittlich ist die Gesetzgebung bei uns auch nicht.
Warum das so ist, weiß ich nicht.
Viele Grüße
arno
ich wollte es nicht glauben, als ich heute im PC-Radio hörte, daß
deutsche Frauen
1) erst seit 1958 ohne Erlaubnis des Gatten den Führerschein machen dürfen,
2) erst seit 1977 einen Arbeitsvertrag unterzeichnen dürfen.
3) Erst seit 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.
Also, so fortschrittlich ist die Gesetzgebung bei uns auch nicht.
Warum das so ist, weiß ich nicht.
Viele Grüße
arno
Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
Hallo arno,
liest sich schon sehr abenteuerlich
Ich kenne die Quelle deiner Infos zwar nicht, aber ich habe meinen ersten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung wesentlich früher unterschrieben und zwar knapp 10 Jahre früher
Zu einem deiner Punkte hier etwas, was die Männerherzen lachen lässt, aber wir Frauen lachen auch gerne über derartiges, da stehen wir doch drüber, meine Damen gelle ??
Der 7. Sinn - Frauen am Steuer
loretta
hallo arno,,,auch wenn loretta Deine Sicht -wenn auch als Ausnahme von der Regel- bestätigt, Deine Überschrift trifft zumindest (soweit ich mich erinnern kann) auf die deutschen Ostfrauen nicht zu. *g*
hugo
hugo
Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
geschrieben von ehemaliges Mitglied
auf die westdeutschen auch nicht!!
Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
... und das habe ich auch noch bei wiki gefunden:
1900: Als erste Universität in Deutschland hat Freiburg das Frauenstudium zugelassen.
Januar 1919: die Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht.
loretta
danke plum,,
,,was hört arno da nur für Sender ??
aber mal eine Frage an Dich vonwegen Gleichbehandlung/Berechtigung,,,meinst Du das triff/traf auch auf die Bezahlung, die Entlohnung bei gleicher Beschäftigung/Berufsausübung zu ?
hugo
,,was hört arno da nur für Sender ??
aber mal eine Frage an Dich vonwegen Gleichbehandlung/Berechtigung,,,meinst Du das triff/traf auch auf die Bezahlung, die Entlohnung bei gleicher Beschäftigung/Berufsausübung zu ?
hugo
Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
geschrieben von ehemaliges Mitglied
das hugo hat sich bis heute nicht geändert.
Hallo, hugo,
Du triffst wieder mal den Nagel auf den Kopf!
Dass wir noch lange von einer wirklichen Gleichberechtigung
zwischen den Geschlechtern entfernt sind, erkennst Du an den
überall vorhandenen "Gleichstellungsbeauftragten".
Solange es diese Dienstfunktion der gibt,
ist es nicht weit her, mit der Solidarität in unserem Lande!
Es gibt eine vorgeschriebene Glaubenssolidarität,
eine vereinbarte Meinungssolidarität in den politischen Parteien,
aber es gibt keine soziale Solidarität, wenn es eigenes Geld kostet!
Sicher gibt es soziale Versicherungen!
Aber die sind immer dafür da, möglichst viel für sich herauszuholen!
Gerade jetzt haben wieder Krankenkassenchefs ordentlich in die Kasse gegriffen
und sollen vor Gericht noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen, aber sehr gute
Anwälte haben!
Viele Grüße
arno
Du triffst wieder mal den Nagel auf den Kopf!
Dass wir noch lange von einer wirklichen Gleichberechtigung
zwischen den Geschlechtern entfernt sind, erkennst Du an den
überall vorhandenen "Gleichstellungsbeauftragten".
Solange es diese Dienstfunktion der gibt,
ist es nicht weit her, mit der Solidarität in unserem Lande!
Es gibt eine vorgeschriebene Glaubenssolidarität,
eine vereinbarte Meinungssolidarität in den politischen Parteien,
aber es gibt keine soziale Solidarität, wenn es eigenes Geld kostet!
Sicher gibt es soziale Versicherungen!
Aber die sind immer dafür da, möglichst viel für sich herauszuholen!
Gerade jetzt haben wieder Krankenkassenchefs ordentlich in die Kasse gegriffen
und sollen vor Gericht noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen, aber sehr gute
Anwälte haben!
Viele Grüße
arno
Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
... und das habe ich auch noch bei wiki gefunden:
1900: Als erste Universität in Deutschland hat Freiburg das Frauenstudium zugelassen.
Januar 1919: die Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht.
loretta
ach, loretta?
und wie sah das dann wirklich aus? wer lust hat, bissi mehr als nur geplapper zu erfahren, kann ja mal wagen, sich mit den fakten (siehe link) vertraut zu machen?
Es waren ausschließlich Männer, die am 1. Juli 1948 nach Frankfurt ins Hauptquartier der Amerikaner beordert wurden. Dort beauftragten die drei Militärgouverneure Clay (USA), Robertson (Großbritannien) und Koenig (Frankreich) die neun Ministerpräsidenten und zwei Regierenden Bürgermeister, am 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen: Aus den drei Westzonen des nach zwölf Jahren untergegangenen "1.000-jährigen Reiches" sollte ein demokratischer Staat werden, unter Ausschluss der sowjetischen Zone und unter Einfluss der Westmächte.
Und es waren ausschließlich Männer, die im August 1948 auf der "Herreninsel" im Chiemsee – ihre Sekretärinnen waren auf der "Fraueninsel" untergebracht – einen ersten Verfassungsentwurf ausarbeiteten und einen Gleichheitsartikel, in dem das Wort "Frau" nicht vorkam.
In der Weimarer Verfassung, an der sich der "Herrenkonvent" auf der Herreninsel orientierte, hatte es noch geheißen: "Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." Auch wenn das nur bedeutete, dass Frauen wählen und gewählt werden durften und das Wort "grundsätzlich" Ausnahmen von dieser Regel erlaubte, war das mehr, als in dem Verfassungsentwurf stand, der am 1. September 1948 dem Parlamentarischen Rat vorgelegt wurde.
Die "Gleichheit" der Herren vom Chiemsee las sich so: "(1) Vor dem Gesetz sind alle gleich. (2) Der Grundsatz der Gleichheit bindet auch den Gesetzgeber. (3) Jeder hat den Anspruch auf gleiche wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung."
und hätte es nicht der mutter des grundgesetzes, Elisabeth Selbert gehabt, dunkeldüster sähe es vielleicht heute noch immer aus, watt die gleichberechtigung der frau betrifft.
preisfrage der woche; wer war
Elisabeth Selbert ?
da wurde schon jaaanz nett getrickst von den vätern des GG, mutti aussen vor am herd zu lassen; die haben nix ausgelassen, sich zu drehen & zu wenden.
--
pilli
Danke Pilli, das tat wirklich not. All das hatte ich tatsächlich einfach vergessen, oder verdrängt?
Ich weiß es es nicht.
Ich weiß es es nicht.