Altersgerechte Wohnung – was für Senioren wichtig ist

Die meisten Menschen wollen möglichst lange eigenständig in ihrer Wohnung leben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Aus diesem Grund ziehen viele Seniorinnen und Senioren in eine barrierearme Wohnung um. Hier erfahren Sie, worauf es bei einer altersgerechten Wohnung ankommt.
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In einer altersgerechten Wohnung bewältigen Sie Ihre täglichen Aufgaben eigenständig und können sich dabei stets sicher fühlen. Hier erfahren Sie, was Ihnen eine barrierereduzierte Wohnung bieten kann und worauf es ankommt.

Altersgerecht bedeutet nicht barrierefrei

Bei der Suche nach einer geeigneten Seniorenwohnung kommt es oft zu Missverständnissen was die Begrifflichkeiten angeht: Die Begriffe alters- oder seniorengerecht bedeuten nicht barrierefrei.

Nach der DIN-Norm 18040-2 sind barrierefreie Wohnungen oder Gebäude solche, die eine uneingeschränkte Nutzung für körperlich beeinträchtigte Menschen ermöglichen. In barrierefreien Wohnungen können Menschen, die einen Rollstuhl für den Alltag benötigen, sich frei und ohne Hindernisse bewegen.

Ist eine Wohnung lediglich alters- oder seniorengerecht, können Barrieren dennoch vorhanden sein. Hierbei handelt es sich in der Regel lediglich um barrierereduzierte Wohnangebote. Doch gesetzlich müssen sie keine besonderen Ausstattungsmerkmale besitzen.

Manchmal werden barrierearme Wohnungen in den Anzeigen fälschlicherweise als barrierefrei bezeichnet. Klären Sie spätestens beim Besichtigungstermin ab, inwiefern die Immobilie tatsächlich fürs Wohnen im Alter geeignet ist.

Kriterien für die Suche nach einer Seniorenwohnung

Die wichtigsten Kriterien, die eine Seniorenwohnung erfüllen sollte, sind baulicher Natur. Damit Sie sich im hohen Alter mit dem Rollator oder im Rollstuhl uneingeschränkt in der Wohnung bewegen können, sollte unter anderem folgendes gegeben sein:
 
  • Keine Treppenstufen
  • Keine Schwellen
  • Breite Flure und Türrahmen
  • Helle Beleuchtung
  • Lichtschalter in einer Höhe, die vom Rollstuhl aus erreichbar ist
  • Ausreichend Freifläche im Bad und in den anderen Räumen, um mit dem Rollator oder dem Rollstuhl wenden zu können
  • Altersgerechte Sanitäreinrichtungen, u.a. mit Haltegriffen bei Toilette, Dusche und Badewanne
  • Aufzug/Treppenlift im Falle eines mehrgeschossigen Hauses

Barrierefreier Umbau – wann der Vermieter zustimmen muss und wann nicht

Wer barrierearm wohnen, aber keine neue Wohnung fürs Alter suchen möchte, kann seine Wohnung altersgerecht umbauen. Als Eigentümer ist das kein Problem, doch als Mieter sollten Sie zuerst die schriftliche Einwilligung des Vermieters einholen. Tun Sie das nicht, kann der Vermieter im Falle Ihres Auszugs oder Ablebens verlangen, dass Sie oder Ihre Angehörigen den vorherigen Zustand der Wohnung wiederherstellen.

Liegt das sogenannte berechtigte Interesse an einer barrierefreien Wohnung vor, zum Beispiel weil Sie eine körperliche Einschränkung haben, dürfen Sie Ihr Wohnumfeld per Gesetz (§ 554a,1,1 BGB) barrierefrei gestalten. Dennoch brauchen Sie auch in diesem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters, denn er darf die baulichen Maßnahmen verweigern, wenn sein Grund für die Erhaltung der Mietsache überwiegt.

Förderungen für den barrierefreien Umbau

Als Wohnungseigentümer können Sie den barrierefreien Umbau über finanzielle Zuschüsse oder zinsarme Kredite staatlich fördern lassen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist hierbei eine treibende Kraft. Sie treibt durch Ihre Förderungen den Ausbau der Barrierefreiheit voran.

Mit einem Pflegegrad kann Ihnen auch die Pflegekasse als Ansprechpartner dienen. Sie unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes mit bis zu 4.000 Euro. So steht dem eigenständigen Wohnen im Alter kaum was entgegen.
 

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Kommentare (1)

Peja

über das was alles bezahlbar ist oder wäre, darüber wird hier in diesem
"REICHE"  Rentner Portal überhaupt nicht, überhaupt wohl nicht diskutiert.
Es muss wohl auf einmal nur  so  EUROS geregnet haben, so kommt es mir bei den ganzen auch anderen Diskussionen vor !

 


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