Die Sterbegeldversicherung — Wann ist sie sinnvoll?

In den vergangenen Jahren etablierte sich in Deutschland die Sterbegeldversicherung. Immer mehr Menschen entscheiden sich für diese Form der Absicherung. Doch welcher Nutzen hängt mit der Inanspruchnahme zusammen und wann ist der Abschluss der Versicherung tatsächlich sinnvoll? 
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©Patrizia Tilly | Fotolia.com

Bis zum Jahr 2004 war es zumindest für gesetzlich Versicherte in Deutschland nicht notwendig, über eine Sterbegeldversicherung nachzudenken. Im Todesfall erhielten die Hinterbliebenen von der Krankenkasse ein Sterbegeld. Dieses konnte dazu eingesetzt werden, um die Kosten für Bestattung und Beerdigung zu decken. Im Zuge der Minimierung aller Kosten wurde jedoch auch das Sterbegeld aus den Leistungen der Krankenkassen gestrichen. Seither ist es notwendig, die mit dem Todesfall verbundenen Kosten aus dem Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen. Dies ist insofern problematisch, als dass sich diese Kosten schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können. Hinzu kommen laufende Belastungen, wie zum Beispiel die Grabpflege über etwa zwei Jahrzehnte.

Vorteile für Begünstigte

Die Sterbegeldversicherung ist nun eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Die Summe ist nicht für die Finanzierung des Lebensabends gedacht ist, so die Experten von SeguraLife. Vielmehr ist das Geld darauf ausgelegt, die Kosten der Bestattung zu decken. Die Begünstigten sind somit die Hinterbliebenen, die sich in dieser schweren Lage zumindest keine Sorgen um die aktuellen finanziellen Hintergründe zu machen brauchen. 
 
Tatsächlich wäre es einerseits möglich, sich für die einmalige Zahlung einer hohen Summe zu entscheiden. Deutlich häufiger nehmen die Angehörigen jedoch monatliche Auszahlungen in Anspruch. So wird für ein höheres monatliches Einkommen gesorgt, mit dem es möglich ist, für einige Zeit sorgenfrei zu wirtschaften. Wie hoch die Beiträge sind, hängt vom Alter des Versicherten und seinem gesundheitlichen Zustand genauso ab, wie von der Höhe der Versicherungssumme. Üblich sind derzeit 2.000 bis 10.000 Euro. 

Variierende Beitragszahldauer

Ein weiteres spezifisches Merkmal der Sterbegeldversicherung liegt in der Beitragszahldauer. Im Unterschied zu anderen Lebensversicherungen einigen sich die Vertragspartner meist nicht auf eine lebenslängliche Einzahlung. Stattdessen reicht es aus, die Beiträge bis zum Alter von 65 Jahren zu zahlen. Nach dem Eintritt in die Rente werden somit weitere finanzielle Belastungen durch die Absicherung vermieden. Der Schutz der Versicherung besteht derweil in unveränderter Form weiter. 
 
Ein großer Nutzen der Sterbegeldversicherung liegt in schwierigen bis prekären finanziellen Lagen begründet. Denn die angesparten Beiträge für die Versicherung zählen zum sogenannten Schonvermögen. Sollte es notwendig sein, im Alter Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, so werden diese nicht etwa im Hinblick auf die Einlagen der Versicherung gekürzt. Stattdessen handelt es sich um eine zurückgestellte Summe, welche in diesem Kontext keine Relevanz besitzt.

Gesundheitsprüfung oder Wartezeit?

Wer sich spät für den Abschluss der Sterbegeldversicherung entscheidet und womöglich bereits gesundheitlich angeschlagen ist, hat meist kein Interesse an der Gesundheitsprüfung. Schließlich könnte die Untersuchung zu einer höheren Prämie führen. Zwar bieten manche Versicherer die Police auch ohne eine vorherige Untersuchung an, doch dies ist mit einer individuellen Wartezeit verbunden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Kunden spontan für den Abschluss entscheiden, wenn ihr Lebensende bereits absehbar ist. In der Wartezeit ist es demnach nicht möglich, die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Im schlimmsten Fall gehen auf diese Weise die persönlichen Beiträge verloren.

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Kommentare (2)

ehemaliges Mitglied

Diese Art der Absicherung/Begleichung der Bestattungskosten auch ohne Grundheitsprüfung ist ein guter Weg den nahen Verwandten nicht die Kosten aufzubürden. Auch ein Treuhandkonto ist möglich, dafür muss das Geld vorher aber vorhanden sein, was in sehr vielen Fällen nicht so ist. 
Meistens laufen die Beitragszeiten bis zum 85. Lebensjahr und sind dann beitragsfrei. Auch in den ersten Jahren der Beitragszahlung erhält man die bereits gezahlten Beiträge wieder heraus. Dieses habe ich auch schriftlich hier vorliegen. Also kein Riosiko, dass die Beiträge verloren sind, aber bitte absprechen vor der Unterschrift.   

Mit Gruß verbleibe ich 

Oskar

Habe auf ein Treuhandkonto über eine Bestattungsunternehmen einen Betrag eingezahlt. Somit haben meine Erben, hoffe ich, keine Probleme mit meiner Beerdigung. 


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