Einbruchschutz – das sollten Sie beachten!

2020 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland laut Bundeskriminalamt von 87.145 im Vorjahr auf 75.023 gesunken. Ein historischer Tiefstand, der guter Vorsorge zu verdanken ist, durch die immer mehr Einbrüche scheitern.
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©Assoonas | Freepik.com
 
Dennoch sind Viele der Auffassung, sie benötigen keinen Einbruchschutz, da bei ihnen ohnehin nichts zu holen ist. Kriminelle können aber im Vornherein nie wissen, ob sich der Coup lohnt. Außerdem findet man in jedem Haushalt eine Brieftasche mit Bargeld, Schmuck, Handy oder einen Laptop. Auch wertlose Erinnerungsstücke können gestohlen werden, da der Verbrecher den Wert des Diebesguts nicht abschätzen kann. Selbst, wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind: allein zur Vermeidung von Zerstörung durch einen ungebetenen Gast, ist wirksamer Schutz vor Einbrüchen sinnvoll.

Einbruchsdiebstahl: Mythen und Vorurteile

Kaum ein Vorurteil hält sich so hartnäckig wie: „Wenn ein Einbrecher nicht nach wenigen Sekunden Türen oder Fenster geöffnet hat, zieht er weiter.“ Das war vielleicht vor zehn Jahren der Fall. Heute operieren Einbrecher in Banden und geben bei einem lohnenden Objekt nicht auf, bis sie es geknackt haben.
Ein weiterer Mythos ist, dass Einbrecher ausschließlich nachts bzw. in der Urlaubszeit ihr Unwesen treiben und überwiegend Einfamilienhäuser aufsuchen. Tatsächlich erscheinen Kriminelle meist tagsüber, vorwiegend zur Mittagszeit und in der Dämmerung. Die „Branche“ hat ganzjährig Saison, nicht nur in der Urlaubszeit, und geplündert werden auch Wohnungen.

Häufige Vorgehensweisen bei einem Einbruch

Schlagen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern zu, dringen sie in über 30% der Fälle durch die Eingangstür in das Objekt ein. Mit einem Schraubendreher ausgerüstet, werden in Sekundenschnelle Türen oder Fenster aufgebrochen, je nach Vorgehensweise der Täter mit mehr oder weniger großem Schaden an Türrahmen, Türblatt bzw. Fenstern. Bei Einfamilien- bzw. Reihenhäusern sind die Angriffsziele neben ungesicherten Fenstern vor allem Balkon- und Terrassentüren.

Tipps & Tricks zum Einbruchschutz

Grundsätzlich sind Öffnungen des Gebäudes, die der Einbrecher nutzen kann, mit modernen Einbruchschutz-Mechanismen gegen Aufbrechen und Aufbohren zu sichern. Dieser Einbruchschutz ist insbesondere auf Fenster, Türen und Lichtschächte im Erdgeschoss, aber auch auf Mauereinlässe in höheren Geschossen, die etwa mit einer Leiter erreichbar sind, anzuwenden. Im Detail können solche Schutzmaßnahmen folgendermaßen aussehen:
 
Fenster: Im Falle von Neu- und Umbauten sollten stets Fenster und Fenstertüren ausgewählt werden, die entsprechend geprüft und im besten Fall nach DIN EN 1627 zertifiziert wurden. Die DIN EN 1627 unterscheidet zwischen sieben Widerstandsklassen.  Bereits eingebaute Fenster und Fenstertüren lassen sich in den meisten Fällen nachrüsten (z. B. durch Aufschraubsicherungen oder abschließbare Fenstergriffe).
 
Rollläden: Rollläden als solche dienen natürlich eher als Sonnenschutz und zur Abdunklung der Räumlichkeiten als dem Einbruchschutz. Nichtsdestotrotz kann man auch hier nachrüsten und mit einem entsprechendem Rollladenschutz einem Hochschieben der Rollläden durch Einbrecher entgegenwirken. Neue Rollläden haben diesen Schutz oftmals schon integriert. Bei elektrischen Rollläden empfiehlt sich zudem eine elektrische Zeitschaltuhr, welche z. B. in Urlaubszeiten den Eindruck vermitteln kann, dass jemand zu Hause ist.
 
Türen und Tore: Wie auch bei Fenstern und Fenstertüren sollte bei neuen Türen und Toren auf die DIN EN 1627 Zertifizierung geachtet werden, um sicher zu sein, dass diese in Bezug auf Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist. Auch hier gibt es Möglichkeiten nachzurüsten, z. B. mit Zylinderschlössern oder einer Fallensperre.
 
Alarmanlagen: Im Bereich der Alarmanlagen gibt es unterschiedliche Arten, solche, die lediglich vor einer Gefahr warnen (und Einbrecher ggf. abschrecken) und jene, die Einbrüche auch melden. Bei letzterem gibt es z. B. Bewegungsmelder, Öffnungsmelder oder Durchbruchmelder. Welche Art der Alarmanlage für das eigene Zuhause sinnvoll ist, sollte stets mit einem Fachbetrieb erörtert werden.
 
Videotechnik: Videotechnik ist eine wirksame Maßnahme gegen Einbrüche, allerdings muss hierbei immer sichergestellt werden, dass dadurch kein Eingriff in die Privatsphäre Dritter erfolgt. Die Installation von Videotechnik sollte zuvor stets rechtlich abgesichert werden.
 
Smart Home: Smart Home Anwendungen sind dahingehend sinnvoll, als das durch sie z. B. Alarmanlagen, Beleuchtung sowie Rollläden ferngesteuert werden können und man auch hier Anwesenheit simulieren kann.
 
Einbrecher kennen alle Tricks, wie und wo in einem Haushalt Wertgegenstände versteckt werden und durchwühlen alles, bis sie gefunden haben, wonach sie suchen. Zurück bleibt das Chaos: zerbrochenes Geschirr, aufgerissene Kleiderschränke, auf dem Boden liegende Textilien. Das Vorfinden dieser Situation kann traumatisierend für Betroffene sein. Hilfe für Opfer von Einbrüchen bietet der Weiße Ring.

Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen

Wenn Sie für die Umrüstung nicht ausreichend Budget haben, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können Sie sich um eine bundesweite Förderung bewerben. Z. B. von der KFW Bank, die spezielle Zuschüsse zur Prävention von Einbrüchen vorsieht. 
Informieren Sie sich außerdem über den Immobilien-Teilverkauf. Durch diesen gewinnen Sie Barvermögen aus Ihrer Immobilie, die Sie weiterhin wie gewohnt nutzen können.

Fazit zum Einbruchschutz

Durch wirksamen Einbruchschutz wird großer immaterieller und materieller Schaden an Ihrem Zuhause verhindert. Zudem wird durch Maßnahmen, wie dem Einbau einbruchshemmender Fenster und Türen, der Wert der Immobilie wesentlich erhöht. In allen größeren Polizeidienststellen sowie Verbraucherschutzzentralen geben geschulte Mitarbeiter Tipps zum Einbruchschutz. 
 

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