Pflege und Alltag miteinander vereinbaren

Sponsored Content

Wer einen Angehörigen pflegt, erlebt dies oft als wichtige und erfüllende Aufgabe. Allerdings geht diese auch mit großem Zeit- und Arbeitsaufwand, Stress und manchmal sogar Überforderung einher. Viele Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, stehen vor der großen Herausforderung, diese Verantwortung mit den vielen anderen Aufgaben des täglichen Lebens zu vereinen.
Freepik_side-view-smiley-women-in-nature_freepik_590x350.jpg
©Freepik.com

Natürlich möchte man einer nahestehenden Person das Maximum an Pflege und Aufmerksamkeit bieten. Doch gerade, wenn das Pflegebedürfnis plötzlich auftritt, stellt eine solch radikale Umstellung eine große Herausforderung dar. Insbesondere Kinder, die ihre Eltern pflegen, stehen häufig mitten im Leben, mitten in der Karriere, mitten in der Familienplanung – wie also können sie all dies mit der Pflege unter einen Hut bringen, ohne etwas zu vernachlässigen?

Die oberste Priorität im Pflegefall: Früh Hilfe suchen

Das Wichtigste zuerst: Wenn es um die Pflege eines Angehörigen geht, muss niemand eine solche Situation alleine meistern. Das deutsche Sozialsystem unterstützt nicht nur die pflegebedürftigen Personen selbst, sondern auch deren Angehörige, um die Versorgung jedes aller Beteiligten sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es viele verschiedene Dienstleister, die mit Krankenkassen und Pflegeverbänden kooperieren. Auf diese Weise gelingt es, besser auf die individuellen Pflegesituationen eingehen und Betroffene unterstützen zu können.

Zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse empfehlenswert, um Pflegeleistungen zu erhalten.

Die von der Pflegekasse gesendeten Antragsformulare können allein durch ihre Menge an Fachbegriffen abschreckend wirken, doch bereits an dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen: So erhalten Sie beispielsweise Unterstützung von einem Experten eines Pflegestützpunktes beim Ausfüllen des Formulars. Um alles Weitere kümmert sich nun die Pflegekasse. Sollten Sie von der Pflegekasse Rückfragen erhalten, hilft Ihnen auch hier ein Experte gerne weiter.

Augen auf beim Pflegegrad: Alle Angebote wahrnehmen

Steht der Pflegegrad erst einmal fest, ist es ratsam, einen genauen Blick darauf zu werfen, welche Leistungen damit verbunden sind. Denn häufig geht damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung einher, Betroffene haben auch Anspruch auf Sachleistungen.

Zum einen werden Maßnahmen gefördert und Hilfsmittel bereitgestellt, welche die Mobilität der Pflegebedürftigen erhalten und sogar steigern. Ziel ist es, gewisse Alltagssituationen wieder selbstständig zu bewältigen. Dazu können simple Hilfsmittel wie Aufstehhilfen oder Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe zählen, aber auch vieles mehr – über Besteckhalter und Duschhocker bis hin zu Rollstühlen und Treppenliften. Jede Aufgabe, die der Pflegebedürftige wieder selbst übernehmen kann, stärkt nicht nur dessen Unabhängigkeit und Wohlbefinden, sondern ist auch eine Entlastung für Angehörige.

Pflegehilfsmittel nach Wahl – genau für Ihre Bedürfnisse

Zum anderen werden auch sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse übernommen. Hinter diesem Begriff verbergen sich Produkte, die für die alltägliche Pflege notwendig sind, wie beispielsweise Mundschutz und Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Betteinlagen oder Einmalschürzen. Weil es sich dabei um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel handelt, müssen diese regelmäßig besorgt werden.

Hier ist es hilfreich und entlastend, die Besorgung und Lieferung besagter Hilfsmittel einem darauf spezialisierten Unternehmen zu überlassen, das monatlich alle nötigen Produkte liefert und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse vornimmt, sodass sowohl die Freizeit als auch der Geldbeutel der Pflegenden unbelastet bleibt.

Jetzt kostenfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Wer die Pflege der Angehörigen in seinen Alltag integrieren möchte, für den gilt es, sich verlässliche Partner zu suchen und sich nicht zu scheuen, Aufgaben an diese zu delegieren.
 

Anzeige

Kommentare (0)


Anzeige