Trennung – was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Immobilien sind häufig einer der emotionalsten Streitpunkte bei einer Trennung. Haus oder Wohnung waren schließlich gemeinsames Heim und Lebensmittelpunkt der Familie – und in vielen Fällen als Altersvorsorge gedacht. 
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, faire Lösungen rund um die gemeinsame Immobilie bei Scheidung oder Trennung zu finden. 
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©Stockboy | Freepik.com

Trennung mit Eigentum – aber ohne Ehevertrag?

Für viele Paare gehört das Zusammenwohnen zur Beziehung dazu und wird als einer der richtigen Schritte zur sicheren Altersvorsorge gehandelt. Doch im Fall einer Trennung macht Eigentum die Sache kompliziert. Ein Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag oder zumindest eine mündliche Absprache für den Fall der Fälle würde vieles erleichtern. 
 
Doch obwohl es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 143 800 geschiedene Ehen im Jahr 2020 gab – und damit eine Scheidungsrate von 38,52 % – haben nur ca. 7 % der Paare in einem Ehevertrag geregelt, was mit der gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall passiert. 75 % der Befragten einer aktuellen Studie haben mögliche Konsequenzen einer Trennung mit Haus oder Wohnung nicht einmal bedacht. 
 
Wenn das sich trennende Paar vorab keine Regelungen getroffen hat, sind vor allem zwei Fragen wichtig:
 
  • Ist das Paar verheiratet oder unverheiratet?
  • Wer ist im Grundbuch eingetragen?

Gemeinsames Haus bei Trennung unverheirateter Paare

Auch viele Paare, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, schaffen sich gemeinsame Immobilien an oder leben über teilweise sehr lange Zeit zusammen. Und im Fall einer Trennung? Immobilien werden schnell zum Streitpunkt und sind oft mit herben Enttäuschungen verbunden. Denn auch wenn die Partnerschaft eheähnlich war und über Jahre ein Heim gemeinsam bewohnt, gehegt und gepflegt wurde, gelten keine eheähnlichen Ansprüche. Entscheidend ist vor allem eins: wer zum Zeitpunkt der Trennung beim Haus im Grundbuch steht. 
 
Es gibt also zwei Möglichkeiten, was mit einer Immobilie bei einer Trennung unverheirateter Paare geschieht:
 
  • Variante 1: Beide Partner stehen im Grundbuch: Dann gelten die gleichen Möglichkeiten wie bei verheirateten Paaren.
  • Variante 2: Nur eine Partei steht im Grundbuch: Hier hat die Person, die nicht im Grundbuch steht, keine Ansprüche auf die Immobilie. Wurde jedoch fleißig mitfinanziert und lassen sich diese Investitionen belegen, können getätigte Aufwendungen zurückgefordert werden. 

Auch unverheiratete Paare sollten daher frühzeitig einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, sobald Immobilien ins Spiel kommen, um faire Lösungen im Fall einer Trennung zu finden. Liegt kein solcher Vertrag vor, ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Was gilt bei verheirateten Paaren im Fall einer Scheidung?

Wenn ein Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen oder sonstige Regelungen für den Fall einer Scheidung getroffen hat, lebt es automatisch in einem sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. (Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.) Das heißt, dass die von beiden Seiten erworbenen Vermögenswerte während der Ehe zwar getrennt bleiben, im Fall einer Scheidung oder eines Todes eines Ehepartners jedoch ein Zugewinnausgleich beantragt werden kann: Das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen wird also nach der Trennung zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt. 
 
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft fürs Haus oder die Wohnung? 
In vielen Fällen gehört die Immobilie den Ehepartnern zu gleichen Teilen. Es gibt aber auch Regelungen, dass nur ein Partner im Grundbuch steht, oder die Eigentumsverhältnisse wurden zu ungleichen Teilen eingetragen, z. B. 1/3 zu 2/3. Ein Auszug aus dem Grundbuch gibt hierüber Klarheit. Ohne Ehevertrag kann das Paar im Trennungsfall nach Belieben regeln, wie es mit seinem Vermögen und anfallenden Ausgleichszahlungen verfahren will. Im Idealfall regeln die Ehepartner alles einvernehmlich. Nur wenn es keine Einigung gibt, muss ein Zugewinnausgleich beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden.

Was passiert mit der Wohnung oder dem Haus bei Trennung?

Trennt sich ein Paar, verlangt es in der Regel von allen Beteiligten einiges an Kraft und Nerven ab. Doch vor allem die gemeinsame Immobilie ist bei Scheidungs- oder Trennungsfällen mit vielen Emotionen, aber auch Kosten und getätigten Investitionen verbunden. Liegt kein Ehevertrag vor, müssen eigenständig Regelungen dafür gefunden werden, was mit der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus bei der Trennung geschieht.
 
Möglichkeit 1: Ehepartner auszahlen, Haus oder Wohnung wird überschrieben 
 
Möglichkeit 2: Nach Trennung Haus oder Wohnung vermieten, Einnahmen teilen
 
Möglichkeit 3: Immobilie auf gemeinsame Kinder übertragen 
 
Möglichkeit 4: Immobilie verkaufen, Gewinn untereinander aufteilen
 
Möglichkeit 5: Realteilung der Immobilie 
 
Möglichkeit 6: Teilungsversteigerung bei Scheidung
 

Weitere Möglichkeit: Auszahlung des Partners durch Immobilien-Teilverkauf 

Möchte ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben und den anderen auszahlen, verfügt aber nicht über ausreichend Budget, ist der Teilverkauf der Immobilie eine attraktive Lösung. Dadurch kann Kapital aus dem Eigenheim gelöst werden, womit sich der Partner finanziell unabhängig etwas Neues suchen kann.

Fazit

Immobilien machen Trennungen kompliziert – vor allem, wenn vorab keine schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Es gibt jedoch Möglichkeiten, faire Lösungen zu finden. Bei allen möglichen Streitpunkten sollte eines bedacht werden: Es ist meistens die kostengünstigere Variante, wenn sich beide Parteien außergerichtlich einigen können. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig und eingehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
 

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