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echterdoc .

Ich kann nur sagen, zumindest ist eine Patientenverfügung eine gute Grundlage für den letzten Schritt.

Liebes ehemaligesMitglied42
Dein Beitrag ist schon "älter" aber immer noch für viele aktuell. Deshalb hier meine Antwort: Nicht Ärzte haben das Recht zu behandeln, sondern Patienten haben das Recht behandelt zu werden oder Behandlung abzulehnen. Es liegt an jedem Einzelnen, ob er sich durch Medikamente oder sonstige medizinische Behandlung (Überdiagnostik und Übertherapie) am Leben erhalten (lassen) möchte. Zu diesem Thema ist mein Patientenratgeber erschienen: "Pflegefall? Nein, danke! mit der Patientenverfügung selbst entscheiden" Facultas-Maudrich-Verlag, 2017. 


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