Betreuung & Pflege 24 Stunden Betreuung

Gut versorgt dank häuslicher 24-Stunden-Pflege

Zunehmend wünschen sich Pflegebedürftige Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden, um im Alter rundum gut versorgt zu sein.

Im Alter rundum versorgt dank 24-Stunden-Pflege ©Photographee.eu | Fotolia.com


01. Wie unterscheiden sich 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

02. Wie wird die Pflegekraft untergebracht?

03. Wie lange bleiben ausländische Pflegekräfte in Deutschland?

04. Welche Leistungen bietet eine 24-Stunden-Pflegekraft?

05. Wie läuft die Vermittlung und Anstellung der Pflegekraft ab?

5.1. Arbeitgebermodell

5.2. Endsendemodell

06. Wie kann eine selbständige Pflegekraft beschäftigt werden?

07. Wie ist die Vermittlung rechtlich festgelegt?

08. Was kostet eine Pflegekraft?

09. Wie kann die Pflegekraft finanziert werden?

10. Welche Ansprüche bestehen bei Pflegebedürftigkeit?

11. Welche Vorteile bietet eine 24-Stunden-Pflege?


Der demographische Wandel in Deutschland schreitet voran. Für die Pflegebedürftigen von morgen bedarf es neuer Lösungsansätze und Maßnahmen, um ein würdevolles Leben im Alter garantieren zu können. Neben der Unterbringung im Pflegeheim haben sich vielfältige neue Möglichkeiten für die Pflege und Betreuung im Alter eröffnet. Immer mehr Familien zeigen Interesse an einer 24-Stunden-Pflege, weil sie dem Pflegebedürftigen eine Betreuung im familiären Umfeld ermöglicht. Durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen einerseits und den Personalmangel in der Pflege andererseits ergibt sich ein Defizit an Fachkräften der Branche. Da der deutsche Markt für Pflegekräfte nahezu ausgeschöpft ist, können Betreuungskräfte aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, vor allem bei der 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung für Familien sein.

01. Wie unterscheiden sich 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

Die Nachfrage nach einer Pflege rund um die Uhr steigt stetig. Als Alternative zur stationären Unterbringung ist der Begriff „24-Stunden-Pflege" jedoch nicht ganz korrekt. In Deutschland wird rechtlich darunter die Intensivpflege in einem Pflegeheim oder Krankenhaus verstanden, die nur examinierte Pflegefachkräfte leisten können. Bei der häuslichen Pflege handelt es sich hingegen in den meisten Fällen um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Im deutschen Sprachgebrauch werden für die Betreuung rund um die Uhr beide Begriffe gleichermaßen verwendet, weshalb auch hier beide Ausdrücke verwendet werden.

HINWEIS DER REDAKTION:

In Deutschland hat sich der Ausdruck „ausländische Pflegekraft" oder „polnische Pflegekraft" durchgesetzt. In der Regel sind jedoch Osteuropäerinnen, die in Deutschland als Betreuungskräfte arbeiten, keine examinierten Pflegekräfte. Ihr Schwerpunkt liegt in der Grundpflege. Dazu gehören häusliche Unterstützung und alltagsbegleitende Tätigkeiten, wie Haushaltsarbeiten, Einkaufen und Begleitung bei Arztterminen. Grundsätzlich können auch Verwandte und andere Angehörige pflegebedürftiger Menschen grundpflegerische Aufgaben übernehmen.

02. Wie wird die Pflegekraft untergebracht?

Für ein positives und menschliches Miteinander zwischen Betreuungskraft und Pflegebedürftigem ist ein angemessener Wohnbereich für die Betreuungskraft mit der Möglichkeit des privaten Rückzugs enorm wichtig. Um zudem eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten, muss der Pflegekraft eine Unterkunft in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen eingerichtet werden. Generell steht der Betreuungskraft ein eigenes möbliertes Zimmer mit Zugang zur sanitären Anlagen als Wohnbereich zu. Außerdem muss die Betreuungskraft eine kostenlose Verpflegung mit Essen und Trinken erhalten. Für Konsumgüter, die darüber hinausgehen, muss die Pflegekraft selbst aufkommen.

03. Wie lange bleiben ausländische Pflegekräfte in Deutschland?

Bei ausländischen Pflege-und Betreuungskraft variiert die Aufenthaltsdauer je nachdem, durch welche Agentur bzw. welches Unternehmen die Betreuungshilfe angestellt ist. In der Regel bleibt eine 24-Stunden-Pflegekraft jedoch zwischen ein und drei Monaten und wird dann von einer Kollegin abgelöst, sodass der Pflegebedürftige stets betreut ist. Der Wechsel der Betreuungskräfte sollte so selten wie möglich stattfinden. Idealerweise rotieren nur ein oder zwei Pflegekräfte in jedem Haushalt. Auf diese Weise kann ein Vertrauensverhältnis entstehen, sodass Betreuer und Pflegebedürftiger nach einer gewissen Zeit gut aufeinander eingespielt sind. Im Krankheitsfall der Pflegekraft sorgen die Vermittlungsagenturen in der Regel sofort für Ersatz, damit eine 24-Stunden-Betreuung nach wie vor gewährleistet ist. Sofern eine Kraft als arbeitsunfähig gilt, haben die Familienangehörigen bzw. der Pflege-und Hilfebedürftige für diesen Zeitraum keine Kosten zu tragen.

04. Welche Leistungen bietet eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Die Betreuungs- und Pflegekräfte kümmern sich um das Wohlergehen des Pflegebedürftigen und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Alltag. Das Leistungsspektrum einer 24-Stunden-Betreuung umfasst außerdem Körperpflege, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang und der Ernährung sowie die Begleitung beispielsweise bei Behördengängen oder Arzt- und Therapieterminen. Besonders bedeutsam sind auch aktivierende und motivierende Aufgaben der Pflegekraft. Die Pflegekraft beschäftigt sich eingehend mit dem zu pflegenden Menschen, ist wichtiger Ansprechpartner und aktiviert zu gemeinsamen Aktivitäten. Sie strukturiert den Alltag des Pflegebedürftigen, muntert ihn auf unterhält sich mit ihm. Die vertraute Beziehung zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und der Betreuungskraft wirkt auch der Einsamkeit im Alter entgegen. Ältere Menschen können dadurch neue Lebensfreude gewinnen. Zu den motivierenden und aktivierenden Tätigkeiten zählen beispielsweise gemeinsame Einkäufe und Ausflüge, Bewegungsübungen, Geschichten erzählen sowie gemeinsames Basteln oder Malen. Idealerweise bezieht die Pflegekraft den Pflegebedürftigen in alle hauswirtschaftlichen Aufgaben mit ein, die er noch mit Hilfestellung bewältigen kann.

TIPP DER REDAKTION:

Erkundigen Sie sich bei der Vermittlungsagentur vorab, ob die Pflegekraft einen in Deutschland gültigen Führerschein besitzt. Insbesondere im ländlichen Raum können größere Strecken notwendig sein, um die Versorgung mit Lebensmitteln und die gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Auch nach den Deutschkenntnissen der Pflegekraft sollte vorher gefragt werden, damit Pflegebedürftiger und Pflegekraft gut miteinander kommunizieren können.

HINWEIS DER REDAKTION:

Wichtig ist auch die klare Abgrenzung zu Aufgaben, die die Pflegekraft nicht ausüben darf. Dazu zählt insbesondere die medizinische Behandlungspflege nach SGB V. Die Betreuungskräfte dürfen zum Beispiel keine Spritzen setzen, Wunden versorgen oder Medikamente verabreichen. Selbstverständlich darf jedoch an die Einnahme von Medikamenten erinnert werden.

05. Wie läuft die Vermittlung und Anstellung der Pflegekraft ab?

Ist die Entscheidung für eine ausländische Pflegekraft getroffen, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung und Anstellung. Grundsätzlich übernehmen Agenturen in der Regel den Transport der Betreuungsperson nach Deutschland und die organisatorische Abwicklung im Ausland. Bei der Vermittlung über Agenturen gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten.

5.1. Arbeitgebermodell

Die erste Möglichkeit ist die Direktanstellung, in der die Agentur lediglich Vermittlungsfunktion hat. Hierbei werden der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen zum Arbeitgeber und schließen den Arbeitsvertrag direkt mit der Pflegekraft ab. Diese Art der Anstellung ist die teuerste, da Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Versicherungsschutz sowie Anspruch auf Urlaub und Sozialleistungen nach deutschen Gesetzen gewährleistet werden müssen.

HINWEIS DER REDAKTION:

Pflegekräfte in Deutschland dürfen laut Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden pro Tag arbeiten, also maximal 60 Stunden pro Woche. Dies gilt aber nur ausnahmsweise, denn im Durchschnitt soll der normale Acht-Stunden-Tag eingehalten werden. Bei sechs Werktagen pro Woche ergibt sich so ein wöchentlicher Arbeitszeitdurchschnitt von 48 Stunden pro Woche. Um eine 24-Stunden-Versorgung zu garantieren, müssen also mehrere Pflegekräfte im Wechsel beschäftigt und gleichzeitig bezahlt werden.

5.2. Entsendemodell 

Bei der zweiten Möglichkeit arbeitet das deutsche Vermittlungsunternehmen mit einem ausländischen Personaldienstleistungsunternehmen zusammen. In diesem Fall ist die Pflegekraft entweder beim ausländischen Entsendeunternehmen oder im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei der deutschen Vermittlungsagentur angestellt und versichert. Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen sind dabei Auftraggeber gegenüber dem ausländischen Entsendeunternehmen beziehungsweise gegenüber der deutschen Vermittlungsagentur.

TIPP DER REDAKTION:

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit bietet eine Alternative zu den Vermittlungsagenturen. Die dort vermittelten Pflegekräfte müssen allerdings selbst angestellt werden. Dafür organisiert die ZAV bei krankheitsbedingtem Ausfall der Pflegekraft einen umgehenden Ersatz für die Betreuung.

06. Wie kann eine selbständige Pflegekraft beschäftigt werden?

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungsperson. Dabei wird ein direkter Dienstleistungsvertrag zwischen dem Pflegebedürftigen und der Betreuungskraft geschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuungskraft ein Gewerbe angemeldet hat und in mehreren Haushalten tätig ist, um nicht als scheinselbstständig zu gelten. Weil hier die Gefahr groß ist, ein illegales Beschäftigungsverhältnis einzugehen, kann man Beratungsangebote von Agenturen in Anspruch nehmen. Der Pflegebedürftige muss jedoch beachten, dass Steuern für die erbrachte Dienstleistung dort anfallen, wo der Unternehmenssitz der Pflegekraft ist – also gegebenenfalls in deren Heimatland.

07. Wie ist die Vermittlung rechtlich festgelegt?

Pflegebedürftige und Familienangehörige können sich mit einigen Kriterien Sicherheit über eine rechtskonforme Anstellung der ausländischen Pflegekraft verschaffen. Deutsche Pflegeunternehmen müssen beispielsweise eine deutsche Gesellschaftsform haben (z.B. GmbH). Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Pflegekraft eine sogenannte A1-Bescheinigung vorweisen kann, die zum Nachweis der Sozialversicherung und korrekten Steuerabführung ins Heimatland der Pflegekraft dient. Darüber hinaus sollten Verträge zwischen Arbeitgeber und Betreuungspersonal im Detail geprüft werden. Bei Fragen zur Legalität der Beschäftigung häuslicher Pflegekräfte steht Ihnen der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) zur Seite, der sich für legale Versorgungskonzepte in der 24-Stunden-Betreuung einsetzt.

08. Was kostet eine Pflegekraft?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft liegen je nach Beschäftigungsverhältnis zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro brutto. Ist die Pflegekraft bei einer deutschen Vermittlungsagentur angestellt, erhält sie mindestens den Mindestlohn. Da etwa 400 Euro für Unterbringung, Essen und Trinken einkalkuliert werden müssen, kann die ausländische Betreuungskraft nicht unter 2.000 Euro pro Monat legal beschäftigt werden. Das gleiche gilt, wenn die Pflegekraft beim ausländischen Entsendeunternehmen angestellt ist - da sie in Deutschland arbeitet, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Treten der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen aus Arbeitgeber auf, können sich die Kosten der Betreuung auf bis zu 5.000 Euro belaufen, da mehrere Pflegekräfte gleichzeitig angestellt werden müssen. Bei der Beauftragung einer selbständigen Person macht es einen deutlichen Unterschied, ob die Pflegekraft aus Osteuropa stammt und dort eventuell auch ihr Gewerbe angemeldet hat, oder ob sie aus Deutschland kommt. Bei osteuropäischen Pflegekräften kann etwa mit 2.000 Euro bis 2.500 Euro gerechnet werden, bei deutschen Pflegekräften belaufen sich die Kosten ab etwa 4.000 Euro aufwärts. Grundsätzlich schwanken bei dieser Art der Beschäftigung die Kosten stark, da die selbständigen Unternehmerinnen ihren Stundensatz selbst festlegen können.

09. Wie kann die Pflegekraft finanziert werden?

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege werden in Deutschland zum Teil durch die Pflegeversicherung getragen. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Die Kosten für die Betreuung können über das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 316 Euro und 901 euro im Monat beträgt, mitfinanziert werden. Bei der 24-Stunden-Betreuung kann der Anspruch auf Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege geltend gemacht werden und von den bisherigen Kosten abgezogen werden. Außerdem können die Pflegekosten als hauswirtschaftliche Dienstleistungen beim Finanzamt bis zu einem Betrag von 4.000 Euro von der Lohnsteuer abgesetzt werden. Der steuerliche Vorteil kann auch bei ausländischen Dienstleistern genutzt werden, sofern die Pflegekraft legal beschäftigt ist. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen und seiner Kinder nicht aus, kann beim Sozialamt der sogenannte Antrag für Hilfe zur Pflege beantragt werden.

10. Welche Ansprüche bestehen bei Pflegebedürftigkeit?

Zum 01.01.2017 wurde der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit geltend gemacht. Bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit besteht bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld, das mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. Durch die neuen Pflegestärkungsgesetze ergeben sich für viele Pflegebedürftige Ansprüche auf höhere Leistungen. Wird ein Angehöriger beispielsweise in den Pflegegrad 2 eingestuft, ergibt sich sowohl mit als auch ohne Demenz ein monatlicher Anspruch auf 316 Euro.

Die Kurzzeitpflege, die einem einmal im Jahr zusteht, ermöglicht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bis zu acht Wochen dieser Pflege wahrzunehmen. Wird eine Kurzzeitpflege genutzt, ergibt sich ein Anspruch auf 1.612 Euro. Menschen mit Pflegegrad 1 können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro geltend machen. Zudem besteht die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr das Recht auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege wahrzunehmen. Somit kann bei Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.612 Euro bei einer notwendigen Ersatzpflege geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann ein Pflegebedürftiger 50 Prozent des Leistungsanspruchs einer Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege nutzen.

11. Welche Vorteile bietet eine 24-Stunden-Pflege?

Die Möglichkeiten der häuslichen Betreuungsformen sind vielfältig. Daher gilt es für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen, Kosten und Nutzen abzuwägen. Grundsätzlich ist die 24-Stunden-Pflege im Vergleich zur stationären Pflege oftmals günstiger. Ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis spricht für die Betreuung und Pflege in häuslicher Gemeinschaft. Ein klarer Vorteil der 24-Stunden-Pflege ist die persönliche und individuelle Betreuung, die mit dieser Pflegeform einhergeht und ein gezieltes Eingehen auf Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ermöglicht. Nicht zuletzt kann die Betreuung in vertrauter Umgebung und familiärem Umfeld des Pflegebedürftigen erfolgen und damit einen wichtigen Beitrag zu Wohlbefinden und Zufriedenheit beitragen.

 

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