Betreuung & Pflege Pflege- und Betreuungsdienstleistungen

Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: Zuhause bestens betreut

Pflege- und Betreuungskräfte begleiten und unterstützen hilfsbedürftige Menschen im Alltag und ermöglichen es ihnen, solange wie möglich zuhause zu wohnen. Angehörige können durch Betreuungsdienstleistungen entlastet werden.

Unterstützung für pflegende Angehörige: Pflege- und Betreuungskräfte ©Photographee.eu | Fotolia.com


1. Was sind 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

2. Welche Leistungen bietet eine Pflegekraft?

2.1. Pflege

2.2. Freizeit und Erledigungen

2.3. Haushalt

3. Was bieten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Deutschland?

3.1. Eignung

3.2. Vermittlung und Versicherung

4. Was leisten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Osteuropa?

4.1. Beschäftigungsmöglichkeiten

4.2. Unterbringung

4.3. Wechsel der Pflegekräfte

4.4. Ersatz im Krankheitsfall

5. Was kosten Pflegedienstleistungen?

6. Wie kann die Betreuung finanziert werden?

7. Welche Ansprüche bestehen bei Pflegebedürftigkeit?

8. Welche Vorteile bieten Pflege- und Betreuungskräfte?


Pflege- und Betreuungsdienstleistungen sind eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Die Dienste werden von Agenturen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Die Pflege erfolgt dabei in den eigenen vier Wänden durch Betreuungskräfte, die dem Pflegebedürftigen zur Seite stehen und das Leben unbeschwerter gestalten sollen. Je nach Bedarf können die Betreuungsleistungen über einen einmaligen Zeitraum oder regelmäßig in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es sowohl stundenweise Angebote als auch Dienstleistungen, die eine Betreuung rund um die Uhr anbieten. Bei der 24-Stunden-Betreuung können Pflegekräfte aus Osteuropa eine günstige Alternative sein.

1. Was sind 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

Unter 24-Stunden-Pflege versteht man eine Betreuung rund um die Uhr sowie Rufbereitschaft und nach vorheriger Absprache auch Nachteinsätze. Als Alternative zur stationären Unterbringung ist der Begriff „24-Stunden-Pflege" jedoch nicht ganz korrekt. In Deutschland wird rechtlich darunter die Intensivpflege in einem Pflegeheim oder Krankenhaus verstanden, die nur examinierte Pflegefachkräfte leisten können. Bei der häuslichen Pflege handelt es sich hingegen in den meisten Fällen um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Im deutschen Sprachgebrauch werden für die Betreuung rund um die Uhr beide Begriffe gleichermaßen verwendet, weshalb auch hier beide Ausdrücke verwendet werden.

2. Welche Leistungen bietet eine Pflegekraft?

Die Leistungen von Betreuungskräften sind vielfältig und umfangreich. Bei welchen Tätigkeiten konkret Hilfe gewünscht wird, sollte auf jeden Fall vorab mit der Pflegekraft geklärt werden.

2.1. Pflege

Menschen mit und ohne Pflegegrad haben die Möglichkeit, sich von einer Betreuungskraft unterstützen zu lassen. Dabei kann sowohl regelmäßige Pflege als auch Ersatz- sowie Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegekraft hilft bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen sowie beim zu Bett gehen und Aufstehen. Darüber hinaus steht die Betreuungskraft bei der Nahrungsaufnahme zur Seite.

HINWEIS DER REDAKTION:

Wichtig ist auch die klare Abgrenzung zu Aufgaben, die nur examinierte Pflegekräfte ausüben dürfen. Dazu zählt insbesondere die medizinische Behandlungspflege nach SGB V. Nicht-examinierte Betreuungskräfte dürfen zum Beispiel keine Spritzen setzen, Wunden versorgen oder Medikamente verabreichen. Selbstverständlich darf jedoch an die Einnahme von Medikamenten erinnert werden.

2.2. Freizeit und Erledigungen

Die aktivierende und motivierende Funktion der Betreuungskraft ist bei Menschen höheren Alters sehr wichtig. Viele Pflegebedürftige genießen die Abwechslung zu ihrem Alltag zuhause und unternehmen gerne Ausflüge. Betreuungskraft und Pflegebedürftiger können zusammen beispielsweise kulturelle Veranstaltungen besuchen, Spaziergänge unternehmen oder einfach Zeit mit Gesellschaftsspielen und Gesprächen verbringen. Auch bei anstehenden Terminen unterstützt die Pflegekraft den Pflegebedürftigen. Dazu gehören zum Beispiel Einkäufe, Begleitung zu Arztterminen oder Behörden und Apothekengänge.

2.3. Haushalt

Pflegebedürftigen fällt es oft schwer, den Haushaltstätigkeiten nachzugehen und zuhause für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die Pflegekraft hilft dem pflegebedürftigen Menschen zum Beispiel beim Aufräumen, Putzen und Kochen oder bei der Gartenarbeit.

3. Was bieten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Deutschland?

Pflegekräfte aus Deutschland werden in der Regel durch private Anbieter oder durch Wohlfahrtsverbände vermittelt. Dabei wird darauf geachtet, dass sie qualifiziert, zuverlässig, versichert und einfühlsam im zwischenmenschlichen Umgang sind. Meist kommen die Pflegekräfte für einige Stunden am Tag zur pflegebedürftigen Person nach Hause. Zudem gibt es auch Pflegekräfte, die ihre Dienstleistungen selbständig anbieten.

3.1. Eignung

Bewerber, die als Betreuungskraft arbeiten möchten, werden mithilfe eines Bewerbungsverfahrens auf ihre Eignung geprüft. Um den passenden Betreuer zu finden, gleichen die Agenturen und Verbände die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden mit den Profilen der in Frage kommenden Betreuungskräfte ab. Die Betreuer bringen unterschiedliche Erfahrungen mit und können Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenpfleger, Seniorenbetreuer oder auch Studenten sein.

3.2. Vermittlung und Versicherung

Betreuungs- und Pflegekräfte sind durch den jeweiligen Anbieter der Dienstleistung versichert. Sollte im Verlauf der Betreuung festgestellt werden, dass die Chemie zwischen dem Pflegebedürftigen und seinem Betreuer nicht stimmt, kann man die Vermittlung einer anderen Betreuungskraft wünschen. Im Krankheitsfall wird schnellstmöglich eine entsprechende Vertretung organisiert, die die Pflege für eine gewisse Zeit übernimmt. Das Ziel bei der Vermittlung ist jedoch, dass möglichst immer der gleiche Betreuer dem Pflegebedürftigen zur Seite steht, um dadurch ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

4. Was bieten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Osteuropa?

Neben deutschen Betreuungs- und Pflegekräften werden zunehmend Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland vermittelt. Diese werden direkt beim Pflegebedürftigen untergebracht und können ihn zu jeder Tages- und Nachtzeit unterstützen.

TIPP DER REDAKTION:

In der Regel sind Osteuropäerinnen, die in Deutschland als Betreuungskräfte arbeiten, keine examinierten Pflegekräfte. Ihr Schwerpunkt liegt in der Grundpflege. Dazu gehören die oben genannten Tätigkeiten, also häusliche Unterstützung und Alltagsbegleitung. Grundsätzlich können auch Verwandte und andere Angehörige pflegebedürftiger Menschen grundpflegerische Aufgaben übernehmen.

4.1. Beschäftigungsmöglichkeiten

Grundsätzlich können Pflegekräfte aus Osteuropa über Agenturen nach Deutschland vermittelt werden. Diese übernehmen in der Regel den Transport der Betreuungsperson nach Deutschland und die organisatorische Abwicklung im Ausland. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine selbständige Pflegekraft zu beauftragen.

  • Arbeitgebermodell: Bei der ersten Möglichkeit hat die Agentur lediglich Vermittlungsfunktion. Der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen schließen den Arbeitsvertrag direkt mit der Pflegekraft ab, werden also selbst zum Arbeitgeber. Diese Art der Anstellung ist die teuerste, da Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Versicherungsschutz sowie Anspruch auf Urlaub und Sozialleistungen nach deutschen Gesetzen gewährleistet werden müssen. Im Durchschnitt sollte außerdem der normale Acht-Stunden-Tag der Pflegekraft eingehalten werden, ausnahmsweise sind zehn Stunden pro Tag erlaubt. Um eine 24-Stunden-Versorgung zu garantieren, müssen daher mehrere Pflegekräfte im Wechsel beschäftigt und gleichzeitig bezahlt werden.
  • Entsendemodell: Bei der zweiten Möglichkeit arbeitet das deutsche Vermittlungsunternehmen mit einem ausländischen Personaldienstleistungsunternehmen zusammen. Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen sind dabei Auftraggeber gegenüber dem ausländischen Entsendeunternehmen beziehungsweise gegenüber der deutschen Vermittlungsagentur. In diesem Fall ist die Pflegekraft entweder beim Entsendeunternehmen oder bei der Vermittlungsagentur angestellt und versichert
  • Selbstständige Pflegekräfte: Bei der Beauftragung einer selbständigen Betreuungsperson wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Pflegebedürftigen und der Betreuungskraft geschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuungskraft ein Gewerbe angemeldet hat und in mehreren Haushalten tätig ist, um nicht als scheinselbstständig zu gelten. Der Pflegebedürftige muss beachten, dass Steuern für die erbrachte Dienstleistung dort anfallen, wo der Unternehmenssitz der Pflegekraft ist – also gegebenenfalls in deren Heimatland.

4.2. Unterbringung

Der Betreuungskraft muss vor Ort eine Unterkunft eingerichtet werden. Dazu gehört ein möblierter Wohnbereich mit Zugang zu einem Badezimmer. Für die Kosten von zusätzlichen Alltagsgegenständen muss die Betreuungskraft selbst aufkommen. Die Verpflegung mit Trinken und Essen muss jedoch durch den Pflegebedürftigen bzw. seinen Familienangehörigen gewährleistet werden.

4.3. Wechsel der Pflegekräfte

Bei einer Vermittlung von ausländischen Pflege-und Betreuungskräften ist es in der Regel der Fall, dass diese für zwei bis drei Monate vor Ort bleiben und dann im Anschluss ein Wechsel mit einer anderen Arbeitskraft stattfindet, die für den gleichen Zeitraum zur Verfügung steht. Dabei ist auch bei der 24-Stunden-Betreuung das Ziel, dass der Wechsel der Betreuungskräfte so selten wie möglich stattfindet bzw. nur ein oder zwei Pflegekräfte in jedem Haushalt rotieren. Auf diese Weise kann ein Vertrauensverhältnis entstehen und die Betreuer und Pflegebedürftigen sind nach einer Weile aufeinander eingespielt.

4.4. Ersatz im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall der Betreuungskraft wird die Entsendefirma darüber in Kenntnis gesetzt und eine Vertretungskraft organisiert. Solange eine Pflegekraft arbeitsunfähig ist, fallen für die Familienangehörigen bzw. den Pflegebedürftigen keine Kosten an.

5. Was kosten Pflegedienstleistungen?

Die Kosten für Pflegedienstleistungen sind generell davon abhängig, ob die Betreuung nur stundenweise stattfindet, oder ob eine 24-Stunden-Pflege gewünscht wird. Bei einer Pflege rund um die Uhr belaufen sich die Kosten je nach Beschäftigungsverhältnis zwischen 2.000 und 5.000 Euro brutto.

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,84€ pro Stunde. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land die Pflegekraft stammt und ob sie bei einer deutschen Vermittlungsagentur oder einem ausländischen Entsendeunternehmen angestellt ist, da sie in Deutschland arbeitet. Auch eine Betreuungskraft aus Osteuropa kann daher nicht unter 2.000 Euro brutto pro Monat legal beschäftigt werden, weil rund 400€ für Unterbringung, Essen und Trinken einberechnet werden müssen.

Sind der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen der Arbeitgeber, können die Kosten der Betreuung auf bis zu 5.000 Euro ansteigen, da man mehrere Pflegekräfte gleichzeitig beschäftigen muss. Ist die Pflegekraft selbständig, macht es sich deutlich bemerkbar, ob sie aus Deutschland kommt oder ob sie aus Osteuropa stammt und dort eventuell ihr Gewerbe angemeldet hat. Bei deutschen Pflegekräften belaufen sich die Kosten ab etwa 4.000 Euro aufwärts, bei osteuropäischen Pflegekräften kann etwa mit 2.000 bis 2.500 Euro gerechnet werden. Weil die selbständigen Unternehmerinnen ihren Stundensatz selbst festlegen können, sind die Preise bei dieser Art der Beschäftigung sehr unterschiedlich.

6. Wie kann die Betreuung finanziert werden?

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für die 24-Stunden-Pflege in Deutschland. Grundsätzlich muss hierfür eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Kosten für die Betreuung können über das Pflegegeld mitfinanziert werden, das je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat beträgt. Bei der 24-Stunden-Betreuung können Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege in Anspruch genommen und von den bisherigen Kosten abgezogen werden. Beim Finanzamt können zudem die Pflegekosten als hauswirtschaftliche Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro von der Lohnsteuer abgesetzt werden. Sofern die Pflegekraft legal beschäftigt ist, kann der steuerliche Vorteil kann auch bei ausländischen Dienstleistern genutzt werden. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen und seiner Kinder nicht aus, kann beim Sozialamt der sogenannte Antrag für Hilfe zur Pflege beantragt werden.

7. Welche Ansprüche bestehen bei Pflegebedürftigkeit?

Seit 01.01.2017 gilt der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit. Für einen Pflegebedürftigen besteht bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Pflegegeld, das mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. Durch die neuen Pflegestärkungsgesetze können viele Pflegebedürftige von höheren Leistungen profitieren. Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 ergibt sich für den Pflegebedürftigen sowohl mit als auch ohne Demenz ein monatlicher Anspruch auf 316 Euro.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bis zu acht Wochen dieser Pflege wahrzunehmen. Sie steht dem Pflegebedürftigen einmal im Jahr zu. Wird eine Kurzzeitpflege genutzt, ergibt sich ein Anspruch auf 1.612 Euro. Menschen mit Pflegegrad 1 können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro geltend machen. Zudem besteht die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr das Recht auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege wahrzunehmen. Somit können Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.612 Euro bei einer notwendigen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann ein Pflegebedürftiger 50 Prozent des Leistungsanspruchs einer Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege nutzen.

8. Welche Vorteile bieten Pflege- und Betreuungskräfte?

Eine Betreuung durch eine Pflegekraft ist im Vergleich zur Pflege im Heim meistens günstiger. Für die Betreuung und Pflege in häuslicher Gemeinschaft spricht vor allem das deutlich bessere Preis-Leistungs-Verhältnis. Die persönliche und individuelle Betreuung ist ein klarer Pluspunkt, weil die Pflegekraft gezielt auf Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen eingehen kann. Nicht zuletzt kann der Pflegebedürftige in vertrauter Umgebung und familiärem Umfeld betreut werden. Die Pflegekraft kann damit zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit des pflegebedürftigen Menschen beitragen.

 

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