Betreuung & Pflege Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sichern die Versorgung daheim

Pflegebetten, Hygieneprodukte, Sitzhilfen – für eine gute Pflege zuhause sind viele Hilfsmittel notwendig. Pflegehilfsmittel erleichtern die Fürsorge daheim und entlasten den Pflegenden.

Für die häusliche Pflege sind Pflegehilfsmittel notwendig ©Andriy Bezuglov | Fotolia.com


1. Was sind Pflegehilfsmittel?

2. Welche Produktgruppen der Pflegehilfsmittel gibt es?

2.1. Technische Pflegehilfsmittel

2.2. Zum Verbrauch gedachte Pflegehilfsmittel

3. Wie können Hilfsmittel für die häusliche Pflege finanziert werden?

3.1. Voraussetzungen

3.2. Antrag auf Kostenübernahme

3.3. Zuzahlungen

4. Wie kann von Pflegehilfsmittel-Abonnements profitiert werden?


Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen verfügen über Mittel zur Einhaltung der Pflege- und Hygienestandards. Bei der häuslichen Pflege ist es jedoch nicht immer einfach, bestimmte Standards zu erfüllen. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege daheim angenehmer gestalten und können von der Pflegekasse übernommen werden.

1. Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung von Beschwerden oder tragen zur selbstständigeren Lebensführung eines Pflegebedürftigen bei. Vorrausetzungen für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln sind die Einstufung in einen Pflegegrad und die Pflege zuhause.

2. Welche Produktgruppen der Pflegehilfsmittel gibt es?

Im Hilfsmittelkatalog wurden die Hilfsmittel vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in verschiedene Produktgruppen unterteilt. In den Produktgruppen 50 bis 54 finden sich die Pflegehilfsmittel, für die die Pflegekasse zuständig ist. Für alle anderen im Hilfsmittelkatalog verzeichneten Hilfsmittel sind die Krankenkassen zuständig.

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Pflegehilfsmitteln zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

2.1. Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte für die Pflege daheim, die nicht nur auf eine Benutzung beschränkt sind. Mit ihnen sind Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen ohnehin ausgestattet. Sie sollen die Pflege zuhause auf das gleiche Niveau der Pflegequalität anheben und sind in den Produktgruppen der GKV unter den Nummern 50, 52 und 53 zusammengefasst. Technische Hilfsmittel umfassen Mittel zur Erleichterung der Pflege (50), zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität (52) und zur Linderung von Beschwerden (53). Unter die Produktgruppe 51 fallen Produkte zur Körperpflege und Hygiene. All diese technischen Pflegehilfsmittel sind nicht zum Verbrauch gedacht und in ihrer Anschaffung weitaus aufwendiger als die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Darum werden technische Pflegehilfsmittel meist auch nur als Leihgabe überlassen.

Unter die Produktgruppe 50 fallen zum Beispiel Pflegebetten und Zubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Sitzhilfen, Rollstühle und Elektromotorische Lakenaufzugsvorrichtungen. Zur Produktgruppe 51 gehören unter anderem Produkte zur Betthygiene, zum Beispiel Urinflaschen und dauerhafte Bettschutzeinlagen sowie Waschsysteme, etwa Duschwagen oder Kopfwaschbecken, aber auch Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe. Zur Produktgruppe 52 zählen Notrufsysteme, zur Produktgruppe 53 Lagerungsrollen.

2.2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können aufgrund der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden. Diese Hilfsmittel finden sich in den Produktgruppen der GKV unter der Nummer 54. Diese Pflegehilfsmittel dienen vorrangig der Erleichterung der Arbeit der Pflegekraft. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind unter anderem Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzschüren, Mundschutze und saugende Bettschutzeinlagen, die nur zum einmaligen Gebrauch gedacht sind.

HINWEIS DER REDAKTION:

Grundsätzlich unterscheiden sich Pflegehilfsmittel von medizinischen Hilfsmitteln. Medizinische Hilfsmittel sind nicht an die Pflege daheim gebunden und werden vom Arzt verschrieben, die Kosten hierfür zahlen in der Regel die Krankenkassen. Sie sollen zur Sicherung einer Krankenbehandlung oder zur Vorbeugung einer Behinderung beitragen. Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie beweglich sind. So zählen beispielsweise mobile Rollstuhlrampen und Gehhilfen, aber auch Inkontinenzprodukte zu den medizinischen Hilfsmitteln und nicht zu den Pflegemitteln. Denken Sie über die Anschaffung eines technischen Pflegehilfsmittels nach, so lassen Sie sich vorab in einem Sanitätsfachgeschäft über die verschiedenen Modelle des gewünschten Gerätes beraten. Geben Sie dieses Gerät mit Produkt- und Herstellerinformationen im Formular zur Kostenübernahme an. Wenn Sie das Pflegehilfsmittel nicht genau angeben, bekommen Sie möglicherweise nicht das gewünschte Gerät von ihrer Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt.

3. Wie können Hilfsmittel für die häusliche Pflege finanziert werden?

Pflegehilfsmittel werden über die Pflegekasse bezuschusst und müssen nicht vom Arzt verschrieben werden. Technische Hilfsmittel werden nur einmal bezuschusst, weil sie nur einmal und meist als Leihgabe angeschafft werden müssen. Im Gegensatz dazu besteht bei der häuslichen Pflege ein konstanter Bedarf an zum Verbrauch gedachten Hilfsmitteln. Durch den konstanten finanziellen Mehraufwand kann man für solche Hilfsmittel regelmäßig Zuschüsse erhalten. Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel kann von jedem Pflegebedürftigen bzw. dessen pflegendem Angehörigen selbst bei der Pflegekasse beantragt werden.

3.1. Voraussetzungen

Um von der Pflegekasse Zuschüsse für die Anschaffung zu erhalten, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt werden. So muss die Pflege zuhause erfolgen und der Pflegebedürftige muss in einen Pflegegrad eingruppiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchen Grad der Pflegebedürftige eingestuft wurde. Zudem muss eine angehörige Person oder ein Pflegedienst die Pflege durchführen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, bezuschusst die Pflegekasse die Anschaffung von zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro im Monat.

3.2. Antrag auf Kostenübernahme

Der Antrag auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln besteht aus mehreren Anlagen. Ausfüllen müssen der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen die Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Anlage 2) und das Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (Anlage 4). Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse (auch online) oder bei Anbietern von Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel bei Sanitätshäusern und Online-Fachhandeln.

3.3. Zuzahlungen

Weil technische Pflegehilfsmittel meist Leihgaben sind, fallen in der Regel keine Zuzahlungen an. Wer Hilfsmittel ohne zwingenden Grund nicht leihweise haben möchte, muss das Hilfsmittel jedoch komplett selbst bezahlen. Darf man das technische Pflegehilfsmittel in Ausnahmefällen übernehmen, muss man mit Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent der Kosten des Hilfsmittels rechnen, maximal jedoch mit 25 Euro pro Hilfsmittel.

4. Wie kann von Pflegehilfsmittel-Abonnements profitiert werden?

Zum Verbrauch gedachte Pflegehilfsmittel kann man bei Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken erwerben. Angenehmer ist jedoch der Online-Kauf. Um den pflegenden Angehörigen zu entlasten, haben sich diverse Onlineanbieter etabliert, die Pflegebedürftige monatlich per Post mit Hygieneprodukten versorgen. Das spart Zeit und man muss nicht mehr an die Besorgung denken.

In der Regel übernehmen dabei die Anbieter von Pflegemitteln die Antragsstellung bei der Pflegekasse zur Kostenübernahme. Dafür muss man lediglich einige persönliche Daten angeben, die der Onlineanbieter an die Pflegekasse weitergibt. Dazu gehören Adresse, Angaben zur Versicherung und der Pflegegrad. Dies kann entweder online geschehen, oder man lässt sich das Formular per Post nach Hause schicken.

Auf den Websites dieser Anbieter können sich pflegende Angehörige verschiedene Pakete aussuchen. Diese auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnittenen Pakete beinhalten alle Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse übernommen werden. Im Paket enthalten sind meist folgende Pflegehilfsmittel, die nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind:

  • Bettschutzeinlagen: Sie werden als Schutz von Matratzen oder Sitzflächen verwendet und sollen Feuchtigkeit und Schmutz vorbeugen. Die Oberseite besteht aus aufsaugendem Material, die Unterseite ist wasserdicht. Die Ränder bieten Schutz vor dem Auslaufen.
  • Einmal-Handschuhe: Die griffsicheren Handschuhe aus Vinyl bieten sicheren Schutz, zum Beispiel beim Wechseln von Inkontinenzprodukten, Waschen oder Umlagern. So werden sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegekraft vor Infektionen geschützt.
  • Händedesinfektion: Sehr gut verträgliche Desinfektion, die wirksamen Schutz vor Krankheitserregern wie Bakterien, Viren und Pilzen auf den Händen bietet.
  • Flächendesinfektion: Antiseptischer Flächenreiniger, der zuverlässig und gründlich unter anderem Nachttische, Toiletten, Türgriffe und Fernbedienungen säubert.
  • Einmal-Schürzen: Die wasserfesten Schürzen aus wasserabweisendem Material ermöglichen den hygienischen Umgang mit dem Pflegebedürftigen, beispielsweise beim Waschen.
  • Mundschutz: Der luftdurchlässige Mundschutz schützt vor der Übertragung von Krankheitserregern, in dem Mund und Nase mit einstellbarem Nasenbügel und Gummibändchen abgedeckt werden.
  • Fingerlinge: Ein einzelner elastischer Fingerschutz aus Latex. Er wird angewendet, wenn nicht die ganze Hand geschützt werden muss, zum Beispiel bei der Darmhygiene. 

Daneben kann man sich auch meist individuell sein Paket zusammenstellen. Die angebotenen Pakete kosten in der Regel maximal 40 Euro, somit überschreiten sie die Pauschale der Pflegekasse nicht.

Ist der Antrag bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt, rechnen die Onlineanbieter die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Lieferung der Pflegehilfsmittel erfolgt versandkostenfrei über die Post. Für den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen beziehungsweise die Pflegekraft ist die Versorgung mit dem Pflegehilfsmittel-Abonnement somit unkompliziert und kostenlos.

 

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