Versicherungen Pflegerente

Pflegerente: Entlastung durch finanzielle Vorsorge

Pflegekosten sind oft sehr hoch und viele Pflegebedürftige können dafür nicht selbst aufkommen. Die private Pflegerente ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegerente und trägt dazu bei, die Betreuung im Pflegefall selbstbestimmter zu gestalten.

Die private Pflegerente ist eine Zusatzversicherung zur gestzlichen Pflegerente ©Syda Productions | Fotolia.com


1. Was ist eine private Pflegerente?

2. Für wen ist eine private Pflegerente sinnvoll?

3. Wonach bemisst sich die Pflegerente?

4. Wann wird die Pflegerente ausgezahlt?

4.1. Einstufung in einen Pflegegrad

4.2. Demenz und ADL-Definitionen

5. Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

6. Was kostet eine private Pflegerentenversicherung?

7. Welche Vorteile bietet eine private Pflegerente?


Aufgrund des demographischen Wandels sind immer mehr Menschen auf Pflege im Alter angewiesen. Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim oder für eine Pflegefachkraft in häuslicher Pflege sind mitunter immens und können von vielen Pflegebedürftigen nicht alleine aufgewendet werden. Die gesetzliche Pflegerente übernimmt dann zwar einen Teil der Kosten, sie reicht jedoch häufig nicht aus, um die kompletten Pflegeleistungen zu bezahlen. Eine private Pflegerentenversicherung zahlt einen festen monatlichen Zusatzbetrag aus, um im Pflegefall nicht von den eigenen finanziellen Reserven zehren zu müssen.

1. Was ist eine private Pflegerente?

Pflegerenten sind private Pflegezusatzversicherungen, bei denen Pflegebedürftige im Leistungsfall lebenslang eine monatliche Rente ausbezahlt bekommen, diese kann vom Versicherungsnehmer flexibel festgelegt werden. Anbieter von solchen Pflegerenten sind private Lebensversicherer. Die private Pflegerente steht dem Versicherten frei zur Verfügung, das heißt, es spielt keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim oder zuhause gepflegt wird. Die private Pflegerente kann also zum Beispiel für die Rehabilitation des Betroffenen, Sachleistungen des Pflegedienstes, Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege und stationäre Pflege genutzt werden. Daneben kann die Rente auch für eine Haushaltshilfe sowie für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel vom Pflegegrad ab, manche Versicherer zahlen aber auch schon bei einer beginnenden Demenz.

2. Für wen ist eine private Pflegerente sinnvoll?

Die private Pflegerentenversicherung versteht sich als Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, da Pflegekosten sehr hoch sein können und die gesetzliche Versicherung nur eine Grundversorgung bieten kann. Die Pflegekosten hängen vor allem vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad), der Art der Unterbringung (also stationär, teilstationär oder häuslich) und dem Standort des Pflegeheims ab.

Die gesetzliche Pflegeversicherung, bei denen Krankenversicherte automatisch mitversichert sind, zahlt nach der Pflegereform 2017 bei Pflegegrad 5 einen maximalen monatlichen Betrag von 2.005 Euro in stationärer Pflege. Bei häuslicher Pflege kann bei Pflegegrad 5 mit 901 Euro Pflegegeld bzw. 1.995 Euro für Pflegesachleistungen pro Monat gerechnet werden. Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim können bei diesem Pflegegrad jedoch bis zu 4.000 Euro monatlich betragen – eine finanzielle Versorgungslücke entsteht, welche die gesetzliche Pflegerente nicht schließen kann.

Die private Pflegerente ist also zum Beispiel dann sinnvoll, wenn noch vor Renteneintritt absehbar ist, dass Altersrente und eventuelle Rücklagen nicht ausreichen werden, um die monatliche Differenz zu begleichen. Grundsätzlich macht der Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung aber auch schon in jungen Jahren Sinn, beispielsweise, wenn das Ersparte oder der Besitz vererbt oder die Angehörigen entlasten werden sollen. Mit einer privaten Pflegerente können Versicherte im Alter selbstbestimmt und unabhängig bleiben.

3. Wonach bemisst sich die Pflegerente?

Grundsätzlich kann der Versicherte bei Vertragsabschluss selbst festlegen, wie hoch die Leistungen im Pflegefall ausfallen. Allerdings wird zwischen Garantie- und Überschussleistungen unterschieden, wobei nur die Garantieleistungen sicher in der Höhe sind.

Während die Höhe der monatlichen Beiträge des Versicherten dauerhaft garantiert ist, kann die Höhe der Leistungen nur bis zu einem Grad garantiert werden. Dies sind sogenannte Garantieleistungen mit einem derzeit gesetzlich festgelegten Garantiezins von 1,25% in der Lebensversicherung. Daneben können Kunden von Überschussleistungen (oder Überschüssen) profitieren. Diese erhöhen die Garantieleistungen, wenn zum Beispiel durch veränderte Risikofaktoren das versicherte Risiko abgenommen hat. Das ist in etwa der Fall, wenn weniger Menschen pflegebedürftig sind, als man bei der Kalkulation des Tarifes ursprünglich angenommen hat. Ein anderer Fall wäre, wenn während der Laufzeit durch Kapitaleinlagen überdurchschnittlich gute Erträge erwirtschaftet wurden, die zunächst nicht eingeplant waren.

4. Wann wird die Pflegerente ausgezahlt?

Die private Pflegerentenversicherung zahlt grundsätzlich bis zum Lebensende – aber nur, wenn der Pflegefall eintritt. Viele Tarife zahlen nicht nur bei Eingruppierung in einen der Pflegegrade 1 bis 5, sondern auch schon bei einer beginnenden Demenz oder bei Einschränkungen nach den ADL-Definitionen. Welche Kriterien zu Rate gezogen werden, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

4.1. Einstufung in einen Pflegegrad

Bei Versicherten, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, ergibt sich die Höhe der Pflegerente aus dem festgelegten monatlichen Beitrag und der attestierten Pflegebedürftigkeit. Das sind meistens 10 Prozent des festgelegten Beitrags bei Pflegegrad 1, 25 Prozent bei Pflegegrad 2, 50 Prozent bei Pflegegrad 3, 75 Prozent bei Pflegegrad 4 und 100 Prozent bei Pflegegrad 5. Dies sind Orientierungswerte, die tatsächliche anteilige monatliche Leistung im Pflegefall kann je nach Versicherer variieren.

4.2. Demenz und ADL-Definitionen

Bei der Demenzerkrankung wird oft die siebenstufige Reisbergskala zu Rate gezogen, in der Regel wird dann ab Stufe 5 ausgezahlt (mittelschwere Demenz). Die Abkürzung ADL steht für „activities of daily living", was übersetzt "Aktivitäten des täglichen Lebens" bedeutet. Im Versicherungsfall stellt ein Arzt fest, welche täglichen Aktivitäten wie Essen und Trinken, Waschen oder Anziehen nicht mehr selbständig ausgeführt werden können. Ab drei Aktivitäten, die der Versicherte nicht mehr eigenständig ausführen kann, wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Die ADL-Definitionen stimmen nicht mit den gesetzlichen Pflegegraden überein, sodass manchmal auch eine Auszahlung möglich ist, wenn zum Beispiel die Einstufung in einen Pflegegrad abgelehnt wurde.

TIPP DER REDAKTION:

Private Pflegerentenversicherungen, die nach den international bekannten ADL-Definitionen entscheiden, sind für Sie von Vorteil, wenn Sie im Ausland leben oder leben möchten. Die Pflegebedürftigkeit kann dann nämlich auch durch einen Gutachter im Ausland festgestellt werden, ohne dass ein medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkasse beteiligt sein muss.

5. Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

Bei der Beantragung der privaten Pflegerentenversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung fällig, wobei verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Daneben gibt es auch Pflegerentenversicherungen ohne eine solche Gesundheitsprüfung, jedoch muss hierbei mit einer Wartezeit von bis zu 15 Jahren gerechnet werden. Letztendlich handelt es sich dabei um eine Rentenversicherung mit Pflegemöglichkeit, die nach 15 Jahren gezogen werden kann.

Viele Versicherer bieten zudem weitere Zusatzoptionen an. Dazu gehören zum Beispiel die Beitragsfreistellung im Leistungsfall sowie in wirtschaftlicher Notlage oder eine Todesfallleistung, bei der die Hinterbliebenen eine Auszahlung erhalten. Außerdem besteht manchmal die Möglichkeit, anstatt einer monatlichen Rente einen Einmalbetrag auszahlen zu lassen.

Selbstverständlich kann die private Pflegerentenversicherung mit Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. Allerdings geht eine Kündigung mit Einbußen einher, da der ehemals Versicherte nur einen Teil der Beiträge zurückerstattet bekommt.

HINWEIS DER REDAKTION:

Haben Sie Vorerkrankungen, so lassen Sie sich vor Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung von einem Experten über die Aufnahmekriterien bei den unterschiedlichen Versicherern beraten. Manche Versicherer nehmen keine Personen mit bestimmten Erkrankungen oder ab einem bestimmten Alter an.

6. Was kostet eine private Pflegerente?

Die Frage nach den Kosten kann pauschal nicht beantwortet werden, da die Höhe von einigen Faktoren abhängig ist. Zum einen können die Beiträge in einem bestimmten Rahmen selbst frei festgelegt werden, zum anderen unterscheiden sich die Beiträge bei den unterschiedlichen Versicherern selbst bei gleichen Leistungen. Außerdem spielt es eine Rolle, wann die Pflegerente abgeschlossen wird. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge als ältere Versicherungsnehmer, weil im Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt. Etwaige Vorerkrankungen sind ebenfalls ein erhöhtes Risiko für die Versicherung, sodass die Beiträge höher bemessen werden.

7. Welche Vorteile bietet eine private Pflegerente?

Eine private Pflegerentenversicherung bietet sowohl jungen Erwerbsfähigen als auch Rentnern große finanzielle Vorteile im Pflegefall. Eigentum und Rücklagen können gesichert und Angehörige, zum Beispiel Kinder und Enkel, finanziell entlastet werden. Versicherte profitieren von einer garantierten Beitragshöhe, das heißt, die Beiträge bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit stabil. Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig und in der Regel ist eine Beitragsfreistellung im Leistungsfall sowie vorübergehend bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten möglich, darüber hinaus besteht häufig auch eine Todesfall-Leistung. Die ausgezahlte Rente steht dem Versicherten zur freien Verfügung zu, es muss daher kein Nachweis erbracht werden, dass das Geld zum Beispiel für bestimmte medizinische Hilfsmittel oder für eine Pflegekraft benötigt wird. Ein weiterer Pluspunkt: Wenn die Versicherung einen Überschuss erwirtschaftet, werden die Versicherten im Leistungsfall beteiligt – die Höhe der Leistungen steigt in diesem Fall.

 

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