Aktuelle Themen höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
@olga64: Erstmals habe ich das Gefühl, dass Du etwas überhaupt nicht verstanden hast. Was minerva und ich geschrieben haben, ist seit Jahrzehnten ein Problem und bezieht sich nicht primär auf die derzeitige Regierung. Dein letzter Satz deckt sich dann wieder voll mit dem, was ich geschrieben hatte.....Ich habe nun aber genug erklärt.
das ist nicht nur für die sachbearbeiter unzumutbar, sondern vor allem auch für die wohngeldempfänger. ich hab jetzt trotz sehr frühzeitig gestelltem verlängerungsantrag schon mehrere monate kein wohngeld bekommen. daß ich wegen einer kl. erbschaft etwas reserve habe und davon die miete zahlen kann, wissen die beim wohnungsamt ja nicht, d.h. es wird in kauf genommen, daß man obdachlos wird...................
lg
minerva
...musstest du die "die kleine Erbschaft" beim Antrag auf Wohngeld nicht angeben?
Klaro
Mit Sicherheit musste das angegeben werden. Aber es ist ja einfacher, es zu verschweigen, um dadurch keine Kürzungen hinnehmen zu müssen. Wie dann trotzdem über die verzögerte Auszahlung des Wohngeldes gemeckert werden kann, entzieht sich meines Verständnisses. Schon recht zwielichtig die Angelegenheit. Aber ich kenne so etwas zur Genüge aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin im Sozialamt.
Drachenmutter
...eben.
Wir waren auch schon mal in der Situation, dass unsere laufenden Kosten einen Zuschuss gebraucht hätten, nachdem ich aber erfahren habe, dass sämtliches Einkommen angegeben werden muss, habe ich es gelassen, unterschlagen wäre für mich keine Option gewesen.
Klaro
könnt ihr eigentlich auch noch etwas anderes als immer nur andere leute anzugreifen und zu beleidigen ???
Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=wohngeld+anrechnung+erbschaft
könnt ihr eigentlich auch noch etwas anderes als immer nur andere leute anzugreifen und zu beleidigen ???Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=wohngeld+anrechnung+erbschaft
So ist es. Wenn Dein Vermögen über 60.000 Euro wäre, könnte das berücksichtigt werden, aber ich bin sicher, dass Du das nicht als "kleines Erbe" bezeichnen würdest. Aber auch das ist nur ein grober Richtwert, siehe hier (Klick!)
DW
selbst 10 % davon wär für mich schon ein großes erbe................
lg
minerva
selbst 10 % davon wär für mich schon ein großes erbe................
lg
minerva
Für mich auch, minerva.
DW
Aber ich kenne so etwas zur Genüge aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin im Sozialamt.
Drachenmutter
Hallo, Drachenmutter,
weißt Du zufällig, ob man so etwas auch dann angeben muss, wenn man definitiv weiß, dass man deutlich unter der Vermögensgrenze liegt?
DW