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Aktuelle Themen höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?

ingo
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von ingo
als Antwort auf olga64 vom 12.01.2023, 19:08:16

@olga64: Erstmals habe ich das Gefühl, dass Du etwas überhaupt nicht verstanden hast. Was minerva und ich geschrieben haben, ist seit Jahrzehnten ein Problem und bezieht sich nicht primär auf die derzeitige Regierung. Dein letzter Satz deckt sich dann wieder voll mit dem, was ich geschrieben hatte.....Ich habe nun aber genug erklärt.

minerva
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von minerva
als Antwort auf ingo vom 12.01.2023, 11:48:54

das ist nicht nur für die sachbearbeiter unzumutbar, sondern vor allem auch für die wohngeldempfänger. ich hab jetzt trotz sehr frühzeitig gestelltem verlängerungsantrag schon mehrere monate kein wohngeld bekommen. daß ich wegen einer kl. erbschaft etwas reserve habe und davon die miete zahlen kann, wissen die beim wohnungsamt ja nicht, d.h. es wird in kauf genommen, daß man obdachlos wird...................


lg
minerva
Klaro
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Klaro
als Antwort auf minerva vom 13.01.2023, 12:55:35

...musstest du die "die kleine Erbschaft" beim Antrag auf Wohngeld nicht angeben?

Klaro


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Drachenmutter
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf Klaro vom 13.01.2023, 13:17:58

Mit Sicherheit musste das angegeben werden. Aber es ist ja einfacher, es zu verschweigen, um dadurch keine Kürzungen hinnehmen zu müssen. Wie dann trotzdem über die verzögerte Auszahlung des Wohngeldes gemeckert werden kann, entzieht sich meines Verständnisses. Schon recht zwielichtig die Angelegenheit. Aber ich kenne so etwas zur Genüge aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin im Sozialamt.

Drachenmutter

Klaro
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Drachenmutter vom 13.01.2023, 13:24:48

...eben.
Wir waren auch schon mal in der Situation,  dass unsere laufenden Kosten einen Zuschuss gebraucht hätten, nachdem ich aber erfahren habe, dass sämtliches Einkommen angegeben werden muss, habe ich es gelassen,  unterschlagen wäre für mich keine Option gewesen.

Klaro 
 

minerva
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von minerva

könnt ihr eigentlich auch noch etwas anderes als immer nur andere leute anzugreifen  und zu beleidigen ???

 

Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.


https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=wohngeld+anrechnung+erbschaft

 

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Der-Waldler
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf minerva vom 13.01.2023, 14:11:20

könnt ihr eigentlich auch noch etwas anderes als immer nur andere leute anzugreifen  und zu beleidigen ???
 
Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.


https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=wohngeld+anrechnung+erbschaft

 

So ist es. Wenn Dein Vermögen über 60.000 Euro wäre, könnte das berücksichtigt werden, aber ich bin sicher, dass Du das nicht als "kleines Erbe" bezeichnen würdest. Aber auch das ist nur ein grober Richtwert, siehe hier (Klick!)

DW
 
minerva
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von minerva
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.01.2023, 14:20:37

selbst 10 % davon wär für mich schon ein großes erbe................


lg
minerva
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf minerva vom 13.01.2023, 14:23:31

selbst 10 % davon wär für mich schon ein großes erbe................


lg
minerva

Für mich auch, minerva.

DW
Der-Waldler
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RE: höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Drachenmutter vom 13.01.2023, 13:24:48
Aber ich kenne so etwas zur Genüge aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin im Sozialamt.

Drachenmutter

Hallo, Drachenmutter,

weißt Du zufällig, ob man so etwas auch dann angeben muss, wenn man definitiv weiß, dass man deutlich unter der Vermögensgrenze liegt?

DW

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