Aktuelle Themen höheres wohngeld: theorie oder schon ausgezahlt ?
@olga64: Erstmals habe ich das Gefühl, dass Du etwas überhaupt nicht verstanden hast. Was minerva und ich geschrieben haben, ist seit Jahrzehnten ein Problem und bezieht sich nicht primär auf die derzeitige Regierung. Dein letzter Satz deckt sich dann wieder voll mit dem, was ich geschrieben hatte.....Ich habe nun aber genug erklärt.
Olga64 versteht eben was Olga64 versteht.
So what ?
Tut mir leid, Minerva, ich wusste nicht, dass man Erbschaften bei Wohngeldanträgen nicht angeben muss.
könnt ihr eigentlich auch noch etwas anderes als immer nur andere leute anzugreifen und zu beleidigen ???Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=wohngeld+anrechnung+erbschaft
Hätte ich es gewusst, hätte ich damals auch Wohngeld beziehen können. Sorry!
Klaro
Hallo @Der-WaldlerAber ich kenne so etwas zur Genüge aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin im Sozialamt.
Drachenmutter
Hallo, Drachenmutter,
weißt Du zufällig, ob man so etwas auch dann angeben muss, wenn man definitiv weiß, dass man deutlich unter der Vermögensgrenze liegt?
DW
es ist Jahrzehnte her, dass ich im Sozialamt gearbeitet habe, also kann ich nur sagen, wie es damals war. Zu jener Zeit musste, zumindest im Sozialamt, jede Art von Einkommen und Vermögen, auch Erbschaften, angegeben werden. Ob und in welcher Höhe sie dann bei der Berechnung berücksichtigt wurden stand auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall war ein Antragsteller immer auf der sicheren Seite, wenn er/sie alle finanziellen Einkommen, Vermögen, Erbschaften angab. Das Amt ließ sich das auch schriftlich nachweisen.
Aus diesem Wissen heraus habe ich meinen letzten Beitrag hier geschrieben.
Nun kann man zu Recht sagen, dieses Wissen ist veraltet, ja das ist es, aber dennoch glaube ich nicht, dass sich in dieser Hinsicht viel verändert hat.
Wohngeld zahlte seinerzeit das Wohngeldamt und nicht das Sozialamt aus. Ob das heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
@Minerva
Du hast Recht, es gibt erhebliche Freibeträge beim Bezug von Wohngeld, das habe ich bei meinem letzten Beitrag nicht bedacht. Außerdem habe ich dummerweise anstelle des reinen Wohngeldes, um das es hier geht, an die Sozialhilfe gedacht. Das war mein Fehler und ich bitte Dich dafür um Entschuldigung, dass ich Dir voreilig vorsätzliches Verschweigen der kleinen Erbschaft unterstellt habe. Das war nicht ok von mir. Mea culpa.
Drachenmutter
früher wußte ich auch einiges nicht, weil es noch kein internet gab und vor allem auch, weil ich mit allem allein zurechtkommen wollte/mußte.
deshalb hab ich als kind schon gearbeitet um essen und schulbücher kaufen zu können (meine mutter war durch die aip so krank, daß sie sich nicht um mich kümmern konnte und sehr früh gestorben ist, mein vater noch viel früher) und nicht aufzufallen und nicht im waisenhaus zu landen. ich konnte dadurch dann auch anderen helfen und das dann auch beruflich. zuerst im med. bereich, nach weiteren ausbildungen (selbstfinanziert) auch in anderen und das immer noch und sicher noch einige jahre.
lg
minerva
...eben.
Wir waren auch schon mal in der Situation, dass unsere laufenden Kosten einen Zuschuss gebraucht hätten, nachdem ich aber erfahren habe, dass sämtliches Einkommen angegeben werden muss, habe ich es gelassen, unterschlagen wäre für mich keine Option gewesen.Wäre ich jemals angewiesen auf solche staatlichen Förderungen, würde ich es in jedem Fall versuchen, aber auch einkalkulieren,dass bearbeitende Behörden -b asierend auf gültigen Gesetzen - diesen Antrag dann ablehnend bearbeiten.
Klaro
Ich denke aber auch ,dass Prüfungen zu dem nun stark erhöhten Wohngeld (anstatt durchschnittlich ca 170.- Euro sollen es ab sofort m.W. ca 350.- Euro sein) sehr intensiv sind und auch sein müssen; denn wie bei vielen solcher Unterstützungsmassnahmen sind dann auch Leute am Werk, die es unrechtmässig bekommen wollen.
Das war bei den Pandemie-Unterstützungen so, auch beim "Bürgergeld" dürfte es so sein und in vielen anderen Bereichen. Ich finde es richtig, dass die zahlende Solidargmeinschaft davor geschützt werden muss, dass Nichtberechtigte hier abgreifen was zu holen wäre.
Wenn es nun einige Monate dauert bei der Auszahlung des Wohngeldes, bedeutet dies nach meiner Information aber auch ,dass dann die fälligen Beträge auf einmal nachbezahlt werden. Das hilft den Leuten ja auch, wenn sie dann einen erhöhten Betrag in einer Summe erhalten. Olga
Wenn ich weiß, dass sämtliches Einkommen einschließlich Sparguthaben angegeben werden muss, würde ich es nicht erst beantragen.
350 Euro beträgt aktuell der Heizkostenzuschuß, das Wohngeld wird berechnet aus Einkommen und Miete und die Höhe ist bei jedem Wohngeldempfänger unterschiedlich.
Klaro
https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-heizkostenzuschuss-wohngeldberechtigte-haushalte-wird-abAb dem 16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund 169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus.
lg
minerva
Aber klaro, ich hoffe, dass ich dich richtig verstehe.....
du sollst deine einkommenssituation sowie deine ersparnisse angeben, um vom staat geld für was auch immer zu bekommen....
ich finde das richtig, schliesslich ist das geld, was die steuerzahler zahlen und nur berechtigte bekommen sollten.....oder?
chris33
Natürlich...nur aus dem Grunde. Und das ist auch richtig so. Aber bisher habe ich diese Situation noch nicht gehabt, glücklicherweise.
Klaro
wieso treten manche leute immer nur nach unten, weil da jemand ein bißchen wohngeld bekommt, beachten aber kein bißchen, daß massive subventionen an leute gegeben werden, die nicht so arm sind, daß sie sogar wohngeld beantragen müssen um genug zu essen zu haben, sondern so viel geld haben, daß sie eigene häuser bauen und e-autos kaufen können ?
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=staatl+subventionen+f%C3%BCr+reiche+