Aktuelle Themen Prügelstrafe

margit
margit
Administrator

RE: Prügelstrafe
geschrieben von margit
als Antwort auf schorsch vom 13.01.2018, 11:56:50

Schorsch,

meinst Du wirklich, dass das alttestamentliche Aug um Auge, Zahn um Zahn da weiterhilft?
Ich nicht.

Margit

 

Edita
Edita
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Edita
als Antwort auf schorsch vom 13.01.2018, 11:53:03
..................
In der Regel koppeln Privatschulen die Höhe des Schulgelds an das Elterneinkommen. So zahlen manche deutlich weniger oder gar nichts.

Edita
Könntest du uns eine Liste von diesen Privat-Gratis-Schulen nennen?
Eine Liste habe ich nicht Schorsch, darum müßten sich interessierte Eltern selber kümmern, aber ich weiß es definitiv von Waldorfschulen und Montessorischulen!
Prozentual macht in Deutschland der Anteil von Privatschulen, allgemein und beruflich, ca. 12 Prozent aus!
Wenn ein Kind z.B. psychische Besonderheiten aufweist, nehmen wir - es ist sehr schüchtern, ist ängstlich, spielt nicht gerne mit anderen Kindern, ist aber ansonsten in seinen eigenen Spielphantasien höchst wach, aufmerksam und kreativ, z.B. im Basteln, Malen oder im Umgang mit Musik, dann ist ein Kind an einer staatlichen Schule meist verloren, aber das selbstbestimmte, individuelle Lernen im eigenen Lerntempo an den Montessori-Schulen etwa oder die besondere Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch Kunst und Handwerk in den Waldorfschulen, bestärken solch ein Kind in seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten, und wenn ich als Elternteil das auch noch medizinisch begründen kann, kann es sogar sein, daß ich solch eine Schule "auf Rezept" bekomme!
Elternsein ist kein Freizeit-Nebenjob, Elternsein ist eine mindestens zwanzig Jahre dauernde "Zwangsarbeit", die auch noch liebevoll und ausdauernd ausgeführt werden sollte, egal was mit einem selber ist, ich habe in der Hinsicht " lebenslänglich"!

Edita
RE: Prügelstrafe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 13.01.2018, 11:53:03
..................
In der Regel koppeln Privatschulen die Höhe des Schulgelds an das Elterneinkommen. So zahlen manche deutlich weniger oder gar nichts.

Edita
Könntest du uns eine Liste von diesen Privat-Gratis-Schulen nennen?
Da kann ich Dir auch weiterhelfen, Schorsch.
Die Waldorfschulen praktizieren das seit 100 Jahren. Deshalb ist der Begriff "elitär und teuer" nicht angebracht.

Auch im Waldorf-Kindergarten-Seminar putzen die Auszubildenden wöchentlich das Seminargebäude. Mit dem ersparten Geld von Großputzfirmen werden Auszubildende finanziell unterstützt. Nur zu Semesterschluss wird mit einer Firma ein Großputz vereinbart, weil ja doch auch kleine Reparaturen etc. vonnöten sind.

Auch in meiner Naturheilpraxis haben gut Betuchte mehr bezahlt weil sie wussten, dass ich dafür andere Patienten behandeln kann, die - im wahrsten Sinn des Wortes - ihr Schärflein geben konnten.

Es geht um das Prinzip Geben und Nehmen. Und das in einem gesunden Verhältnis.

Clematis


 

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Mareike
Mareike
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.01.2018, 12:36:24

Das Einkommen der Eltern bestimmt noch immer, welche Schule besucht wird, werden kann:
https://www.wzb.eu/en/node/50912
WZB-Studie: Kaum Veränderung bei sozialer Zusammensetzung der Schülerschaft

Privatschulen

"Für einen Schritt in die richtige Richtung hält Nikolai das neue Privatschulgesetz, das gerade in Baden-Württemberg verabschiedet wurde. Dort dürfen freie Schulen jetzt nur noch maximal fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens einer Familie als Schulgeld fordern. Im Gegenzug investiert das Land 65 Millionen Euro mehr pro Jahr in die Privatschulen."

In unserer Ecke gibt es kaum Privatschulen.

Edita
Edita
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 13.01.2018, 13:33:23
Das Einkommen der Eltern bestimmt noch immer, welche Schule besucht wird, werden kann:
https://www.wzb.eu/en/node/50912
WZB-Studie: Kaum Veränderung bei sozialer Zusammensetzung der Schülerschaft

Privatschulen

"Für einen Schritt in die richtige Richtung hält Nikolai das neue Privatschulgesetz, das gerade in Baden-Württemberg verabschiedet wurde. Dort dürfen freie Schulen jetzt nur noch maximal fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens einer Familie als Schulgeld fordern. Im Gegenzug investiert das Land 65 Millionen Euro mehr pro Jahr in die Privatschulen."

In unserer Ecke gibt es kaum Privatschulen.
Guck mal. was ich nur für NRW gefunden habe :

Wie finanzieren sich Schulen in freier Trägerschaft? back to top

Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: Einen staatlichen Finanzausgleich und das Schulgeld der Eltern bzw. Schüler. Allerdings erhalten nur Ersatzschulen einen Finanzausgleich vom Staat. Ihre restlichen Kosten müssen die Schulen über das Schulgeld decken.

Eine Ausnahme gilt für Nordrhein-Westfalen. Hier erheben die regelmäßig gemeinnützigen Ersatzschulen kein Schulgeld, da für sie, wie bei den staatlichen Schulen, die Schulgeldfreiheit gilt. Der Staat geht davon aus, dass die Höhe der Landeszuschüsse auch potentielle Schulgelder einschließt. Erhebt der Ersatzschulträger dennoch Schulgeld, so werden diese Beträge mittelbar auf den Umfang der Landeszuschüsse angerechnet. Für die Aufbringung des Eigenanteils können beispielsweise Fördereine gegründet werden. Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen werden nicht gefördert, sie finanzieren sich in der Regel ausschließlich über Schulgeld bzw. Kursgebühren.

Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V.


Edita
Mareike
Mareike
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Edita vom 13.01.2018, 14:38:02

Vorausgesetzt dass ich das richtig verstanden habe beim Überfliegen Deines Links, wäre das eine Erklärung dafür, dass NRW nicht soviele Privatschulen vorweisen kann:
... wird "deutlich, dass in NRW gerade einmal 63 Prozent der betriebswirtschaftlich entstehenden Kosten pro Schüler durch das Land gedeckt werden" (bei den Privaten).

Ich bin sehr verwundert darüber, dass zB in Bayern jeder 7. Schüler eine Privatschule besucht.
https://www.br.de/themen/wissen/privatschule-privatschulen-schulen

Nachgereicht:
"Das Grundgesetz verlangt in Artikel 7, Absatz 4 von den Schulen in freier Trägerschaft zu Recht, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“ Leider reicht der staatliche Finanzausgleich in den meisten Fällen nicht aus, um das Schulgeld bzw. in Nordrhein-Westfalen die freiwilligen Fördervereinsbeiträge auf einem sozial verträglichen Niveau zu halten. In der Regel ist es nur den konfessionellen Schulen möglich, kein oder nur ein geringes Schulgeld/Fördervereinsbeitrag zu erheben. Die jeweiligen kirchlichen Träger bringen in diesen Fällen die fehlenden Mittel (z.B. mittels der Kirchensteuereinnahmen) auf. Die anderen Schulen in freier Trägerschaft versuchen mit Stipendien, Geschwisterermäßigungen oder einem nach dem Einkommen der Eltern gestaffelten Schulgeld bzw. Fördervereinsbeitrag, soziale Härten zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen.


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Edita
Edita
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 13.01.2018, 14:53:41
Vorausgesetzt dass ich das richtig verstanden habe beim Überfliegen Deines Links, wäre das eine Erklärung dafür, dass NRW nicht soviele Privatschulen vorweisen kann:
 
Komisch aber hat noch vor Bayern und BW die meisten Privatschüler!?

Und ich sage noch mal, in NRW herrscht Schulgeldfreiheit, wer nicht zahlen kann, muß nicht zahlen!
Hier erheben die regelmäßig gemeinnützigen Ersatzschulen kein Schulgeld, da für sie, wie bei den staatlichen Schulen, die Schulgeldfreiheit gilt. Der Staat geht davon aus, dass die Höhe der Landeszuschüsse auch potentielle Schulgelder einschließt.

Edita
Mareike
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Edita vom 13.01.2018, 15:18:22

Es heißt dann nicht Schulgeld sondern Fördervereinsbeitrag.

Edita
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 13.01.2018, 15:24:24
Es heißt dann nicht Schulgeld sondern Fördervereinsbeitrag.
Mareike - ich dachte, daß ich Dir mit dem aktuellen Info-Link eine  interessante Alternative geschickt habe - aber ich habe das Gefühl, daß Du nur theoretisch rummäkeln möchtest, und darauf habe ich keine Lust, drum ziehe ich mich jetzt hier zurück!

Edita
Mareike
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Edita vom 13.01.2018, 15:32:09

Edita
vor einem halben Jahr wurde von uns ersthaft in Richtung Privatschule gesucht.
Es gibt hier nichts in erreichbarer Nähe.
Mein Enkel ist jetzt gut aufgehoben. Er geht gerne zur Realschule und kommt im großen Ganzen sowohl mit den Mitschülern als auch den strengen Lehrern gut klar.
Aus den bitteren Erfahrungen an früheren Schulen hat er gelernt, sein Selbstbewusstsein ist ihm erhalten geblieben.
Wenn ich hier schreibe, hat das nicht unmittelbar mit meinem häuslichen Umfeld zu tun sondern mit meinen ureigenen Interessen:
Das Thema Erziehung interessiert mich grundsätzlich und in dem Zusammenhang auch das Thema Strafe in der Erziehung.
Noch mehr interessiert mich der Wandel in den Erziehungszielen.


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