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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

Mitglied_bed8151
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf alterengel vom 04.08.2011, 17:33:35
die würde des opfers ist genauso unantastbar wie die würde des täters. deshalb wird ein täter angeklagt und verurteilt.

geschieht dem täter selber unrecht (wie im falle gäfgen), dann erhält er zurecht eine entschädigung. in einem rechtsstaat ist das so.

--
Wolfgang
hafel
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf alterengel vom 04.08.2011, 17:33:35
Gleich am Anfang unseres Grundgesetzes stehen unter Artikel 1: Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt.

Da heißt es unter (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.


Wie sollte nun Deiner Meinung dieses wichtige Gesetz ausgelegt werden? Für Verurteilte gilt das Gesetz nicht? Verurteilte haben keinen Anspruch auf Menschenrechte?

Ich weiß, es ist sehr schwer zu verstehen, beim Leid der Hinterbliebenen.

hafel
pschroed
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf olga64 vom 04.08.2011, 15:42:41
Liebe Olga

Der deutsche Steuerzahler wird´s schon richten ! Das ist ja ok, jeder Mensch hat eine Würde ist auch ok. Ich gehe davon aus dass dieser Irre nicht zurechnungsfähig ist, ich glaube nicht dass dieses Individium noch wie normal denkende seine Rechte einfordern kann!

Auch wenn er juristisch ausgebildet ist, verhindert das nicht ihm ein Vormund zu stellen welcher entscheided für dieses Objekt.


Alle Achtung: avis au amateurs !

Philippe

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Mitglied_bed8151
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 04.08.2011, 18:02:34
wäre gäfgen zum zeitpunkt der tat schuldunfähig (früher nannte man das unzurechnungsfähig) gewesen, hätte das eine schuld ausgeschlossen. gäfgen hätte nicht verurteilt werden können. - er war aber schuldfähig. das gericht hat das untersuchen lassen. also wurde er zu lebenslanger haft verurteilt.

--
Wolfgang
ehemaligesMitglied67
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaligesMitglied67
als Antwort auf pschroed vom 04.08.2011, 12:50:03
Das schlägt ja den Deckel vom Fass herunter als ich das gelesen habe, 3000 Euro , für solch

einen Irren.

Es tut mir sehr leid für die Eltern des Kindes. Ethik wird immer mehr zum Fremdwort !

Meine Meinung ist jemand der ein Menschen/Kind vorsätzlich umbringt hat jedes Recht auf

Demokratie verloren !

Philippe


hola,

ich finde es irgend wie beklemmend und gruselig, was es gibt in unserem land für Meinungen. Für einen Mörder gelten also keine Gesetze mehr???????? Also jeder darf einen Mörder am nächsten Baum erhängen oder ihn foltern????

oder was soll das heißen "Recht auf Demokratie verlieren"? Erklär uns mal diese unsinnige Forderung....
bürgerliche Ehrenrechte hat er bestimmt verloren, also keine Angst er darf sicher kein Bundespräsident mehr werden.
unglaublich unglaublich

carlo
pschroed
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Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf ehemaligesMitglied67 vom 04.08.2011, 19:09:02
Salut Carlo,

Bin kein Deutscher,
Aber was mich stört er ist schuldfähig, aber er hat nur die kriminelle Energie die ihn zu den grausamsten Entscheidungen führen welche im animalischen Bereich normal sind.
(Überlebungstrieb der Tiere)

Glaub`s du wirklich dass dieser Mörder nicht krank ist ?

Würdest du einem Menschen welcher sein Denkprozess solche Entgleisungen zulässt jegliche Freiheiten zulassen ?

Sehr schwer solche Entscheidungen von der deutschen Justiz nach zu vollziehen.
Für mich gehört diese Unberechenbarer in die geschlossene Anstalt.

Tut mir Leid das ist meine persönliche Meinung ! > Recht auf Demokratie verlieren.

Dieses Individium hat selbst jeglichen Bezug zur Demokratie verloren.
Ich stehe eher zur Opferseite als zur Täterseite, in der Hoffnung dass er nicht in 10 bis 15 Jahren wieder frei herumläuft.

Philippe

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ehemaligesMitglied35
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaligesMitglied35
als Antwort auf clara vom 04.08.2011, 12:37:51
Es mag rechtsstaatlich sein, aber das Urteil löst doch ein unangenehmes Gefühl bei mir aus.Clara


Nicht dass ich mich darüber freue, aber dass auch in diesem Fall - oder vielleicht trotz mancher anderer Fälle - der Rechtsstaat sich hier als stabil zeigt, halte ich für positiv!

Gruß Fritz
heide †
heide †
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von heide †
Spiegel online lässt auswerten:

Ja, das Urteil ist richtig...
Nein, das Urteil ist ungerecht...

Ich würde mich für die erste Variante entscheiden, bin aber nicht direkt gefragt worden.

H.
hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf heide † vom 04.08.2011, 20:30:52
@ heide:


Ich finde die Frage für fragwürdig, denn ein ungerechtes Urteil muss nicht gleichbedeutend falsch sein. Richter können nur nach dem vorgegebenen Gesetzestext urteilen und spielen da persönliche Empfindungen keine Rolle.

Hafel
Mitglied_bed8151
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Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 04.08.2011, 19:41:33
gäfgen ist ja in einer geschlossenen anstalt - in der justizvollzugsanstalt in schwalmstadt. so schnell wird er dort nicht rauskommen. er bekam lebenslänglich. dauer also unbestimmt, d.h. mindestens 15 jahre plus. bei besonders schwerer schuld (wie im fall gäfgen) verlängert sich regelmäßig die haftdauer.

danach kann vom zuständigen gericht eine sicherungsverwahrung angeordnet werden.

trotzdem behält gäfgen seine menschenwürde. die darf ihm in einem rechtsstaat nicht genommen werden.

--
Wolfgang

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