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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

pilli
pilli
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pilli
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 06.08.2011, 15:50:29
Die beiden polizisten sind bestraft wurden, damit wurde dem bestehenden recht genüge getan.
Die klage von Gäfgen hätte damit abgewiesen werden sollen.
geschrieben von gram


nö gram,

denn nachdem die polizisten bestraft wurden, entstand ja erst der gesetzliche anspruch auf entschädigung! wären sie nicht bestraft worden; hätte er nicht klagen können?

dazu brauche ich keine juristische ausbildung; sowatt wird im fach Rechtskunde, dass für die im öffentlichen dienst tätigen zwei jahre pflichtfach ist, gelernt damit sich die leutz bewußt sind, wie der umgang mit den bürgern zu geschehen hat und was tunlichst zu vermeiden ist.

watt recht ist, muss recht bleiben solange es als gültiges recht verkündet wurde.Punkt.


--
pilli

Urego
Urego
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Urego
als Antwort auf clara vom 06.08.2011, 13:05:10
Liebe Clara,

familiäre Gründe lassen mich erst jetzt dazu kommen, Dir zu antworten. Ich hatte das Wort Falschmeldung absichtlich in Anführungsstriche gesetzt, weil ich damit zum Ausdruck bringen wollte, wie ich persönlich über die Sache denke (man kann Dinge schreiben und das Gegenteil denken).

Dann ist es eben der Vizepolizeipräsident Daschner (ein höherer Beamter) gewesen, der sich profilieren wollte, oder er war zu naiv, um die Folgen einer solchen Notiz absehen zu können.

Diese Aktennotiz über (angebliche) Folterandrohung hätte in gar keinem Fall irgendwo erscheinen dürfen. Die bestraften Polizeibeamten wollten schließlich das Leben eines Kindes retten. Dann wäre das Thema gegessen gewesen.

Urego
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kirk vom 06.08.2011, 15:01:36
Danke, Kirk, für deinen guten Beitrag.
Ich verlinke hier einen Artikel von Amnesty International der zum damaligen Zeitpunkt wieder aufkommenden Debatte, ob Folter erlaubt sein dürfe (die Debatte allein verletzt ein Tabu, das m. E. in einem Rechtsstaat keinesfalls durchbrochen werden dürfte).
„Ein bisschen“ foltern?
Nun ist sie also wieder da: Die Diskussion über die Folter. Ein Gespenst der deutschen Vergangenheit, das wir über Jahrzehnte verdrängt und vergessen haben. Das wir nicht mehr für denkbar hielten seit der Zeit, als Folter auch bei uns alltäglich war.
Wir sind uns zu sicher gewesen. Die Anweisung des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten, dem Entführer von Jakob von Metzler Folter anzudrohen und notfalls auch anzuwenden, hat jedoch mit einem Schlage deutlich gemacht, dass die Abscheu gegenüber Folter nur ein oberflächlicher gesellschaftlicher Konsens ist. Wenn man in die Tiefe geht, Einzelfallszenarien skizziert, beginnt der Konsens zu bröckeln.
Kaum einer der Politiker und Leserbriefschreiber, die das Vorgehen der Frankfurter Polizei unterstützten, bezeichnet sich selbst wohl als Folter-Befürworter. Aber in so einem Fall?
Warum befürwortet die Mehrheit der Bevölkerung plötzlich etwas, was sonst undenkbar scheint? Der Grund liegt offensichtlich in der Person des Betroffenen. In unserem Bewusstsein ist der Gefolterte das Opfer und der Folterer der Täter. Das macht die Verurteilung leicht. Wenn nun aber das potenzielle Opfer selbst ein Täter ist?
Angesichts dieser Situation muss auch amnesty international ihre Strategien überdenken. Natürlich lässt sich die Unterstützung der Bevölkerung leichter für einen gefolterten Menschenrechtsverteidiger gewinnen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt aber eben auch für Kleinkriminelle, Drogendealer und Mörder. Erst wenn es uns gelingt, dies im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, wird die Folter endgültig der Vergangenheit angehören.
Die Menschenwürde ist unantastbar. Keinem Staat steht es zu, einem Menschen diese Würde zu nehmen oder abzuerkennen.
Damit gilt auch das Folterverbot absolut, unter allen Umständen und für jeden Menschen, unabhängig davon, welcher Vergehen er sich schuldig gemacht hat.
Wer die Folter zur Disposition stellt, reißt Dämme ein, die kaum wieder zu errichten sind. Die Argumente für eine Folter unter bestimmten, eingeschränkten Voraussetzungen halten einer Prüfung nicht stand.
Wer will sicherstellen, dass diese Voraussetzungen nicht bei Bedarf erweitert werden? Wer will garantieren, dass die gefolterte Person tatsächlich die lebensnotwendige Information besitzt? Wer will beurteilen, ob es tatsächlich keine Alternative gibt, die Information zu erlangen? Und wer will schließlich Grenzen und Intensität der Folter festlegen - kann man die Zustimmung auf eine „saubere, klinisch reine Folter“ unter ärztlicher Aufsicht beschränken?
„Ein bisschen“ foltern kann es nicht geben. Folter selbst ist wie das Folterverbot auch absolut. Kaum einer hat dies so deutlich gemacht wie Jean Amery mit seinem Satz: „Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“

Klaus Haars

Der Autor ist Vorstandsmitglied für Länderarbeit der deutschen ai-Sektion
geschrieben von Amnesty International


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hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf pilli vom 06.08.2011, 17:24:25
@ Pilli:


Genau so ist es.

hafel
hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf hibiscus_p vom 06.08.2011, 17:20:43
@ hibiscus_p: "Ob er auch soviel Mitleid mit dem Kind gehabt hat? Und den Eltern?"


Natürlich hat er das nicht, sonst hätte er ja diesen unverschämten Prozess nicht geführt. Schon in seinem Prozess zeigte er NULL Reue und war eiskalt.

Ebenso wie beim "norwegischen Breivik" darf eine Demokratie nach so einem Verbrechen nicht in dumpfe Rachgelüste verfallen und muss bei der eigenen Gesetzgebung bleiben. Das sind wir dem Rechtsstaat schuldig.

Hafel
Karl
Karl
Administrator

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Karl
als Antwort auf hafel vom 06.08.2011, 17:44:47
@ hafel,

ich möchte Dir voll zustimmen! Danke.


Karl

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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es bestand die Aussicht, daß der kleine Junge noch lebte.
Diese Aussicht schwand im Laufe der Verhöre rapide.
Und der Angeschuldigte schwieg beharrlich.
Damit bestand unmittelbare Lebensgefahr für den kleinen Jungen.

Ich finde, da gehört dann schon mal eine außergewöhnliche Maßnahme auf den Tisch.

Für mich gibt das einen ganz anderen Beigeschmack.
Nämlich den, daß der Verteidiger/Rechtsanwalt ein paar Münzen mehr verdienen konnte.
anjeli
anjeli
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von anjeli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 17:58:49
Digi,

das verstehe ich jetzt wieder nicht, denn in unserem Rechts-
staat gibt und darf es keine Folter geben.

Ich vertrete immer noch die Meinung, dass er kann Trauma
erlebt hat, durch die Folterandrohung.
Das sind meine Erkenntnisse und mein Empfinden. Es mag auch
als Spekulation angesehen werden oder auch subjektiv.

Und deshalb wäre eine Entschädigung von 1 Euro angemessen
gewesen, rein symbolisch.
Fast alle Menschen hätten es verstanden.

anjeli
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf anjeli vom 06.08.2011, 18:08:33
Eine symbolische Entschädigung kann zwar auf freiwilliger Basis verhandelt werden,
ein Gerichtsverfahren würde dadurch aber zur Farce und das Urteil keiner Prüfung durch die weiteren Instanzen standhalten.
So sehr das Verhalten des G. moralisch zu verwerfen ist, er hat von seinem Recht gebraucht gemacht und muß sich nun mit einem Urteil abfinden, das ihm keinen finanziellen Gewinn brachte.
Und ohne den Presserummel hätte es auch sein Selbstbewußtsein nicht gestärkt.
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 17:58:49
Damit bestand unmittelbare Lebensgefahr für den kleinen Jungen.
Ich finde, da gehört dann schon mal eine außergewöhnliche Maßnahme auf den Tisch.


Um Missverständnissen vorzubeugen:
Ich bin auch nicht für Folter.
Deswegen schrieb ich auch 'außergewöhnliche Maßnahmen'.

Szenario:
Es wird vermutet, der Junge lebt noch. Der eigene.
Sitzt aber auf einer Zeitbombe, die in 3 Stunden hochgeht.
Und der Täter schweigt beharrlich.

Den würde ich garantiert nicht höflich anbetteln,
er möge doch bitte bitte so nett sein und mir den Ort verraten.

Und anschließend würde der auch kein 'Schmerzensgeld' zugesprochen kriegen,
obwohl er es sich wahrscheinlich 'redlich verdient' hätte.
Es gibt auch andere Mittel gibt, jemanden zum Reden zu bewegen.

Ich möchte nicht, daß hier 'Rechtsstaatlichkeit' mit 'Abwehr unmittelbarer Lebensgefahr' verwechselt wird.

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