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Aktuelle Themen Seniorenresidenz (55+) unter Palmen in der Karibik

Lilac
Lilac
Mitglied

Re: Antworten Teil 4
geschrieben von Lilac
Noch eine rechtliche Frage:
Wäre das nun ein deutsches Unternehmen im Ausland oder ein ausländisches Unternehmen.
Ein privates Unternehmen, eine GmbH?
Wo wäre der Gerichtsstand?
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Lilac vom 08.04.2015, 20:56:02
Bukamary:

1. ich möchte ungern das volle Konzept hier offenlegen, ich denke mal das würde jeden Rahmen sprengen. Gerne kann ich es aber Interessierten bei berechtigtem Interesse, dies als PDF zur Verfügung stellen

2. Schwerstpflegebewohner heisst das die Personen eine 24h Betreung brauchen, was aber nicht bedeuten muss das diese Person dann 24h im Bett liegen muss und nicht mehr teilhaben kann am normalen täglichen Leben. Unsere Hilfsmittel lassen es zu das der Betroffene auch weiterhin unter Menschen sein kann und so den sozialen Kontakt nicht verliert. Auch ein Schwerstpflegefall nimmt seine Umgebung war und man kann durchaus die letzte verbleibende Zeit mit dem Bewohner zusammen liebevoll gestalten. Ähnlich verhält es sich mit den Bettlägerigen.

3. Demenz ist ein brisantes Thema. Sollte sich eine Person für unser Vorhaben entscheiden, ist es eine Selbsverständlichkeit in Vorgesprächen die Krankheitshistorie wie auch andere Dinge zu besprechen. Was natürlich an erster Stelle steht, ist die Frage: Was passiert wenn...., dazu gehören auch Themen wie Schlaganfall, Infarkt, chronische Erkrankungen usw und natürlich auch wie wir bei Demenz handeln. Im Falle einer beginnenden Demenz, egal ob Alzheimer, Parkinson oder anderen Formen, ist natürlich im Vorwege wichtig unter Einbeziehung der Familie den Ablauf zu klären. Den geregelten Tagesablauf eines Dement-Kranken zu gestalten ist in der Altenpflege eine tägliche Aufgabe. Unser examiniertes Personal ist mit den Krankheitsverläufen, und Prognosen bestens vertraut. Für uns stellt dies kein ausserordentliches Problem dar, Patienten mit einer Demenz werden NICHT weggesperrt/isoliert. Die Anlage ist ein geschütztes Areal das der Betroffene nicht ohne weiteres ungesehen verlassen kann. Desweiteren gibt es mittlerweile auch technische Hilfs/Ortungsmittel für entsprechende Patienten. Menschen mit einer Demenzerkrankung kann (und sollte) man wunderbar in den Alltag integrieren, somit kommt eine „Abschiebung“ nicht in Frage.

4. Unser Konzept basiert ja auf der In-Haus Lösung, dh wohnen/residieren solange wie möglich damit die Selbstständigkeit , Freude am Leben erhalten/ gefördert wird. Aber sollte sich der Zustand eines Bewohners eben ändern wird mit wenigen „Handgriffen“ der Bungalow so umgerüstet, das die notwendige Pflege innerhalb der gewohnten Umgebung ohne Umzug in eine andere Abteilung , gewährleistet ist. Wir hatten optional ein zentrales Haus für solche Fälle angedacht, aber sind davon abgegangen, weil vielfach die Betroffenen es absolut negativ aufnehmen und damit eben auch die psychische Seite der Person belastet wird, was nicht Not tut.

Was jedem Einzelnen aus unserer Crew immerwieder bei der täglichen Arbeit auffiel ist , das jeder ältere Mensch traurig darüber war/ist, das er keine richtige Bezugsperson/Ansprechpartnerin hatte. Auch der doch häufige Personalwechsel in deutschen Heimen stellt ein zusätzliches Problem fuer die Bewohner dar.
Unsere Idee basiert darauf, das die Bungalows im Halbkreis stehen, alle mit Terasse (wo eh das meiste Leben stattfindet) zum Wasser hin. Dazu kommt dahinter (wenn man so will in 2. Reihe) der Bungalow der Bezugsperson ( dh alle 4 Bewohnerhäuser = 1 examinierte Kraft als Dauer-Bezugsperson). Somit sind evtl Wege der Pflegekraft kurz und auch der Bewohner hat den Ansprechpartner in direkter Nähe. Somit bleibt der Fokus beim Bewohner und seiner Selbstständigkeit, ist somit ein Teil der Gemeinschaft, und die Bezugsperson wechselt nicht, ist aber im Hintergrund immer ansprechbar. Auch dazugehörende weitere nötige Hilfskräfte bleiben der Bezugsperson fest zugeordnet. Dies ermöglicht dann auch das Abdecken von evtl Ausfallzeiten wg Krankheit od auch mal Urlaub.

Jeder einzelne unserer Crew (wir kommen aus verschiedenen Bundesländern) hat immer wieder versucht über die Jahre was zu ändern / Anregungen zu geben und Diskussionsstoff geliefert. Was zur Folge hatte, das Abmahnungen ausgesprochen wurden, als Querulanten und Störenfriede innerhalb der Personalgruppe tituliert wurden. Es entstand Mobbing weil die Kollegen zb zu Mehrarbeit nicht bereit waren (is von bessere Pflege), Heimleitungen wie Pflegedienstleitungen haben direkt und auch indirekt mit Kündigungen und schlechten Zeugnissen gedroht bzw auch durchgeführt, mit dem argumentativen Hintergrund das alles Gut wäre wie es ist und draussen stehen genug andere die deinen Job wollen. Gespräche mit Angehörigen dieses Thema betreffend wurden uns untersagt bei Androhung von Strafanzeigen wg Verleumdung. Schwarze Listen solcher Mitarbeiter sind usus (Landes und Bundesweit) in vielen Einrichtungen, Querprüfungen und Abgleichen solcher Listen gehören bei Neueinstellungen zum obligatorischen Ablauf.

Mir sind nur wenige Häuser in DE bekannt wo ich adhoc sagen würde, das geht in die Richtung wie man es wünschen würde, allerdings setzen diese dann monatlich ohne Zusatleistungen bei 4000 und mehr an, und daraus resultierend die Gegenfrage: Hat nur ein vermögender Bewohner das Anrecht auf Lebensqualität und Würde im letzten Lebensabschnitt? Denn bei solchen hohen Kosten, ist die mögliche Klientel schon sehr stark ausgesiebt und nicht mehr dem normalen Rentner zugänglich. Bei solchen Kosten übernimmt kein Amt mehr irgendwelche Zuschüsse.

Aber bitte mal berücksichtigen, das wenn man in einem Land arbeitet was relativ wenig Kosten hat/verursacht, dann ist man in der Lage für einen vergleichbaren Preis ein hohes Ergebnis zu liefern (weil eben die Hintergrund Kosten wesentlich geringer sind).

Euer Hans Joachim
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Lilac vom 08.04.2015, 20:56:02
Das ist gemein... aber gerechtfertigt

Antwort dauert etwas, weil ich nicht glaube das alle steuertechnisch versiert sind, denn das spielt wichtig mit rein

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bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Antworten Teil 4
geschrieben von bukamary
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.04.2015, 22:34:57
Hallo Hans Joachim,

danke für die ausführliche Antwort. So langsam bekomme ich eine Ahnung von Eurem Konzept. was ich noch vermisse ist der rechtliche Aspekt bei Demenz (rechtliche Betreuung). Bei uns gibt es offiziel die Entmündigung nicht mehr, auch wenn es in der Realität leider von z.T. ungeeigneten Betreuer,die nicht selten auch Verwandte sind, noch vielfach so gehandhabt wird. Wie sieht es mit Vorsorgevollmachten aus?

Leider ist die Situation in vielen Pflegeeinrichtungen hier ziemlich desolat und das obwohl eigentlich ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen, trotzdem immer mehr Geld verlangt wird, die Qualität dabei aber zunehmend schlechter wird. Was mich erschreckt ist die Tatsache, dass ein Großteil der Mitarbeiter wegschauen, obwohl sie m.E. - wenn sie sich solidarisieren würden - eine riesen Chance hätten hier tatsächlich Strukturen zu ändern. Und die Bewohner nehmen alles hin, bzw. deren Betreuer und Angehörigen.
Ich kann verstehen, dass Ihr zeigen wollt, dass Pflege auch ganz anders aussehen kann. Es ist aber bedauerlich, dass dies in der Ferne stattfindet. Das kommt leider vermutlich nicht hier an.

bukanmary
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bukamary vom 08.04.2015, 23:29:25
Bukanmary: Danke für die Antwort, zeigt Sie mir das wir nicht alleine mit dem Empfinden darstehen.

Ehrlich gesagt, natürlich haben wir uns mal überlegt, sowas in DE aufzuziehen, aber trotz das wir die nötigen Qualifikationen besitzen, scheitern wir an der Regelwut der Behörden bzw über Kurz oder lang am MDK. Hinzu kommen eben die immensen Kosten im Nachlauf in DE, was selbst für uns die umzulegenden Nebenkosten in die Höhe treibt, so dass man wenn man es richtig machen würde wieder beim 5***** Niveau im Preislichen ankommt. Leider...

Zum Knackpunkt der rechtlichen Seite der Vertretung bei Demenz:
Ehrlich gesagt, ist es uns am liebsten wenn man im Vorwege das notariell abgesegnet auf Familienmitglieder übertragen könnte. In jedem Fall soll es nicht sein, das wenn der Betroffene (mangels Angehörige) zb den Betreuer wählt, nur 1 Person wählt, sondern aus Absicherungsgründen mindestens 2 Personen seines Vertrauens.
Wir wollen um jeden Fall, nicht in dem Dunstkreis des Verdachtes des Ausnutzens von Schutzbefohlenen kommen.

Selbstverständlich hat man in DE die Möglichkeiten einen Demenzkranken so in den Tagesablauf zu integrieren das der Betroffene ein lebenswertes leben leben könnte und das ohne das sich Mitbewohner durch seine Anwesenheit gestört fühlen.. dafür braucht es aber einiges! Zum einen gehört ein absolut geregelter Tagesablauf dazu zum anderen muss man sich ein genaues Bild der Historie des Bewohners gemacht haben. Um das etwas zu erläutern : Jeder einzelne Mensch hat(te) Hobbys, Vorlieben...einfach Dinge die er besonders gern in seinem Leben gemacht hat. Ob es nun malen, Küchenarbeit/Gartenarbeit, Musik oder Sonstiges war/ist. DIESE Vorlieben sind sehr wichtig zu wissen weil sie im LANGZEITGEDÄCHTNIS fest verankert sind. Mit diesen Vorlieben kann man arbeiten, nur leider hat niemand in deutschen Heimen die nötige Zeit dazu, oder auch die Ausdauer. der MDK tut sein übriges indem er feste Zeiten fuer pflegerische Massnahmen vorgibt, Zeit für persönliche Betreuung ist NICHT vorgesehen. Wird ein an Demenz erkrankter Mensch ohne "sinnvolle" Beschäftigung nur versorgt, können sich viele Dinge entwickeln/verschlimmern, die die Mitbewohner UND auch das Personal als störend empfinden. Es ist leider üblich sogenannte unruhige Bewohner ( zu ihrem eigenen Schutz-ist meistens die Begründung) ruhig zu stellen mit Medikamenten, oder aber ihn zu isolieren! Es sind aber nicht nur die Vorlieben die einem demenzkrankem Menschen helfen können, es gibt viele Dinge. Was zum Beispiel auch ein wesentlicher Faktor ist, ist die körperliche Zuwendung (Hand halten, in den Arm nehmen ...... das kostet nichts und ist aber Balsam für die Seele) und zu allem Überfluss werden Menschen mit Demenz oft als nicht mehr vollwertig angesehen. Wie in den meisten Heimen arbeitet das Personal nach dem 3xS Prinzip : Satt, Sauber , Still.... und das mit "Unterstützung von der Heimleitung, Pflegedienstleitung und Ärzten. Das ist leider die traurige Realität.

Wir möchten diese Praxis auf gar keinen Fall in unserem Projekt praktizieren. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, so wie es sein sollte.
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.04.2015, 23:01:26
Lilac
Ich hoffe Dir ist bewusst, das solche Fragen auch vom Steuerstatus des Bewohners mit abhängig sein können?

Wir haben darüber intern diskutiert, und haben auch verschiedene Ansätze gefunden welche aber nur dann fixiert werden können unter Einbindung der Leute die sich dann einkaufen möchten.

Ich will mal versuchen die kleinen Probleme zu erklären, denn nicht jeder ist sich der steuerlichen Hintergründe bewusst.

Deutsche Gesellschaft
Ist nach den deutschen Steuergesetzen zu behandeln, völlig unabhängig wo Sie weltweit tätig ist, das nennt man den Platz der Entscheidungsfindung (Principle place of business). Mit anderen Worten, die DE Firma agiert in Belize, versteuert nach hiesigen Regeln. Mit dieser Steuererklärung geht man in DE zum Steuerberater und lässt für die deutsche Gesellschaft unter Einbeziehung der Dokumente von Belize eine Steuererklärung erstellen.

Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt mit Belize KANN das Finanzamt (muss aber nicht) die Dokumente anerkennen. Tut es dieses, dann wird nur die Differenz besteuert, wenn nicht wird eben alles besteuert unabhängig davon ob man in Belize steuern gezahlt hat oder nicht (eigenes Problem gem FA).

Wird der Gewinn in DE dann ausgezahlt, unterliegt er wiederherum dem privaten Einkommensregeln des GmbH-Partners. (Bitte nicht fragen in welchen %-Anteilen dann, bin kein Steuerberater)
Wobei man das Volumen berücksichtigen sollte, dh bei 3-5Mio Euro Geschäftsvolumen wäre eine 25000 Euro GMBH, im Falle eines Konkurses, im Verdacht des Bankrottes (Straftatbestand), von daher wäre ggfs eine Gmbh + Co KG angebrachter, was die steuerliche Seite noch mehr verkompliziert. (Sorry kein Stb).
Das Grundkapital (25000 Euro) ist blockiert.
Einsehbarkeit der hinterlegten Anteils-Eigner ist für jeden beim zuständigen HR möglich
Keine AG möglich in DE wegen Börsennotierung.
Recht DE, Gerichtsstand beim Handelsregistersitz.

EU Gesellschaft
CH: Auf Grund der anfallenden Steuerlast und Volumens würde man vielleicht Schweiz AG (nicht an der Börse notiert) wählen. Relativ hohe Kosten in der Gründung, wobei das Kapital wieder danach zur Verfügung steht.
Offen im Netz einsehbar ist nur das Direktorenboard, die Anteilseigner sind nicht sichtbar.
Geringere Steuern als in DE, einfachere Verteilung der Geschäftsanteile.
Doppelbesteurungsabkommen mit Belize.
Recht CH, Gerichtsstand CH

Gibraltar:
sehr wenig Grund-Steuern, keine (Voll)Versteuerung von Gewinnen die ausserhalb Gibraltars erwirtschaftet werden. Alle Daten sind offenzugänglich.
DBA mit BZE. Grundkapital gering.
Recht UK, Gerichtsstand Gib oder UK.

UK.
Siehe Gibraltar, allerdings Gerichtsstand UK.

Belize Gesellschaft
Unterliegt den hiesigen Regeln (ist zu 80% adaptiertes UK Recht + 15% US Recht + 5% Karibikversion).
Kein offener Zugang zum Einsehen der Anteilseigner Daten.
Keine Versteuerung von Gewinnen die ausserhalb Belize generiert werden.
Steuerlast gering.
Recht BZE, Gerichtsstand BZE.

BVI
s. Belize
Gerichtsstand BVI od UK, englisches Recht

Was wir angedacht haben, ist ein Mix.
Zb Gründung einer Holding die das Grundstück hält/erwirbt. Hier würde sich CH od Gibraltar anbieten (Kein MUSS).
Jeder „Einkäufer“ wäre Bestandteil / Teilhaber der Holding.

Eine lokale Betriebsgesellschaft die die Residenz betreibt.
Hier in Bze wird vielfach im Rahmen der Holding mit British Virgin Islands Ltds gearbeitet (hat den gleichen steuerlichen Effekt wie Gibraltar od CH, nur das eben kein Register einsehbar ist).
Es wird empfohlen das eine auswärtige Gesellschaft das Grundstück besitzt, somit kann keinerlei Enteignung stattfinden.
Auch entfällt dann jegliche Art von Steuern, bis auf Grundsteuer.

Faktisch läuft es ja so, die Holding erhält Einnahme durch Vermietung (sofern eben Mieter der Bungalows im Programm sind und nicht alles Eigner), das sind nach Abzug der Kosten Gewinne. Diese Gewinne werden am Geschäftssitz versteuert, die Differenz teilen sich auf die Teilhaber nach Schlüsselung auf und gehen dann in das Vermögen des Inhabers über, sprich sie unterliegen der Steuerlast.

Ist die Gesellschaft in DE, fallen ggfs bis 47% Steuern für die Gesellschaft auf die Gewinne an.

In CH zb max 19%, in GIB max 10%, BVI 0%, nur mal so zum Verhältnis.

Nun muss man berücksichtigen wie der Einzelne steuerlich da steht, denn mit deutschem Wohnsitz greift wie vor beschrieben das Welteinkommensprinzip, egal ob die Gesellschaft in CH od BZE ist. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Nun ich denke du kannst sehen, das diese Problematik nicht so einfach darzulegen ist ohne evtl Einzelsituationen zu kennen.

Grundsätzlich würde ich hier eine offene Diskussion mit allen Beteiligten vorziehen unter Einbeziehung eines Steuerberaters, sofern nicht einer Beteiligten aus dem Bereich ist.
Hier hilft nur Transparenz in alle Richtungen.

Euer Hans Joachim

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Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.04.2015, 00:41:26
Hallo

wow, nun auf mal so ruhig hier.
Hab ich jemanden verärgert?
Oder waren manche Erklärungen zu tief in der Materie?
Dann bitte entsprechende Fragen stellen.

Hans Joachim
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.04.2015, 15:08:00
Hallo, wow, nun auf mal so ruhig hier.
Hab ich jemanden verärgert? Oder waren manche Erklärungen zu tief in der Materie? Dann bitte entsprechende Fragen stellen. Hans Joachim
geschrieben von Hans*Joachim*1967
Offensichtlich ist das Thema ausgelutscht und durch.
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.04.2015, 15:08:00
Ich glaube eher dass die erste Neugierde befriedigt ist. Ich wage zu behaupten, dass hier niemand ernsthaft in Erwägung zieht auszuwandern.
Bruny
Re: Antworten Teil 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.04.2015, 15:39:44
Hallo
dann Danke an die Mitstreiter für die konstruktive Diskussion.

Wenn dennoch Fragen sein sollten, einfach stellen.

Euer Hans Joachim

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