Haustiere Definition eines Hundebisses?
Ich habe hier ein überraschendes Problem in der Familie bekommen.
Unser kleiner Hund, Lhasa-Apso (14 Jahre und noch nie übellaunig), hat angeblich einen Bekannten meines Sohnes 'gebissen', während niemand weiter in der Nähe war.
Dieser Bekannte hat ein winziges Löchlein im Daumenballen vorgewiesen. Es gab weiter keinerlei Druckstellen von anderen Zähnen, weder auf dem Handrücken, noch neben dem Löchlein.
Sein Arzt hat das Löchlein mit Pflaster bedeckt, mehr war wohl auch nicht nötig.
Nun hat er seiner Krankenkasse diesen 'Hundebiss' gemeldet und diese fordert uns auf, die Kosten zu tragen.
Was können wir tun?
Unser kleiner Hund, Lhasa-Apso (14 Jahre und noch nie übellaunig), hat angeblich einen Bekannten meines Sohnes 'gebissen', während niemand weiter in der Nähe war.
Dieser Bekannte hat ein winziges Löchlein im Daumenballen vorgewiesen. Es gab weiter keinerlei Druckstellen von anderen Zähnen, weder auf dem Handrücken, noch neben dem Löchlein.
Sein Arzt hat das Löchlein mit Pflaster bedeckt, mehr war wohl auch nicht nötig.
Nun hat er seiner Krankenkasse diesen 'Hundebiss' gemeldet und diese fordert uns auf, die Kosten zu tragen.
Was können wir tun?
Ihr habt doch hoffentlich eine Hunde-Haftpflichtversicherung? Dann und auch sonst würde ich empfehlen: bezahlen (kann ja nicht die Welt kosten, so ein Pflaster) und der Friede ist gewahrt - schon im Interesse des Sohnes...
Gibt es Zeugen dafür, dass und wie das geschehen ist? Behauptungen kann schließlich jeder aufstellen. Ich würde wohl darauf bestehen, dass das Geschehen zumindest schriftlich von eventuell vorhandenen Zeugen dokumentiert wird, bevor ich irgendetwas zahlen würde.
Wer einen Hund hält, egal, wie klein der auch sein mag, ist gut beraten, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. So bleibt man auch nicht auf solchen Kosten hängen, die durch einen angeblichen oder tatsächlichen Biss des eigenen Hundes entstanden sind.
Eins noch. Kinder und Hunde niemals alleine lassen, niemals.
LG
Wer einen Hund hält, egal, wie klein der auch sein mag, ist gut beraten, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. So bleibt man auch nicht auf solchen Kosten hängen, die durch einen angeblichen oder tatsächlichen Biss des eigenen Hundes entstanden sind.
Eins noch. Kinder und Hunde niemals alleine lassen, niemals.
LG
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Da ist schwierig, etwas zu raten.
Ich habe aus eigener Anschauung so einen Fall erlebt.
Ein Kollege wurde von einem ansonsten friedlichen kleinen Kameraden "gezwickt".
Leider hat sich der Finger dann entzündet und er hatte da länger damit zu tun.
Verband, Antibiotika.
Es reicht ein Kratzer.
Nun wird es wohl so sein, daß der Hund nicht ständig unter Beobachtung steht,
was er tut.
Und ich kenne einige "kleine Kameraden", die auch mal vergrätzt sind.
Selten, aber es kommt vor.
Nun wird der Bekannte nicht zum Arzt gegangen sein, um Kosten zu verursachen.
Sondern aus Vorsicht, es könnte auch eine Entzündung passieren.
Um dem vorzubeugen, bekommt man häufig eine Tetanus-Spritze.
Natürlich muß er dann Angaben machen, was ihm passiert ist, damit der Arzt richtig handelt.
Es ist auch nicht praktikabel und möglich, immer einen Zeugen in der Nähe zu haben,
der auf Schritt und Tritt etwas beweisen könnte, als Zeuge.
Ich würde denken, es könnte sich so zugetragen haben.
Es ist doch ein großes Glück, dass daraus keine Entzündung mit möglichen Folgen
geworden ist.
Angesichts dieser Sichtweise und weil es ein Bekannter ist,
wird es sicher das kleinste Übel sein, den Betrag zu begleichen.
Die Freundschaft bleibt erhalten, es gibt keinen unerquicklichen Rechtsstreit
Hundehalter gegen Gebissenem.
Wie soll sich sonst ein Mensch verhalten, vom Tier nicht gebissen zu werden, welches möglicherweise kurzzeitig nicht unter Aufsicht ist ?
Und das wird ja nicht immer möglich sein, wenn es nicht in einem eingezäunten Bereich ist.
Will man sowas denn überhaupt?
nordstern
Ich habe aus eigener Anschauung so einen Fall erlebt.
Ein Kollege wurde von einem ansonsten friedlichen kleinen Kameraden "gezwickt".
Leider hat sich der Finger dann entzündet und er hatte da länger damit zu tun.
Verband, Antibiotika.
Es reicht ein Kratzer.
Nun wird es wohl so sein, daß der Hund nicht ständig unter Beobachtung steht,
was er tut.
Und ich kenne einige "kleine Kameraden", die auch mal vergrätzt sind.
Selten, aber es kommt vor.
Nun wird der Bekannte nicht zum Arzt gegangen sein, um Kosten zu verursachen.
Sondern aus Vorsicht, es könnte auch eine Entzündung passieren.
Um dem vorzubeugen, bekommt man häufig eine Tetanus-Spritze.
Natürlich muß er dann Angaben machen, was ihm passiert ist, damit der Arzt richtig handelt.
Es ist auch nicht praktikabel und möglich, immer einen Zeugen in der Nähe zu haben,
der auf Schritt und Tritt etwas beweisen könnte, als Zeuge.
Ich würde denken, es könnte sich so zugetragen haben.
Es ist doch ein großes Glück, dass daraus keine Entzündung mit möglichen Folgen
geworden ist.
Angesichts dieser Sichtweise und weil es ein Bekannter ist,
wird es sicher das kleinste Übel sein, den Betrag zu begleichen.
Die Freundschaft bleibt erhalten, es gibt keinen unerquicklichen Rechtsstreit
Hundehalter gegen Gebissenem.
Wie soll sich sonst ein Mensch verhalten, vom Tier nicht gebissen zu werden, welches möglicherweise kurzzeitig nicht unter Aufsicht ist ?
Und das wird ja nicht immer möglich sein, wenn es nicht in einem eingezäunten Bereich ist.
Will man sowas denn überhaupt?
nordstern
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
abgesehen davon, daß ihr doch hoffentlich eine versicherung habt, würde ich evtl.
nachforschen, ob das "opfer" einen tetanus-impfschutz hat.
man kann nie wissen .........
vorsicht ist die mutter der porzellankiste.
nachforschen, ob das "opfer" einen tetanus-impfschutz hat.
man kann nie wissen .........
vorsicht ist die mutter der porzellankiste.
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
.."Nun hat er seiner Krankenkasse diesen 'Hundebiss' gemeldet und diese fordert uns auf, die Kosten zu tragen. .."
Soviel ich weiß, wird diese Meldung von der Ambulanz weitergegeben. Der Patient hat darauf keinen Einfluß.
Soviel ich weiß, wird diese Meldung von der Ambulanz weitergegeben. Der Patient hat darauf keinen Einfluß.
Dreierlei,
bezahl den Mist und Du hast Ruhe,den Freund würde ich nicht mehr in die Nähe des Hündchens lassen wer weiß, das nächste Mal ist er womöglich "schwer verwundet". Es gibt halt Menschen die wegen jeder Kleinigkeit zum Doktor laufen. Ich denke ein Kratzer oder ein Löchlein kann entstehen bei jedem Spiel mit einem Tier oder auch mit Menschen nur dass ein Menschenbiss eher zum Arzt gehört. Wenn der Arzt nur ein Pflaster darüber klebte kann es nicht schlimm gewesen sein.
LG Felide
bezahl den Mist und Du hast Ruhe,den Freund würde ich nicht mehr in die Nähe des Hündchens lassen wer weiß, das nächste Mal ist er womöglich "schwer verwundet". Es gibt halt Menschen die wegen jeder Kleinigkeit zum Doktor laufen. Ich denke ein Kratzer oder ein Löchlein kann entstehen bei jedem Spiel mit einem Tier oder auch mit Menschen nur dass ein Menschenbiss eher zum Arzt gehört. Wenn der Arzt nur ein Pflaster darüber klebte kann es nicht schlimm gewesen sein.
LG Felide
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
falls er privat versichert ist, kann er das natürlich selbst einreichen.
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Aber was gibt es denn da zu definieren?
Willst Du Dich darum drücken, die entstandenen Kosten zu übernehmen?
EUER Hund hat jemandem eine Verletzung beigebracht und derjenige hat sich sicher auch sehr erschreckt.
Auch ein kleiner Ritz mit dem Zahn reicht aus um Bakterien in das menschliche Blut zu bringen und ohne gleich das Schlimmste zu beschreiben: An Blutvergiftung sterben viel zu viele Menschen in der Welt - gerade in der ach so zivilisierten Welt, in der man glaubt, es passiert schon nichts! Dagegen nützt auch die Tetanusimpfung nichts.
Das einzige, was Du machen kannst - die Kosten anstandslos zu zahlen und Dich bei dem betroffenen Menschen entschuldigen. Man lässt relativ Fremde auch nicht alleine mit dem eigenen Hund. Da kann immer etwas passieren. Gerade die Kleinen sind oft "Giftkrötlein" und schnappen schon einmal zu.
Willst Du Dich darum drücken, die entstandenen Kosten zu übernehmen?
EUER Hund hat jemandem eine Verletzung beigebracht und derjenige hat sich sicher auch sehr erschreckt.
Auch ein kleiner Ritz mit dem Zahn reicht aus um Bakterien in das menschliche Blut zu bringen und ohne gleich das Schlimmste zu beschreiben: An Blutvergiftung sterben viel zu viele Menschen in der Welt - gerade in der ach so zivilisierten Welt, in der man glaubt, es passiert schon nichts! Dagegen nützt auch die Tetanusimpfung nichts.
Das einzige, was Du machen kannst - die Kosten anstandslos zu zahlen und Dich bei dem betroffenen Menschen entschuldigen. Man lässt relativ Fremde auch nicht alleine mit dem eigenen Hund. Da kann immer etwas passieren. Gerade die Kleinen sind oft "Giftkrötlein" und schnappen schon einmal zu.
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Frage:
was können wir tun
ist meiner Meinung nach völlig überflüssig!
Egal,wie "gutmütig" dein "Riesenhund" angeblich immer war,es ---kann--- passieren,dass ihm was nicht gepasst oder erschreckt hat.
Melde den Schaden deiner -hoffentlich bestehenden-Tierhalter-Haftpflichtversicherung,die zahlt
--wenn du eine ärztliche Bescheinigung vorlegst--
und Friede,Freude Einvernehmen ist wieder hergestellt!
Frage nach Tetanus-Impfung sollte gemacht werden!
Gudrun
was können wir tun
ist meiner Meinung nach völlig überflüssig!
Egal,wie "gutmütig" dein "Riesenhund" angeblich immer war,es ---kann--- passieren,dass ihm was nicht gepasst oder erschreckt hat.
Melde den Schaden deiner -hoffentlich bestehenden-Tierhalter-Haftpflichtversicherung,die zahlt
--wenn du eine ärztliche Bescheinigung vorlegst--
und Friede,Freude Einvernehmen ist wieder hergestellt!
Frage nach Tetanus-Impfung sollte gemacht werden!
Gudrun