Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Als "militanter Nichtraucher"...

Innenpolitik Als "militanter Nichtraucher"...

ehemaligesMitglied48
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Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von ehemaligesMitglied48
freue ich mich über das Urteil, welches der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs gegen seinen Vermieter erhalten hat.Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage auf fristlose Kündigung der Wohnung wegen permanenten rauchen zurück.
Warum mir das Urteil auch als Nichtraucher gefällt?
Weil es zeigt, welch hohen Stellenwert persönliche Grundrechte in meiner Wohnung haben.Ich darf da rauchen...auch 24 Stunden "Kette".....solange ich nicht die Gesundheit anderer dabei gefährde.
Ja auch mich stört(e) es, wenn ein rauchender Arbeitskollege sich neben mich setzt(e) und seine Sachen nach Rauch "stanken".Aber das war nur eine Befindlichkeit.
Leider beschreiten immer mehr Bundesbürger den Klageweg, wegen Dingen, die man durch ein sachliches Gespräch aus der Welt schaffen kann.Leider werden auch immer mehr solche Klagen (Nachbarschaftsstreitigkeiten) durch die Gerichte überhaupt angenommen.
In diesem Fall hat das Gericht richtig entschieden....findet ein aktiver Nichtraucher.
ehemaligesMitglied29
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von ehemaligesMitglied29
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 29.09.2016, 08:30:14
Du siehst das ein bisschen falsch. Wenn du wüsstest, mit welch einem aufwand so eine stinkewohnung zu renovieren ist, würdest du anders denken. Wenn die - wie in diesem fall - so uneinsichtig vollgequarzt ist, kriegst du den gestank niemals mehr raus.

Ich finde es ziemlich rücksichtslos, wie der kerl tickt. 😡😡😡
ehemaligesMitglied48
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf ehemaligesMitglied29 vom 29.09.2016, 08:43:41
Ja so siehst du das....der Mann wohnt da 40 Jahre...und ja die Wohnung ist dann sicher "verquarzt".Aber es ist seine Wohnung, für die er Miete zahlt.Und dann ist es egal, ob er raucht oder jeden Tag stinkende "Kuddelsuppe" kocht oder sich mit Lavendel einsprüht.
Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre würden nun Menschen wie du eine Klagewelle los treten, weil wenn wir ehrlich sind uns immer irgendwas an nem Nachbarn stört.

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ehemaligesMitglied29
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von ehemaligesMitglied29
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 29.09.2016, 08:51:03
Ich sehe das aus der sicht des hauswirts.
Auch wenn er miete zahlt, hat er nicht ALLE rechte der welt.
Wenn er sich benehmen will wie sau, muss er in ein eigenheim ziehen.

Im übrigen haben sich durchaus in diesem fall die nachbarn beschwert, weil der kerl erstens stur auf sein "recht" pochte,
zum anderen ja davon die rede war, dass der gestank schon in den hausflur zog.

Insofern ist es eine belästigung.

Aber wahrscheinlich war der richter selbst raucher... 😜
hobbyradler
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 29.09.2016, 08:51:03
...weil wenn wir ehrlich sind uns immer irgendwas an nem Nachbarn stört ...
geschrieben von dion

Dann darf ich mich zu den wohl immer vorhandenen Ausnahmen zählen.

Ciao
Hobbyradler
adam
adam
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaligesMitglied29 vom 29.09.2016, 09:27:21
Beruhig Dich wieder und lies den Link.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist keinesfalls ein Grundsatzurteil für Raucher, sondern dafür, wie ein deratiges Verfahren von den Gerichten zu handhaben ist, nämlich mit umfassender Beweisaufnahme. Danach ist das Rauchen in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Die Freiheit endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird. Raucher Friedhelm Adolfs hat also keinesfalls freie Bahn für rücksichtsloses Verhalten.

Wenn ich das Urteil weiter denke, gilt es, wenn gegen einen Raucher entschieden wird, auch für Eigentumswohnungen. Dann müsste der Raucher entweder sein Verhalten ändern oder ausziehen und seine Wohnung vermieten oder verkaufen.

--

adam

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pschroed
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von pschroed
als Antwort auf adam vom 29.09.2016, 10:21:15
Danach ist das Rauchen in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt.
adam
geschrieben von adam


Hallo Adam.

Ausser es wurde im Mietvertrag festgehalten daß das Rauchen nicht erlaubt ist, so ist es auf jedenfall in unseren Breitengraden.

Zusätzlich kommt noch dazu daß eine Begutachtung vom Mieter bzw. Vermieter des Objektes gemacht wird, wo Fotos von jedem einzelnem Zimmer zu einem Dokument zusammengefaßt werden unterschrieben vom Mieter und Vermieter.
(Visite des lieux)

Phil.
adam
adam
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von adam
als Antwort auf pschroed vom 29.09.2016, 10:49:51
Phil,

das kann in der Bundesrepublik im Mietvertrag nicht vereinbart werden, bzw ist nichtig, wenn es vereinbart wurde.

Das ist ähnlich wie bei Haustieren. Bis hin zum kleinen Hund kann das Halten nicht verboten werden, es sein denn, das Tier ist eine Gefahr für andere Hausbewohner. Ganz so wie beim Rauchen.

--

adam
ehemaligesMitglied29
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von ehemaligesMitglied29
als Antwort auf adam vom 29.09.2016, 10:59:26
Bei haustieren muss der vermietet auch gefragt werden!
pschroed
pschroed
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Re: Als "militanter Nichtraucher"...
geschrieben von pschroed
als Antwort auf adam vom 29.09.2016, 10:59:26
Man kann es auch nicht so eng sehen wie beschrieben, zieht ein Mieter aus macht er die Renovierung der Wände wie vorgefunden, so ist das ganze kein Problem, der Duft bleibt meistens in den Vorhängen, welche man dann (sollten diese zu Inventar der Wohnung gehören) auf Mieters Kosten reinigen lässt.
Im äussersten Fall gibt es auch noch die Kaution.

Phil.

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