Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!

Innenpolitik Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!

uki
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von uki
Sollte eine Frau mit 45 Jahren Witwe werden und nach dem 1. Kind in der Ehe bis dahin nicht mehr gearbeitet haben, stehen ihr sowieso nur anteilsmäßige Rentenansprüche des verstorbenen Ehemannes zu. Die hat sie auch mit Recht verdient, da sie dem Staat Kinder geschenkt hatte und sich um diese und die Familie kümmerte.
Ein Land ohne Kinder ist zum Aussterben verurteilt. Sie sind schließlich die Steuerzahler von morgen. Die Rentenansprüche des Verstorbenen sind nur ein Ausgleich zu ihren eigenen, unterbrochenen Renteneinzahlungen.
Diese Rentenansprüche des Mannes bedeuten doch nicht, dass die Frau sofort nach dem Tode des Mannes einen Anspruch auf die Auszahlung der Rente hat. Irre ich mich da etwa?

Natürlich bin ich auch der Meinung, dass die Frau versuchen sollte wieder in ihren Beruf zurück zu kehren. Erstens ist das aber schwierig, und wenn es gelingt, wird der Wiedereinstieg mit einer geringeren Bezahlung einhergehen als wäre sie fortwährend in ihrem Beruf geblieben.

Nach einer Scheidung auf die Rentenansprüche zu verzichten ist durchführbar, wenn die Frau während ihrer Ehe stets mitgearbeitet hatte und zwar in Vollzeit, dazu noch einen gut bezahlten Beruf ausübte und weiter ausüben wird.

Eine Ehefrau die „nur“ Hausfrau ist, hat während ihrer Ehe keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Im Gegensatz dazu, Unverheiratete. Das sollte auch gesehen werden.Jetzt gehe ich davon aus, dass der Ehemann ein ausreichendes Einkommen hat.

Weiter sollte nicht davon ausgegangen werden, dass alle Frauen gut bezahlte Berufe erlernt oder studiert haben. Die Wirklichkeit sieht doch anders aus. Wer sollte noch die einfache Arbeit verrichten, wenn alle nur in leitenden Positionen sitzen würden oder sich Frau Doktor nennen. Keiner Frau Dr., keiner im Vorstand sitzenden Dame würde das ernsthaft von Nutzen sein. Wer sollte sie noch frisieren, maniküren, die Drecksarbeit im Haushalt machen, die Kinder versorgen.

Sollten von heute auf morgen alle Frauen plötzlich ins volle Berufsleben zurückkehren –wollen-, müssten dafür einige andere ihren Platz räumen. So viele freie Arbeitsplätze gibt es nicht.
Also lieber allen die Möglichkeit lassen ihr Leben so zu gestalten, wie sie es für richtig halten. Von mir aus mag es Frauen geben, die gerne solo durchs Leben gehen, andere bleiben lieber daheim und versorgen Familie und Nachwuchs. Andere verdienen irgendwann mal 400 Euro im Monat zum Lebensunterhalt der Familie dazu, was von den Unternehmen nur zu gerne angenommen wird. Andere sind darauf sogar angewiesen, weil die Arbeitgeber damit sehr gut fahren. Manche jobben auf die Art von Job zu Job.

Einige dieser Debatten hier zu lesen ist schon anstrengend.
-uki-

silhouette
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von silhouette
als Antwort auf uki vom 17.01.2012, 19:57:00

Dann einige dieser Debatten hier zu lesen ist schon anstrengend.
-uki-
geschrieben von uki

Du bist ja goldig! Dein langer Beitrag ist nicht anstrengend?

Unter den vielen Dingen, die in diesem Rentensystem ungerecht sind, kommen mir zwei in den Sinn, die das Thema berühren. Ich weiß allerdings nicht, ob sich mein Kenntnisstand geändert hat. Denn seit meinen ersten "Kontakten" mit diesem System vor ca. 10 Jahren und meiner Verrentung kann sich natürlich einiges getan haben.

- Wie ist das mit der Witwenrenten, wenn eine Witwe keine Kinder großgezogen hat? Hat sie dann auch einen Anspruch auf die Rente ihres Mannes, wenigstens einen Teil davon? Wenn ja, warum?

- Stichwort Altersteilzeit: Konnte sich vor 10 Jahren keine unverheiratete Berufstätige leisten. Da spielten ja auch die Rentenansprüche eine Rolle, richtig? Die Berechnungsgrundlage war aber für diese 2 Fälle sehr unterschiedlich, der "single" Teil kam ungleich schlechter dabei weg. Der Sachbearbeiter damals: Ihre Ansprüche hängen aber in keinster Weise von denen Ihres Ehemannes ab. Auch wenn dieser ein Ölscheich ist.

Gerecht???
uki
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von uki
als Antwort auf silhouette vom 17.01.2012, 20:08:14
- Wie ist das mit der Witwenrenten, wenn eine Witwe keine Kinder großgezogen hat? Hat sie dann auch einen Anspruch auf die Rente ihres Mannes, wenigstens einen Teil davon? Wenn ja, warum?

Auf einen Teil davon, egal ob sie Kinder hat oder keine. Dieser Anteil darf aber mit ihrer eigenen evtl. Rente nicht höher ausfallen als das vorherige Monatseinkommen des Verstorbenen.

Warum das so ist? Soll sie lieber Sozialhilfe bekommen? Manchmal ist die Rente so gering, dass sie sowieso noch eine Zusatzunterstützungt beantragen muss.

Warum ist mein Beitrag schwierig? Was ist falsch?
Im Grunde auch egal. Es ist meine Ansicht.

Es grüßt dich
-uki-

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silhouette
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von silhouette
als Antwort auf uki vom 17.01.2012, 20:26:51

Auf einen Teil davon. Dieser Anteil darf aber mit ihrer eigenen evtl. Rente nicht höher ausfallen als das vorherige Monatseinkommen des Verstorbenen.

Warum das so ist? Soll sie lieber Sozialhilfe bekommen? Manchmal ist die Rente so gering, dass sie sowieso noch eine Zusatzunterstützungt beantragen muss.

Warum ist mein Beitrag schwierig? Was ist falsch?
Im Grunde auch egal. Es ist meine Ansicht.

Es grüßt dich
-uki-
geschrieben von uki

Sozialhilfe, na ja. Was hat sie für das Sozialsystem im Vergleich zu einer Ledigen, Berufstätigen geleistet, außer zu heiraten und der Karriere des Mannes zuzuarbeiten? Das war mein Gedanke. Das Verbot, zwei Renten zu addieren, ist ok. Müsste auf politische Beamte (Beispiel Lafontaine, Eichel) auch ohne Wenn und Aber anwendbar sein.

Dein Beitrag ist ein bisserl lang, das ist alles. Geheimtipp: Absätze machen. Das macht luftiger und leichter zu lesen.

uki
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von uki
als Antwort auf silhouette vom 17.01.2012, 20:33:58
Haha, von wegen Absätze machen. Noch mehr? Ich habe doch nur 2 Füße für 2 Schuhe.
Du fragst, was sie, eine kinderlose, nicht im Berufsleben stehende Ehefrau für den Staat gemacht hatte?

Immerhin hatte sie dem Staat nicht auf der Tasche gelegen, wenn ich davon ausgehe, dass der Ehepartner genug für das Auskommen verdiente, einem anderen Mann oder einer anderen Solofrau oder auch verheirateten Frau nicht den Arbeitsplatz streitig gemacht.
Dadurch ersparte sie evtl. einem Arbeitslosen die Hartz4 Bezüge.

So etwas, in der Richtung, hatte ich aber schon vorher erwähnt.

-uki-

Editiert, habe mal eben nachgesehen, wenn ich mich nicht verzählt habe, waren es 7 Absätze. Für meine 2 Füße reicht das doch.
silhouette
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von silhouette
als Antwort auf uki vom 17.01.2012, 20:47:24
Ohoh, mich hat die Länger so erschlagen, dass ich weder alles gelesen noch die Absätze gezählt habe. War echt hugomäßig.

Ansonsten, na ja, meine ketzerischen Fragen bleiben eigentlich offen. Vom Nichtzurlastfallen kann kein Sozialausgabentopf und kein Staatshaushalt gefüllt werden, es sei denn, der Staat druckt Geld.

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hugo
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von hugo
als Antwort auf uki vom 17.01.2012, 19:57:00
Sollten von heute auf morgen alle Frauen plötzlich ins volle Berufsleben zurückkehren –wollen-, müssten dafür einige andere ihren Platz räumen.
geschrieben von uki


na da können wir noch von Glück reden das wir nicht bei den Muselmanen leben. Wenn da der Mann stirbt gibts gleich mehrere Witwen und die wollen alle -zumindest wenn Ihr Gatte in der BRD lebte und arbeitete- sicher ihre Ihnen zustehende Rente haben, egal wo sie selber leben, oder ?

Umgekehrt,,,wenn dieser Mann alle seine Frauen als Angestellte angemeldet oder in Jobs untergrbracht hat, sie tüchtig Steuer und Beiträge zahlen, dann, ja dann,,,hm könnte es jede Menge Witwerrente geben oder ?

also ich bleib dabei,, es gibt sicher andere Ideen der Altersvorsorge und Versorgung als die Rente nach derzeitigem deutschen Muster.

hugo

heijes
heijes
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von heijes
als Antwort auf silhouette vom 17.01.2012, 21:30:06
Silhouette, Anspruch auf die große Witwen/r-Rente hast du ab den 46. Lebensjahr, vorher die kleine Witwen/r-Renten, wenn die Ehe lange genug bestanden hat, egal ob Kinder da waren oder nicht, berufstätig oder nicht.
Allerdings gibt es eine Hinzuverdienstgrenze (2005 ca. 325 Euro), alles eigene Einkommen was diesen Freibetrag übersteigt führt zu einer anteilmäßigen Kürzung der Witwen/r-Rente. Umso besser(höher) das eigene Einkommen, umso größer die Kürzung der W-Rente.
Die heute gültigen Bestimmungen sind unter Deutsche Rentenversicherung Bund, Witwen/r-Rente nachzulesen

heijes
silhouette
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von silhouette
als Antwort auf heijes vom 17.01.2012, 21:58:29
Klar, irgendwo müssen die Pflöcke gesetzt werden. Die Ungerechtigkeit wird immer von denen empfunden, die gerade mal auf der anderen Seite der Pflöcke stehen und nicht so gut dabei wegkommen.

Ich habe meine Rente, danke, im Grunde hat mich das alles nicht mehr zu interessieren. Und ich habe sie selber "erarbeitet". Einige Gesichtspunkte gehen mir halt aus politischem Interesse gegen den Strich......
arno
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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von arno
als Antwort auf silhouette vom 17.01.2012, 22:16:26
Hallo, silhouette,

Und ich habe sie selber "erarbeitet".


du hast die Rente für andere mit erarbeitet und dadurch Dir die
Beteiligung an der Altersverorgung gesichert, mehr nicht.

Viele Grüße
arno

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