Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!

Innenpolitik Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!

arno
arno
Mitglied

Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von arno
Hallo,

die gesellschaftliche Verantwortung der Arbeitgeber ist
bekannt.
In allen sozialen Einrichtungen sind sie in den entsprechenden
Gremien vertreten.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
hat eine Kürzung der sogenannten Witwenrenten gefordert.

"Es gebe keinen Grund dafür, "warum sie zum Beispiel auch
45-jährigen Angehörigen gezahlt wird, die ihr Einkommen
ebenso gut durch Arbeit erwirtschaften könnten".

Wird hier nicht bewußt vergessen, dass die Frauen im
Durchschnitt 23% weniger Lohn als die Männer erhalten??

und

dass die Arbeitsmarktchancen für Ältere sehr miserabel sind????

Wollen die Arbeitgeber die Altersarmut für Frauen verschärfen?

Viele Grüße
arno
myrja
myrja
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von myrja
Auch wenn ich mich jetzt ganz gewaltig in die Nesseln setze und hier ein Aufschrei durchs Forum geht, ich bin auch der Meinung, dass keine Witwenrente gezahlt werden sollte, wenn die Witwe oder der Witwer einer Arbeit nachgeht.

Witwenrente sollte nur gezahlt werden an Menschen, die arbeitslos, krank, arbeitsunfähig oder aber schon das Rentenalter erreicht haben.

Wer arbeitsfähig ist, aber keine Arbeit hat, sollte seine Bemühungen Arbeit zu finden ebenso nachweisen müssen, wie ganz „normale“ Arbeitslose.

Myrja
omasigi
omasigi
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von omasigi
als Antwort auf myrja vom 17.01.2012, 11:11:02
myrja

Deine letzten 2 Absaetze kann ich unterstreichen.
Mit 45 kann man durchaus noch in der Arbeitswelt seinen Anteil
einbringen.
Ausser es liegt eine Krankheit oder Behinderung vor. Die Kinder sind dann auch aus dem groebsten.

Doch wuerde die Kontrolle einen Wullst von Buerokratismus hinter sich herziehen. Bringt dann Einsparungsmaessig auch wieder nicht soviel.
Naja ausser Arbeitsplaetze fuer die Kontrolleure.

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Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 17.01.2012, 11:11:02
Myrja, in Fällen, wo Frauen eine Arbeit haben, bin ich deiner Meinung, dann müssen sie nicht außerdem eine Witwenrente bekommen, das wäre auch eine Bevorzugung vielen anderen Frauen gegenüber.
Nun ist bekannt, dass Frauen, die lange nur Haushalt und Kinder versorgt haben, ab einem bestimmten Alter keinen Job mehr finden, weil sie viel zu lange raus sind aus dem „Geschäft“. Oder was ist mit denen, deren Kinder noch klein sind und die nicht immer so schnell eine Unterbringung für sie finden? Sollen die jetzt am Hungertuch nagen, weil sie sich vorher ganz und gar dem Familienbetrieb gewidmet haben?

Und nun weiß ich jetzt schon wieder, was heute Nachmittag von Olga kommt: Selber schuld, sie sollen arbeiten gehen (auch bei vier Kindern) oder am besten erst gar keine Kinder kriegen.
myrja
myrja
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von myrja
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2012, 11:43:16
Marina,

ich bin ja nicht generell gegen Witwenrente. Wer Kinder zu versorgen hat, eine Behinderung hat oder aus anderen wirklich wichtigen Gründen nicht arbeiten kann (wie z. B. das Alter, das verhindert noch Arbeit zu bekommen), sollte selbstverständlich die Witwenrente bekommen. Ebenso alle, die so wie so schon das Rentenalter erreicht haben.

Sicher gibt es noch mehr Ausnahmefälle. Ich habe jetzt nur die genannt, die mir spontan eingefallen sind.

Myrja
Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 17.01.2012, 11:50:36
Hier ist nur von den Frauen die Rede - Männer betrifft das ebenso.

Hier setze ich mal zur Info einen Link ein, der anzeigt, wie mit der Witwen-, Witwerrente gerechnet wird.

Meli

Witwer-Witwer-Rente




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myrja
myrja
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von myrja
als Antwort auf omasigi vom 17.01.2012, 11:42:24
myrja
.......
Doch wuerde die Kontrolle einen Wullst von Buerokratismus hinter sich herziehen. Bringt dann Einsparungsmaessig auch wieder nicht soviel.
Naja ausser Arbeitsplaetze fuer die Kontrolleure.


Ich glaube nicht, dass so sehr viele neue Arbeitsplätze notwendig wären. Wenn eine noch arbeitsfähige Witwe oder ein Witwer arbeitslos ist, muss sie oder er sich doch beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Also müsste es, wie bisher bei allen Arbeitssuchenden, von dort aus geschehen.

Myrja
pilli
pilli
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von pilli
ich frage mich schon seit langem, wieso überhaupt eine witwenrente gezahlt wird?

genügt es nicht, dass zu lebzeiten des arbeitenden partners alimentiert wird, dass da jemand jahrzehntelang die hausschuhe bereit stellt und sich alleine mit dem wohlergehen des zu verwöhnenden freikauft aus der verantwortung, für sich selbst zu sorgen?

warum sollte der staat unterhaltszahlungen leisten mit beiträgen, von denen im schlimmst anzunehmenden fall kein cent des/der bezugsberechtigten jemals einen eigenen anspruch begründet hätte?

wenn ich weiter nachdenke, frage ich mich, ob nicht durch diese regelung der unterhaltszahlungen weiterhin gesellschaftspolitisch geschickt vermieden wird, dass frau sich einreiht in den kreis der tätigen? wozu arbeiten, wenn doch lebenslange versorgung gesichert ist? es hat ja genug, die meinen, nur das selbstverdiente brot schmeckt gut...die werden uns schon das gute leben sichern? auch arbeitsmarktpolitisch eine beruhigende situation für den Staat denn frau am herd ist schon was wert?

aus meiner sicht reicht eine übergangsregelung für ein jahr nach dem tode des/der versorgenden. so kann gleich in jungen jahren bedacht werden, was da an eigener vorsorge im eventualfall zu leisten ist...sei es durch entsprechende rücklagen oder eben halt für eigene ansprüche zeitig zu sorgen.

dass es auch heute noch mannigfache aber vor allem gesellschaftspolitische gründe hat, die berufstätigkeit der frau obrigkeitsgelenkt zu behindern, zeigt m.e. die versorgungsregelung für waisen bzw. halbwaisen. warum wird hier nur ein bruchteil der eingezahlten rentenbeiträge gezahlt für diejenigen hinterbliebenen, die wirklich auf den unterhalt angewiesen sind? da gäbe es einiges nachzubessern!

erstaunt war ich seinerzeit, wie gering diese waisen bzw. halbwaisenrente ist. die mutter des *allerbesten schwiegersohnes von allen* verstarb wenige tage vor erreichung ihrer rente. sie hatte nach ihrer scheidung alleinerziehend mehr als dreissig jahre gearbeitet und ich meinte erst mal zuversichtlich, dass die halbwaisenrente reichen könnte, den lebensunterhalt für den sohn zu sichern, der zum zeitpunkt des todes kurz vor dem beginn seiner ausbildung war. nix war da mit zuversicht...zu wenig zum leben und zuviel zum sterben wurde bewilligt. selbst ist die frau und auch die tochter: schnell haben wir beschlossen, uns einzuschränken und zusammen zu wohnen; zumindest bis zum ende der ausbildung, denn wovon hätte der junge eine wohnung und sei sie auch noch so klein, bezahlen sollen?

daumen hoch für eine angedachte kürzung der witwenrente zugunsten der erhöhung von waisen- bzw. halbwaisenrenten!


--
pilli

myrja
myrja
Mitglied

Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von myrja
als Antwort auf pilli vom 17.01.2012, 12:08:53

..............
daumen hoch für eine angedachte kürzung der witwenrente zugunsten der erhöhung von waisen- bzw. halbwaisenrenten!
--
pilli


Da stimme ich Dir voll und ganz zu Pilli!
Die Waisen- u. Halbwaisenrente reicht hinten und vorne nicht. Es ist ja fast nicht mehr, als ein Taschengeld.

Myrja
Re: Arbeitgeber fordern Kürzung der Witwenrente!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 17.01.2012, 12:08:53
warum sollte der staat unterhaltszahlungen leisten mit beiträgen, von denen im schlimmst anzunehmenden fall kein cent des/der bezugsberechtigten jemals einen eigenen anspruch begründet hätte?


Dann bin ich aber im Umkehrschluss absolut dafür, dass JEDER Ehemann seiner treusorgenden Gattin das angemessene und selbstverständlich mit Abgaben zur Rentenversicherung versehenen Gehalt ausbezahlen MUSS - schließlich verdingt sie sich ja als: Haushälterin, Kindererzieherin, Buchhalterin, Putzfrau, Animations-Objekt, Familien-Therapeutin ...und und und...
Man hat ja mal errechnet, dass eine Hausfrau mindestens soviel verdienen würde/müsste wie eine gelernte Kraft in der Hauswirtschaft.
Welcher Mann könnte sich da noch eine Ehefrau LEISTEN ???


PS: zudem frage ich mich: was geht das überhaupt die Arbeitgeberseite an ???

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